Hallo,
da bin ich wieder mit meinem 2. Anliegen.
Da uns hier noch niemand kennt und wahrscheinlich nicht jeder den 1. Fragethread gelesen hat,hier erst ein paar Eckdaten.
Meine Tochter 17 und ich 41 leben zusammen. Ich habe Asr.
Zum Erzeuger besteht (auf seinen Wunsch) seit 10 Jahren kein Kontakt. Ich lebe seit Jahren mit einem neuen Partner unverheiratet zusammen. keine weiteren Kinder,weder gemeinsam noch separat.
Aufgrund in letzter Zeit mehrerer unschöner Vorfälle hat meine Tochter sich im Netz über Adoption informiert. Dabei hat sie einiges erfahren. Das möchte ich erläutern und bitte wissen,inwieweit das richtig ist.
Also. Trotz Asr muss der Erzeuger zustimmen wenn das Kind sich von jemand anderem adoptieren lassen will.Ich müsste mit meinem Partner erst verheiratet sein bevor er sie adoptieren kann. Falls der Erzeuger nicht zustimmt,kann man es gerichtlich ersetzen lassen.Das Kind kann noch ein paar Monate warten bis sie 18 ist und sich dann von meinem Prtner adoptieren lassen. Dann braucht sie von niemandem mehr die Zustimmung. Ich müsste mit dem Mann auch nicht verheiratet sein.
Ist das alles so richtig?
Danke im Vorfeld fürs lesen.
Katze
hahah "tsts" das ist witzig,merk ich mir.
Ändert aber nix daran dass es Tatsache ist.
Das macht doch nur Sinn, wenn es ordentlich was zu erben gibt. Dann erschließt sich aber nicht warum Du den Unterhalt nicht zurückzahlen kannst.
Hallo.
Nein das hat mir erben nichts zu tun. Es geht ihr darum,dass mein Partner wie der Vater ist,sich danach verhält und seit Jahren alles tut,was ein Vater tut oder tun sollte. Und zB auch darum,dass er das evtl zurückbekommt,sollte er evtl mal Pflegefall werden.
Sie meint,er hat es auch offiziell verdient,Papa zu sein.
Katze
Ach so, zurückzahlen kann ich es nicht aus verschiedenen Gründen. Von dem Geld wurden u.a. Berufsschulbücher/Schulsachen,Arbeitskleidung,Fahrkarten gekauft. Also Sachen die jetzt zum Ausbildungsbeginn gebraucht wurden. Und Sachen die man sonst immer braucht,wie Essen zum Beispiel.Und ich verdiene leider recht wenig,selbst bei Vollzeit netto 1130 E,obwohl ich ausgelernte Kraft bin.
Gruss,
Katze
Hallo Katze,
dir muss aber auch klar sein, dass es nach einer Adoption mit dem Unterhalt - über den du uns im anderen Thread berichtest - aus und vorbei ist.
mekmen
Ja,das ist es, aber ganz ehrlich: Die paar Monate bis das Kind 18 wird und in Anbetracht der lächerlichen 20 E Unterhalt pro Monat ringt mir das nur ein müdes Gähnen ab. Und meiner Tochter auch. Katze
@mekmen..
20€ sind ja nichtmal ein Kinobesuch mit Popcorn, das wir die Katze und Tochter wohl verschmerzen 😉
Mima
Naja so lange dem neuen Vater klar ist, dass er dann unter Umständen unterhaltspflichtig wird ^^
Hm,wie bereits gesagt, er verhält sich seit Jahren so,wie sich ein Papa zu verhalten hat.
Moin,
und was soll Euch das in der Praxis bringen? Wenn das Mädel eh in ein paar Monaten Volljährig wird? Ihr habt dann eh nichts mehr zu bestimmen bei ihr. Aus dieser rechtlichen Konstruktion können sich somit nur noch Unterhaltsbelastungen für den sozialen Vater ergeben bzw. wie schon dargestellt Erbfolgen. Ansonsten wird das Thema Adoption von Kindern wohl auch dann ganz gerne rangezogen, um dem biologischen KV einen reinzuwürgen. Vielleicht ist das mal ein Thema, über das ihr mit der Tochter sprechen solltet. Rechtliche Konstruktionen ändern auch nichts am Verhältnis daran, ob man eine Person nicht mag / die man mag. Vielleicht solltet ihr das auch noch mal verinnerlichen.
Wenn es Euch so wichtig ist: Wartet ab bis sie 18 ist und geht die Sache dann an. Gruß Ingo
Tach,
das sind die Threads die ich liebe. In den letzten Jahren den Unterhalt erhalte,n da war von Adoption keine Rede. Ab dem Zeitpunkt wo es wenig bis gar keinen Unterhalt gibt kommt folgendes Argument:
Ja,das ist es, aber ganz ehrlich: Die paar Monate bis das Kind 18 wird und in Anbetracht der lächerlichen 20 E Unterhalt pro Monat ringt mir das nur ein müdes Gähnen ab. Und meiner Tochter auch. Katze
Super. Genau mit diesen neuen Partnern habe ich ein Problem. Schön ein auf Vater machen, aber wenn es um die finanzielle Verantwortung geht soll der biologische schön weiter zahlen. Wenn nichts mehr kommt schön ein auf dicke Hose machen. Da fällt mir gerade @wedi ein.
Nichtplatt
Der Gedanke kam mir auch schon ...
Die Hintergründe kennen wir alle nicht. Aber die Umstände sehen für mich auch eher so aus, wie wenn die biologische Vaterschaft eher als Einnahme gesehen wurde. Soll die Tochter machen was sie will, mit 18! Vorher wird der Vater vermutlich keine Zustimmung geben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo.
Erst einmal: interessant,was manche hier von sich geben, obwohl sie un überhaupt nicht kennen.Aber ich sagte ja schon dass ich damit rechne.
@Ingo 30: Dem biol.Vater einen reinwürgen? Wie,Wo?? Er will nichts von seinen 2 Kids wissen.Das Sorgerecht wurde ihm nicht ohne Grund entzogen bei meiner Tochter.
@nichtplatt: Adoption soll dem biol. Vater eine reinwürgen? Er ist der Vater und nach Gesetz hat er zu zahlen. Das ist Gesetz und hat mit mir nichts zu tun.Würde er Adoption zustimmen bräuchte er nicht mehr zahlen. Ist so.Ja mein Partner hat Verantwortung,AUCH finanzielle. Ich schrieb bereits,er macht alles was ein Papa macht.Dann kann er auch mal die Früchte ernten.
@ Kasper: Ja genau,das ist ein Gesetz. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen.
@ all. Das Kind kam allein mit der Adoptionsidee.Was das in der Praxis bringt sagte ich bereits.
So ein Quatsch dass ich/wir nichts mehr zu sagen habe/n mit 18.
Mir ist es eigentlich egal was hier manche über mich denken. Trotzdem hab ich jetzt von meinem Recht Gebrauch gemacht,zu erläutern wie es wirklich ist. Dass die,die mich eh schon gefresssen haben,das auch nicht kratzt,ist mir auch klar. Dann hab ich aber auch eine entsprechende Meinung über die.
Nur leider wurden meine Fragen vom Anfang überhaupt nicht beantwortet. Stattdessen kam hier sowas raus. Kann man sich auch seinen Teil zu denken.
Einen schönen Tag
wünscht euch
die Katze
Servus Katze!
Nur leider wurden meine Fragen vom Anfang überhaupt nicht beantwortet.
Ich finde, Ingo30 hat das Wesentliche zu Deinen Fragen beantwortet (auch von mekmen angedeutet): bis zur Volljährigkeit wird die Zustimmung vom biol. KV benötigt, ab 18 darf Töchting machen, wozu sie Lust hat.
Insofern würde ich auch raten, den nächsten Geburtstag abzuwarten und dann die Erwachsenenadoption anleiern...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin Kamikaze,
Erst einmal: interessant,was manche hier von sich geben, obwohl sie un überhaupt nicht kennen.Aber ich sagte ja schon dass ich damit rechne.
in Foren ist das ganz einfach: Du stellst eine Frage und die Mitglieder beantworten diese, so wie sie es für richtig halten. Dabei kommen nicht immer Wunschantworten raus.
Das wissen reflektierte Menschen zu schätzen...
Dein "Tonfall" zeigt allerdings schon auf, dass Du hier offensichtlich eher Bestätigung für Deine Meinung suchst.
Ich würde übrigens auch schätzen, dass es sich bei Dir um die Ex-Partnerin des Mitglieds "Wedi" handelt. Insbesondere da bei ihm auch solche Punkte wie Adoption (was aus meiner Sicht in einer solchen Konstellation - wie dargestellt - nichts bringt) von der Ex-Partnerin / der Tochter / dem Next angeführt wurden (und nachher wieder fallengelassen wurden). Falls das so sein sollte, schau noch mal in die Forenregeln zum Umgang mit Ex-Partnern. Gruß Ingo
P.S. Die Phase vor dem Übergang zum Volljährigenunterhalt ist oft von heftigen Konflikten geprägt. Konflikte, die gerne auch von den KMs befeuert werden, da diese kurz vor Toresschluss noch merken, dass diese selbst barunterhaltspflichtig werden. Das nur noch mal als Gedankensplitter.
Hallo,
Hallo Ingo.
Wie schon von mir festgestellt,Du kennst mich überhaupt nicht. Schade,dass in den Forenregeln nicht steht: Wenn man keine Ahnung hat,einfach mal die Klappe halten. Ich kenne Wedli überhaupt nicht. Mein Exmann spricht kaum Deutsch und hält sich hier sicher nicht auf.
Tonfall kann schon mal gar nicht sein,da sich durch normale Texte,v.a. ohne Emoticons ,gar nicht (sicher) darauf schliessen lässt. Du kannst mich nicht leiden.Ist mir egal. Das waren ja nicht meine Anliegen.Bestätigung meiner Meinung brauche ich nicht,ich treffe meine Entscheidungen auch ohne.
Ich habe unter anderem vom 12. bis 15. Lebensjahr meines Kindes überhaupt keinen Unterhalt erhalten und es auch ,allein,geschafft. Ich scheue mich nicht und habe nie gescheut,alles zu tun damit es dem Kind an nichts fehlt. Habe sogar Vollzeit gearbeitet was mir seit einem unverschuldeten Unfall 2013 nicht mehr möglich ist.
Es ist absolut nicht notwendig,hier herablassend und mit erhobenem Zeigefinger mit mir/über mich zu sprechen.
Wer hier nicht helfen will solls halt lassen.
Nun ist alles waqs ich wissen wollte hier beantwortet worden und ich verlasse dieses Forum.
Vielen Dank an alle,die geholfen haben und sachlich waren.
Ich heisse übrigens Kamikatze. Mit T.
Tonfall kann schon mal gar nicht sein,da sich durch normale Texte,v.a. ohne Emoticons ,gar nicht (sicher) darauf schliessen lässt. Du kannst mich nicht leiden.Ist mir egal. Das waren ja nicht meine Anliegen.Bestätigung meiner Meinung brauche ich nicht,ich treffe meine Entscheidungen auch ohne.
Naja, freundlich lesen sich Deine Antworten nicht...
Und ob ein User Dich pers. leiden kann oder nicht, gerade das wirst Du in einem online Forum nur schwer feststellen. idR beziehen wir uns nur auf die von Dir gegebenen Infos.
was war nochmal Dein Anliegen hier?
Machs gut und das beste für Dein Kind daraus, Toto
Moin
Tonfall kann schon mal gar nicht sein,da sich durch normale Texte,v.a. ohne Emoticons ,gar nicht (sicher) darauf schliessen lässt.
Das zeugt eher von Deiner mangelnder Kommunikationsfähigkeit sprich Abhängigkeit von Hilfsmitteln (Emoticons). Die Bereitschaft, Dich in Worten auch klar und verständlich eben ohne Emoticons auszudrücken, musst Du anscheinend erst erlernen. Mit anderen Worten: Du bist nach eigener Darstellung unfähig, Dich zu artikulieren. Worte sind ja so hart und überaus präzise. Sei einfach nur ehrlich, vor allem Dir selbst gegenüber.
Die Smartphon-Generation degeneriert, was soziales und emotionales Empfinden bzw. Empfindlichkeit ausmacht. Das Du daher hier (in einem Forum) Probleme erkennst, ist verständlich. Betrachte es, falls nicht abgeschreckt, als Übung im tagtäglichen Überlebenskampf.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Katze,
zu Deiner Frage: ja, wenn Deine Tochter volljährig ist, braucht sie nicht mehr die Zustimmung ihres leiblichen Vaters. Im gerichtlichen Verfahren wird er jedoch informiert und hat Gelegenheit zur Stellungnahme.
Es gibt bei der Erwachsenenadoption zwei Arten, die gängige "normale" Erwachseneadoption und die mit "voller Wirkung".
Die "normale" wird meist wegen des Nachnamens (z. B. bei Verebung eines Familienunternehmens an einen nicht verwandten Übernehmenden) oder wegen eines Erbes gemacht (z. B. Dein neuer Parner hätte ein großes Vermögen dass er ihr vererben möchte und durch die Adoption könntet ihr den Steuerfreibetrag erhöhen). Das Verwandschaftsverhältnis bleibt bei der normalen Erwachsenenadoption zum leiblichen Vater erhalten. In diesem Fall hätte Deine Tochter sozusagen zwei Väter, denen sie beiden ggf. in der Zukunft unterhaltspflichtig werden könnte und hätte zwei Väter, die ihr ggf. unterhaltspflichtig sind (auch auf die Zukunft gesehen in z. B. einer Notlage). Vorrang hat dann jedoch der Adoptivvater.
Bei der seltenen Form der Erwachsenenadoption mit voller Wirkung wird wie bei der Minderjährigenadoption das gesamte Verwandschaftsverhältnis zum leiblichen Vater gekappt. Deine Tochter hätte dann nur noch den Adoptivvater und ist nur diesem gegenüber ggf. unterhaltspflichtig. Für diese Form werden in der Regel höhere Anforderungen seitens des Gerichtes gefordert.
Und, die Kosten der Adoption richten sich nach dem Vermögen des Adoptievvaters und eine Adoption kann nicht rückgängig gemacht werden (außer, bzw. nur bei Verfahrensfehlern). Die Gerichte hinterfragen auch jede Adoption, d. h. es muss Gründe dafür geben. Falls Ihr das wollt, solltet ihr eh zu einem Rechtsanwalt bzw. meist machen die Notare die notwendigen Formalitäten.
Nun möchte ich Euch gerne noch meine Meinung bzw. Erfahrungen dazu mitteilen:
Ich würde aus mehreren Gründen in 99% der Fälle dringend von einer Erwachsenenadoption ohne Not abraten.
1. Faktor Zeit und ungesisse Zukunft:
Deine Tochter ist jetzt 17 und hat daher noch ihr gesamtes Erwachsenenleben vor sich. Sie wird mehr und mehr ihre eigenen Wege gehen und ggf. selbst eine Familie gründen. Wenn Du Pech hast, was ich Dir nicht wünsche, geht vielleicht Deine derzeitige Beziehung irgendwann auseinander und der Kontakt wird weniger oder reißt ab. Deine Tochter schlägt sich ggf. auf Deine Seite und hätte dann einen Vater und ggf. Namen der noch weniger mit ihr zu tun hätte als der des leiblichen Vaters. Wie gesagt, das wünsche ich Dir nicht, aber bei der heutigen Trennungs- und Scheidungsrate eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich. Wir können nicht wissen, wohin sich unser Leben in 20, 30 Jahren hin entwickelt. (Im Netz gibt es einige Geschichten von Menschen die eine Erwachsenenadoption gemacht haben und später gar nicht mehr glücklich damit waren)
2. Ausgrenzung und ihre Folgen:
Aus systemischer Sicht ist eine Adoption immer eine Ausgrenzung des leiblichen Elternteils und hat oft ungeahnte Folgen. Kinder haben und bekommen ihre Wurzeln immer in beiden leiblichen Elternteilen. Je mehr ein Elternteil den anderen ausgrenzt (durch Abwertungen, Kontaktverhinderung oder auch Adoption) um so mehr sucht das Gesamtsystem einen Ausgleich. Dies kann sich unterschiedlich äußern. Vielleicht entfernt sich irgendwann später Deine Tochter von Dir oder was öfter vorkommt, übernimmt eventuell Dein zukünftiges Enkelkind viele Eigenschaften vom leiblichen Großvater, meist die die Dir nicht gefallen - "das System" macht dann dadurch auf den ausgegrenzten Elternteil um so mehr aufmerksam. Manche Familientherapeuten gehen sogar noch weiter und sagen, dass das eine Familiensystem (das von Deinem Partner) dem anderen Familiensystem (das von leiblichen Vater Deiner Tochter) etwas nimmt und dafür eine (wie auch immer gearteten) Ausgleich "zahlen" müsse.
Für mich gäbe es viel zu viele unabsehbare Risiken die ich nicht ohne Not eingehen würde.
Ich wünsche Euch eine weise Entscheidung - Alles Gute
pitar
pitar