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Einreise USA bei Aufenthaltsbestimmungsrecht

 
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht für unser Kind (kein alleiniges SG) und möchte im Sommer mit ihm in die USA.

Es wird empfohlen, dass das andere Elternteil in einem Schreiben die Erlaubnis gibt. Alternativ soll man relevante Dokumente (in meinem Fall wahrscheinlich Gerichtsurteil über Aufenthaltbestimmunsrecht) mitführen.

Nun werde ich meine Ex-Frau schon nach einer Unterschrift fragen, nur darauf verlassen, dass sie mir zeitgerecht diese Unterschrift gibt, kann ich nicht. Deshalb will ich auch das Gerichtsurteil mitnehmen.

War jemand mit einem deutschen Gerichtsurteil in deutscher Sprache schon mal in solch einer Situation. Akzeptiert die Einwanderungsbehörde Dokumente in deutscher Sprache?

Wer kann helfen?

Viele Grüße

Blaubein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2015 14:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wirklich helfen kann ich auch nicht. Wenn das Kind Deinen Namen trägt gibt es allerdings weniger Fragen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2015 14:24
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde die Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Das ist nicht so teuer wie es klingt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2015 14:36
(@psoidonuem)
Registriert

Das ist doch Schmonzes. Und wie machen das Verheiratete? Ohne Urteile usw? Natürlich sitzen bei der Immigration tlw ausgesuchte Trottel aber wenn die jeden fragen würden ob das die tatsächlichen und leiblichen Kinder sind und ggf auf einen Nachweis bestünden, wie soll das gehen? Und wenn die Mutter gestorben ist nehme ich was mit? Die Urne?
99% bei der Immigration macht es aus, sich nicht bescheuert oder verdächtig zu benehmen und die Sprache zu verstehen.

Unabhängig davon, hier ein Vordruck http://www.forium.de/redaktion/wp-content/uploads/2009/06/reisevollmacht_englisch.pdf und man kann sich die Unterschrift auch im Bürgerbüro beglaubigen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2015 15:58
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Huhu,

wenn es wirklich drauf ankommen sollte, wird es Dir nur was in englischer Sprache nützen.

Wir sind vor einigen Jahren mal mit dem Knirps in die Staaten geflogen (Mutter: ASR, ABR, Kind: Nachname der Mutter). Wir hatten ihre Zustimmung in englischer Sprache dabei, haben sie aber nicht benötigt, weil keiner danach gefragt hat. Vorbereitet wäre ich an Deiner Stelle aber schon. Man weiß nie  :phantom:

lg
sleepy

Sleepy

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Geschrieben : 03.07.2015 16:34
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mein erster Kontakt mit den USA war damals auch der freundliche Grenzbeamte, der ersteinmal etwas Small-Talk macht und fragt, wohin es geht und was man den so in den USA machen möchte.

Denk daran, dass in den USA alles sehr standardisiert abläuft (insb. bei Sicherheitsbehörden), um jeder Mann / Frau gleich zu behandeln. Ermessen - wie in Deutschland üblich - ist in den USA viel restriktiver ausgelegt und steht meist nur höheren Beamten zu.  Hast Du also nichte das Formblatt XY korrekt ausgefüllt, geht es auch erstmal nicht weiter. Ich würde hier auch LBMs Vorschlag favorisieren. Die Dinge sollten in Englisch vorliegen und auch "offiziell" aussehen (Stempel, etc.) Der "gemeine" Amerikaner hat im täglichen Leben seinen Führerschein als ID-Card, mehr braucht er meist nicht. Für Reisen ins Ausland einen Reisepass, ja.
In Texas habe ich meine Führerscheinumschreibung z.B. nach Abgabe eines Schwurs erhalten, dass "alle Angaben richtig sind". Es läuft somit vieles ganz anders ab als bei uns. Ansonsten mal bei der Botschaft nachfragen, ob es spezielle Dinge zu beachten gibt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2015 16:41
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist doch Schmonzes. ... Und wenn die Mutter gestorben ist nehme ich was mit? Die Urne?

Nö, Du nimmst Geburtsurkunde des Kindes und Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils mit! Das ganze in offizieller, beglaubigter Übersetzung. So muss es eine Freundin machen, deren Mann verstarb. Das Kind hat Ihren Nachnamen.
Ich würde mich absichern und alle notwendigen Dokumente mitführen.
Die nötigen Infos erhält man bei der jeweiligen Botschaft.
Nach USA fliegen und dann nicht reingelassen zu werden, würde mir stinken.
LG Pinkus

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Geschrieben : 03.07.2015 16:50
(@bester-papa)
Registriert

Guckst Du hier:
http://german.germany.usembassy.gov/faqs/reisen/kinder/

Eine Übersetzung des Gerichtsurteils mittels vereidigtem Übersetzer kostet aber schnell mal 300€.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2015 12:55
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,

vielen Dank für die Tips.

Da mein Kind aber adoptiert ist und auch noch eine andere Hautfarbe hat will ich hier 100% auf Nummer sicher gehen. Ich frage mal nach was so eine beglaubigte Übersetzung kostet.

VG

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2015 09:39
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Habe die ersten Angebote. Beglaubigte Übersetzung eines Gerichtsbeschlusses über 3 Seiten kostet rund 150 EUR.

Gruß

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2015 12:26




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das wäre es mir schon wert (Probleme bei der Einreise nach einem mehrstündigen Flug wären deutlich unangenehmer). Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2015 14:02