Hallo zusammen,
Meine Exfrau hat den großen Sohn nach Absprache des JA in ein Internat gesteckt, dies sollte lt. Aussage meiner Exfrau vom Staat finanziert werden. Ich habe davon erst erfahren, als der Junge bereits dort eingeschult worden war. 😡
So, jetzt scheint es aber doch nicht mehr "umsonst" zu sein und meine Exfrau meinte, dass das JA auch an mich herantreten wird, um die Rechnung zu bezahlen. :question: :question: :question:
Ich habe kein Sorgerecht und bin auch nicht gefragt worden, muss ich da etwas zahlen? Mittlerweile ist mein Sohn wieder in einer anderen Schule und wurde aus dem Internat genommen, warum weiß ich nicht. :thumbdown:
Gruß
Hallo,
ich würde erst einmal abwarten, was das Jugendamt schreibt.
Eine freiwillige Internatsunterbringung - wer hat den Vertrag unterschrieben? Wenn es die KM war, dann soll sie zahlen.
Wenn es aus Kindeswohlgefährdungssicht das Jugendamt war, dann müssen sie belegen warum es notwendig war.
Wie lange war er im Internat?
Sophie
Es besteht keine vertragliche Grundlage, wenn nichts unterschrieben wurde.
Mehrbedarf wurde nicht angemeldet, oder?
Dann ist für die Vergangenheit nichts zu holen - und für die Zukunft ja offenbar kein Thema mehr.
Gruss von der Insel
Hallo und danke für die Antworten.
Mein großer Sohn ist halt ein typischer Junge, der macht überdurchschnittlich viel Unsinn, um es mal harmlos auszudrücken. 🙂
Bei mir wurde nichts angemeldet und unterschrieben habe ich auch nichts. :note:
Er war nicht lange dort, vielleicht 6 Monate.
Hallo,
ist zwar alles stochern im Dunkeln, ich könnte mir aber vorstellen, dass das JA tatsächlich nachfragt. Der Hintergrund ist, dass bei auswärtiger Unterbringung beide Eltern barunterhaltspflichtig sind (wie sonst nur bei volljährigen Kindern). Das JA könnte jetzt von Dir und der KM den KU für das Kind fordern. Das wären aber nicht die Kosten der Unterbringung sondern der KU.
VG Susi
Also mit KU meinst du den Kindesunterhalt?! Den zahle ich jeden Monat. Was können die noch verlangen?
Hallo distance,
solange das Jugendamt nicht schreibt, um was es wirklich geht, stochere ich natürlich genau so mit der Stange im Nebel wie du; aber denkbar wäre eine Forderung im Sinne der Kostenbeitragsverordnung.
Du kannst in dem verlinkten Text mal auf die Tabelle bei der Überschrift "Anlage" schielen, wie hoch für eine Person der einkommensabhängige Kostenbeitrag bei der vollstätionären Unterbringung ist (ich schätze, als eine solche dürfte auch die Unterbringung in einem geeigneten Internat gelten - ich selbst habe hier einen Fall an den Fingern, wo es um die Unterbringung eines jungen Volljährigen in einer therapeutischen Wohngruppe geht). Aber Achtung - die Einkommensberechnung im Sinne der Kostenbeitragsverordnung läuft wieder mal etwas anders als im Sinne des Unterhaltsrechts, die Tabelle liefert dir also erst mal nur einen groben Anhaltspunkt.
Eine solche Kostenbeteilung kommt z.B. in Frage, wenn das Jugendamt Leistungen nach SGB VIII §35a erbringt ("Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche"), und genau so eine seelische Behinderung ist m.W. nach Lesart der heutigen Psycho-Deppen durchaus üblich bei einem Jungen, der "überdurchschnittlich viel Unsinn" macht: Irgendeine "passende" Diagnose findet sich da eigentlich immer - sei es nun AD(H)S, Asperger-Autismus, atypischer Autismus, schizoide Persönlichkeitsstörung, schizotypische Persönlichkeitsstörung, oder was immer der ICD-Katalog halt sonst noch so an Bullshit-Diagnosen hergibt.
Wenn's irgendwas in dieser Art ist, dann wäre wohl Absatz (2) Nr. 4 des obigen SGB-Paragraphen über die Eingliederungshilfe einschlägig: "Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall (...) in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet." Hierfür wäre dann allerdings nach Absatz (1a) auf alle Fälle eine vorherige ärztliche Stellungnahme nötig, eine freihändige Vereinbarung zwischen dem Jugendamt und der Mutter reicht dafür also definitiv nicht!
Die Einzelheiten scheinen mal wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein. In Bayern würde zum Beispiel gelten (Punkt 92.03 "Voraussetzungen für die Heranziehung"):
Ein Kostenbeitrag kann bei den nach § 92 Kostenbeitragspflichtigen erst ab dem Zeitpunkt erhoben werden, ab dem ihnen die Gewährung einer Jugendhilfeleistung, damit zusammenhängend ihre Kostenbeitragspflicht und die Auswirkungen auf ihre zivilrechtliche Unterhaltsverpflichtung dem jungen Menschen gegenüber schriftlich mitgeteilt wurde (§ 92 Abs. 3 Satz 1).
In der Mitteilung soll darauf hingewiesen werden, dass der Anspruch auf zivilrechtlichen Unterhalt ruht, wenn und solange der notwendige Unterhalt des unterhaltsberechtigten Hilfeempfängers bei Leistungen nach §§ 13 Abs. 3, 19, 20 bei notwendiger Versorgung eines Kindes außerhalb des Elternhauses, 21 Satz 2, 33 bis 35, 35a Abs. 2 Nr. 3 und 4 sowie 42 Abs. 2 Satz 3 in voller Höhe durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sichergestellt wird (vgl. BayVGH 12 CS 15.190 vom 13.04.2015).
Der erste Absatz besagt nach meinem Verständnis: Das Jugendamt kann nicht rückwirkend fordern, sondern erst ab dem Moment, wo es dich offiziell in Kenntnis setzt (typischerweise mit einem "gelben Brief", also einer Zustellungsurkunde), und das ist bei dir ja offenbar noch nicht geschehen. Der zweite Absatz besagt nach meinem Verständnis, dass sich Kostenbeitrag und Unterhaltszahlung wechselseitig ausschließen.
Insofern vorsichtige Entwarnung, da die Internatsunterbringung ja inzwischen schon wieder Geschichte ist - der Grund dafür würde mich allerdings schon interessieren, gab's da eine spontane Wunderheilung? :phantom:
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
meinem Sohn wurde AD(H)S diagnostiziert, weil er ... hmmmm .. sehr spontan ist 🙂
Mal ein paar Anekdoten:
- Klaut sich 100,- (-> war sein Geld), davon hat er sich rote Haarfarbe gekauft, die er an sich ausprobierte und malte "Graffiti" an die Toilettenwände in der Schule
- Haut während des Unterrichts ab und klettert auf das Schuldach
- Bewirft Lehrer mit Kieselsteinen
- Richtet sich ein Zimmer in einem verlassen Studentenwohnheim ein inkl. Playstation
- Wirft Schuhe von Mitschülern in die Toilette
- Prügelt sich mit Lehrern und Mitschülern
- Schleicht sich ins Lehrerzimmer und ruft die Polizei, weil eine Lehrerin Ihm etwas verboten hatte
Das mal ein paar Highlights. :puzz:
Trotzdem ist er, aber nur wenn er will, spitze in der Schule. Seine Noten liegen zwischen 1-6. Er ist sehr an Musik, Break Dance und Graffiti interessiert, komischerweise auch sehr technisch versiert.
Naja ich lass mich einfach mal überraschen, denke das JA wird sich früher oder später schon bei mir melden, später wäre mir eigentlich lieber 🙂
Danke und liebe Grüße aus NRW