Dein Kind hat ein Guthaben von € 30.- und kauft sich mit der GiroCard eine Game für seine Playsi für € 60.-.
Geht nicht. Bei Einsatz der girocard wird die Deckung vor dem Bezahlvorgang abgefragt.
Was Du hier meinst, ist ein ELV, bei dem lediglich die Kontodaten der Girocard abgefragt werden. Wenn sich der Verkäufer überhaupt darauf einlässt, bleibt das Geschäft schwebend unwirksam.
Gruss von der Insel
Hi,
sind nicht alle Geschäfte mit nicht voll geschäftsfähigen Personen schwebend unwirksam?
Nun, gehen wir davon aus dass du recht hast und dass sich der Verkäufer darauf einlässt. Die Wahrscheinlichkeit ist sicher genauso gering wie der, dass du im Urlaub in Ägypten mit deinem Kind von einem Attentat getötet wirst. Aber nun, er kann eintreten und ist für fürsorgliche Eltern doch wichtig.
Der Verkäufer hat sich darauf eingelassen. Es ist eine Unterdeckung entstanden.
Wer haftet?
Danke
...
@ neuezeit
...und wie hast du diesen Fall geregelt? Wer von euch beiden Expartnern übernimmt die Deckung vor allem dann wenn man einen schwierigen Ex hat, der einem nur übel mitspielt?DAnke Gruß
Naja,
von den Konten habe ich erst erfahren als die schon eingerichtet waren. Ich selbst hatte nichts unterschrieben. Und die kids berichteten auf meine Nachfrage, dass sie nur ein Guthabenkonto hätten. Eine (wirklich) schwierige Ex habe ich -Gott sei Dank- nicht.
neuezeit
So ist das Leben
Hallo,
im Zweifelsfall muss der Verkäufer das Spiel zurücknehmen und die Abbuchung stornieren.
Das hat was mit der Höhe des Betrages und den finanziellen Mittel des Kindes zu tun.
Und auch damit, dass Kinder ab 6 Jahren und unter 18 Jahren nicht voll geschäftsfähig sind.
Ergibt sich aus § 110 BGB.
Und dieser besagt auch, dass Jugendliche nicht besonders hohe finanzielle Käufe tätigen dürfen, wenn sie wissen, dass die Eltern dagegen sind.
Dann kommt das Geschäft auch nicht zustande bzw. muss rückabgewickelt werden.
Sophie
Hallo,
das Problem mit der Überziehung des Kontos besteht, es gibt aber auch die Möglichkeit, dass keine Girocard sondern nur eine Bankkarte (Abhebungen nur am Bankautomaten) oder eine Prepaid-Karte (es kann nicht mehr Geld abgehogen werden als auf die Karte geladen wurde) ausgegeben wird. Das wäre eine vernünftige Alternative.
Ich finde diesen <a href="https://www.taschengeldkonto.org/ueberziehungen.html>Artikel</a>" dazu hilfreich.
In der Sache würde ich einfach mitteilen, dass Du einer Bankkarte oder Prepaid-Karte zustimmst einer Girokarte aber nicht, da das Haftungsrisiko unklar ist.
VG Susi
danke Susi,
genau darauf wollte ich hinaus. Ein Taschengeldkonto in Trennungsfamilien mit einem strittigen Elternteil birgt nicht nur Konfliktpotential sondern ist kritisch und vor allem unsicher. Zudem birgt das Taschengeldkonto noch weit mehr Konfliktpotential als dieses, hier besprochene Beispiel.
Die Lösung ist einzig eine PrePaidCard. Diese Lösung ist KONFLIKTFREI
@ Urmel
Ich habe den Antrag aus gutem Grund abgelehnt und würde dies auch dir empfehlen. Allerdings musst du dir bewußt sein, dass dies, zu Unrecht und unrechtmäßig, durch das FamG übersteuert wird und deine Ex das Recht erhält das Konto alleine zu eröffnen. Damit sind dann auch die Verantwortlichkeiten geregelt. Allerdings mit einem Beschluß, der dir einen Stempel aufdrückt, dass du nicht an dem Kindeswohl interessiert bist. Obwohl du viel weiter gedacht hast als alle anderen.
Du siehst wie schwer es selbst hier ist gegen einen Mainstream anzukommen. Obwohl eigentlich alle gebrannte Kinder sind?
Das Problem ist, dass heute keiner mehr ein Nein akzeptieren kann oder will. Jeder muss jeden immer von irgendetwas überzeugen.
Ganz schlimm ist es, dass dir niemand vorschreiben darf dass du einen Vertrag zustimmen musst. Weil man dies nicht direkt machen kann entmündigt man dich einfach und diskreditiert dich damit.
Selbst wenn du dem FamG wirklich konfliktfreie Alternativen Vorschlägst, nämlich die PrePaidCard.
Trauriges Spiel.
Gruß
Ganz schlimm ist es, dass dir niemand vorschreiben darf dass du einen Vertrag zustimmen musst.
Das tut auch niemand!
Weder hier! Noch im Zweifelsfall vor Gericht, wobei ich das Thema nicht für würdig halte vor Gericht ausdiskutiert zu werden.
Der TO hat gefragt, ob ein Kind mit 14 J sowas braucht. Die mehrheitliche Antwort hier war, dass ein Girokonto durchaus eine sinnvolle, pädogische Aufgabe haben kann. Einen Mindermeinung wurde auch länglich vorgebracht. Das das hier vorgesehene Kto auch Überziehungen und Wertpapiergeschäfte zulässt, kam später; und ist in der Tat durchaus kritischer zu betrachten. Die durchaus denkbaren Lösungen dazu wurden genannt. Insofern kann der TO sich nun seine Entscheidung auf Basis der unterschiedlichen Antworten und Argumentationen zurechtlegen. Die Argumentation das Konto abzulehnen war dann aber nicht inhaltlich sondern auf die fehlender Kommunikation der KM oder des Kindes bezogen. Und dazu gerne nochmal meine Meinung: Spare Dir diesen Widerspruch für wirklich wichtige Dinge auf.
toto
M. E. sollte man sich selbst hinterfragen, ob man etwas einwenden will, weil man wirklich etwas Begründetes dagegen hat oder mit den Einwendungen die "Gegenseite" erziehen will. Und ob es das Wert ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
mitteilen an EX kann ich viel, bekomme nur keine Antwort… Um das Erziehen geht es mir nicht (is eh zu Spät), ich möchte nur nicht in irgendeine Kosten Falle geraten und eine solche auch den Kinder ersparen.
Interessant finde ich nach mehrmaligem lesen auch:
„ Hinweis: Die gesetzliche Vertretung minderjähriger Kinder steht in der Regel beiden Eltern gemeinschaftlich zu. Im Rahmen dessen bevollmächtigen sich die Eltern wie folgt:
☒ Jeder soll allein verfügungsberechtigt sein...“
Auch als Hauptschüler habe ich da bedenken, für einen Standard Vertrag der Sparkasse halte ich das für lausig.
VG urmel63
Lern aus der Vergangenheit – träum von der Zukunft und leb in der Gegenwart.
Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt, nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
Hallo,
deswegen habe ich ja gesagt, dass du all das streichen sollst, was dir nicht gefällt und dann zur KM schicken.
Falls sie dann Probleme damit hat, kannst du doch einfach sagen, dass das für dich ein Entwurf war, weil mit dir niemand vorab gesprochen hat.
Und was die alleinvertretungsberechtigung angeht, die habe ich damals auch ersetzt durch, dass nur beide Elternteile gemeinsam verfügungsberechtigt sind.
Idealerweise hat Kind das Konto ja mit 18 auch noch. Wenn nicht, müssen halt beide Elternteile bei der Kontoauflösung unterschreiben.
Sophie
Hi Toto,
Die Argumentation das Konto abzulehnen war dann aber nicht inhaltlich sondern auf die fehlender Kommunikation der KM oder des Kindes bezogen. Und dazu gerne nochmal meine Meinung: Spare Dir diesen Widerspruch für wirklich wichtige Dinge auf.
toto
wenn du meine Eingabe an das Gericht nicht kennst solltest du so etwas nicht schreiben.
Es sollte auch ohne weitere Begründung ausreichend sein einen Vertrag nicht zu unterschreiben. Das ist mein Recht und damit stehe ich niemanden und keiner Entwicklung im Wege. Ich habe einfach meine Gründe. Jeder Versuch das zu unterwandern ist traurig.
Dank Gruß
Tut mir leid,
ich muss jetzt nochmals fragen, wo und was bildet die Grundlage, dass es für einen 14 jährigen förderlich ist, ihm ein Taschengeldkonto zu ermöglichen? Und inwiefern entspricht diese dem Kindeswohl?
Abgesehen von den Ergebnissen die wir hier zusammen erarbeitet haben:
- Umgang mit Geld erlernt man am besten mit Bargeld
- es gibt weitere Konfliktpotentiale bei gemeinsam verwalteten Taschengeldkonten getrennter Elternteile
wie pikant das sein kann erkennt man wenn man sich überlegt, dass das Kind bei Unterdeckung vlt. einen Eierkocher kauft oder Damenschuhe Gr. 38
- es gibt sehr gute Alternativen
PrePayCard
2 Konto eines Elternteiles zur Verfügung des Kindes
Der bei mir ergangene Beschluß führt genau zu einer beruhigenden Situation, nämlich eine klare Regelung der Verantwortung. Allerdings auf meine Kosten.
Dies ist m. E. völlig entgegen dem Kindeswohl. Anstatt dem Kind eine Alternative anzubieten wird eine sinnlose Gleichmacherei betrieben. Eine Trennungssituation hat einfach andere Rahmen und erfordert eine differenzierte Betrachtung und muss als solche akzeotiert werden. Tut man dies nicht nimmt man den Kindern die Möglichkeit eigene Lösungsstrategien, eigen Bewältigungsstrategien zu entwicklen und schwächt ihre Kompetenzen. Kinder sind sehr viel leistungsfähiger und belastbarer und benötigen nicht zwingend eine unvoreingenommene Gleichschaltung.
Ich finde es dem Kindeswohl besser gedient ein Nein eines Elternteils zu akzeptieren und damit umgehen zu lernen.
Zu mir, ich werde keine Beschwerde einlegen. Aber diese Beispiel ist wie jedes andere geeignet es genau zu hinterfragen.
Und da ich 2 Kinder habe, das 2te damals 12 Jahre alt, wie stellt ihr euch denn dazu? Der Antrag auf ein Taschengeldkonto wurde für beide Kinder, 14 und 12, eingereicht?
Danke Gruß
wenn du meine Eingabe an das Gericht nicht kennst solltest du so etwas nicht schreiben.
Nein, ich meinte den TO hiermit
Es passt auffallend das auch erstmals seit über einem dutzend Jahren der Umgang seit 4 Wochen nicht stattfindet.
Weichkochen lassen mag ich mich nicht, selbst mit Bargeld wird noch nicht vom Kind richtig umgegangen, ma ganz davon ab das es nur bei mir Regelmäßig Taschengeld gibt und bei Mama immer mal nach Lage und in unterschiedlicher Höhe.
Wenn das dazu führen wird das Gericht zu bemühen werde ich diesmal keinen Anwalt konsultieren, sollen die doch so langsam machen was sie wollen, ich mach das jetzt seit 2003 alles mit.
Doch anstatt der Verstand jetzt in der Pubertät beim Kind wächst scheint nur die Beeinflussung zuzunehmen.
Und natürlich steht es jedem frei, einen Vertrag auch ohne Begründung nicht zu unterschreiben. Ich äußere hier nur meine Meinung, dass ich das an diesem Fall weder für sinnvoll erachte noch das Thema wichtig genug ist, es eskalieren zu lassen und dann - evtl. - noch vom Gericht am Nasenring durch die Manege geführt zu werden. Das ist aber nicht traurig, sondern bloß ein Risiko was der TO hier eingeht.
Und ich (sowie andere User hier) versuche dem TO
- die Angst vor nicht einschätzbaren Folgen eines simplen Girokontos zu nehmen,
- ihm nahe zu bringe, dass ein Girokonto durchaus pädagogischen Wert hat und
- seine Argumentation zu fokussieren.
toto
Ich kann mich erinnern, dass meiner Cousine auch gleich mit 14 ein Konto aufgedrückt wurde - vom STAAT! Wenn ich ehrlich bin, halte ich von einem Girokonto in diesem Alter gar nichts. So ein Konto sollte erst gebraucht werden, wenn ein Gehalt da ist. Deshalb heißt es ja Giro.
Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel: Man weiß nie, was man abbekommt
Lächerlicher Fred. Könnte von meiner Exfrau sein.
@Loge, das ist keineswegs eine Entscheidung von erheblicher Tragweite und es ist maximal lächerlich dass es überhaupt zweier Elternteile bedarf um so ein Konto zu eröffnen.
Des Weiteren ist eine Überziehung gar nicht möglich - ebenso wenig wie Wertpapiergeschäfte, denn dafür brächte das Kind außerdem auch ein DEPOT.
Unterschreib das Ding und trag Deine Konflikte mit der Ex nicht auf dem Rücken des Kindes aus.
Des Weiteren ist eine Überziehung gar nicht möglich
Das ist so nicht richtig.
Das Konto wird zwar als Guthabenkonto geführt und deswegen kann man nicht mehr abheben als drauf ist. Aber:
Mit dem Konto kann bspw. auch an fremden Geldautomaten zu den dort gültigen Konditionen Geld abgehoben werden. Angenommen auf dem Konto sind noch 10€ Guthaben und der Jugendliche hebt genau diese 10€ bei einer fremden Bank ab, dann werden zusätzlich noch 5€ (bei manchen sogar auch 10€) an Gebühren fällig. Genau diese 10€ ist das Konto danach in den Miesen. Die kontoführende Bank bucht die nämlich trotzdem vom Konto (ins Minus hinein) ab. Vergleichbares gilt, wenn der Jugendliche irgendwo per Lastschrift mit Unterschrift (nicht PIN) bezahlt. Wenn das Konto keine ausreichende Deckung aufweist (und das wird dabei nicht geprüft) gibt es eine Rücklastschrift verbunden mit den entsprechenden Gebühren.
Das sind zwar keine riesengroßen Beträge - trotzdem kann auch ein Guthabenkonto für Jugendliche ins Minus rutschen.
Auf genau die beiden oben genannten Umstände wurden Ex und ich übrigens explizit hingewiesen bei der Kontoeröffnung für die Tochter. Die Bank bei der die Konten der anderen beiden Kinder geführt werden hat das nicht gemacht.
Das ist so nicht richtig.
Doch, das ist so richtig. Bei anderen Banken kann man nur mit EC-Karte abheben, von einer EC-Karte war hier aber bislang nicht die Rede.
Hallo,
eine Giro-Karte kann sehr wohl eine EC-Karte sein. Im Prinzip gibt es folgende Arten von Karten:
Bank-Karte: Geld kann nur bei Automaten der Bank abgehoben werden, eine Bonitätsprüfung erfolgt.
Giro-Karte: Geld kann bei der Bank und anderen Banken abgehoben werden. Außerhalb des Bankenverbundes
fallen Gebühren an, die zur Überziehung führen können. Das ist aber das einzige Problem.
"vollwertige" Giro-Karte = EC-Karte: Überziehungspotential durch Einkäufe, auch wenn eine Überziehung nicht vorgesehen ist.
Prepaid-Karte: Es kann nur abgehoben werden, was drauf ist. Sicher.
Deshalb sind Bank-Karte und Prepaid-Karte zu empfehlen. Hängt natürlich auch vom Alter der Kinder ab.
Man sollte sich aber davon überzeugen, dass der Vertrag auch entsprechend geschlossen wird!
VG Susi
Hoppala. Derlei Firlefanz hat meine Bank nicht. Bankcard oder EC - hopp oder topp :puzz:
hi,
mein Sohn hat schon lange ein Konto.
Er kann es nICHT überziehen. NIENICH!
Er kann mit Karte einkaufen aber nur, wenn die PIN eingegeben werden muss, also der Kontostand abgefragt wird.
Zahlungen mit Karte und Unterschrift sind NICHT möglich.
Und wenn er bei einer fremden Bank abhebt und das Konto durch diese Gebühren ins Minus rutscht. Mei, das sind wenige Euronen, das muss er dann halt ausgleichen.
Wasserfee
nicht mein Zoo
nicht meine Affen