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KM beantragt Mutter-Kind Kur

 
 Egal
(@egal)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Gemeinde,

ich erlebe wieder mal etwas was Neues und erhoffe mir hier einen Rat.

Die KM und ich sind seit 2 Jahren geschieden und alles ist geregelt. Neben kleineren Streitigkeiten wegen unwichtigem klappt es mittlerweile.
Nun hat die KM anscheinende aufgrund einer Trennung von ihrem neuen Lebensgefährten einen Schwächeanfall erlitten und hatte eine Woche einen Krankenschein.
Jener Schwächeanfall bewirkte, dass Sie nun eine Mutter-Kind Kur beantragen will. Sie setzte mich darüber in Kenntniss und teilte mir mit, dass sie dann mit unserer Tochter für 3-4 Wochen in Kur gehen würde.
Ich sagte dass ich die Kleine in der Zeit problemlos betreuen kann und sie doch alleine in Kur fahren solle, da sie sich dann sicher besser erholen könne. Unserer Tochter geht es sehr gut und sie ist topfit!

Aussage: Ich nehme unsere Tochter mit, da hast Du kein Mitspracherecht!

Meine Frage ist nu: Muss ich die "Kröte" nun auch wieder ohne Weiteres schlucken nur weil ich "nur" der Vater bin, oder habe ich da ein MItspracherecht. Die Kleine ( 8 Jahre) würde für diese Zeit aus der Schule genommen, weil sie sicher nicht eine Kur in den Ferien nehmen wird.

Gruß,
EGAL

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.03.2016 09:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frag doch mal die Krankenkasse, warum sie die Kur auch für eure Tochter genehmigt haben, obwohl sie doch auch von dir, viel kostengünstiger betreut werden kömnnte.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2016 10:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Egal,

die Kids werden bei diesen Maßnahmen auch betreut, dass macht ja gerade die Kur aus. Deshalb wirst Du damit nicht weiterkommen.

So sinnvoll diese Maßnahmen im Einzelfall sind, so sind sie halt auch dafür geeignet, eine "Umgangsausetzung mit Krankenschein" durchzusetzen.

Ich würde der KM schriftlich mitteilen, dass sie gerne die Kur mit der Tochter antreten kann (wenn das medizinisches notwendig sein sollte), Du jedoch im Folgenden auf die Kompensation des Umgangs nach Rückkehr durch die KM bestehst. Da du es nach Deiner Beschreibung nicht mit einer Kindsbesitzerin zu tun hast, solltest Du überlegen, wie weit Du die Sache treiben möchtest. Ganz "kampflos" solltest Du die Sache aber nicht stehen lassen, da Du nach Deiner Angabe betreuen kannst und bei Dir dadurch ein Umgangsausfall eintritt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 01.03.2016 22:44
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Ich kenne es so (beruflich, nicht persönlich!), daß die sog. Mutter- bzw. Vater-Kindkuren grundsätzlich einen ganzheitlichen Ansatz haben, der soziale Umstände in die Vorsorge-Maßnahme mit einbezieht.
Von daher kann es sinnvoll sein, die überwiegend bei dem jeweiligen und ggf überlasteten Elternteil lebenden Kinder in diese Maßnahme mit einzubeziehen.

Je nach Ansatz der Kur-Einrichtung werden Kinder nicht nur betreut, sondern stehen auch unter Beobachtung und können, wenn auffällig, in den Behandlungsfokus rücken.
Eine Chance! Seitens des Vaters könnten sich auf diesem Wege gute Gründe ergeben, den Umgang anders zu regeln bzw. auszuweiten, seine Rolle zu stärken.  

Der medizynisch  :wink:/pflegerische Bereich ist stark weiblich dominiert!!
Es sollte daher gut darauf geachtet werden, daß sich die Kureinrichtung neutral BEIDEN Eltern gegenüber verhält.
Es soll vorgekommen sein, daß Mütter in solchen Einrichtungen regelrecht gegen den anderen Elternteil 'geimpft' wurden.
Das läßt sich mE nur durch aktives Mitwirken verhindern/begrenzen.

An TOs Stelle würde ich mich NICHT gegen diese Kur mit Kind stellen, sondern mich aktiv mit einbringen.

Ob der WE-Umgang während der Maßnahme ausgesetzt werden muß, bezweifle ich.
Gut möglich, die Kur auch in die Schulferienzeit zu legen und zwar so, sodaß es zu keinem Umgangsausfall seitens des Vaters kommen muß, ansonsten könnten max 2 WE ausfallen. Na und? Nacharbeiten!

W.    

 

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2016 00:41
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin moin,

das Thema hatte ich vor gut einem Jahr auch.

Frau Mama musste sich vom gestressten Leben als alleinerziehende Mutter, welche auch noch ständig vom Vater vor Gericht geschliffen wird  😉 und dann von Jugendamt und Richter rund gemacht wird  😡 dringend erholen.

Unsere damals 3-jährige Tochter wollte nach einer Woche schon wieder nach Hause.- Ja so ein Kuraufenthalt kann auch ziemlich langweilig bis anstrengened werden, wobei es auch auf Ort und Jahreszeit ankommt.

Nunja, wie schon geraten sollte der ausfallende Umgang nachgeholt werden. Ein Wochenende vor, und ein Wochenende nach der Kur macht sicher Sinn. Ob es der Mutter hilft (die Kur) bezweifel ich mal......

Nutze die kinderfreie Zeit einfach auch für dich.......

Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2016 15:15
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Frag doch mal die Krankenkasse, warum sie die Kur auch für eure Tochter genehmigt haben, obwohl sie doch auch von dir, viel kostengünstiger betreut werden kömnnte.

Hallo zusammen,
das geht ja maximal bei gemeinsamer Krankenkasse auf einen Versicherungsnehmer. Wenn überhaupt.

Praktische Grüße,
mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2016 15:50