Hallo bin neu hier und hab geleich ein richtiges Problem.....
Zur Sache : Wir haben 2002 geheiratet , einen Monat später kam unser gemeinsames Kind zur Welt.
2003 die Trennung . Frau zieht weg zu einem anderen und wird schwanger.Da es mit dem Neuen nun doch nicht so schön war, haben wir es noch einmal zusammen versucht.
Kurz darauf kam dann das 2.Kind zur Welt ( leider nicht meins ) .Um 14tägige Besuche vom *richtigen Vater* zu vermeiden, haben wir beschlossen,keinen anderen Kindesvater anzugeben.
Tja, was einmal getrennt war, wird nicht wieder gut und eine erneute Trennung steht an.
Wir sind und einig, daß ich nicht für das 2.Kind aufkommen soll, nur wie stellt man das am Besten an ??????
Bin selbstverständlich in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen,der richtige soll möglichst nicht auftauchen...
Nabend.
Ist das euer Ernst???
Also erst mal eine Personenstandsfälschung und der leibliche Vater wird aus dem Weg gekickt?? Ist ja auch die einfachste Möglichkeit Probleme aus der Welt zu schaffen. Man denkt einfach nicht mehr daran und das Kind kann sich ja eh nicht wehren.
Erst will man sich ums Kind kümmern und wenn es dann mal ein paar Unannehmichkeiten gibt kommt der große Rückzug.
Ich sag dazu mal nix.
Martin
Moin,
dein Name ist Programm....
ihr drei "Erwachsenen" habt aber ganz dicke Nerven, und wer hat bei solchen Vorhaben die Ar...karte ?
Lasst in Zukunft doch einfach die "Hose zu" oder macht euch vorher die Gedanken über mögliche Folgen...
Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo!
Hallo bin neu hier und hab geleich ein richtiges Problem.....
Du sagst es!
Dennoch, evlt. können wir dich etwas wach rütteln. Daher:
Ich kann dir zwar durchaus deine Gefühle nachempfinden, aber....(und das gaaaanz großgeschrieben), was ihr so vorhabt, macht man nicht.
Versetz dich mal in die Situation des "anderen"...! Er ist Papa und weiß es nicht, was ist, wenn es doch raus kommt...was soll er denken. Auch er hat (wie das Kind), ein Recht auf Umgang.
Und dann in das Kind....wenn es später mal erfährt, das du nicht der Papa bist. Sag jetzt nicht, dass kommt nie raus..... :rofl2:
So...und dann willst du noch nicht mal für das Kind finanziell da sein....also...
Bist ein kleiner Rosinenrauspicker, oder was....tz.
Das gleiche gilt auch für deine Frau...
BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
BGB § 1600b Anfechtungsfristen
(1) 1Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. 2Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen; das Vorliegen einer sozial-familiären Beziehung im Sinne von § 1600 Abs. 2 erste Alternative hindert den Lauf der Frist nicht.(2) 1Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes und nicht, bevor die Anerkennung wirksam geworden ist. 2In den Fällen des § 1593 Satz 4 beginnt die Frist nicht vor der Rechtskraft der Entscheidung, durch die festgestellt wird, dass der neue Ehemann der Mutter nicht der Vater des Kindes ist.
(3) 1Hat der gesetzliche Vertreter eines minderjährigen Kindes die Vaterschaft nicht rechtzeitig angefochten, so kann das Kind nach dem Eintritt der Volljährigkeit selbst anfechten. 2In diesem Fall beginnt die Frist nicht vor Eintritt der Volljährigkeit und nicht vor dem Zeitpunkt, in dem das Kind von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen.
(4) 1Hat der gesetzliche Vertreter eines Geschäftsunfähigen die Vaterschaft nicht rechtzeitig angefochten, so kann der Anfechtungsberechtigte nach dem Wegfall der Geschäftsunfähigkeit selbst anfechten. 2Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend.
(5) Erlangt das Kind Kenntnis von Umständen, auf Grund derer die Folgen der Vaterschaft für es unzumutbar werden, so beginnt für das Kind mit diesem Zeitpunkt die Frist des Absatzes 1 Satz 1 erneut.
(6) 1Der Fristablauf ist gehemmt, solange der Anfechtungsberechtigte widerrechtlich durch Drohung an der Anfechtung gehindert wird. 2Im Übrigen sind die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210 entsprechend anzuwenden.
Das Kind ist in 2002 geboren worden. Damit endete die Anfechtungsfrist, je nach exaktem Geburtsdatum, spätestens am 31.12.2004.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Äh, was hat das mit rosinenrauspicken zu tun ? Wenn wir verheiratet sind bin ich automatisch der Vater,oder ?
Was das damit zu tun hat.
das du und die deine Frau euch einig seit, den
*richtigem Vater*
keinen umgang zu gewähren....und das DU kein KU zahlen willst, also für das Kind nicht aufkommen willst.
Alles geht nicht im leben...
achso ich habs vergessen:
Hallo!
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Äh, was hat das mit rosinenrauspicken zu tun ? Wenn wir verheiratet sind bin ich automatisch der Vater,oder ?
Na denn.....!!
Denn is auch klar wer für den Unterhalt des Kindes auf zu kommen hat, gell?!?!?! :note:
Und na hoffentlich erfährt das Kind letztendlich nicht irgendwann mal, wie ihr über seinen leiblichen Vater redet!!
Wer da wohl dann letztendlich die S-köpfe sind..
Zumindest blüht dem Kind ja noch einiges bei euch...bei den Einstellungen..
P.S. und automatisch hättet du ja nicht der offizielle Vater werden müssen...aber wenn schon denn schon..
:knockout: :gunman:
Wenn wir verheiratet sind bin ich automatisch der Vater,oder ?
Stimmt. Aber da du ja wußtest das das Kind auf keinem Fall von dir sein konnte, da ihr zu dem Zeitpunkt ja getrennt ward, hättest du die Vaterschaft wirksam anfechten können (das geht auch in der Ehe). Es hätte gnügt eine Klage einzureichen mit der Begründung, das deine Frau zum Zeugungszeitpunkt von dir getrennt gelebt hat und mit einem anderen mann GV hatte. Dann wäre deine Vaterschaft aufgehoben worden und der andere wäre als Vater festgestellt worden.
Genau das wollten deine Frau und du nicht. Ihr habt euch dazu entschlossen, das du als leiblicher Vater gelten sollst und habt eurem Kind das Recht genommen seine wahre Herkunft zu wissen. Und ihr habt dem Vater das Recht genommen zu wissen, das er ein Kind hat.
Nachdem das Ganze nun mehr als 2 Jahre her ist, wirst du (oder deine Frau) es nicht mehr anfechten können. Anfechten kann es dann nur noch das volljährige Kind oder u.U. der wahre Vater (aber ob der daran ein Interesse hat?)
Ich versteh auch nicht, warum du jetzt auf einmal die Vaterschaft anfechten willst, jetzt wo es doch mit deiner Frau nicht mehr klappt und ihr euch getrennt habt. Geht es um Unterhalt? Den hättet ihr ja dann schon vor Jahren zusätzlich bekommen können... geht es darum, das du keinen KU zahlen mußt? Tja, das sollte man sich überlegen bevor man bewußt lügt. Wie stellst du dir das vor? Willst du dein Kind dann nicht mehr sehen? Das wäre für das Kind schlimm und völlig unverständlich. Soll er dann das Kind sehen dürfen? Das wäre das einzig richtige.
Laßt mal das rechtliche beiseite und ermöglicht dem Kind und dem Vater sich kennenzulernen. Laßt es nicht weiter mit einer Lüge leben. Derzeit läßt sich am rechtlichen nix ändern, aber wenigstens am moralischen und am seelischen. Euer Kind hat ein Recht auf den leiblichen Vater.
Moralisch gesehen fine ich es ziemlich arm, wenn man den leiblichen Vater gerne ausbootet, wenn es darum geht, das er ja das Kind sehen wollen könnte und so eure "heile Familie" stören würde, ihn aber gerne wieder ins Boot holt, wenn die "heile Familie" doch zerbricht und du nun finanziell aufkommen sollst (was du die letzten Jahre doch eh gemacht hast, jetzt wirds halt nur deutlich)
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Mooin,
die Grenze der Dummheit und von Egoismus ist nach oben offen. Wie armselig ist das alles.
Rudy, der für so eine Nummer überhaupt kein Verständnis hat. Sorry
Servus gibtsdochgarnicht,
wer "A" sagt, muß auch "B" sagen ... steh´ dazu, ebenso KM!!! Durch den Eintrag in der Geburtsurkunde habt ihr beide kein Spielzeug erworben, sondern jede Menge Verantwortung für EUER Kind aufgenommen!
Wir sind und einig, daß ich nicht für das 2.Kind aufkommen soll
Schön, daß ihr euch einig seid :sarkasmuss off
Wer soll eurer werten Meinung nach dann aufkommen, vielleicht der nächste Lover der KM oder Vater Staat???
Ich kann nur den Kopf schütteln, was ihr dem Kind (mit welchem Recht???) alles antut!
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
hi,
also der vater hat sich als zeuge jehovas herausgestellt, darum hat meine frau die beziehung beendet.
Da gibt es einige merkwürdige ansichten in sachen kinder die meine frau der kleinein nicht zumuten wollte.
Die kleine ist 2005 geboren,hatte mich da wohl missverständlich ausgedrückt.
Werde dann wohl demnächst die ehelichkeit anfechten.
Es geht hier auch nicht darum dass ich die kleine nicht unterstützen möchte und nicht für sie da sein will ( am Wochenende kommen selbstverständlich beide zu mir )
Nur es muss ja nicht immer so ruhig zwischen KM und mir bleiben ( ist ja gvelegentlich im Forum nachzulesen )
Moin,
Werde dann wohl demnächst die ehelichkeit anfechten.
Und dann wird der leibliche Vater angegeben, muss Unterhalt zahlen und darf Umgang mit seiner Tochter haben?
Gruß
eskima
Hallo gibtsdochgarnicht,
der Punkt ist folgender:
Ob der Vater des Kindes Zeuge Jehovas, Muslim, Christ, Buddha oder sonstwas ist tut nichts zur Sache.
Entweder bist du der Vater (der soziale Vater scheinst du ja zu sein), dann lebe mit den Konsequenzen und komm für das Kind auf als wäre es dein eigenes.
Oder du hättest gleich von Anfang an sagen müssen, das Kind ist nicht von dir, und mit den entsprechenden (positiven wie negativen) Konsequenzen leben müssen.
Was du machst, ist schäbig: Der leibliche Vater des Kindes soll zum "Zahlvater" degradiert werden - genau in dem Moment, wo es in deiner Beziehung nicht mehr so läuft. Umgang soll der
*richtige Vater*
nicht bekommen. Dafür fehlt mir jedes Verständnis.
Bin selbstverständlich in der Geburtsurkunde als Vater eingetragen,der richtige soll möglichst nicht auftauchen...
Wasch mir den Pelz aber mache mich nicht nass... Nene, so funktioniert das nicht.
Gruß
Martin
Moin,
ich verweise einmal dezent auf die Forenregeln .... Beleidigungen sollten auch gegen diejenigen unterbleiben, die erst in Zukunft zu uns kommen :wink:!
@gibtsdochgarnicht:
Du hast Dir selber ins Knie geschossen und wunderst Dich das es weh tut!
Es wird keine Möglichkeit geben, die Vaterschaft von Dir abzuerkennen lassen und sie der Allgemeinheit aufzubürden. Im Gegenteil, durch die bekannte Trennungszeit und dem zurückrechnen kann ein misstrauischer Richter leicht feststellen, dass Du die *nicht*Vaterschaft schon vorher kennen musstest.
Das heißt, der richtige Vater ist anzugeben und er hat ein Umgangsrecht.
Wie auch immer Du ihn bezeichnest, vergisst Du anscheinend, dass das Leben kein Wunschkonzert ist, in dem man sich das Beste (und wie es einem gerade in den Kram passt) heraussuchen kann.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.