Moin avx,
wir können alle Deinen Ärger verstehen. Deine Exe gibt eine falsche EV ab. Du hast dadurch Probleme und obwohl sich Deine Exe durch die Falschaussage strafbar gemacht hat, kommt sie ungeschoren davon. Der Ärger bleibt allein an Dir hängen.
Aber nochmal: Für die Verfolgung der falschen EV wäre die Staatsanwaltschaft zuständig. Die wird aber nur tätig, wenn an der Verfolgung ein öffentliches Interesse besteht und sich die Straftat hinreichend beweisen lässt. Beides ist zu verneinen. Da kann Dir Dein RA sagen was er will.
Ich würde aber bei einem Umgangsverfahren mal das Stichwort Bindungstoleranz fallen lassen und ihr klar machen, dass Du bei weiteren derartigen Aktionen über das ASR nachdenken wirst.
VG
BP
@BP: da der Antrag sog ASR quasi chancenlos wäre würde ich.mich als avx` Ex darüber totlaxhen.
mmm
Hallo avx,
ja Du bist das Opfer, aber von juristischer Seite wird nicht viel passieren, was die EV angeht. Wichtig ist, dass Du bei dem Gewaltvorwurf unbeschadet davon kommst. Du hast einen Anwalt, lass ihn das machen und sei vorsichtig und überlegt im Umgang mit der KM (siehe z.B. posts von Ingo).
Ansonsten wird das nicht das letzte Mal sein, dass Du Probleme mit der KM hast. Will sie den Umgang wieder einschränken, z.B. mit Hilfe des Gewaltvorwurfs? Gibt es gerichtliche Schritte ihrereseits? Ich würde erwarten, dass sie versucht mit dem Gewaltvorwurf den Umgang einzuschränken und ASR zu erhalten.
Deshalb ist es ja so wichtig, dass der Gewaltvorwurf entkräftet werden kann. In einem ASR-Verfahren könnte man dann schon mal darauf hinweisen, dass die Kinder auch beim KV leben könnten, der den Umgang fördert und der KM selbstverständlich ein großzügiges Umgangsrecht einräumt. Das ist aber Zukunftsmusik, im Moment wiegt der Gewaltvorwurf schwer und Du musst da möglichst gut rauskommen. In der Regel bleibt nämlich immer was hängen, es ist Aussage gegen Aussage und beim nächsten Mal heisst es dann, auch ja, da war doch mal was. So funktionieren Verleumdungen und dagegen kann man sich sehr schlecht wappnen, man muss ungeheuer aufmerksam und vorsichtig sein damit man dadurch nicht den kürzeren zieht. Für das juristische ist Dein Anwalt zuständig und der sollte mit Augenmaß das Bestmögliche für Dich zu erreichen versuchen.
VG Susi
Hallo,
beantworte dir die Frage was du willst. Vermutlich Umgang, vermutlich moeglichst viel und moeglichst ohne viel Nerverei (von und mit Eximausi).
Kuemmere dich einfach um dieses Thema und das ohne dich ueber ihre (mal kleinen, mal grossen) Luegen zu aergern und vor allem ohne darauf zu warten, dass sie dafuer fuerchterlich bestraft wird.
Male dir doch mal aus was im Falle dessen passieren wuerde/sollte..... sie luegt das Gericht an, der Richter is sauer und schickt sie, wohlwissentlich, dass ihre Kinder daheim auf sie warten in den Knast.... won't happen!
Bringt doch auch gar nichts. Und was hast du dann gewonnen?
Menschen luegen um das zu erreichen, was sie erreichen wollen. Manchmal klappts, manchmal gehts daneben. Aber alle in den Knast stecken geht ja auch nicht.
Mach dir Gedanken was du willst und setz die richtigen Hebel in Gang. Du magst deine Ex fuer daneben halten und den Zuspruch des Jug haben (die mal gar nix zu entscheiden haben), aber die Kids haben ihr eigenes Bild. Auch das sollte man nicht vergessen...als guter Vater (oder Mutter).
cheers, riviera
So mal ein kleiner zwichenbericht.
Nachdem mein Anwalt gegen die Einstweilige Anordnung Beschwerde eingereicht hat gibt es nun ein kleines addendum. Dieses Erlaubt es mir Kontakt zu meiner Ex herzustellen sofern es um den Kindesumgang geht. Ebenso ist es mir nunmehr erlaubt meiner Ex zu begegnen bei den Übergaben der Kinder.
Wenn man bedenkt das in der Einstweiligen die rede von "massiven übergriffen bei übergabe der Kinder" gesprochen wurde und in dem addendum nun ausgeführt wird das "nicht davon ausgegangen wird das bei der übergabe der Kinder etwas passiert", sehe ich das doch als Erfolg an. Das eine widerruft ja quasi das andere.
Eine Anhörung dazu ist bereits in Planung aber es gibt noch keinen Termin. Leider kann die Einstweilige nicht einfach so ohne diesen Termin rückgänig gemacht werden.
Ich gehe allerdings davon aus das dies dann geschehen wird. Den das addendum ist meiner Ansicht nach doch eine klare stellungnahme des Gerichtes.
Ich halte euch auf dem laufenden.
Ich denke der Vorwurf ich hätte ihr leib und leben bedroht ist kein Scharmützel mehr.