Darf Sie das ??? Um...
 
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Darf Sie das ??? Umzug 450km

 
 AvD
(@avd)
Schon was gesagt Registriert

Hi und Hallo,

ich habe jetzt ein wenig bei euch gestöbert.
Habe aber leider nichts gefunden was zu Frage paßt.

Erst mal die Fakten.

Bin 3,5 Jahre Verheiratet, Tochter 13 Monate alt, Frau im Internet jemanden kennen gelernt
mit ihm 2 mal im Hotel gewesen und er ist jetzt ihre Zukunft. ( ich habe ihr mehr als einmal die Hand gereicht ) ach ja Haus haben wir auch bei dem noch 150t Euro offen sind.

Jetzt habe ich mitbekommen das sie nur darauf warten das er schnippt dann will sie zu ihm ziehen ca. 450 km von mir entfernt.

Es ist weder eine Scheidung eingereicht noch sonst irgend etwas Sie denkt den ganzen Tag an
den Neuen ihr Handy Piepst in einer tur.

Ich hatte ihr angeboten das ich den Rest der Elternzeit nehme und sie gehen kann.
Ihre Antwort war " Du kannst doch nicht der Mutter das Kind nehmen".

Darf Sie mit meiner Tochter wegziehen weil mit der Belastung des Hauses bin ich nicht in der Lage sie dort zu besuchen.

Danke schon mal fürs durchlesen.

Gruß Helge

P.s. kennt jemand einen guten Anwalt in Hannover oder Umgebung.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2005 15:06
(@taccina)
Registriert

Hallo Helge,

da ihr verheiratet seit, habt ihr gemeinsames Sorgerecht und sie darf nicht sooo einfach 450km weit weg ziehen (nur tu mal was dagegen, wenn sie schon weg ist).
Du müsstest Dir am Montag gleich Rechtsbeistand holen und von dem Rechtsanwalt etwas aufsetzen lassen, das Du dies nicht duldest. Vielleicht kann man per EA auch was bei Gericht erwirken.

Es gibt allerdings ausnahmefälle. zB wenn Deine Frau dort einen neuen Job hat.
Auch wenn Deine Frau in einer Notsituation so weit weg gezogen ist (ich sag einfach mal, wenn Du gewaltätig ihr gegenüber geworden bist oder Gewalt angedroht hast...) das muß sie dann allerdings beweisen können.

Mein Tip, such Dir morgen so schnell wie möglich einen guten Anwalt im Familienrecht udn mach es super dringlich damit DU gleich einen Termin bekommst.

Was auch noch eine Möglichkeit wäre, wäre das Jugendamt verständigen.

Ich drück Dir die Daumen und halt uns mal auf dem laufenden, was drau geworden ist.

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2005 15:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Helge,

klare Frage, klare Antwort: Bei gemeinsamem Sorgerecht darf sie das zwar nicht - aber wenn sie es trotzdem tut, wird ihr auch nichts passieren. Viele Frauen schaffen ungestraft diese Sorte "Fakten".

Das Einzige, was Du jetzt tun kannst, ist schnell (gleich morgen früh!) einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, der Deiner Frau umgehend schriftlich mitteilt, dass sie zwar ihren eigenen Lebensmittelpunkt verlagern kann, aber nicht den Eures gemeinsamen Kindes und dass Du entsprechenden Versuchen mit allen gesetzlichen Mitteln entgegentreten wirst. Denn wenn der Neue erst einmal "geschnippt" hat und sie samt Kind weggezogen ist, wirst Du das Ganze kaum mehr umdrehen können.

Was Du natürlich gleichzeitig vorbereiten musst, ist die tatsächliche Betreuung Eures Kindes - man kann ein 13 Monate altes Kind nicht versorgen, wenn man jeden Tag 8 Stunden ausser Haus arbeitet. Aber mit Tagesmutter, Elternzeit, Heimarbeitsplatz, Grosseltern bzw. einer Kombination aus alledem lassen sich durchaus gangbare Wege finden. Ein gespräch mit dem Jugendamt kann ebenfalls nicht schaden. Dort solltest Du allerdings nur im Interesse des Kindeswohles argumentieren; die verfehlungen Deiner Frau stehen nicht zur Debatte. Auch Hausschulden werden dort niemanden interessieren; sehr wohl aber, wie Du für die Betreuung Eures Kindes sicherstellen kannst.

Nur wie gesagt: DU musst JETZT handeln und die Mitnahme Eurer Tochter aktiv verhindern. Du wärst nicht der erste, der eines abends in eine leere Wohnung kommt. Wenn Du also nur reagierst und abwartest, wirst Du einer von unzähligen entsorgten Besuchs- und Zahlvätern sein.

Reisende kann man nicht aufhalten; der Rest liegt an Dir!

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2005 15:24
(@Aniram)

Hallo Helge !

Ich heiße Dich als Vorhut schon einmal Herzlich Willkommen hier
auf Vatersein.

Man(n), das ist ein schöner Mist.

Darf Sie mit meiner Tochter wegziehen...

Eigentlich darf sie das nicht so einfach... ABER wahrscheinlich wirst
Du es auf Dauer nicht verhindern können.

Du kannst jetzt natürlich erst einmal zu den Behörden laufen und
das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Deine Tochter fordern. Damit
sollten ihr für's erste, mal die Hände gebunden sein.

Aber was wird passieren ? Sie wird auch zum Jugendamt laufen und
zum Familiengericht und die Streiterei ist damit vorprogrammiert.

Du kannst doch nicht der Mutter das Kind nehmen

Ein schöner Satz und meine erste Reaktion ist zu sagen, da hat sie
recht. Nur ganz so einfach ist das auch wieder nicht. Weil dasselbe
kann ein Vater für sich reklamieren. Schließlich wird ihm ja auch
etwas genommen.

Was für eine Idiotie ist das überhaupt... jemanden über Internet
kennenzulernen, zweimal mit ihm in einem Hotel zu verschwinden
und dann zu glauben, DAS wäre die Zukunft *kopfschüttel*

Ich würde Dir auf alle Fälle empfehlen, Dich so rasch wie möglich
schlau zu machen, wie genau Deine Möglichkeiten aussehen und
dann mit Deiner Frau reden, reden und nochmals reden.

Ihr müßt mit aller Macht versuchen eine gemeinsam tragbare
Lösung zu finden.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2005 15:24
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Helge,

setze UNVERZÜGLICH einen (guten!) Anwalt in Gang, der eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt. Wenn die "Ex" erst mal weggezogen ist, wird es schwer. Wenn der Richter eine einstweilige Verfügung erlässt und sie dennoch mit dem Kind wegzieht, hat sie ganz schlechte Karten. Das Gericht kann es ja nicht einfach auf sich "sitzen" lassen, dass man einfach gegen erlassene Anordnungen verstösst.
Ob das Gericht eine solche Anordnung erlassen wird, ist ungewiss. Hier wird dich ein Anwalt beraten können. Auf hoher See und vor Gericht ist man bekanntlich in Gottes Hand...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2005 00:23