Hallo, ich bin ganz neu hier und habe ein kleines Problem.
Meine beiden Jungs ( 14 + 15 ) sind vor einer Woche von NRW nach BAWÜ gezogen. Zu mir. 🙂
In NRW sind die Ferien vorbei, hier sind sie noch eine Woche.
Nun wollte ich sie letzten Montag ummelden und beim Einwohnermeldeamt sagte man mir, das ich eine Handschriftliche Bestätigung und eine Kopie von dem Personalausweis meiner Ex bräuchten, damit sie ummelden lönnten.
Ich habe direkt meine Ex kontaktiert und sie meinte das sie es schnellstens erledigt. Bis jetzt ist noch kein Brief angekommen.
Warum braucht sie so lange dafür einen kleinen Brief abzuschicken? Möchte sie Zeit schinden? Mich ärgern? Ich habe schon 2x anferufen bei ihr.
Es schadet den beiden Kindern doch, da sie ja noch in NRW gemeldet sind und die Schule da oben schwänzen solange sie nicht umgemeldet sind.
Hier unten kann ich auch keines der beiden an ihre Schulen anmelden, da sie dafür eine Ummeldebestätigung brauchen. :knockout:
Wenn bis morgen vormittag kein Brief ankommt, was kann ich denn dann machen?
Es muß was passieren!
Hallo,
waren die Kinder dabei?
Mir hat man erklärt, dass Kinder ab 14 sich selbst ummelden können. Entsprechend würde ich das versuchen.
Pack die Kinder unter den Arm und erklär ihnen, dass sie sagen müssen, dass sie jetzt bei dir wohnen und sich deswegen ummelden müssen.
Hast du irgendwas schriftliches von deiner Ex, dass die Kinder ab jetzt bei dir leben können/sollen? Das würde ich dann auch mitnehmen.
Sophie
Hi,
dann gehst du mit beiden zum JA und schilderst das Problem. Vor allem vor dem Hintergrund der Schulplcht bzw. des Schulbesuchs. Das JA hat die Möglichkeit, wenn beide Kinder erklären d,ass sie nunmehr bei dir leben, mit einem Schreiben für die Meldbehörde das festzustellen und eine Ummeldung auch ohne Unterschrift der KM zu ermöglichen.
Natürlich das JA darum bitte ebenfalls darum bitten die KM anzuschreiben und zue inem Vermittlungsgspräch einzuladen und sie um ihre Unterschrift zu bitten.
Manchmal hilft auch die direkte Nachfrage, ob das Meldeamt auch auf die Unterschrift des KV bestehen würde, wenn eine KM vor ihnen steht 😉
Hast du irgendwie schriftlich, dass die KM mit deem Umzug einverstanden ist?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Anne,
Mir hat man erklärt, dass Kinder ab 14 sich selbst ummelden können.
Das ist leider nicht Bundeslandeinheitlich geregelt.
In Hessen z.B. darf das Kind sich erst ab 18 anmelden oder abmelden. Davor müssen beide Elternteile zustimmen. Aber das JA hat in unserem Fall einen Schrieb ausgestellt, dass die Tochter ggü. dem JA erklärt hat nunmehr beim KV leben zu wollen und nicht zur KM zurückzukehren (damals war sie 4 Monate vor der Volljährigkeit). Von daher wäre eine Ummeldung auch ohne Einverständnis der KM vorzunehmen.
Anektode am Rande: Den Schrieb haben sie dann doch nicht benötigt, da der Amtsleiter wohl die Unterschrift des KV auf der letzten Ummeldung der Kinder durch die KM nicht finden konnte :rofl2: :rofl2:
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
ja, das habe ich ganz vergessen*andiestirnklatsch*...etwas schriftliches ist vorhanden. Eine Vereinbarung das die Kinder zum ende der Sommerferien NRW zu mir ziehen werden, fals sie nicht mit den beiden Zurechtkommt. Von beiden Unterschrieben.
Das könnte evtl. klappen.
Ich werde den Zettel mal raussuchen und gleich noch zum Einwohnermeldeamt gehen.
Ich sag euch dann direkt Bescheid was draus geworden ist.
Hallo,
die Meldepflicht für Minderjährige (unter 16; außer Hessen unter 18) obliegt dem Wohnungsgeber als eigene Verpflichtung. Du handelst somit nicht in Vertretung der Minderjährigen; es ist daher kein gemeinschaftliches Handeln wie bei der Vertretung des Kindes nach § 1629 BGB erforderlich. Soweit die Eltern getrennte Wohnungen haben, ist das minderjährige, noch nicht 16 jährige Kind von dem Elternteil anzumelden, in dessen Wohnung es einzieht. Einer Mitwirkung des anderen Elternteils bedarf es nicht.
Nachzulesen im Kommentar zu § 11 MRRG.
Sollte jedes Einwohnermeldeamt nach Hinweis und Nachlesen drauf kommen.
Luca
Hallo,
es ist doch alles gut gegangen 🙂
Die schriftliche Vereinbarung hat geholfen und nun habe ich die beiden Ummelden können. Ein Problem weniger.
@AnnaSophie
danke für die Erinnerung mit dem Schriftzeug. Die hatte ich total vergessen.
@anfree
Ich glaube ob das Ummelden ohne Zustimmung des KV geht, weiss ich nicht. Bei der Trennung habe ich ein Schreiben vom KV mitgehabt, dass ich mit beiden Kindern ausziehen darf. Das musste ich auch vorlegen.
Beim Umzug innerhalb des Ortes hat da aber keiner nach gefragt, was ich auch verständlich fand, da es ja nur um den Umzug innerhalb ging.
Sophie
Moin,
Komisch dass das Ummelden bei KM ohne Einverständnis des KV ohne Probleme funktioniert.
auf Einwohnermeldeämtern und an Schulen werden bereits bestehende Zustände (Mensch X wohnt an Adresse Y und geht deshalb künftig in Schule Z) dokumentiert. Das machen die Mitarbeiter dort jeden Tag x-fach. Sie befinden sich dabei jedoch nicht in familienrechtlichen Ausnahmezuständen von der Sorte "ach herrje, dieser Mensch könnte von seinem Partner getrennt sein und die Kinder entführt haben und diese Ummeldung nicht vornehmen dürfen und ich werde meinen Job verlieren, wenn ich das jetzt eintrage."
Für die Mitarbeiter der Behörde ist das in der Regel ein vollkommen undramatischer, alltäglicher Vorgang.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich glaube ob das Ummelden ohne Zustimmung des KV geht, weiss ich nicht. Bei der Trennung habe ich ein Schreiben vom KV mitgehabt, dass ich mit beiden Kindern ausziehen darf. Das musste ich auch vorlegen.
Meine hatte damit nie ein Problem.
Mit ihren ersten beiden Kindern ist sie in einer Nacht und Nebel Aktion 150km weit weggezogen. 3 Monate brauchte er, um herauszufinden wo seine Kinder nach Rückkehr von der Nachtschicht geblieben sind.
Mit unserer gemeinsamen Tochter konnte sie auch ohne Unterschrift von mir umziehen, allerdings im gleichen Ort.
Für ne Kiga- oder Schulanmeldung hab ich auch noch nie unterschreiben müssen. Ist jetzt 8 die Kleine. Demnächst darf ich das erste mal unterschreiben *FREU* 🙂 Tochter braucht Perso und Reisepass und sie bat mich, wenn es soweit ist, zu unterschreiben (was ich natürlich auch mache).
Mein Kollege ist "Alleinerziehend" mit 3 Kindern (Vollzeit ohne KU zu bekommen) und ohne Unterschrift der Mutter bekommt der im gleichen Ort NULL.
Hallo,
die Meldepflicht für Minderjährige (unter 16; außer Hessen unter 18) obliegt dem Wohnungsgeber als eigene Verpflichtung. Du handelst somit nicht in Vertretung der Minderjährigen; es ist daher kein gemeinschaftliches Handeln wie bei der Vertretung des Kindes nach § 1629 BGB erforderlich. Soweit die Eltern getrennte Wohnungen haben, ist das minderjährige, noch nicht 16 jährige Kind von dem Elternteil anzumelden, in dessen Wohnung es einzieht. Einer Mitwirkung des anderen Elternteils bedarf es nicht.
Nachzulesen im Kommentar zu § 11 MRRG.
Sollte jedes Einwohnermeldeamt nach Hinweis und Nachlesen drauf kommen.
Luca
Wenn ich den § im MRRG lese käme ich da jetzt nicht drauf. Hast Du - oder jemand anderes - einen Link zum Kommentar?
*schubs*
Moin psoidonuem,
siehe § 17 BMG
(3) Die An- oder Abmeldung für Personen unter 16 Jahren obliegt denjenigen,
in deren Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen.
Gruß
Brainstormer
Hat funktioniert.
Es kam zwar die Frage, ob man da "noch was von der Mutter haben kann" aber mit dem Verweis darauf, dass ich ja meine eigene Verpflichtung als Wohnungsgeber erfülle, wurde es erledigt. Es wäre "schön" wenn noch ein Dreizeiler von der Mutter käme. Fände ich zwar auch schön aber damit ist ja nicht zu rechnen.