Ausreisesperre
 
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Ausreisesperre

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(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich finde es schon ein bißchen heftig, daß drei langjährige Forenmitglieder mit tausenden von Beiträgen hier eigentlich nur mit Ahnungslosigkeit um sich werfen, während ein Neuling mit sechs Beiträgen als einziger sachlich und vor allem wissend antwortet.

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Themenstarter Geschrieben : 04.09.2017 14:38
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

aus meiner Sicht totaler Blödsinn. Wer soll das durchsetzen? Die KM müsste aktiv bei der Ausreise kontrolliert werden (wir reden hier vom Luft, Bahn, See oder Landweg). Das kann nur über eine Eintragung bei der BPol geschehen. Rechtliche Gründe dafür sehe ich nicht. Dazu kann die KM diese rein nationalen Maßnahmen einfach unterlaufen, indem sie (ohne Kontrolle an einer EU-Binnengrenze) einfach Ihre Reise aus einem anderen EU-Land beginnt. Gruß Ingo

Oder - ganz verrückte Idee - sie benutzt einfach ihren ukrainischen Pass.

Sie kann irgendeinen Paß benutzen, das ist völlig wurscht. Sie selbst würde keinerlei Reisebeschränkungen unterliegen, das Kind allerdings schon.
Wenn sie mit dem Kind an die Grenze kommt und versucht, mit dem (u.U. vorhandenen) ausländischen Reisepaß des Kindes (welches auch einen deutschen Reisepaß besitzt) auszureisen, dann enthält der ausländische Reisepaß des Kindes keinen Einreisevermerk/Visum (braucht es nicht, da es ja auch einen deutschen Paß besitzt). Dieser Umstand führt dann zur Kontrolle des deutschen Passes (ohne den das Kind mangels Visum die Grenze nicht überqueren kann), welcher dann zu einen roten Balken auf dem Monitor des kontrollierenden Grenzbeamten führt, in dem der Grenzfahndungsaufruf deutlich sichtbar wird (hat mir mal ein Polizeibeamter gezeigt, diesen Hinweis übersieht man nicht). Daraufhin wird das Kind dann in Gewahrsam genommen und an die im Beschluß bezeichneten Personen/Behörden übergeben bzw diese zwecks Abholung verständigt.

Es gibt zwar sicherlich Wege, das Kind trotzdem ausser Landes zu bekommen, aber diese sind alle hinreichend illegal und führen zu oftmals unterschätzten weiteren Konsequenzen.

Der Fahndungsaufruf wird vom Gericht aus direkt an die Bundespolizeibehörden übermittelt, die diesen in das Schengensystem einstellen. Dadurch gilt er Schengenweit.

Edit: Typo

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Geschrieben : 04.09.2017 17:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wohin soll denn die Reise gehen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 04.09.2017 18:03
(@mj1977)
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Ich finde es schon ein bißchen heftig, daß drei langjährige Forenmitglieder mit tausenden von Beiträgen hier eigentlich nur mit Ahnungslosigkeit um sich werfen, während ein Neuling mit sechs Beiträgen als einziger sachlich und vor allem wissend antwortet.

Die Antwort finde ich hingegen etwas heftig. Bin jetzt auch nicht so lange dabei, aber bisher wurde einem hier immer gut geholfen. Außerdem lese mal zwischen den Zeilen, so hab ich es nämlich verstanden: es besteht wohl die Möglichkeit eine Ausreisesperre für das Kind zu erwirken, aber da wirst sehr, sehr gute Argumente liefern müssen. So rein aus Vorsorge wird das wohl kein Richter machen.

Und was den Schengenraum angeht: könnte ich mir durchaus vorstellen, dass bei Einreise in den Schengenraum stärker kontrolliert wird als raus. Und ob wirklich jedes Land so strenge Maßstäbe anlegt weiß ich auch nicht.

Und was das illegal angeht: es gab mal den Spruch legal, illegal, scheißegal.

Wenn es die KM drauf anlegen sollte, reist sie aus und das evtl. mit Kind. Ist das Kind erst mal in einem anderen Staat kann man sich mit dt. Beschlüssen u.U. nur noch den Popo abwischen. Selbst wenn sie anerkannt werden, müssen sie auch umgesetzt werden und dass wird je nach Land unterschiedlich ernst betrieben.

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Geschrieben : 04.09.2017 18:23
 dt64
(@dt64)
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Wohin soll denn die Reise gehen?

So wie ich das verstehe wohl in die Ukraine, aber laut TE hat sich das wohl bereits erledigt, siehe:

Danke dt64, mittlerweile ist der Antrag natürlich schon weg. Ich wollte nur nochmal sichergehen 😉

Mein weiterer Kommentar war zur Erläuterung, dass auch die Benutzung eines anderen, ausländischen Reisepasses die "Grenzsperre" nicht umgeht.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.09.2017 18:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

In die Ukraine wurde die Visum-Pflicht abgeschafft/aufgehoben, zumindest für 90 Tage. Es ist fraglich, wie genau es die poln. Grenzbeamten mit deutschen Reisepässen halten. Ich habe bei denen solche und solche Erfahrungen gesammelt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 04.09.2017 18:34
(@ingo30)
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Moin,

und genau das war auch mein Reden. Das ist alles super mit der Grenzfahndung. Das Ganze wirkt aber nur wenn es zu einer Kontrollsituation an einer deutschen Außengrenze kommt. Umgeht die KM diese Kontrollen / es findet einfach gerade keine Kontrolle statt, ist das gesamte Verfahren wirkungslos. Gruß Ingo

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Geschrieben : 04.09.2017 18:47
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte es auch so aufgefasst. Recht haben und recht bekommen, sind nun mal zwei paar Stiefel. Je nachdem wie streng bzw. lax die Kontrollen an den Grenzen sind ist dass ganze ein sehr stumpfes Schwert.

Abgesehen davon dass es sich um einen durchaus massiven Eingriff gegen den Willen eines ET handelt, muss der Antrag wahrscheinlich auch sehr fundiert begründet werden, sonst ist Ablehnung schneller da als Du Grenzfahndung buchstabieren kannst.

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Geschrieben : 04.09.2017 19:15
 dt64
(@dt64)
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Abgesehen davon dass es sich um einen durchaus massiven Eingriff gegen den Willen eines ET handelt, muss der Antrag wahrscheinlich auch sehr fundiert begründet werden, sonst ist Ablehnung schneller da als Du Grenzfahndung buchstabieren kannst.

Dies ist durchaus so. Es ist recht selten, dass so einem Anrag stattgegeben wird.

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Geschrieben : 04.09.2017 20:49
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ich finde es schon ein bißchen heftig, daß drei langjährige Forenmitglieder mit tausenden von Beiträgen hier eigentlich nur mit Ahnungslosigkeit um sich werfen, während ein Neuling mit sechs Beiträgen als einziger sachlich und vor allem wissend antwortet.

Das mit der Ahnungslosigkeit empfinde ich nicht so, aber wenn ich richtig zwischen den Zeilen lese, ging es dir um Bestätigung.
Absolut legitimer Aspekt.

In der "offiziellen" Variante werden beide Varianten benannt.

http://kindesentzug24.com/infos-zum-kindesentzug/grenzsperre/ sagt dazu

"Die Grenzsperre kann nicht nach Belieben eingetragen werden. Eine Grenzsperre stellt grundsätzlich einen massiven Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar. Denn er wird jedes Mal (ob nun mit oder ohne Kind) an der Grenze kontrolliert.
Eine Ausschreibung zur Grenzfahndung ist nur durch richterlichen Beschluss möglich. Die Ausschreibung der Grenzfahndung  (Grenzsperre) wird vom Bundespolizeipräsidium in Potsdam auf richertlichen Beschluss vorgenommen.
Das Ersuchen muss sich auf eine konkrete, sich tatsächlich abzeichnende Gefahr des widerrechtlichen Ausreisewillens des anderen Elternteils gründen."

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, ausversehen alles richtig gemacht  🙂

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

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Geschrieben : 04.09.2017 21:59




(@psoidonuem)
Registriert

Ich finde es schon ein bißchen heftig, daß drei langjährige Forenmitglieder mit tausenden von Beiträgen hier eigentlich nur mit Ahnungslosigkeit um sich werfen, während ein Neuling mit sechs Beiträgen als einziger sachlich und vor allem wissend antwortet.

Das Problem ist vielmehr, dass Du vollkommen resistent bist gegen gesunden Menschenverstand und Ratschläge und lediglich die Antworten als richtig erachtest, die deiner eigenen entsprechen. Der Denkfehler ist, dass du glaubst, das man immer bei der Ausreise kontrolliert wird.

Es gibt nichts leichteres, als Deutschland oder die EU zu verlassen.

Edit: Sie kann sich das Kind übrigens einfach auf dem ukrainischen Konsulat in ihren Pass eintragen lassen. Immerhin ist es ja auch ukrainischer Staatsbürger. Wenn sie schlau ist hat sie das längst gemacht.

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Geschrieben : 07.09.2017 15:40
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Problem ist vielmehr, dass Du vollkommen resistent bist gegen gesunden Menschenverstand und Ratschläge und lediglich die Antworten als richtig erachtest, die deiner eigenen entsprechen.Wenn sie schlau ist hat sie das längst gemacht.


Falsch. Ich habe eine Frage gestellt, die eigentlich relativ einfach zu beantworten ist, sofern man die Antwort weiss. Bekommen habe ich Antworten, die komplett dran vorbeigingen (von zwei Personen).

Wenn ich in einen Vegetarierclub gehe und frage "Hey Leute, wie nennt man die langen orangen Gemüsedinger, die in der Erde stecken?" dann erhoffe ich mir eine Antwort, die grob in Richtung "Karotten" geht. Stattdessen erklärt mir dann ein eingesessener Hardcoreveganer "Du ich hab keine Ahnung was Du meinst, aber eines steht fest: Die wirst Du eh nicht im Laden kaufen können, wo kämen wir denn da hin!", darauf kommt der nächste "Hm, also ich kenne dieses Gemüse ganz genau, aber der andere hat schon recht, die bekommst Du bei Euch im Laden eh nicht." und der dritte setzt dem ganzen mit "Also erstens mal sehe ich keinen Grund, wieso man Dir so ein Gemüse verkaufen sollte. Und außerdem schmeckt Dir das Gemüse eh nicht, weil das nämlich mit Taubenkacke gedüngt wird und außerdem ist das unverdaulich und geht nicht. So."

Edit: Sie kann sich das Kind übrigens einfach auf dem ukrainischen Konsulat in ihren Pass eintragen lassen. Immerhin ist es ja auch ukrainischer Staatsbürger.

Äh nein, ist er nicht. Woher nimmst Du diese Weisheit? Und im übrigen würde auch dann an der Grenze kontrolliert, weil ein ukrainischer Staatsbürger, egal wie alt, einen Aufenthaltstitel vorweisen müsste, oder alternativ einen Einreisestempel.

Und bitte, bevor jetzt wieder das Thema "Ja aber wenn sie durch die Wiese läuft ist es eh alles egal" aufkommt: Ja das weiss ich selber.

PS: Ja bin etwas genervt deswegen. Das Thema ist eh schon nicht gerade witzig und dann brauch ich nicht noch zehnmal gesagt, daß sie ja auch mit dem Ruderboot übers kaspische Meer fahren könnte.

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Themenstarter Geschrieben : 08.09.2017 22:47
(@romyh)
Registriert

Meines Wissens erhält das Kind bei Geburt beide Staatsbürgerschaften und muss sich erst am 18. Geburtstag entscheiden. Das ist easy, die Geburt muss nur auf dem ukraiischen Konsulat angeeigt werden. Geht auch nachträglich. Du weißt nicht, ob das nicht schon passiert ist.

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Geschrieben : 09.09.2017 09:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gemäß Artikel 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Ukraine erhält die ukrainische Staatsangehörigkeit eine Person, bei welcher im Zeitpunkt der Geburt zumindest ein Elternteil die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt. 

Gemäß § 4 Abs. 1 des Staatsangehröigkeitsgesetztes der Bundesrepublik Deutschland (StAG) erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. 

Das Kind hat also per Geburt zwei Staatsangehörigkeiten.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 11:22
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Gemäß Artikel 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes der Ukraine erhält die ukrainische Staatsangehörigkeit eine Person, bei welcher im Zeitpunkt der Geburt zumindest ein Elternteil die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzt. 
 

Ja, WENN das Kind im Ausland geboren wurde und der andere Elternteil zustimmt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2017 11:32
 dt64
(@dt64)
Zeigt sich öfters Registriert

Meines Wissens erhält das Kind bei Geburt beide Staatsbürgerschaften und muss sich erst am 18. Geburtstag entscheiden. Das ist easy, die Geburt muss nur auf dem ukraiischen Konsulat angeeigt werden. Geht auch nachträglich. Du weißt nicht, ob das nicht schon passiert ist.

RomyH, ich glaube, hier vermischt du etwas. Wenn ein Kind beide/mehrere Staatsangehörigkeiten  durch Geburtsrecht (ich kenne einen Fall, da hatte das Kind 3 Staatsangehrigkeiten durch die Umstände der Geburt) erwirbt, behältes diese in der Regel.
Die Entscheidung mit 18 gilt mWn in den Fällen, in denen die Eltern nach Geburt des Kindes eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, die das Kind dann auch bekommt, sich mit 18 dann aber für die neue oder alte entscheiden muß, da es vorher nicht volljährig und entscheidungsfähig war.
Allerdings kenne ich mich mit dem ersten Aspekt besser aus als mit dem zweitgenannten.

Aber irgendwie beschleich tmich das Gefühl, dass wir vom Thema des TE abschweifen.

Back to Topic!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 13:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, WENN das Kind im Ausland geboren wurde und der andere Elternteil zustimmt.

Wo steht das? Musste die KM denn zustimmem, dass das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt?

Citizenship of Ukraine may be acquired in any one of the following ways:

By descent:
Being born to parents, at least one of whom is a citizen of Ukraine.

Ein Elternteil muss Staatsbürger sein bei der Geburt. Nix Zustimmung. Das ist wie hier in D auch.

@dt: die Klärung dieser Frage ist zentral für dieses Topic.

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 15:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PausBanderl

@dt: die Klärung dieser Frage ist zentral für dieses Topic.

Denn weil: Du kannst Dir den ganzen Spaß sparen, alles in den Wind geschossen. Akzeptiere diesen Umstand, oder mach Dich schlau(er). Lediglich wild loshusten ist albern und regelmäßig kontraproduktiv. Und i.M. sehe ich Deinen Aktionismus genauso: wild, unkontrolliert. Und in diesem Thread fällt mir auch kein Grund ein, wieso eine Ausreisesperre überhaupt angebracht wäre. Bist Du bei diesem Thema lediglich auf Rechtsausdkunft aus, ist das Forum hier die falsche Adresse.
Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2017 17:07
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