Bitte um Rat !! EX ...
 
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Bitte um Rat !! EX Frau will Namensänderung meines Sohnes

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 Xe
(@_xe_)
Registriert

Was willst Du da noch tun?

Zum OLG gehen. Falls es ein OLG war: definitiv verstößt ein solcher Vorgang gegen das BGB, §1618, bei gemeinsamer Sorge; desweiteren hatte Deep schon einige Urteile auch des BGH angegeben.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 18:17
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Zum OLG gehen. Falls es ein OLG war: definitiv verstößt ein solcher Vorgang gegen das BGB, §1618, bei gemeinsamer Sorge; desweiteren hatte Deep schon einige Urteile auch des BGH angegeben.

Also war AG
hätte auch ans OLG gehen können.
Mit welcher Zielsetzung?
Die Kinder zu Ihrem Recht zwingen ??????????
oder
Die Kinder nochmals vor ein Gericht zerren?
Das ist doch das Manko!
Wehrst Du Dich, wie in meinem Fall,
bekommst Du als Antwort, um Die Interessen der Kinder durch zu setzen,
Du scheust, ohne Rücksicht auf Deine Kinder, den gerichtlichen Weg nicht."

Grüße

Fuzzy

Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 26.12.2006 21:14
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Nunja, wenn du das Urteil schon im Vorraus weißt, wozu braucht es dann noch ein Gericht?

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 27.12.2006 19:52
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