Hallo zusammen,
meine Frau ist vor ca. 2 Wochen mit den beiden Kindern (7 und 3) ausgezogen und zu ihren Eltern gefahren. Seitdem gestaltet sich der Kontakt sowohl zu ihr mühsam, aber auch zu den Kindern.
Anfangs waren unsere Kinder noch begeistert, mit mir zu telefonieren, haben mir einen Brief geschrieben und wir hatten bisher ein sehr schönes Treffen, nur meine beiden Söhne und ich. Diese Begeisterung hat massiv nachgelassen, mein großer Sohn hatte jetzt 2mal "keine Lust" zu telefonieren und der kleine Sohn hat sich davon anstecken lassen.
Meine Frau hat den beiden wohl mitgeteilt, dass sie plant, weiter weg zu ziehen, obwohl das bisher mit mir abgesprochen ist noch hat sie dafür das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Mir geht es weniger um die juristische Seite dieser Sache, dafür habe ich einen "Experten". Mir geht es eher um das Verhalten der Kinder. Da meine (ex)Frau den ganzen Tag Umgang mit den Kindern hat, habe ich natürlich die Befürchtung, dasss sie einseitig Stimmung macht.
Ich würde mich daher über eine Einschätzung freuen, ob es evtl. normal ist, dass ein Kind in einer solchen Situation den Kontakt ablehnt, ob ihr Vorschläge für mich habt, wie ich mich gegenüber den Kindern verhalten sollte, damit sie wissen, dass ich immer für sie da sein werde usw usw.
Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Da meine (ex)Frau den ganzen Tag Umgang mit den Kindern hat, habe ich natürlich die Befürchtung, dasss sie einseitig Stimmung macht.
Ohne Detailkenntnisse und aus der Erfahrung anderer Beschreibung heraus, würde ich vermuten das genau dem so ist.
Ich würde mich daher über eine Einschätzung freuen, ob es evtl. normal ist, dass ein Kind in einer solchen Situation den Kontakt ablehnt, ob ihr Vorschläge für mich habt, wie ich mich gegenüber den Kindern verhalten sollte, damit sie wissen, dass ich immer für sie da sein werde usw usw.
Nein, es ist nicht normal ... vor allem ohne Vorfälle und innerhalb solch einer kurzen Zeit.
Da werden vermutlich die Vorbereitungen der Entsorgung des Vater nach dem bekannten Handbuch entsprechender Beraterinnen begonnen.
Mein Rat, gleich am Montag einen Antrag auf Umgang stellen, alle zwei Wochen jeweils von Freitag bis Montag, plus ein bis zweimal in der Woche. Ersatzweise mit einem Anwalt die Möglichkeit beratschlagen, ob die Kinder nicht auch bei Dir bleiben können, um im gewohnten Umfeld zu bleiben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin.
Das die Kinder, insbesondere der ältere, nicht begeistert sind, verordneten Umgang wahrnehmen zu müssen kann verschiedene Gründe haben. Versetz Dich mal in die Situation des Kindes: auf einmal wird aus der Selbstverständlichkeit des Zeitverbringens mit Papa ein mehr oder weniger inzeniertes Treffen, zudem muss das Kind an allen anderen Tagen Mama gefallen, die vermutlich an Dir als Partner kaum ein grünes Haar lässt. Ob alleine daraus schon die Ablehnung des Umgangs resultiert od die KM darüber hinaus Dich auch als Vater schlecht macht, ist eigentlich schon zweitrangig.
Wichtig für Dich ist mE: Nimm solche Aussagen, wenn sie denn tatsächlich vom Kind getroffen werden, nicht persönlich. Sei ein liebevoller Vater, genießt die Zeit zusammen, maximiere Umgang wie es nur geht, zeige, dass den Kindern Du für sie da bist und - ganz wichtig - lass aufgrund solcher (vermeintlichen) Aussagen keinen Umgang ausfallen! Sollte das Kind einen eigenen Termin haben (Fußballspiel, Kindergebfeier vom Kumpel), dann versuche das selbstverständlich zu ermöglichen.
gruß, toto
Hallo,
vielen Dank für eure Anmerkungen.
@Kasper:
Ich muss am Montag in einer anderen Sache mit dem Anwalt sprechen, da ist das dann auch Thema.
Von meiner Seite ist seit der letzten Begegnung mit beiden Kindern nichts passiert. Wir fanden unseren gemeinsamen Tag alle 3 schön.
@TotoHH:
Mir ist sehr bewusst, dass es eine sehr schwierige Situation für die Kinder ist. Unser letztes Treffen war sehr schön und dann "haut der wieder ab". Das ist mit Sicherheit verstörend, besonders wenn man klein ist und vieles nicht versteht.
Wir sind ja noch sehr am Anfang und viele Dinge müssen sich erst (ich hoffe nach wie vor ohne gerichtliche Festlegung) etablieren. Zum Glück haben die Kinder mich nicht gesehen, nachdem sie aufgelegt hatten. Von meiner Seite fallen keine Termine aus, wenn andere Termine der Kinder anstehen, kann ich ja auch flexibel sein.
Mein Eindruck ist eben, dass meine Noch-Frau kein großes Interesse zeigt, dass die Kinder den Kontakt mit mir halten und sie daher auch keine "Werbung" dafür macht.
Hallo Traurig
Ich möchte mich da Toto und Kasper anschließen,für die Kinder und Dich ist alles noch sehr frisch und schmerzlich und alles muss sich noch einspielen. Ist Deine Frau eigentlich berufstätig, oder ist sie auf Unterhalt für sich von Dir abhängig? Wenn ja und sie hat Anspruch auf Trennungs - und nachehelichen Unterhalt, wäre es vielleicht nützlich und um gleich entfremdungstendenzen entgegen zu wirken, sie darauf aufmerksam zu machen das sie gesetzlich verpflichtet ist, darauf hin zu wirken, das die Kinder gerne den Umgang zu Dir haben. Denn wenn sie das nicht tut kann man versuchen ihr eine Kürzung oder völlige Streichung ihres Unterhaltsanspruchs nahe zu bringen. Aber wie gesagt noch ist alles zu frisch und ich wünsche euch das ihr es beide schafft ( gerade wegen der Kinder) euch gütlich zu einigen.
LG der Frosch
Hallo Frosch,
auch dir vielen Dank für den Hinweis. Das werde ich auch mit zum Anwalt nehmen.
Über Unterhalt haben wir noch nicht gesprochen, ich nehme aber an, dass sie welchen von mir will. Da kommt aber noch dazu, dass sie, wenn sie wie geplant wegzieht, ihren vorhandenen Job kündigen muss und sicher nicht von heute auf morgen einen neuen findet, der mit kleinen Kindern kompatibel ist.
LG 🙂
Hallo Traurig
Wenn Deine Frau den Arbeitsplatz kündigt um weg zu ziehen, dann macht sie sich bedürftig und du musst Deinen Anwalt darauf ansprechen, das ihr das Einkommen welches Sie jetzt hat weiterhin, wenn auch als fiktives Einkommen angerechnet wird. Wie weit weg will sie den ziehen? Frag mal den Anwalt wie es mit der Kostenübernahme deiner Fahrtkosten aussieht? Denn ich habe letztens gehört das sie dann die Kosten zu tragen hat, da sie die Entfernung ja verschuldet hat. Wenn der Unterhalt festgelegt werden soll, denk an die Bereinigung Deines Netto Einkommens, das heißt den Weg zur Arbeit = km für die ersten dreißig km * 0,30 € und dieses mal 2, also hin und Rückweg. Dann wenn Du Arbeitskleidung tragen musst, die Wasch - und Trocken kosten, falls der Arbeitgeber es nicht trägt, Gewerkschaftsbeiträge, wenn Du wechselnde Einsatzstellen hast und Verpflegungsmehraufwendungen bekommst( maximal können davon ein drittel angerechnet werden aber wenn es sich um steuerfreie Verpflegungsmehraufwendungen handelt nicht laut OLG Braunschweig und davon sind auch keine Haushaltsersparniss abzuziehen, da diese bei den Pauschalen schon eingerechnet sind.) Dann kannst Du noch bis 4 % des Jahres brutto als Altersvorsorge absetzen wenn Du denn eine solche hast. Das alles vom ausgezahlten Netto abziehen und Du hast Dein bereinigtes Netto Einkommen. Der Anwalt muss auch darauf achten wenn Du nach der 2 oder dritten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen sollst , das bei Dir drei Unterhaltsberechtigte Personen da sind und Du somit eine Stufe runtergesetzt werden musst.
LG der Frosch
Hallo Frosch,
vielen Dank für deine Kommentare. Ich mache mal Stichpunkte, dann fällt es mir leichter 🙂
Bist du in irgendeiner Form Experte in diesem Bereich? Oder selbst betroffen?
- Nach der Sperrfrist wird sie wohl ALG beantragen. Dennoch bleibt eine Lücke zum Gehalt, die natürlich in ihrer Verantwortung liegt, nicht in meiner.
- Der Arbeitsweg wäre bei mir relevant, eine private Altersvorsorge habe ich (das hat der Anwalt schon angesprochen), Arbeitskleidung habe ich nicht im relevanten Umfang. Verpflegungsmehraufwand ist noch ein Thema.
- Das mit den Stufen der Düsseldorfer Tabelle haben wir noch nicht diskutiert. Er hat mal grob überschlagen, wie es aussehen, aber ich war auch nur mit ca-Angaben für die Gehälter da. Ich behalte es im Hinterkopf.
- Die zukünftige Distanz und die damit verbundenen Kosten sind auf jeden Fall ein Thema. Das sind 250-350 km Distanz. Neben der Fahrt verursacht eine Unterkunft dort ja auch Kosten für mich.
Vielen Dank und LG!
Hallo Traurig
Das Problem mit dem Unterhalt tritt mit der Sperre schon ein, das heißt für Dich direkt, da durch die Sperre dann ALG II eintritt. Das Job Center wird dann auf Dich wegen Unterhalt für Sie zu kommen. Das heißt Sie werden von Dir als Unterhaltspflichtiger Noch Ehemann verlangen das Du die Kosten des Job Centers zurück zahlst, bzw. von Ihr Verlangen Dich auf Unterhalt zu verklagen. Gleichzeitig tritt Sie mit der Stellung des Antrages Ihre Unterhaltsansprüche an das Job Center ab. Die nächste Folge hiervon ist, das eure Kinder ebenfalls für Ihren Unterhalt herangezogen werden. Das geschieht in der Form das das von Dir für Ihren Unterhalt gezahlte Geld plus Kindergeld zusammen gerechnet wird, dann der Bedarf der Kinder ausgerechnet und das überzählige Geld vom ALG II Anspruch Deiner Noch Ehefrau abgezogen wird. Die Unterhaltshöhe für Deine Kinder wären lt. Düsseldorfer Tabelle 1 Stufe und Abzug des halben Kindergeldes für das 3 Jährige Kind 252 € und für das 7 Jährige Kind 304 €. Das Sozialgeld für das 3 Jährige beträgt nach Abzug des vollen Kindergeldes 41 € und des sieben Jährigen Kindes nach Abzug volles Kindergeld 92 € hinzu kommt der Anspruch Anteilige Kosten der Unterkunft. Wenn also die neue Wohnung Deiner Frau z. B. 500€ warm beträgt werden diese auf drei aufgeteilt, das wären rd.166,67 € pro Kind. Diese und das Sozialgeld abgezogen, ergibt das für das drei Jährige Kind einen bei Deiner Frau anrechenbaren Überschuss von ca. 45 € und bei Deinem 7 Jährigen Kind von ca. 45,33 € und das alles bei Unterhalt der ersten Stufe der Tabelle. Als Experten würde ich mich nicht bezeichnen, aber ich habe leider traurige jahrelange Erfahrungen mit dem Unterhaltsrecht machen müssen und dadurch angefangen mich schlau zu machen.
LG der Frosch
Hallo Frosch,
leider habe ich das jetzt nicht verstanden. Ich dachte bisher, also zumindest bei Arbeitslosigkeit ohne laufendes Trennungsverfahren, dass man bei eigener Kündigung 3 Monate kein Geld bekommt und danach ALG1. Wenn der Arbeitgeber kündigt, bekommt man direkt ALG1. Immer vorausgesetzt, dass die Beitragszeiten lang genug waren.
ALG2 würde es nach 1 Jahr (da war doch was mit Verlängerung?) und wenn das persönliche Vermögen weitgehend aufgebraucht ist, geben.
Ist das in diesem Fall hier anders?
Wo hast du die Zahlen für die Kinder gefunden? Ich habe hier https://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/ höhere Angaben gesehen. Wegen dem Abzug vom halben Kindergeld sind deine Zahlen niedriger, oder?
LG 🙂
Hallo Traurig2019,
Wo hast du die Zahlen für die Kinder gefunden? Ich habe hier https://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/ höhere Angaben gesehen. Wegen dem Abzug vom halben Kindergeld sind deine Zahlen niedriger, oder?
Exakt. Du kannst aber auch einfach weiter hinten in der Düsseldorfer Tabelle schauen - ab Mitte der Seite 6 findest du die Zahlbeträge, die ab Juli 2019 nach Anrechnung des Kindergeldes gelten.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Traurig
Wenn Sie selber kündigt und eine drei Monats Sperre vom ALG 1 bekommt und Du überhaupt noch Trennungs - Unterhalt zahlen kannst, wird Sie wahrscheinlich auf Grund der Kosten noch ergänzendes ALG II beantragen müssen. Solltest Du nicht für Trennungs - Unterhalt leistungsfähig sein, dann muss Sie direkt ALG II beantragen. Vielleicht stellst Du mal Deinen groben Netto Verdienst ein,dann können die Mit Foristen und ich mal eine grobe Berechnung für Dich machen damit Du mal einen ungefähren Anhalt hast und Dich darüber mit Deinem Anwalt unterhalten kannst. Ja die Berechnung der Summe in der DT war nach Abzug des halben Kindergeldes. Noch was zu Deinem Einkommen. Wenn der Unterhalt für die Kinder berechnet wird, wird auch verlangt das Deine Steuererstattung auf 12 Monate Dein Einkommen erhöht. Du musst dabei aufpassen das die Höhe der Erstattung die auf Deinen Werbungskosten beruhen nicht mit angerechnet werden dürfen( wird nämlich sehr gerne gemacht).
LG der Frosch
Hallo Frosch,
ich schätze, das dürften so 3000 € netto sein. Nach Abzug von all dem, was du unten genannt hast.
Außer Werbungskosten habe ich nix wirklich großes in der Steuererklärung...
LG 🙂
Hallo Traurig
Bei der von Dir genannten Summe wäre es in der Stufe 4 für das dreijährige nach Abzug des halben Kindergeld 306 € monatlich und für das siebenjährige 365 € monatlich. Aber da Du ja für drei Personen unterhaltspflichtig bist geht das dann eine Stufe runter ( darauf musst Du unbedingt achten) , denn die DT ist nur auf den Unterhalt für 2 Personen ausgerichtet. Bei der Berechnung des Unterhalt für Deine Frau wird der Kindesunterhalt von Deinem Netto vorweg abgezogen, also die geschätzten 3000€ - 288€ - 345 € ( Stufe drei) = 2.367 € Rest, der dir verbleibt. Ich habe jetzt mal gegoogelt, der Selbstbehalt für Dich beim Trennungsunterhalt ist 1200 €?. Aber das muss Dir der Anwalt genau ausrechnen, denn da kenne ich mich nicht genau aus. Du musst auch aufpassen das der nacheheliche Unterhalt ( nach Scheidung und Trennungsunterhalt) von Anfang an befristet und abschmelzend( also immer weniger wird) ist.
LG der Frosch
Danke dir 🙂
Auch, wenn es "prickelnde" Aussichten sind. So wird man auch bei einem sehr gut aussehendem Einkommen schnell arm. Und bei den kleinen Kindern bleibt deren Unterhalt lange erhalten.
Ich habe noch ein bisschen im Internet gelesen und gefunden, dass sie spätestens nach dem Trennungsjahr sich sehr stark um einen Job bemühen muss. Das lässt ein bisschen hoffen.
hallo
ja das muss sie, aber auch nur wenn keine sogenannten Kind bezogenen Gründe dagegen sprechen, z. B. das Sie keinen Kindergarten Platz bekommt, oder ähnliches. Vor allem ist darauf zu achten das Du wenn die Trennung feststeht dem Finanzamt darüber Mitteilung machst, weil Du sonnst eventuell Steuern nach bezahlen musst. Du wirst dann nach Stkl. 1 veranlagt und hast dann entsprechend weniger.Ich habe gerade mal den Netto - Brutto Rechner und dann den Brutto Netto Rechner durch geführt und das Ergebnis ist das Dir mit Stkl. 1 dann nur noch ein Netto von ca. 2650 verbleibt. Dann sieht die Rechnung schon ganz anders aus.Denn mit Stkl. 1 rückst Du von DT Stufe drei nach Stufe 2, das heißt: Kind 1 drei Jahre nach Abzug halbes Kindergeld 270 € und Kind 2 nach Abzug halbes Kinder 325 €. Dann sieht die Rechnung so aus: 2650 € - 270 € - 325€ = 2055 € Rest, davon Dein Selbstbehalt 1200 € = 855 € zum Verteilen zum Trennungs - und Ehegatten Unterhalt. Aber wie gesagt es sind alles ca. Berechnungen. Bitte achte darauf bei der Änderung der Steuerklasse das Du einen ganzen Kinderfreibetrag bekommst. Der steht Dir zu.
LG der Frosch
Hallo Frosch,
Das war schon auf Steuerklasse 1 umgerechnet, aber ohne Kinderfreibetrag
Das behalte ich im Kopf - danke!
Den Wechsel der Steuerklassen habe ich schon mit dem Anwalt diskutiert, da muss ich aber nochmal im Detail nachfragen und das demnächst angehen.
Ja klar, Kindergartenplatz und Job hängen voneinander ab.
Danke dir und LG!
Hallo Susi
Danke, das mit dem Erwerbstätigen Bonus hatte ich so nicht auf dem Schirm. Es ist gut und ich freue mich immer sehr wenn ich wieder was neues lerne.
LG der Frosch
Hallo an alle, die bisher kommentiert habe:
Ich habe inzwischen eine sehr viel zugänglicher klingende Mail bekommen und inzwischen auch Kontakt zu den Kindern gehabt.