Erwachsenenadoption
 
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Erwachsenenadoption

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2015 08:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die to ist nicht mit dem potentiellen adoptivvater verheiratet. Da dürfte die volladoption so nicht möglich sein. Denn entweder mussvoher geheiratet werden oder eben  beide Elternteile sozusagen ersetzt werden

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 15.11.2015 11:54
(@Inselreif)

Zusätzlich zu mnw:
Das Jugendamt fordert in der Regel ein bis zwei Jahre Ehe, bevor eine Adoption von dort befürwortet wird. Davon abgesehen, dass das Verfahren auch noch etliche Monate dauert.
Wenn es nur noch "ein paar Monate" sind, bis das Kind 18 wird, ist dieser Zug selbst bei sofortiger Heirat, ziemlich abgefahren.

Gruss von der Insel

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Geschrieben : 15.11.2015 16:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Inselreif,

und ab 18 wäre keine Adoption, die der einer minderjährigen gleichgestellt ist ist mehr möglich, wenn der Annehmende nicht zu Zeiten der Minderjährigkeit mit der Km verheiratet ist?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2015 16:48
(@Inselreif)

Doch, klar. Die Stiefkindadoption eines Erwachsenen kann (muss nicht) auch als Volladoption ausgesprochen werden, § 1772 BGB.
Ich schaute eher darauf, ob das ganze noch vor dem 18. Geburtstag über die Bühne gehen kann.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2015 19:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah so. Aber auch dann müssten die KM mit dem Adoptivvater verheiratet sein, oder?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.11.2015 20:08
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