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(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin noch nicht geschieden, zwei Kinder 6 und 9. Seit Juli letzten Jahres folgende Umgangsregelung. Montag und Freitag und alle zwei Wochen zusätzlich Sa und So. Vereinbarung wurde beim JA gemacht mit gültigkeit bis 28.02.2012. Lief alles wunderbar bis mitte Juni. Habe eine neue Arbeitsstelle gefunden bei der es mir nicht mehr möglich war, Montags die Kinder zu betreuen. Aufgrund meiner "Aktion" wurde mir von der Mutter der Umgang zusammengestrichen auf alle zwei Wochen Fr - So und der Telefonkontakt auf Di+Do eingeschränkt.

Daraufhin habe ich beim JA um ein Vermittlungsgespräch gebeten welches von meiner Frau nicht angenommen wurde. Nachdem ich dem JA mitgeteilt habe das ich mit der einseitigen Änderung des Umgangsrechts nicht einverstanden bin, schickte mir die SB die Vereinbarung zu und meinte das diese zum 28.02.2012 ausgelaufen sei und somit keine Regelung mehr existierte. Ich könne jedoch auf gerichtlichen Wege einen Versuch starten.

Habe gehofft das sich alles wieder normalisiert.

Vor ca. 3 Wochen dann ein Anruf eines Psychotherapeuten der im Auftrag des JA tätig wird und möchte sich mit mir unterhalten um die Angelegenheit mit den Kindern zu verbessern. Ich hatte dann mein erstes Gespräch und meine Vermutung war, dass es eigentlich nicht um die Kinder ging sondern ehe um meine Frau.

Jetzt hatten wir zu dritt ein Gespräch wo diverse Sachen besprochen worden sind u.a. meinte meine Frau das es den Kindern nicht gut tut, wenn sie so häufig hin und her wechseln und klare Strukturen brauchen. Die ich ihnen ihrer Meinung nach nicht biete bzw. darin störe. Lies aber auch durchblicken, dass sie mit der Situation nicht ganz zurechtkommt.

Der Psyochomann wird sich auch mit unseren Kindern unterhalten.

Am Ende des Gespräches erwähnte meine Frau dann, das sie jetzt eine Fortbildung machen möchte und meine Unterstützung hierfür braucht bzgl. der Kinderbetreuung. Alles kein Problem sagte ich, das werden wir schon hinbekommen.

Nachdem ich jetzt mal drüber nachgedacht habe stellen sich mir folgende Fragen:

Meine Frau hat eine Teilzeitjob von 2o Stunden in der Woche, die Kinder sind ab ca. 13:30 zuhause und werden von der Mutter versorgt.

Obwohl meine Frau jetzt schon mit dem Stress nicht zurecht kommt und auch bereits eine Erziehungshilfe vom JA bekommen hatte möchte sie diese massnahme machen. Diese Massnahme geht 4 Jahre, wobei sie 24 Wochenenden von freitag bis samstag ca. 100 km vom Wohnort weg ist und 3 mal im Jahr eine Woche komplett Schule hat.

Mein Sohn kommt jetzt in die 4. Klasse und möchte gerne auf das Gymasium gehen. Ich habe denke ich berechtigte Zweifel, das meine Frau das schaffen kann und letztlich wieder die Kinder darunter leiden.

Wie soll ich mich bzgl. der Änderung des Umgangs verhalten ?

Wie seht ihr die Situation mit der Fortbildungsmassnahme ? Auf der einen Seite beschwert sie sich das die Kinder zu oft bei mir sind und daher unnötigen Stress ausgesetzt sind und auf der anderen Seite möchte sie, dass ich die Kinder während ihrer Abwesenheit betreue, da ich ja schließlich der Vater bin.

lg Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 04:27
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wie seht ihr die Situation mit der Fortbildungsmassnahme ? Auf der einen Seite beschwert sie sich das die Kinder zu oft bei mir sind und daher unnötigen Stress ausgesetzt sind und auf der anderen Seite möchte sie, dass ich die Kinder während ihrer Abwesenheit betreue, da ich ja schließlich der Vater bin.

Fangen wir mal damit an: Aus meiner Sicht, solltest Du Dich da raushalten. Ob und wie sie die Fortbildung bewältigt ist nicht Dein Bier. Nimm lieber den Ball auf, dass sie Dich nun anscheinend doch wieder mehr in den Umgang einbinden will. Ein wenig schräg klingt ihre Argumentation schon, aber sei's drum.

Also, gemeinsam, ggf mit Unterstützung Dritter, eine neue Umgangsregelung erarbeiten, die in die beruflichen zeitlichen Rahmenbedingungen passt. Ein wenig Fremdbetreuung ist nicht schädlich, das wäre ja auch der Fall, wenn ihr nicht getrennt waert.

Ein wenig wundern tue ich mich über Deine Schilderungen bzgl. Deiner neuen Arbeit. Zwar ist die Reaktion der KM darauf auch nicht adäquat, aber so wie Du es hier in aller Kürze darstellst, hast Du den Jobwechsel freiwillig und ohne Not gemacht und  KM und Kindern vor vollendete Tatsachen gestellt. Das ist, bei einer gelebten Umgangsvereinbarung nun auch nicht die feine Art! Klar, Du musst sehen wo Du beruflich bleibst, aber Du hattest nunmal auch verpflichtungen  (in erster Linie ggü Deinen Kids! aber natürlich auch in zweiter Linie ggü dem BetreuungsET, also der KM), die Mann eben nicht so einfach in den Wind schießen sollte.

Soweit meine Meinung dazu!
Was übrigens der Phsyotherapeut in der ganzen Angelegenheit soll, erschliesst sich mir überhaupt nicht  :puzz:

Gruß, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 10:40
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Michael,

sehe es auch wie Toto.

Und man muss schon feststellen, dass Du zuerst hier die Fakten geschaffen hast - und auch ohne Absprache "Dein Ding" durchgezogen hast. Jetzt der KM vorzuwerfen, dass diese Ihre beruflichen Ziele verwirklichen will, ist auch nicht so der Bringer.

Biete Deine Hilfe bei der Unterstützung an - und überlegt vielleicht auch noch mal, dass man für Umgangsregleungen im Normalfall auch NIEMANDEN externes braucht, der einem irgendwas aufdiktiert, bzw. auf einen Zettel schreibt. Diese Sichtweise ist gerade bei Frauen sehr verbreitet - es kann aber alles (auch KU) von den Betroffenen selber geregelt werden. Gerade wenn Deine Exe doch so berufliche eingespannt ist, hat sie sicherlich nicht so Interesse an dauerenden JA-Kontakten.

Dazu kommt auch, dass viele Väter bei den JAs auch über den Tisch gezogen werden. Ob das bei Eurem JA so ist, kann man schwer sagen. Aufpassen solltest Du aber trotzdem.

Wo jetzt bei der Geschichte ein Problem bei den Kindern liegen soll, erschließt sich mir auch nicht. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 13:52
(@martina)
Rege dabei Registriert

1. wurde mir von der Mutter der Umgang zusammengestrichen auf alle zwei Wochen Fr - So und der Telefonkontakt auf Di+Do eingeschränkt.

2. Vor ca. 3 Wochen dann ein Anruf eines Psychotherapeuten der im Auftrag des JA tätig wird und möchte sich mit mir unterhalten um die Angelegenheit mit den Kindern zu verbessern.

3. Jetzt hatten wir zu dritt ein Gespräch wo diverse Sachen besprochen worden sind u.a. meinte meine Frau das es den Kindern nicht gut tut, wenn sie so häufig hin und her wechseln und klare Strukturen brauchen. Die ich ihnen ihrer Meinung nach nicht biete bzw. darin störe.
Auf der einen Seite beschwert sie sich das die Kinder zu oft bei mir sind und daher unnötigen Stress ausgesetzt sind und auf der anderen Seite möchte sie, dass ich die Kinder während ihrer Abwesenheit betreue, da ich ja schließlich der Vater bin.

4. Am Ende des Gespräches erwähnte meine Frau dann, das sie jetzt eine Fortbildung machen möchte und meine Unterstützung hierfür braucht bzgl. der Kinderbetreuung. Alles kein Problem sagte ich, das werden wir schon hinbekommen.

5. Obwohl meine Frau jetzt schon mit dem Stress nicht zurecht kommt und auch bereits eine Erziehungshilfe vom JA bekommen hatte möchte sie diese massnahme machen. Diese Massnahme geht 4 Jahre, wobei sie 24 Wochenenden von freitag bis samstag ca. 100 km vom Wohnort weg ist und 3 mal im Jahr eine Woche komplett Schule hat.

1. ist das normal das man selbst das Telefonieren mit den Kindern irgendwie regelt? Ich weiss nicht, glaube aber das ich mir nicht vorschreiben lassen würde wann ich meine Kinder anrufen darf.

2. um welche Angelegenheiten gehts denn da?

3. eine Klärung wäre sinnvoll ob du nur als belastend angesehen wirst, wenns passt und/oder schön für umsonst die Kinder hüten kannst wenn Madame ihr Leben aufwertet.

4. mit "kein Problem" würde ich mal ganz vorsichtig sein. Du hast dein Leben, sie hat ihres und ihr habt gemeinsame Kinder. Klare Trennung finde ich sinnvoll, erstrecht auf eine lange Sicht ....

5. Solltest du dich raushalten. Klare Trennung, ist ihr Leben ....

Gruß
Matthias

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 17:53
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Ein wenig wundern tue ich mich über Deine Schilderungen bzgl. Deiner neuen Arbeit. Zwar ist die Reaktion der KM darauf auch nicht adäquat, aber so wie Du es hier in aller Kürze darstellst, hast Du den Jobwechsel freiwillig und ohne Not gemacht und   KM und Kindern vor vollendete Tatsachen gestellt. Das ist, bei einer gelebten Umgangsvereinbarung nun auch nicht die feine Art! Klar, Du musst sehen wo Du beruflich bleibst, aber Du hattest nunmal auch verpflichtungen  (in erster Linie ggü Deinen Kids! aber natürlich auch in zweiter Linie ggü dem BetreuungsET, also der KM), die Mann eben nicht so einfach in den Wind schießen sollte.

Hallo toto,

bin freibruflich tätig und in den ersten sechs Monaten mit wenig arbeit. War ständig auf der Suche nach neuen Projekte und jetzt hat es endlich geklappt. Innerhalb einer Woche hatte ich die Zusage und musste anfangen. Habe es den Kindern erklärt und die haben es auch verstanden. Leider meine Frau nicht 🙁

Lg

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.08.2012 18:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MB,

Habe es den Kindern erklärt und die haben es auch verstanden. Leider meine Frau nicht 🙁

das scheint ein grundsätzlicher Webfehler Deiner Gedanken zu sein: Ihr habt Euch getrennt, weil Ihr Euch nicht mehr versteht. Damit hat Deine Frau ihr eigenes Leben genauso zurück wie Du Deines; es besteht kein Grund (und schon gar kein Recht darauf), sich über persönliche Entscheidungen auszutauschen, Rechenschaft abzulegen, sie wechselseitig zu loben oder zu tadeln. Du machst Dein Ding und sie ihres.

Es gibt ein paar organisatorische Überschneidungen in Bezug auf die Kinder, die Ihr als Eltern und Erwachsene klären und regeln müsst. Aber eine Notwendigkeit, sich im Leben und der Gedankenwelt des Ex-Partners aufzuhalten gibt es nicht mehr.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.08.2012 19:14
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo nochmal,

es ist mir ja auch egal was meine Frau macht.

Aber wenn es um die Kinder geht mache ich mir halt etwas Sorgen.

Ich würde ihr natürlich gerne anbieten, die Zeiten, in der sie die Kinder nicht betreuen kann, zu übernehmen. Ich wünschte mir hier eine Regelung die längerfristig bestand hat als nur solange ich gebraucht werde.

Da es bereits mehrfach der Fall war das sie den Umgang gekürzt hat und erweitert hat, je nachdem wie sie es brauchte. Aber so wie ich das sehe, beruht so eine Regelung nur auf Vertrauen und das fehlt mir momentan.

Würde es Sinn machen, eine Umgangsregelung zu verfassen die beide unterschreiben ?

Vielen Dank für eure Hilfe

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 22:58
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

@Mathias:

1. ist das normal das man selbst das Telefonieren mit den Kindern irgendwie regelt? Ich weiss nicht, glaube aber das ich mir nicht vorschreiben lassen würde wann ich meine Kinder anrufen darf.

Wenn Du dir mal überlegst, dass die Telefoniererei jedes Mal einen Eingriff in die Privatsphäre des Ex-Partners darstellt (Klingeln des Festnetztelefons und damit Beschäftigung mit dem Ex-Partner) ist das sehr wohl ein Thema, was man klären sollte. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Ex-Partner einen Telefonanschluss bereit hält, damit der liebe Ex-Partner mit den Kindern telefonieren kann (die darauf zum Großteil eh keine Lust haben, da dann oft eine plärrende Exe im Hintergrund steht und mit Kommentaren a la "Leg endlich auf" sicherlich nicht für eine angengehme Telefonunterhaltung sorgt).

@Michael:
Natürlich sind solche Regelungen sinnvoll. Dir muss nur bewußt sein, dass sie keine rechtliche Bindungskraft haben. Wenn beide ration sind, halten sie sich auch daran. Wenn es aber einer nicht tun will, tut er es eben nicht. Und es kann keiner (auch das JA nicht) sanktionieren. Nur gerichtliche Beschlüsse können auch durchgesetzt werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2012 23:07
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

@Ingo. Hörst Du unsere Telefonate mit ?? 🙂

da dann oft eine plärrende Exe im Hintergrund steht und mit Kommentaren a la "Leg endlich auf" sicherlich nicht für eine angengehme Telefonunterhaltung sorgt).

Gibt es die Möglichkeit, das Gericht zu bemühen, einen richterlichen Beschluss bezüglich Umgang nach unseren vorstellungen zu machen ?

Danke

lg Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.08.2012 23:24
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

@Ingo. Hörst Du unsere Telefonate mit ??

Dafür haben viele Exen wohl ein Programm eingebaut, dass dann automatisch den o.g. Text abspielt 😉 Das ist gängige Forenpraxis bei vielen Telefonaten - deshalb steh ich der Sache auch recht kritisch gegenüber. Aber hier gibt es wie immer viele Meinungen zu.

Gerichtlicher Mindestumgang liegt bei größeren Kindern meist auf Fr-So, alle 2 Wochen. Alles darüber ist super, kommt dann aber auch auf die Argumentation und den Richter an. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.08.2012 23:35




(@fruchteis)
Registriert

Hi Michael,

in diesem Forum wird gelegentlich die irrige Auffassung vertreten, eine Elternvereinbarung zum Umgangsrecht sei nicht bindend. Ich kann nur eindringlich davor warnen, Elterliche Umgangsvereinbarungen als unverbindlich zu betrachten.

Das Umgangsrecht hat Verfassungsrang, ist Teil des natürlichen Elternpflichtrechts aus Art. 6 GG, konkretisiert in § 1684 BGB. Wird die Ausübung dieses Pflichtrechts (Pflicht und Recht wegen seiner Doppelnatur) in einer konkreten Regelung bestimmt, dann sind die Eltern durch gegenseitige Willenserklärungen gebunden.

Die Bedeutung dieser Elterlichen Umgangsvereinbarung und ihre Verbindlichkeit kommt auch darin zum Ausdruck, daß ein Verstoß Schadenersatzansprüche auslösen und sogar den Straftatbestand des Kindesentzuges erfüllen erfüllen kann. Diese Folgen ergeben sich nur mit bindender Elterlicher Vereinbarung.

Davon ist die Vollstreckbarkeit eines gerichtlichen Umgangsbeschlusses zu unterscheiden.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 01:18
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo Ingo,

@Mathias:  

Wenn Du dir mal überlegst, dass die Telefoniererei jedes Mal einen Eingriff in die Privatsphäre des Ex-Partners darstellt (Klingeln des Festnetztelefons und damit Beschäftigung mit dem Ex-Partner) ist das sehr wohl ein Thema, was man klären sollte. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass der Ex-Partner einen Telefonanschluss bereit hält, damit der liebe Ex-Partner mit den Kindern telefonieren kann (die darauf zum Großteil eh keine Lust haben, da dann oft eine plärrende Exe im Hintergrund steht und mit Kommentaren a la "Leg endlich auf" sicherlich nicht für eine angengehme Telefonunterhaltung sorgt).

Ja natürlich stellt das irgendwie einen Eingriff in die Privatsphäre dar aber das ergibt sich nunmal aus der gesamten Situation. Ich denke, wenn die Kinder Interesse haben mit mir zu telefonieren (sie teilweise selbst bei mir anrufen) müssen wir beide (die Ex und ich) für die Kinder damit klarkommen. Erst gestern hat mir mein 15jähriger Sohn eine geschlagene dreiviertel Stunde ohne Punkt und Komma von sich erzählt. Das geht von Mädels, über Freunde, über die Schule bis hin zu Fragen zum neuen Partner der Mutter. Natürlich gibts auch nur kurze Minuten/Sekundengespräche. So durchschnittlich telefonieren wir 1 Mal die Woche. Für uns haben wir dadurch einen guten Kompromiss aufgrund der Trennung gefunden. Ich denke die Möglichkeit zu Telefonieren hat bei mir einen großen Anteil, über die letzten 10 Jahre, für die Bindung zwischen uns.  Ich habe das auch nicht mit meiner Ex besprochen, hat sich (soweit ich mich an die Anfänge erinnere) einfach so mit meinen Kindern ergeben. Seit ein paar Jahren haben meine Kinder einen festen Omatag. Wer möchte, kann den Tag nach der Schule bei der Oma verbringen. Vor rund zwei Monaten ist meine Ex rund 700Km weggezogen und sie haben den Omatag zum Omatelefoniertag umgemodelt. Finde ich eine tolle Möglichkeit um weiter in Kontakt zu bleiben.

Ich wollte niemandem zu nahe treten, geschweige denn einen Anstoß für Stress geben.
Durch meine Erfahrung bin ich garnicht auf den Gedanken gekommen, dadurch könnte Stress entstehen.

Gruß
Matthias

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 13:27