Erst mal hallo an Alle,
ich habe eine Frage bezüglich eines Schadens, verursacht vom Kind des LG in meinem Haushalt. Kind ist nur Besuchskind.
Hat jemand von euch schon Erfahrungen wenn ein Besuchskind Schaden anrichtet. Zahlt da die Haftpflicht der KM?
Ich habe im Moment die Kinder meines LGs zu Besuch. Mein Sohn hat heute sein neues Handy bekommen, Tochter von LG hat es ihn mit einem Fußball aus der Hand geschossen. Nun ist das Display total kaputt.
LG selbst ist als Partner bei mir mit Haftpflichtversichert , Schäden untereinander werden ja nicht reguliert.
Wollen nun morgen die KM anrufen um zu sehen ob sie eine Haftpflicht hat. Wie ist das aber generell, zahlt diese Schäden die bei Besuchen passieren. Habt ihr Erfahrungen damit?
Danke schon mal.
wie alt ist denn das Kind?
Hallo Inselreif,
sie ist 13 Jahre.
Ich glaube ich lehne mich nicht allzu weit aus dem Fenster, wenn ich behaupte, dass das ein klassischer Eigenschaden ist.
Die Kurze ist die Tochter deines LG. Ihr hattet zu diesem Zeitpunkt die Aufsichtspflicht (wenn auch nur eingeschränkt weil schon 13 Jahre alt). Ergo wird der Schaden an euch hängen bleiben.
Eine Displayreparatur ist aber gottseidank nicht allzu teuer. Ich würde das Handy also reparieren lassen und die Kurze in angemessenem Rahmen an den Kosten beteiligen. Entweder in Form von Taschengeldkürzung, kleiner ausfallendem Geldgeschenk zum nächsten Geburtstag oder nach Rücksprache mit der KM vom Sparbuch (falls vorhanden).
Ein 13jähriges Kind muss halt auch mal lernen die Konsequenzen seines Handelns zu tragen...
Moin,
sehe es wie Papa. Kinder / Jugendliche müssen lernen auf Ihre Umgebung zu achten und dort nicht fahrlässig Schäden anzurichten. Durch die deutsche "Vollkaskomentalität" passiert das sicher nicht.
Je nachdem wie das Verhältnis zur KM ist wird ansonsten auch nur Stress produziert. Solche Probleme (der Schaden ist auch nicht existenzbedrohend, auch wenn manche Jugendliche heute so tun) sollte im Familienrahmen geklärt werden. Gruß Ingo
Das Kind ist eingeschränkt deliktsfähig - die erforderliche Einsicht sollte in dem Alter vorhanden sein, es ist also nicht zu erkennen, wieso es für den Schaden nicht haften sollte.
Auch eine eventuelle Aufsichtspflichtverletzung (die ich aber vorliegend ebenfalls nicht erkennen kann) entlässt das Kind nicht aus der gegebenen Haftung sondern schafft höchstens einen weiteren Gesamtschuldner.
Es liegt auch kein Eigenschaden vor, da beide Familienmitglieder in unterschiedlichen Haushalten leben und zwei getrennte Versicherungsverträge existieren.
Die Haftpflichtversicherung der KM müsste also für den Schaden eintreten. Allerdings würde ich mir sehr gut überlegen, diesen Weg zu gehen. Neben den bereits genannten guten Gründen kann es sein, dass die KM einen Selbstbehalt hat (der dann ggf. als Sonderbedarf -zumindest teilweise- vom unterhaltsverpflichteten KV zu tragen ist), ferner eine Inanspruchnahme wegen einer solchen Lapalie nicht gerade förderlich für den Versicherungsverlauf ist und schliesslich, weil die Versicherung bei solchen Konstellationen (zu Recht) sehr genau hinschaut.
Gruss von der Insel
Moin,
unser Versicherungsmakler hat sich mal so geäußert, dass die Kinder an Umgangstagen mit über die Haftpflichtversicherung des Vaters laufen müssen, da der Vater ja in der Zeit auch die Aufsichtspflicht hat. Somit muss die Versicherung der KM nicht zahlen.
LG eskima