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Kind will zum KV, große Entfernung

 
(@peddy4711)

Hallo liebe Forengemeinde,

nachdem ich hier schon einmal super von euch unterstützt und Beraten wurde, hätte ich nun ein weiteres Anliegen:

Vorgeschichte aus einem alten Beitrag:

Ich habe 2006 geheiratet, wurde im April 2012 geschieden, habe 2 Kinder (5 und 7 Jahre alt) und das gemeinsame Sorgerecht!
Meine Exfrau ist vor einem Jahr mit den Kindern in die Nähe von ihren Eltern gezogen. Die einfache Distanz für mich
zu meinen Kindern betragen nun schlappe 500km, die ich versuche alle 3-4 Wochen zu bewältigen um die kleinen zu besuchen!
Ich stehe auch in regelmäßigem Kontakt zu den zweien (Telefon, Skype).

Das Alter der Kinder beträgt mittllerweile 9 und 11 Jahre. Sie haben noch ein Brüderchen (andere Beziehung) von 3 Jahren.
In den Ferien sind meine beiden Kinder immer regelmäßig bei mir und ich an den Wochenenden (alle 3-4 Wochen) regelmäßig bei ihnen. Nun hat der Jüngere (9) schon desöfteren geäußert, dass er gerne zu mir ziehen würde. Ich habe nun nach den Weihnachtsferien meine Ex mit dem Thema konfrontiert. Sie hat recht locker darauf reagiert, und geäussert, das Sie wüsste dass er gerne zu mir kommen würde. Nun kommen ihr Zweifel auf:

"heiße" Punkte:
- Regelmäßiger Umgang
- Trennung der Kinder
- Finanzen

1.) Regelmäßiger Umgang: Ich fahre alle 3-4 Wochenenden meine Kinder besuchen (einfache Strecke 530km). Das funktioniert sehr gut, die Kids spielen einwandfrei mit. Sie möchte den kleinen nicht nur alle 3-4 Wochenenden sehen, sondern öfter. Aufgrund der Distanz ist das aber ehrlich gesagt nicht möglich.
Frage: Wie könnte man soetwas auf Dauer sinnvoll lösen? Geht das überhaupt? Jemand evtl. Erfahrung?

2.) Trennung der Kinder: Die zwei älteren haben einen Altersunterschied von knapp 1,5 Jahren. Sie beschäftigen sich gerne alle drei miteinander, Streiten aber auch sehr oft. Leidtragender ist immer der mittlere (9).
Ehrlich gesagt, möchte ich die Kinder nicht auseinander reissen, auf der anderen Seite würde ich gerne auf den Wunsch meines Sohnes eingehen und ihn zu mir nehmen, wenn er das will. Er hätte bei mir ein eigenes Zimmer und meine Freundin wäre auch einverstanden.
Frage: Gibt es hier auch evtl. ähnliche Erfahrungen von Forenmitgliedern?

3.) Finanzen: Die KM kommt finanziell nicht so gut zurecht (Kredite usw.). Sie arbeitet Vollzeit, Kinder sind ganztags in der Betreuung. Denke dass hier der Hauptgrund ihrer "Bedenken" liegt. Ihr würden der Unterhalt und das Kindergeld wegfallen, wenn er bei mir wäre.
Ihre Aussage:
"Finanziell geht es mir darum, dass ich mit meinem Einkommen keine Unterhaltsleistungen erbringen kann. D.h. du sparst dir zwar den Unterhalt, bekommst das Kindergeld aber keinen Unterhalt noch von mir. Dies sollte dir klar sein und ich möchte es vorher geregelt haben. Wenn das für dich in Ordnung ist, dann halten wir das fest und es steht für mich nichtmehr im Konflikt."
Ich weiß, dass Sie nicht sonderlich schlecht verdient (~1800€ brutto).
Frage: Wie würde sowas geregelt werden? Kann ich auf Unterhaltszahlungen "verzichten"?

Sie ist die letzten 3 Jahre zweimal mit den Kindern umgezogen, der mittlere (9) muss sich sein Zimmer mit seinem Bruder (3) teilen. Soweit ich das mitbekommen habe, steht wieder ein Umzug (evtl. wegen ausstehender Mietzahlungen?) an.

Mit dem JA habe ich schon telefoniert, die können mir aber auch nicht wirklich weiterhelfen.

Ich hoffe, hier ein paar hilfreiche Antworten zu bekommen.

Vielen Dank im voraus & ein schönes Wochenende

Peddy

Zitat
Geschrieben : 13.01.2017 12:26
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Brutto von 1.800 € entspricht ungefähr einem Netto von 1.300 €. Selbstbehalt sind 1.080 €. D. h. sie wäre maximal für 200 € leistungsfähig, sofern nicht die berufsbedingten Aufwendungen noch in Abzug gebracht werden. Da dürfte fast nichts übrig bleiben. Insofern wäre die Sache, wenn sie die Fahrtkosten dann teilweise übernimmt. Du könntest für den 9jährigen auch Unterhaltsvorschuss beantragen.

Aber: ich weiss nicht ob mit 9 Jahren der Wunsch so viel Gewicht hat, es sei denn die KM stimmt zu.
Wie willst du die Betreuung des 9jährigen regeln und wie soll der Umgang zwischen den Geschwistern aussehen?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2017 13:02
(@peddy4711)

... Brutto von 1.800 € ...

Sorry, meinte natürlich 1800 Netto. Konnte den Beitrag am Handy nicht mehr bearbeiten.

Wie willst du die Betreuung des 9jährigen regeln und wie soll der Umgang zwischen den Geschwistern aussehen?

Ich hätte zum einen hier einen Hortplatz für die Betreuung, zum anderen arbeitet meine Freundin sozusagen "Zuhause" (1 Etage tiefer, nicht Räumlich getrennt). Noch dazu Arbeite ich nur bis ca. 15:30 Uhr.
Mit dem Umgang zwischen den Geschwistern bin ich mir noch nicht sicher. Entweder ich verkürze den Intervall in dem ich die Kinder besuche oder... Weiß nicht 🙁 An den Wochenenden und in den Ferien wären sie ja dann komplett zusammen!

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2017 13:35
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

zum Thema Unterhalt:
grundsätzlich kann man nicht auf den Unterhalt verzichten. Aber wenn Du keinen forderst, dann muss sie auch keinen bezahlen ... Du könntest dann erst einmal schauen, wie Du ohne Unterhalt der KM über die Runden kommst. Eine Vereinbarung in diese Richtung ist immer nicht wert, da auf den KU nicht verzichtet werden kann.

Umgänge:
Es kann und ist nicht ausschließlich Deine Aufgabe alle Kosten zu übernehmen. Da gebe es die Möglichkeit dass man sich in der Mitte trifft bzw. einmal sie die Kind(er) bringt, und dann wieder Du. Dann ist es ausgeglichener. Gerade vor dem Hintergrund das sie ja die Entfernung geschaffen hat und als dann Umgangselternteil selber für das Abholen und Bringen verantwortlich ist, sehe ich eine mögliche Aufteilung als Sinnvoll an.
Es ist also auch eine Diskussionsangelegenheit, wie sie bereit ist auch etwas zu tun.
Dann kann man auch über kürzere Intervalle reden, so alle 14 Tage vielleicht ...

3.) Finanzen: Die KM kommt finanziell nicht so gut zurecht (Kredite usw.). Sie arbeitet Vollzeit, Kinder sind ganztags in der Betreuung. Denke dass hier der Hauptgrund ihrer "Bedenken" liegt. Ihr würden der Unterhalt und das Kindergeld wegfallen, wenn er bei mir wäre.
Ihre Aussage:
"Finanziell geht es mir darum, dass ich mit meinem Einkommen keine Unterhaltsleistungen erbringen kann. D.h. du sparst dir zwar den Unterhalt, bekommst das Kindergeld aber keinen Unterhalt noch von mir. Dies sollte dir klar sein und ich möchte es vorher geregelt haben. Wenn das für dich in Ordnung ist, dann halten wir das fest und es steht für mich nichtmehr im Konflikt."
Ich weiß, dass Sie nicht sonderlich schlecht verdient (~1800€ brutto netto).
Frage: Wie würde sowas geregelt werden? Kann ich auf Unterhaltszahlungen "verzichten"?

Nach diesen Ausführungen denke ich, dass sie grundsätzlich damit einverstanden ist, aber auf gar keinen Fall irgendwas dafür bezahlen will ... leider ein typisches Verhalten. Ein weiteres Indiz dafür, dass es bei Kindern und dem Lebensmittelpunkt oft darum geht, sich die entsprechenden Einnahmen zu sichern.
Aber mal konkret.
Wenn der Junge bei Dir ein halbes Jahr lebt und sich wohlfühlt, holt ihn da niemand wieder weg. Also erkläre der KM, dass Du aufgrund rechtlicher Regelungen nicht auf den KU verzichten kannst (jede Vereinbarung wäre nicht gültig), Du aber keinen KU fordern wirst. Ich denke einmal, ihr war es auch bei Deinen KU-Zahlungen egal, ob Du Dir das leisten kannst. Nach einem halben Jahr kann man dann noch einmal diskutieren bzw. eine neue Einigung finden.
In der Einigung seit ihr auch komplett frei, solange keine dritten darin mitspielen. Das betrifft auch die KU Zahlungen. Wenn ihr euch einig seit, dann kann alles vereinbart werden.
Und wenn Du es Dir leisten kannst, dann verzichtetest Du auf den KU und der Sohn lebt bei Dir. Letztendlich ist es Deine Entscheidung.

Trennung der Geschwister:
Es wird oft gesagt, dass Geschwister nicht getrennt werden sollten. Aber auf der anderen Seite, wenn sie sich oft streiten und dann nur Stress haben, dann kann dies auch eine Entlastung sein. Aber auch hier kommt es immer auf das Kind selber an. Es kann passieren, dass er seine Geschwister schrecklich vermisst, es kann sein, dass er aufblüht ....
Ich habe drei Kid bei mir, die sind ziemlich genau drei Jahre auseinander... Ich hätte kein Problem damit, wenn ein Kind bei der KM wohnen würde, ich würde sogar auf KU verzichten, aber dies ist in meiner Situation leider nicht möglich. Bei mir würde die Aufteilung der Erziehung eine Menge Stress herausnehmen, aber das die KM nicht einmal Umgänge wahrnimmt, brauch ich an solche Optionen nicht einmal denken.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2017 13:59
(@peddy4711)

Hallo,

nun, es hat sich ein bisschen was getan:

Die KM hat sich mittlerweile damit abgefunden, dass der kleine (mittlerweile 10) zu mir will. Geplant ist, dass er Anfang Juni zu mir kommt und hier dann weiter auf die Grundschule geht. Vorerst soll das ganze mal für 2 Monate auf "Probe" sein (war ihr anliegen) um zu sehen ob das ganze auch so funktioniert und er es sich doch nicht anders überlegt (was ich jetzt nicht glaube)!

- Muss ich ihn (vorab) für die 2 Monate bei mir melden?
- Wie sieht es mit den Unterhaltszahlungen aus? Wenn er bei mir gemeldet ist, ist´s klar, aber was, wenn nicht?
- Kindergeld? Das gleiche wie beim Unterhalt?

Ihre größte Sorge ist immernoch das finanzielle.
Sie will unter anderem beim Jugendamt eine "Beistandschaft zur Neuberechnung des Unterhaltes" einreichen.

-> Für was soll das gut sein? Ich zahle brav meinen Unterhalt auf der dazugehörenden Stufe, inkl. Mehrkosten für Schulausflüge usw.! Oder könnte das andere Hintergründe haben?

Von ihrer Anwältin will Sie auch den Unterhalt für den kleinen "klären" lassen, da sie Angst hat, das finanziell nicht tragen zu können (Wegfall Unterhalt & Kindergeld).

Ich würde ja von meiner Seite auf den Unterhalt verzichten, bin auf ihre Zahlungen nicht angewiesen.

Liebe Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2017 17:16