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Info zu Jugendherbergen - Familienmitgliedschaft für Umgangsväter

 
(@bronze)
Registriert

Guten Morgen,
dies nur mal als Mitteilung. Bei der Suche nach finanzierbaren Reisen für einen Unterhaltspflichtigen mit drei Kindern, bin ich natürlich sofort auf meine Familienmitgliedschaft beim DJH gekommen. Denn der Inhaber einer Familien/27plus - Karte zahlt in Begleitung minderjähriger Kinder den Übernachtungspreis für Junioren. Dufte, dachte ich.
Doch ein Blick ins Kleingedruckte wirkte ernüchternd. Da stand nämlich die Voraussetzung: gleiche Adresse. Und was, wenn die Kinder bei der Mutter wohnen?
Kam mir unfair vor und ich habe deswegen gestern mal beim DJH nach einer Lösung des Problems gefragt. Die Antwort kam heute  :thumbup:

Sehr geehrter Herr xxxx,

als geschiedener Elternteil können Sie natürlich Ihre Kinder mit bei sich
aufnehmen (nur minderjährige). Teilen Sie uns Ihre Mitgliedsnr. mit und die
Daten der Kinder. Es wird kaum danach gefragt wo die Kinder leben. Sie sind
ja mal bei dem einen und bei dem anderen Elternteil. Also sind es 2
Anschriften .

Mit freundlichen Grüßen
DJH Service GmbH

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2007 12:56