Kind wird gemästet!
 
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Kind wird gemästet!

 
(@entrechteter)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Eltern!

In unserer Vätergruppe berichtet ein Vater von seiner Tochter, welche von der übergewichtigen Mutter mehr als gut zu essen erhält. Neulich hat der Vater( der kein gemeinsames Sorgerecht hat) erfahren, dass der Kinderarzt die Mutter auch schon auf das mittlerweile bedenkliche Übergewicht hingewiesen hat. Was kann er tun?

Gruß, einer von vielen Entrechteten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.11.2011 20:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

als nichtsorgeberechtigter Vater steht dieser Mann juristisch auf derselben Stufe wie der Nachbar oder der Paketbote: Es geht ihn nichts an und er kann nichts tun. Die Information des Kinderarztes ist ebenfalls nicht belastbar, denn dieser darf sie gar nicht weitergeben; weder an den Vater noch an sonstwen.

Theoretisch könnte er versuchen, trotzdem beim Jugendamt vorstellig zu werden; ähnlich wie man es von Menschen erwartet, die vermuten, dass in ihrem Umfeld Kinder misshandelt werden. Nur: Kindern reichlich zu essen zu geben ist nicht verboten; dick sein auch nicht. "Mästen" ist bereits eine persönliche Interpretation, denn der Vater sitzt ja nicht mit am Esstisch. Und vermutlich wird man ihm als Aussenstehendem auch unterstellen, nicht wirklich am Kindeswohl interessiert zu sein, sondern der Mutter des Kindes schaden zu wollen.

Es gibt Dinge, die muss man hinnehmen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 02:07
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Und vorallem immer folgende Leitsätze beherzigen:

1.) Die Mutter will immer nur das Beste für die Kinder, deshalb sind die Kinder dort auch immer an besten aufgehoben.
2.) Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall tritt 1.) in Kraft.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 19:28
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn meine Tochter das wäre, würde ich schon genauer hinsehen.
Rechte hat der Vater im Bezug auf die elterliche Sorge keine.Pflichten als Vater hat er aber schon, wenn auch nur moralische.

Ich würde das JA anrufen und auf diesen Umstand hinweisen.
Ob und was das JA daraus macht, weiss ich nicht, ich denke aber schon das die dem nachgehen werden.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 14.11.2011 19:54
(@hannes)
Schon was gesagt Registriert

Es ist immer wieder traurig, wenn es Dinge gibt, an denen man nicht viel ausrichten kann obwohl es sogesehen offensichtlich ist, dass etwas falsch läuft 🙁

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 15:50
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

Das ist eine Situation, in der ich einen Antrag auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellen würde. Dies mit der Begründung, dass die KM ihrer elterlichen Fürsorgepflicht zumindest in Gesundheitsfragen nicht ordnungsgemäß nachkommt, so dass der Vater mit den erforderlichen Sorgerechten ausgestattet werden muss, um eine kindliche Gesundheitsbeschädigung möglichst zu verhindern. Um diesen Sachvortrag zu untermauern, würde ich zuvor das Kind wiegen und sodann unter Berücksichtigung dessen Größe den Grad des Übergewichts nachweisen. Im Internet findet man sicherlich massenweise wissenschaftliche kinderärztliche Ausarbeitungen zum Übergewicht von Kindern, die hier heran gezogen und verwendet werden können. Gleichzeitig würde ich als Beweis beantragen, das Kind von einem Amtsarzt untersuchen zu lassen. Damit umgeht man nämlich die ärztliche Schweigepflicht des behandelnden Kinderarztes und setzt das Gericht hinsichtlich seiner Amtsermittlungspflicht ebenso unterschwellig unter Druck, wie durch den Antrag, der KM aufzugeben, das U-Untersuchungsheft, in dem das bedenkliche Übergewicht vermerkt sein müsste, zur Gerichtsakte zu reichen. Die KM muss das U-Untersuchungsheft zwar nicht heraus geben, aber damit steht auch fest, dass sie damit nur die kinderärztliche Mahnung verschleiern will, was m.E. für eine Entscheidung pro gemeinsames Sorgerecht ausreichen würde.

Es ist zwar damit zu rechnen, dass der Antrag auf gemeinsame Sorge dennoch keinen großen Erfolg haben wird. Das Verfahren hat aber den Vorteil, dass sowohl der vorsitzende Richter, als auch die Sachbearbeiter des Jugendamts haftbar gemacht werden können, sollte der Antrag abgewiesen und das Kind weiterhin gesundheitsschädlich gemästet werden. Während für die finanziellen Folgen einer solchen weiteren Mästung dann das betreffende Bundesland haftbar gemacht werden kann, kann man Richter und JA-Mitarbeiter freundlich darauf hinweisen, dass hier ein Unterlassungsstraftatbestand (Körperverletzung durch Unterlassen im Amt) erfüllt sein könnte.
So direkt sollte das zwar nicht formuliert werden, aber mit ein wenig geschickter Rethorik bekommt man das freundlich hin und Richter sowie JA-Mitarbeiter wissen auch dann, was gemeint ist.
Es ist deswegen davon auszugehen, dass der KM aufgegeben wird - und dass dies seitens des JA auch überprüft wird -, die "Kindermast" umgehend zu beenden - und dann hat man das erreicht, was man eigentlich erreichen wollte.

Erhält man das gemeinsame Sorgerecht, dann kann man sich selbst um das Wohlergehen des Kindes in Zusammenarbeit mit dem Kinderarzt kümmern.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 17:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Erhält man das gemeinsame Sorgerecht, dann kann man sich selbst um das Wohlergehen des Kindes in Zusammenarbeit mit dem Kinderarzt kümmern.

das halte ich für eine gewagte Prognose. Denn selbst wenn man als Mitsorgeberechtigter die Möglichkeit hat, mit dem Kind zum Arzt zu gehen, bringt das unterm Strich vermutlich nichts, wenn man nicht auch das ABR dazu bekommt. Ein Umdenken in der Ernährung und der Ernährungserziehung ist schon schwierig, wenn man es wirklich will, aber wenn das Kind bei einem uneinsichtigen Elternteil lebt, wird nicht ein Promille an Besserung eintreten.

Ein nichtsorgeberechtigter Elternteil hat schon allein deshalb keine Chance, ein sorgeberechtigter Elternteil nur ein sehr kleine.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2011 19:49
(@xoprano)
Schon was gesagt Registriert

Ich kenne das Problem leider auch.

Meine Tochter ist mit 5 Jahren schon recht "stämmig". DIe KM hat in den letzten Jahren auch gute 20-25kg zugenommen und ist nun auch ein Wonneproppen geworden.

Ich habe die KM auch schon drauf hingewiesen, dass das Kind mal ein wenig weniger oder vor allem gesünder essen solle. Aber es ist wie bei allem was ich ankreide:

"Also bei mir ist sie nichts Süßes!"

Komischerweise steht aber immer ein Teller mit Süßkram auf dem Tisch, wenn ich die Wohnung betrete. Spricht man darauf an...gibt es immer eine Begründung warum der Teller grad zufällig da steht.

Aber ist leider immer so. Zeigt das Kind bei mir ein auffälliges Verhalten...ist das nur bei mir so.

Mein Kind kennt jede, wirklich jede Serie im TV...aber bei der KM guckt sie angeblich fast nie TV.

Leider wirst du da kaum Chancen haben...es sei denn das Kind ist wirklich deutlich übergewichtig. Dann würde ich an deiner Stelle selbst mit dem Kind zum Arzt fahren, wenn du das Kind bei dir hast.

Dann harf der Arzt dir das ja auch ruhig sagen...

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2011 12:47