Weiß jemand zufällig, wie es rechtlich aussieht, wenn einer der Eltern wieder heiratet, ob das Kind grundsätzlich bei sein darf/kann, oder ob man auf die "Freundlichkeit" des anderen angewiesen ist.
Die Situation ist folgende:
Derzeit noch gemeinsames SR, ABR eigentlich auch gemeinsam, Tochter lebt beim Vater. Umgangsregelung ist wie folgt:
jeden Dienstag von 16 Uhr bis Mittwoch früh Schulbeginn, und alle 2 Wochen von Freitag 17 Uhr bis Monatg früh Schulbeginn.
Mein neuer LG und ich möchten an einem DI um 12.20 heiraten. Natürlich hätten wir die Kleine gerne dabei.
Bin ich jetzt auf seine Gutmütigkeit angwiesen ?? Oder ist es sowieso mein Recht, das unsere Tochter anwesend sein kann ??
Weiß da jemand Bescheid ?? Oder sollte ich meinen Anwalt zu Rate ziehen ??
LG
Sweety
Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!
Guten Morgen Sweety,
Oder sollte ich meinen Anwalt zu Rate ziehen ??
Wie wärs wenn du deinen Ex mal fragst?
Mein neuer LG und ich möchten an einem DI um 12.20 heiraten
Und das geht nur an einem Dienstag? Warum hat an den anderen Tagen das Standesamt zu?
Da muss ja dann auch noch das Fernbleiben von der Schule geregelt werden.
Obs ein Anrecht darauf gibt? Keine Ahnung, aber ich denke du solltest halt rechtzeitig informieren denn es könnte ja auch sein das schulische Belange gegen eine Teilnahme stehen.
Gruss Kruemel1
Hallo sweety,
ich schließe mich da Krumel1 an.
Bald sid doch Osterferien. Könnt ihr den Termin nicht so legen, daß nciht unbedingt ein Schultag ausfallen muss?
Ich meine, wenn es nicht so schlimm ist, das Kind einen Tag aus der Schule zu lassen wär das sicher auch möglich.
Ich würde mich aber eher nach einem besser gelegenen Hochzeitstermin umschauen. Das Argument , die Schule sollte nicht verpasst werden, könnte ich schon verstehen.
Ich glaube ein RA kann da nicht viel ausrichten. So etwas sollte auch ohne RA zu regeln sein.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
hy sweety,ein kind DARF/KANN grundsätzlich bei einer erneuten eheschliessung eines elternteils dabei sein.
einen rechtsanspruch dafür gibt es aber nicht!!
das einzige was sicherheit dazu bringt ist entweder kooperation des expartners oder die verlegung des termins auf einen zeitraum an dem das kind sowieso anwesend ist. 😉
gruss sandgren 😎
Danke erstmal für eure Antworten.
Leider ist der Termin nicht mehr verschiebbar....
Naja, dann werd ich mal schauen, ob mein Exmann sich bereit erklärt, unsere Tochter dran teilnehmen zu lassen.
Danke nochmal
LG
Sweety
Wer kämpft, kann verlieren!!
Wer nicht kämpft....
HAT SCHON VERLOREN!!!