Hallo
Nachdem das OLG jetzt zum letzten mal die Berufungsbeschwerde abgelehnt hat, ist meine EXE anscheinend auf den Gedanken gekommen, das sie es mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs versuchen könnte unsere Tochter zurückzubekommen.
Meine Tochter erzählte meiner LG: "Papa hat den Finger unten rein gemacht."
Auf Nachfrage meiner LG wie sie darauf kommen würde, hat sie erst rumgedruckst und wollte keine klare Antwort geben.
Als ich sie heute Abend fragte, sagte sie mir: "Mama hat das gesagt."
Was nun??
Gruß
Martin
Hi Phoenix,
ich selbst habe zwar null Erfahrung damit, aber ich vermute mal, die zuständigen Stellen werden schon "ihre" speziellen Fragen haben, mit denen rauszubekommen ist, wer hier Scheiße erzählt.
Natürlich ist das mal wieder der Oberhammer, aber ich würd dem erstmal relativ gelassen entgegensehen, denn Du hast Dir ja wohl nix vorzuwerfen und Lügen haben kurze Beine.
Auf jeden Fall würde ich so genau wie mgl. aufschreiben, was alles vorgefallen ist, auch die Begleitumstände, denn evtl. kannst Du ja damit schon den ein oder anderen Vorwurf entkräften, wenn Du z.B. zu vorgeworfener Zeit nachweislich mit Kind und Kegel im Kino warst. 😉
Hi phoenix,
so absurd dieser Vorwurf ist: Nimm ihn nicht auf die leichte Schulter!
Es wäre gut, wenn Deine LG auch den zweiten Teil gehört hätte und bezeugen/beeiden könnte. Falls ja: Macht umgehend ein Gedächtnisprotokoll mit Datum und Uhrzeit. Und dann brauchst Du UMGEHEND einen Anwaltstermin; Du solltest mit dem Anwalt den Wortlaut einer Strafanzeige gegen Exe erörtern und diese dann auch stellen. Nicht vergessen: Dein Schweigen oder Nichtstun würde ganz schnell als Zustimmung ausgelegt ("...wird schon was dran sein..:"). Und Exchen wird die Kiste sicher auch anderweitig erzählen.
Ich finde es vollkommen abseitig, wie Deine Ex nun versucht, ihr eigenes Recht zu machen, nachdem alles andere in die Hose gegangen ist. Allerdings kann Dir das auch zum Vorteil gereichen, denn innerhalb der "Gesamtdramaturgie" passt es in ein bestimmtes Bild: "Ichn habe nichts mehr zu verlieren; also greife ich jetzt auch zu letzten Mitteln!"
Also: Hau rein, und zwar schnell!
Greetz
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi brille,
mannmannmann, ich steck jetzt selbst schon über zwei Jahre in diesem Scheidungsmist, aber so (richtigerweise!!!!!!!!) quer kann ich immer noch nicht denken.....
Moin,
ein Straftatbestand ist es erst dann, wenn sie sich gegenüber Dritten äußert
StGB § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.StGB § 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ungeachtet dessen ist es ein Verstoß gegen § 1684 Abs. 2 BGB:
BGB § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.
Es ist nun vorsichtig zu agieren. Kommt jetzt ein Schuss vor den Bug, wird's Exchen wohl eher im noch geheimeren ihr Unwesen treiben. Manchmal kann es besser sein, den sich als clever und versteckt agierenden Kontrahenten zu beobachten.
Eine andere Spielart wäre es, Exchen auf § 1684 Abs. 2 BGB hinzuweisen und mir Strafantrag gem § 187 STGB zu "winken". Dann liegen die Karten offen auf dem Tisch und man kann sich das Treiben ansehen.
Du kennst deine Ex besser, PhoeniX, um zu wissen, was erfolgversprechender ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Martin
Meine LG hat auch den zweiten Teil gehört.
Ich werde morgen auf jeden Fall mal mit meinem RA telefonieren.
Bin auch am überlegen, ob ich das JA darüber Informiere. Die hab ich mitlerweile voll hinter mir und beide JA's sind der Meinung das ich das volle SGR beantragen soll.
Auf die leichte Schulter werde ich das auf keine Fall nehmen.
Jetzt ist mir auch ein Komentar meiner Mutter wieder eingefallen. Meine Mutter mußte letztens meine Tochter vom Umgang abholen, da ich eine Autopanne hatte.
Ihr wurde von meiner EXE erzählt das ich aufpassen müsse, weil meine Tochter gesagt habe: "Papa macht immer im stehen pipi." und das man daraus auch andere Sachen machen könne.
Ich nehme jetzt mal vorweck: Sie darf nicht ins Bad wenn ich drin bin und Beden war ich schon seit Jahren nicht mehr mit ihr, obwohl sie das gerne mal wieder machen würde. Aber so ab und an muß sie halt mal aufs Klo wenn ich gerade drin bin.
Es ist zum das man als Trennungsvater nicht mal mehr Dinge machen darf, die in einer Familie normal sind. Ich traue mich schon nicht mal mehr mit unserem Neugeborenden baden zu gehen. Selbst wenn ich die kleine Bade bzw alle drei Mädels baden muß meine LG immer dabei sein.
Gruß
Martin
Ich würde folgendes empfehlen:
Geh mit deiner Tochter zu einer Kinderpsychologin.
Sag ich deshalb: Ich war mit meiner Großen bei der Erziehungsberatung wegen (wie sich im Nachhinein herausstellte, massiver pubertärer Probleme. Die Probleme lagen auch in unserer Familie). Der Verdacht gegen den Ex, weil er ja schließlich schon aktenkundig sei und das Verhalten unserer Großen könnte ja durchaus in einem Mißbrauch begründet sein, sollte eine Kinder- und Jugendpychologin bestätigen. Ich habe den Mist nicht geglaubt, aber so ein gewisses Restmisstrauen ist ja leider immer noch bei mir da.
Die Psychologin stellte schon nach der ersten Sitzung fest, dass von wegen Mißbrauch absolut keine Anhaltspunkte sind. Es sind einfach Dinge, die bei uns schief gelaufen sind.
Ich weiß nicht, ob das eine gute Idee ist - *wink @ Deep?
Aber ich denke mir, mit offenen Karten spielen, wenn du nichts zu verbergen hast, warum nicht?
Deine Tochter muss davon nichts "merken". Wir gehen mal zu einer Frau, die ich gut kenne, die unterhält sich ein bisschen mit uns und spielt mit uns.
Gruß AJA
Moin AJA
Kinderpsychologin würde ich ja machen bzw hatte ich schon vor (wegen anderen Sachen), aber meine EXE verweigert die Unterschrift worauf ich jetzt (gestützt vom JA) die Gesundheitsfürsorge beantragen werde.
Gruß
Martin
hallo martin,
deine anwältin sollte, nach meiner einschätzung, umgehend die EX anschreiben und diese art der beeinflussung untersagen.
nimm die sache nicht auf die leichte schulter.
carsten
Moin
Jetzt tuen sich in dieser Sache ganz andere Bahnen auf.
Heute sprach meine Tochter noch mal mit meiner LG. Jetzt stellt sich heraus, das meine Tochter anscheinend "Papa L" meint (den LG meiner EX).
Es steht auch schon länger im Raum (auch von einer Sozialpädagogin dokumentiert), das meine Tochter unter starken Eß- und Verhaltensstöhrungen leidet. Explizit nach den Umgangswochenenden. Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, das es an der massiven Beeinflussung durch meine Ex liegt.
Jetzt die Frage. Gibt es bei Verdacht auf Mißbrauch die Möglichkeit meine Tochter einem Psychologen vorzustellen, ohne die Unterschrift meiner EX? z.B. mit einer Überweisung vom Kinderarzt. Ich will nicht direkt die "harten Geschütze" rausholen, solange das Pulver noch nicht reicht. Das würde mir nur das Genick brechen.
Übernächste Woche habe ich einen Termin bei meinem RA. Dannt soll eh das restliche SGR beantragt werden. Ersatzweise die Ersetzung ihrer Unterschrift für eine Therapie.
Am Montag werde ich miene Tochter zur Vorsicht vom Kinderarzt untersuchen lassen. Gynäkologe halte ich zu diesem Zeitpunkt für übertrieben.
Gruß
Martin
Mal so in den Raum gestellt: Das dürfte doch eigentlich Gefahr im Verzug sein oder? Da müßte es doch die Möglichkeit geben, die Tochter "einzubehalten" um sie "Papa L" nicht mehr zu nahe kommen zu lassen!?
Denn wenn er das wirklich getan hat- und warum sollte Deine Tochter das erzählen, wenns nicht so ist- dann gehört das Kind da unverzüglich rausgeholt.
Moin,
ganz so eindeutig kann ich das momentan nicht sehen, denn im Eingangspost stand:
Meine Tochter erzählte meiner LG: "Papa hat den Finger unten rein gemacht."
Auf Nachfrage meiner LG wie sie darauf kommen würde, hat sie erst rumgedruckst und wollte keine klare Antwort geben.
Als ich sie heute Abend fragte, sagte sie mir: "Mama hat das gesagt."
Für mein Empfinden ist die Situation weiterhin unklar, erstmal bliebe zu klären, was genau Mama gesagt hat.
Gruß
eskima
Moin hamburger jung
Meine Tochter lebt schon bei mir und ich bin alleiniger Inhaber des ABR (jedenfals warte ich noch auf das endgültige positive Urteil vom OLG was in den nächsten Tagen ins Haus flattern dürfte). Nur das restliche SGR (z.B. Gesundheitsfürsorge) werde ich jetzt auf anraten des 2ten JA beantragen.
Es geht hier um die Umgangswochenenden und um die Zeit davor. Meine Tochter ist jetzt 5 Jahre alt und wird von der KM aufs derbste Manipuliert. "Du wohnst bals wieder bei Mama." "Mama macht Papa tot." und so weiter.
Deswegen sollte auch schon längst eine Therapie begonnen werden. Leider verweigert die KM immer wieder die nötige Unterschrift und beim JA erzählt sie dann immer: "Der hat doch gar nicht gefragt" oder "Der hat mir doch gesagt er will das doch jetzt nicht mehr." Zu mir sagt sie immer: "Hier ist nur einer Bekloppt und muß zum Arzt. Nämlich du."
Meine Frage ziehlt eigentlich darauf ab, wie ich rausbekomme was da wirklich alles abläuft und in wiefern ich das beweisen kann.
Eine Anzeige wegen Mißbrauch gegen den LG stellen, kann ordentlich nach hinten losgehen. Nicht das ich meiner Tochter nicht glaube, aber letztendlich ist es entscheidend was der Richter glaubt.
Am Montag werde ich mal mit dem JA darüber reden.
Nur jetzt liegt das Wochenende dazwischen und es läßt mir keine Ruhe, nicht zu wissen, was ich tun kann.
Gruß
Martin
Für mein Empfinden ist die Situation weiterhin unklar, erstmal bliebe zu klären, was genau Mama gesagt hat.
Eben eskima. Und auch gilt es zu klären, was da los ist. Da ich meine Ex nur zu gut kenne werde ich den Teufel tun und ihr sagen, was meine Tochter ihrem LG vorwirft.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
Da ich meine Ex nur zu gut kenne werde ich den Teufel tun und ihr sagen, was meine Tochter ihrem LG vorwirft.
Das war auch nicht meine Intention.
Ich gehe davon aus, dass du und deine LG einen guten Draht zu deiner Tochter haben und somit würde ich schlichtweg nachhaken. Aber eben sehr vorsichtig, mit langem Atem und immer nur soviel, wie deine Tochter grad sagen kann und mag.
Gruß
eskima
Hi Phoenix,
so betrachtet könnte es natürlich auch sein, dass KM Tochter das einbläut um dann mit "Missbrauch mit dem Missbrauch" vor Gericht aufzuschlagen.
Entschuldige bitte, ich hatte nicht auf der Kelle, dass sie schon bei Euch lebt.
Dann sei mal schön wachsam, was Töchterchen so weiter von sich gibt.
Moin
Danke noch mal für die Antworten.
Na ja es gibt jetzt für mich zwei Möglichkeiten, was sein könnte:
- Mißbrauch mit dem Mißbrauch
- Mißbrauch durch den LG meiner EX
Wobei mir Möglichkeit 1 lieber wäre, wenn es denn schon sein muß.
Aber wie kriegt man das jetzt raus, wenn einem der Weg zum Therapeuten noch verschlossen bleibt?
Gruß
Martin
Moin
So heute bin ich mit meiner Tochter beim Kinderarzt gewesen. Im Genitialbereich ist alles scheinbar in Ordnung (zum Glück). Damit es für meine Tochter nicht eine "komische Behandlung" wurde, hat der Arzt direkt alle Kinder so untersucht. Ich habe mich noch mit dem Arzt Unterhalten und er hat mir geraten, den Verein Zartbitter e.V. aufzusuchen, weil die eine ganz andere Erfahrung haben und wissen, wie man mit Kindern reden muß, ohne das dem Kind was in den Mund gelegt wird. Die können quasi durch ein Gespräch rausfinden, ob ein Verdacht auf Mißbrauch oder "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" besteht. Das da was sein muß hat der Arzt im Verdacht, aufgrund der Tatsache, das ein Kind so was nicht erfindet. Ein Kind würde erzählen, das ihm jemand ins Ohr gebissen hat oder den Hintern versohlt oder weiß Gott was, aber nicht das mit dem Finger unten rein. Ob da jetzt Mißbrauch oder "Mißbrauch mit dem Mißbrauch" vorliegt oder einfach nur, das das Kind was gesehen hat, was es eigentlich nicht hätte sehen sollen, kann er als Kinderartz nicht beurteilen.
Wie sieht die Rechtslage aus? Dürfen die sich mit meiner Tochter Unterhalten (GSR / ABR bei mir) ??
Hat jemand Erfahrung mit dem oder so einem Verein??
Bin für jede Antwort dankbar.
Gruß
Martin
Moin,
war Zartbitter nicht der Laden, der bei den Wormser Kinderschänderprozessen durch Manipulation der Kinder glänzte? Oder war es Wildwasser? Ich wäre auf jeden gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz vorsichtig. Lieber einen ortsansässigen Kinderpsychologen aufsuchen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Deep
Jep das war Wildwasser. Gerade weil ich mich in dieser Materie nicht auskenne, renne ich nicht gleich dort hin. Auch wenn der Kinderarzt (der mein vollstes Vertrauen hat / in meinem ABR-Verfahren eine päsente Rolle gespielt hat). Das mit dem Kinderpsychologen ist ja so eine Sache, wie ich schon öfters angemerkt habe.
Ich war bereits bei einem Elterngespräch, aber da meine Ex die Unterschrift verweigert, darf die Psychologin nicht mal eine Diagnose darüber stellen, ob eine Therapie notwendig ist.
Also muß ich mal wieder das AG bemühen, doch die haben immer so viel Zeit.... Und ich denke nicht, das ich da direkt mit einem Mißbrauchsvorwurf aufwaten sollte. Eine Therapie soll unter anderem wegen dem "bulemischen Verhalten" und anderer diverser psychosomatischen Verhaltensstöhrungen in Angriff genommen werden.
Zu diesem Zeitpunkt hab ich nur die Möglichkeit meine Tochter in eine Psychatrie einweisen zu lassen und das kommt noch nicht in Frage.
Bei meiner Frage um Zartbitter e.V. geht es mir gerade um den Träger an sich. Mir ist auch klar, das die enzelnen regionalen Abteilungen sich gänzlich in ihrer Arbeitsweise unterscheiden. Es gibt halt immer seriöse und unseriöse Mitarbeiter dort.
Ich werde mir auf jeden Fall noch Informationen über die JA's, diversen Kinderärzten und ortsansässigen Psychologen zu diesem Verein holen.
Gruß
Martin