Kann mir dann mal einer schlüssig erklären, weshalb ich bzw. meine Kids als alleinerziehender Witwer nur 145,- Euro Halbwaisenrente pro Kind bekommen ?
Kein Mensch kann was dafür, dass meine Frau vor 11 Jahren jung gestorben ist und deshalb nicht viel in die Rentenkasse einzahlen konnte. Aber per definitionem ist die (Halb-) Waisenrente der Unterhalt vom Staat, weil der/die Verstorbene ihn nicht mehr leisten kann. Gleichzeitig tituliert dieser Staat einen Mindestbedarf pro Kind von 270,-
Da könnte ich die Wände hochgehen.
mekmen
Anm. Mod.
Abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-31004-start-msg366545.html#msg366545 und Thread-Überschrift geändert.
Hallo mekmen,
wenn der Unterhaltsvorschuss bis 18 gezahlt wird, dann hätten auch Deine Kinder Anspruch darauf, wobei die Halbwaisenrente selbstverständlich angerechnet wird.
VG Susi
Hallo Susi,
vermutest du das oder weisst du das ?
Gruß
mekmen
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1.
das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2.
im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
3.
nicht oder nicht regelmäßig
a)
Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b)
wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge
mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ooooh nooooo,
das hat mir nie jemand gesagt, auch bei der Rentenkasse nicht, als ich mich beklagte, dass dies ziemlich wenig sei.
Gut meine beiden Großen sind jetzt 19, aber für den 15-jährigen werde ich dies flugs noch machen.
Tja,fast 12 Jahre auf Zuschüsse verzichtet. Die Summe mag ich bei 3 Kids gar nicht ausrechnen. :knockout:
(Ich weiss, bis jetzt hätte es nur bis 12 Jahre was gegeben, aber meine Mädels waren 8 und der Kleine 4 Jahre, als ihre Mutter gestorben ist.)
:ichbindoof:
mekmen
Hallo mekmen,
Du bist nicht doof, es hat Dich nur keiner richtig beraten. Dass es auch Witwer und Witwen als Alleinerziehende gibt ist heute "fast unbekannt". Es gibt viel mehr Scheidungen. Tut mir leid. Die Rentenversicherung hat mit UHV nichts zu tun. Bei der Rente liegt eben der Wert der Einzahlungen zu Grunde und da war halt nicht viel.
VG Susi
Hallo mekmen,
ist zwar die Abteilung "vergossene Milch", allerdings ist der Schaden vielleicht auch nicht ganz so groß wie du im Moment vermutest.
Tja,fast 12 Jahre auf Zuschüsse verzichtet. Die Summe mag ich bei 3 Kids gar nicht ausrechnen. :knockout:
(Ich weiss, bis jetzt hätte es nur bis 12 Jahre was gegeben, aber meine Mädels waren 8 und der Kleine 4 Jahre, als ihre Mutter gestorben ist.)
Erstens, die Dauer: Nicht zwölf Jahre. Wie du selbst schon geschrieben hast, nach der bisher geltenden Regelung nur bis zum 12. Geburtstag; und außerdem auch dann nur höchstens 6 Jahre insgesamt. In deinem Fall war bei den beiden Mädels also bereits nach vier Jahren das Ende der Fahnenstange erreicht (Altersgrenze) und beim Kleinen nach sechs Jahren.
Zweitens, die Höhe: Es gibt den Unterhaltsvorschuss nicht auf die Waisenrente oben drauf, sondern wie bei den Unterhaltszahlungen gibt es nur die Differenz zu dem, was sowieso schon gezahlt wird. Wenn du dir nun die damalige Höhe des Unterhaltsvorschusses anschaust - nun, zum Beispiel im Jahre 2008, da müssten deine Kinder also ca. 11 und 7 Jahre alt gewesen sein, da war die UHV-Höhe für die Altergrupppe "6 bis 11 Jahre" halt 168 Euro, und nur die Differenz zur damaligen Halbwaisenrente hättest du als Unterhaltsvorschuss bekommen können.
Klar, bei drei Kindern hättest du auch dieses Geld gut brauchen können, aber letztlich reden wir hier vermutlich allenfalls über einen zweistelligen Euro-Betrag pro Monat für alle drei Kinder zusammen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.