Hallo,
muß der KV wo die Kinder leben und der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Km darüber informieren, das er mit einem Kind zum Kinderpsychologen möchte, es wird vermutet das die Km Druck auf die Kinder ausübt.
Danke für die Antworten.
Hallo Rottweilertinka,
wenn die Kids einen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil haben, dann hat dieser Elternteil den "großen Alltagsentscheid", darunter fällt auch die Gesundheitsfürsorge. Nur bei größeren Eingriffen ist die Einwilligung des anderen Elternteils gefordert. Hier geht es aber nur um körperliche Eingriffe, wobei es auch Streithähne um Impfungen gibt. Der Gang zu einem Psychologen fällt nicht darunter. Das Ziel, das Du formuliert hast, dass der KV herausfinden will, ob die KM das Kind negativ beeinflusst, ist nur eine Vermutung.
Du fragst jedoch nach der Informationspflicht. Auf jeden Fall muss nicht vor einem Gang zu einem Arzt der andere Elternteil informiert werden. Das wäre zu viel verlangt. Über die Ergebnisse sollte eigenständig informiert werden, wenn der andere bei einem Umgang mit den Kids betroffen ist, z.B. Allergien oder bei Tabletteneinnahmen. Ansonsten hast der andere Elternteil, auch ohne das ABR, ein Auskunftsrecht. Meiner Meinung nach müßtest Du aktiv werden und den KV fragen, bei welchem Arzt das Kind war und welches Ergebnis es gebracht hat. Auch kannst Du den Arzt persönlich um ein Gespräch bitten. Er ist Dir direkt auskunftspflichtig.
Ich hoffe, dass ich keine groben Fehler in meiner Antwort geschrieben habe.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.