Juniors Urlaub
 
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Juniors Urlaub

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(@kruemel2)
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Hallo zusammen,
Ende der Sommerferien  ( jaaa das ist noch ein wenig hin) verbringen Junior und sein Vater das erste Mal einen Urlaub alleine.
Sein Vater ist nicht sorgeberechtigt ,  benötigt er außer Reisepass, Auslandskrankenschein ( falls es sowas überhaupt noch gibt) etwas schriftliches für Junior?
Gruss Kruemel2

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2015 00:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi
Ich würde im noch eine Erklärung mitgeben,  dass du einverstanden bist.  Evtl. Noch Geburtsurkunde.  Wenn auf der vk ein eu-zeichen ist gilt dsozusagen als auslandskrankenschein.

Am besten wäre natürlich,  wenn ihr vorher noch das gsr erklärt. Dann gibst gar keine proleme

Lg tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 08:04
(@kruemel2)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Tina,

das mit der Erklärung ist eine gute Idee, was sollte denn da drin stehen?

Sie fliegen nach Ägypten somit weiss ich nicht wieviel hier das EU Zeichen an der VK nutzt, werde mich aber mal bei der Krankenkasse erkundigen.

Die Geburtsurkunde hätte keinen Nutzen, da er hier nicht drin steht. Wenn es nach mir gegangen wäre hätte er schon immer GSR.

Gruss

Kruemel2

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Themenstarter Geschrieben : 10.06.2015 09:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ah, jetzt erinnere ich mich an deine Geschichte. Dann wundert es mich ,wie es zu dem Urlaub kommt. Aber egal, schön für Junior

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 10.06.2015 10:48
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Ist zwar nicht ganz das gleiche, aber wenn unser Teenie alleine zur Großmutter ins Ausland geflogen ist, haben wir ihr immer zusätzlich ein Dokument mitgegeben, auf dem folgendes stand:

Als Inhaber des alleinigen Sorgerechts für die minderjährige L. geb. xx.xx.xxxx, übertrage ich das Entscheidungsrecht in allen Belangen des täglichen Lebens und der Gesundheitsfürsorge, sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf YZ (Name), geb. xx.xx.xxxx

Diese Übertragung gilt in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx.

Als Bestätigung, dass ich der Inhaber des alleinigen Sorgerechts bin, liegen eine Kopie des entsprechenden Gerichtsbeschlusses sowie meines Reisepasses bei.

Da euer Junior mit Papa wefliegt, würde ich ev. noch dazuschreiben, dass Du einverstaden und informiert bist, dass die beiden nach Ägpten fliegen und dann noch eine TelNr für Rückfrgen angeben.

Weiß zwar nicht, wie viel Gewicht das dann wirklich hat, aber es ist zumindest etwas.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

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Geschrieben : 10.06.2015 11:32
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

kommt drauf an, wie abgesichert es sein soll. Das große Paket wäre ein Schreiben, deutsch und je nach Zielland englisch, mit Beglaubigung... normalerweise reicht aber der Pass des Vaters und der Pass für das Kind.
VJ hat es schon zusammengeschrieben, ich würde das so oder ähnlich einfach ausdrucken, mit aufgedruckter Kopie deines eigenen Passes, und dann unterschrieben einfach mitgeben. Telefonnummer nicht vergessen, hilft bei Problemen und Rückfragen.

Xe

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Geschrieben : 10.06.2015 11:46
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Anmerkung hierzu:

Diese Übertragung gilt in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx.

Die Zeitspanne nicht zu knapp bemessen, und eher 1-2 Tage hinten raus zuschlagen, kann immer mal zu Verzögerungen kommen.
Aber ansonsten kann man ja nicht noch mehr tun.

Grüsse!
JB

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

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Geschrieben : 10.06.2015 12:13
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

wie heißt denn das Kind mit Nachnamen? Wie der Vater?
Und wieso steht denn der Vater nicht in der Geburtsurkunde?

LG,
Mux

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Geschrieben : 10.06.2015 12:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi mux,

das ist ne längere Geschichte, wenn ich mich richtig erinnere. Irgendwie soll die Familie des KV nicht wissen, dass er ein weiteres Kind hat. Krümeljunior trägt krümels Nachnamen.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 10.06.2015 13:21
 Mux
(@mux)
Registriert

O.K., dann ist das kein Problem. Reisepässe genügen. Ein Visum ist noch nötig, bekommt man aber direkt am Flughafen bei der Einreise (günstiger als bei der Reisegesellschaft, mal so als Tipp).
Für etwa 10 -15 € im Jahr kann man eine Krankenversicherung für den Urlaub abschließen, dann hat man damit keinen Stress.

Mein Junior trägt einen anderen Nachnamen als ich und ich bin bisher nur bei der Einreise in die Schweiz gefragt worden, was das denn für ein Kind sei. Da war mein Kleiner aber noch ein Säugling,
aber seitdem nicht mehr. Bei gleichen Nachnamen seh ich Null Probleme, vor allem in Ägypten. Die finden es eher seltsam wenn man nur ein Kind hat  :wink:.

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Geschrieben : 10.06.2015 14:03




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Krümel Junior hat aber weder den Nachnamen des Vaters, noch steht dieser in der Geburtsurkunde. Ich denke, da sollte schon ein Schriftstück von Krümel mitgegeben werden. Der vater kann ja absolut nicht nachweisen, dass er Vater ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 10.06.2015 14:05
(@psoidonuem)
Registriert

Komisch. Ich musste noch nie irgendwo nachweisen, dass ich der Vater von irgendjemandem bin.
Und wenn ich recht drüber nachdenke, hätte ich das als in ehelicher Beziehung stehender Vater auch genau so wenig gekonnt wie jetzt.
Wer sollte danach fragen. Und warum?

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Geschrieben : 10.06.2015 14:14
 Mux
(@mux)
Registriert

Krümel Junior hat aber weder den Nachnamen des Vaters, noch steht dieser in der Geburtsurkunde.

Ich hatte schon beim Schreiben den Verdacht, dass ich Dich missverstehe, dieser hat sich nun bestätigt  :redhead:
Der Junge hat also namentlich keinen Bezug zum Vater. Daher sollte der Vater eine Einverständniserklärung der Mutter
als formloses Schreiben dabei haben. Eine Kopie ihres Persos wäre auch nicht schlecht.

Es geht am Flughafen einfach im Zweifelsfall darum nachzuweisen, dass es sich um keine Entführung handelt.
Aber wie gesagt, ich bin seit Jahren nicht mehr gefragt worden und ich verreise ca. 3 mal im Jahr mit dem Kleinen.

 

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Geschrieben : 10.06.2015 15:23
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

ich bin seit Jahren nicht mehr gefragt worden und ich verreise ca. 3 mal im Jahr mit dem Kleinen.

Eine normale Ein-/Ausreise wird wohl kein Problem sein, aber wenn im Ausland warum auch immer die lokalen Behörden auf den Plan gerufen werden (Unfall/Haftpflichtschaden...) kann es unangenehm werden.

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Geschrieben : 10.06.2015 15:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Is ja kein Problem mux,

Ich denke auch, dass im Normalfall keiner gefragt wird. Nur wenn, dann ists halt blöd, weil dann der Flug evtl. verpasst wird.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 15:40
 Mux
(@mux)
Registriert

Eine normale Ein-/Ausreise wird wohl kein Problem sein, aber wenn im Ausland warum auch immer die lokalen Behörden auf den Plan gerufen werden (Unfall/Haftpflichtschaden...) kann es unangenehm werden.

Verstehe ich nicht, wo ist da ein Problem? Arztbesuche habe ich schon durch, bei Haftpflicht haften die Eltern, oder? (gibt es diese netten gelben Schilder an Baustellen nicht mehr?) Den Krampf, den wir hier in
Deutschland mit den Kindern abziehen, ist so absurd, dass man als Vater mit Kind im Ausland eben nicht gefragt wird, ob man das Sorgerecht hat oder ob Mami mit der Reise einverständen ist (für Ägypten würde ich da meine Hand ins Feuer legen).

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 16:00
(@kruemel2)
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Hallo Zusammen,
danke für die vielen Antworten.

@Tina, tja das Angebot das er mit ihm in den Urlaub fährt hat mich auch überrascht und es freut mich für Junior total. Zumal die Beiden noch nie länger gemeinsam weg waren. Anfang des Jahres habe ich noch die Luft angehalten, da sein Vater mit NotOP ins Krankenhaus kam, aber Gott sei dank hat er sich gut erholt.

Vor 4 Wochen haben wir uns zum Kaffee getroffen und da haben wir uns mit Junior drüber unterhalten wo es hingehen kann / soll und dann hat er gebucht.

Letztendlich geht es mir nur darum dass nicht irgendeine blöde Formalie, die ich im Vorfeld verhindern kann dem Urlaub im Weg steht.

Da ich jetzt den Reispass beantrage ist mir halt die Frage durch den Kopf gegangen ob es noch etwas gibt was er benötigt.

Gruss

Kruemel2

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2015 17:07
 Uli
(@Uli)

Machst Du dir keine Gedanken über das Reiseziel? Ich selbst würde z. Zt. nicht nach Ägypten fliegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 17:42
(@kruemel2)
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Hallo Uli ,
Ich weiß was du meinst,  aber ich weiß sein Vater würde kein Risiko eingehen.
Gruß Kruemel2

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.06.2015 17:53
 Uli
(@Uli)

Ich weiß nicht, ob das in den Händen des Vaters liegt. Wie ich heute im Radio hörte, hat es in Luxor wieder einen Selbstmordanschlag gegeben.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 10.06.2015 18:13




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