Hallo,
nur mal ein Frage, die bei uns in den vergangenen Tagen aufgekommen ist.
Wie macht ihr das mit der Krankenkarte Eurer Kinder?
Gebt ihr diese immer zu den Besuchs-WE mit?
Die Ex meines LG "weigert" sich, die KK der Kleinen mitzugeben.
Daraufhin haben wir versucht, bei der Krankenkasse (AOK) eine 2. zu bekommen. Vergeblich! Mit der Begründung, man stellt ja auch keinen 2. Impfausweis aus . ..
Aber was, wenn der Kleinen doch mal was bei uns passiert und wir müssen zum Arzt?
Wir haben uns jetzt wenigstens mal die KK kopiert (war ein Kamp, sich diese mal "auszuleihen" 😛 ).
Wie handhabt ihr sowas?
Gibt es vielleicht auch Krankenkasse, die zwei Karten ausgeben?
Danke und LG
Hallo Deep,
danke, aber leider geht es uns genauso wie Badgirl, dass es bei der AOK keine Chance auf eine 2. Karte gibt.
Aber deswegen die Krankenkasse wechseln? Haben wir schon überlegt . . .
Nein, die KK stellen immer nur eine Karte aus. Habt ihr mal bei der KK nachgefragt, was ihr in so einem Fall bei einer Erkrankung machen sollt? Bei wirklichen Notfällen, muss der Arzt auch ohne Karte behandeln, die muss man dann allerdings nachreichen 🙁
Ich würde die Rechnung für eine evtl. Behandlung ohne Karte an die KM schicken lassen 😛
Sagen, dass das Kind nur zu Besuch ist, die "Heimatadresse" angebe und mich dann zurücklehnen und abwarten. Bei uns stellt sich das Problem so nicht, da 1. mein Ex nur 8 km von uns entfernt wohnt, und 2. seine Kinder eh niemals bisher über Nacht oder über einen längeren Zeitraum von 3-4 Stunden bei sich hatte ;(
@traurige Maus:
Klar, die KM antwortet dann, ihr habt beide ein Handy, dann ruft ihr mich an und ihr bekommt die Krankenarte. An sich wird jetzt jeder sagen, im Notfall müssen wir die KM ja sowieso verständigen - ist auch kein Thema. Aber der Arzt behandelt die Kleine ohne Krankenarte nicht. Den Fall hatten wir nämlich schon mal, dass sie erkältet war und wir zum Arzt sind, da wir keine Medikamente für Kinder mehr im Haushalt hatten und damals die KM zum Azt "bestellen" mussten. Sie hat dort die KK dem Arzt gegeben und hat sie sofort wieder mitgenommen. Hergeben will sie sie nicht, da sie Angst hat, wir würden sie "vergessen" ihr zurück zu geben. Und dann hätte sie ja ein Problem im Krankheitsfall 🙁
hi,
bei uns stellte sich die Frage nach der KK-karte an den besuchswochenenden nicht. warum, keine ahnung. Vielleich auch deswegen, weil wir auch nur wenige km auseinander wohnen und in spätestens 20 Minuten wäre die karte dann beim vater. wenn der kleine schon erkältet war, habe ich dann immer die medikamente eingepackt für´s we.
in den ferien, wenn die kinder 3 wochen beim vater verbrachten, habe ich sie ihm gegeben. warum auch nicht?
ich selber habe auch schon mal eine karte so gut weg getan, daß ich sie selber nicht mehr fand. und zwar kurz vor den ferien. ich habe dann bei der kk, auch AOK angerufen und den fall geschildert. Sie haben mir ohne Probleme, bis die ersatzkarte da war, einen Krankenschein für das kind ausgestellt, sodaß der Vater dann mit diesem und dem Kind zum Arzt hätte gehen können.
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Na ja - ein paar PCM-Tropfen und Nasenspray bei einer Erlältung kann man auch so in der Apotheke kaufen. Und Hustensaft gibt es auch einige ohne Rezept. Dann würde ich sie eben immer zum Arzt hinzitieren, wenn was ist. Bei wirklich bedrohlichen Erkrankungen muss er auch ohne Karte behandeln.
hallo zweitmama,
wenn die KM sich weigert die karte mitzugeben dann holt ihr euch eine zweite.
auch die AOK stellt zweitkarten aus.
wenn nicht macht mal ein wenig druck
caju
Hi,
die 1. Karte kann auch verloren gegangen sein. Dann muss die KK eine neue (2.Karte) ausstellen ;)!
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Ja, und die 1. Karte wird für ungültig erklärt und wenn DANN einer mit der Erstkarte zum Arzt geht ist der Tatbestand des Betruges erfüllt
Hi,
das ist Blödsinn! Das ist eine ganz normale Chipkarte, auf der bestimmte Daten gespeichert sind. Solange der auf der Karte genannte Patient behandelt wird, liegt auch kein Betrug vor - warum auch.
Mann kann es auch übertreiben .....
Im Übrigen ist es falsch, dass die KK immer nur eine Karte ausstellen. Viele KK stellen ohne Probleme eine 2. Karte aus.
Gruss
sky
[Editiert am 29/12/2005 von sky]
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Aber eben nicht alle!
Und es haben hier ja schon welche gepostet, dass eben gerade die AOK KEINE 2. Karte ausstellt.
Arbeitest du zufällig bei einer KK?
Hab was gefunden!:
Also, habe gerade mal mit einer großen gesetzlichen KK telefoniert und folgende Infos bekommen: (also nicht ich, sonder der Verfasser dieses Posts *g*)
- es ist möglich, eine Zweitkarte für den besuchsberechtigten Elternteil auszustellen
ABER, diese Karte wird dem Elternteil zugeschickt, bei dem das Kind lebt...
oder
- dem behandelnden Arzt von der KK / dem Elternteil mit ABR einen Behandlungsschein zuschicken lassen.
Dieser Behandlungsschein ist so ähnlich wie die alten Krankenscheine,
wird in solchen Fällen dem Arzt als "Berechtigung zur Abrechnung" gegeben
oder
- Behandlung auf Privatrechnung, die dann an die Mutter geht.
So etwas sollte aber vorher angekündigt werden,
am besten schriftlich, daß man nochmal ausdrücklich darum bittet,
daß die Karte in Zukunft mitgegeben wird.
Falls in Zukunft ein Arztbesuch nötig sein sollte und keine KK-Karte vorliegt,
die Behandlung auf Privatrechnung an den Elternteil mit ABR erfolgen wird.
Das sind jetzt zwar drei konkrete Möglichkeiten,
aber selbst die Versicherung wies auf folgende Probleme hin:
Die ausgestellte Zweitkarte wird eine unkooperative KM auch nicht weitergeben.
Behandlung auf Privatrechnung wird von einer gesetzlichen KK meistens nicht in voller Höhe übernommen,
streitlustige KMs könnten den KV auf der Rg. sitzenlassen...
Am praktikabelsten scheint noch die Lösung mit Behandlungsschein.
Allerdings empfielt die KK hier, daß der KV weiß,
bei welcher KK das Kind mitversichert ist,
damit er selbst den Behandlungsschein anfordern kann...
und nicht auf die Kooperation der KM angewiesen ist.
Ansonsten könnte der KV auch hier auf den Arztkosten sitzenbleiben.
[Editiert am 29/12/2005 von traurige Maus]
Sky's Antwort
...das ist Blödsinn!
auf die Bemerkung von "traurige Maus" sehe ich genauso.
Österreich ist jetzt seit einigen Monaten und Wien seit wenigen
Wochen auch mit dieser E-Card gesegnet.
Ich hatte vor ungefähr zwei Monaten meine Karte nicht erhalten
und bei der WGKK deswegen urgiert und habe umgehend eine neue
erhalten. Vor ca. 3 Wochen lag plötzlich die erste Karte vor meiner
Türe. Ich vermute sie wurde in den falschen Postkasten geworfen
und mir von irgend jemanden dann eben auf die Türmatte gelegt.
Nun ist es so, dass mein Vater mindestens 2 x pro Monat für
mich Medikamente holt und er müßte sich von mir die Karte
vorher holen. So hab ich ihm jetzt eine davon gegeben und gut
ist.
Was soll daran auch falsch oder nicht legal sein ?
Es geht um meine Medikamente und sie werden ja auch auf
meinen Namen ausgestellt. Wer da am Schalter beim Arzt
steht, sollte eigentlich egal sein.
Und um jetzt wieder zum Eingangspost zurückzukommen, ich
finde dieses Theater ausgesprochen blöde, das hier veranstaltet
wird.
Ich kann sogar noch verstehen, wenn die Mutter die Karte nicht
rausrücken will. Wie schnell wird bei der Übergabe vielleicht
darauf vergessen, sie zurückzugeben.
Aber bitte wo liegt das Problem, eine zweite Karte beim Vater zu
belassen ? Oder überhaupt eben eine zweite Karte zu haben, wenn
Kinder mal bei Oma, Tante oder vielleicht in einem Ferienlager
sind.
Es sollte doch auch im Interesse der Krankenkassen sein, eine
reibungslose Abrechnung im Bedarfsfall zu erleichtern.
Verständnislose Grüße
Marina
Hallo Zweitmama,
alsoooooooo so langsam komm ich nicht mehr mit.
Wo bitte schön liegt das Problem?
Die KM gibt euch die Krankenkassenkarte nicht na und?
Diese Karte ist für eine Behandlung im Krankheits-oder Notfall auch gar nicht Notwendig.
Ich selbst habe lange Zeit im Krankenhaus in der Notfallaufnahme gearbeitet.
Wenn jemand Behandlung benötigte der diese Chipkarte nicht hatte dann wurden eben die Daten, Name, Geburtsdatum und Adresse per Hand eingegeben.
Der Personalausweis wurde kopiert und somit war die Sache erledigt.
Beim zuständigen Kinderarzt bei dem das Kind generell ist brauch ich genau 4 Mal im Jahr diese Karte da man die Karte schliesslich nur einmal im Quartal zum einscannen benötigt! Genausogut kann man natürlich innerhalb von 3 Monaten die Karte nachreichen da Quartalsweise abgerechnet wird.
Einen Kinderarzt der die Behandlung verweigert den meldet man der Krankenkasse und natürlich der Ärztekammer.
Neugeborene Kinder haben z.B. am Anfang, teilweise bis zur U3, auch keine Karte trotzdem werden sie behandelt ohne Privatrechnung also bitte wozu dieser Stress?
Gruss Kruemel1
[Editiert am 29/12/2005 von kruemel1]
Hallo Marina,
genau. Manche Dinge sollte man ganz pragmatisch angehen. Es gibt tatsächlich KK's, die "freiwillig" keine 2. Karte ausstellen. Bei meiner war das z.B. keine Problem. Die Sachbarbeiterin hat mir selbst vorgeschlagen, die 1. Karte als verloren anzugeben.
Allerdings, und da gebe ich "trauriger Maus" recht, kann die 1. Karte gesperrt werden. Das hängt aber m.E. von den technischen Möglichkeiten der KK ab. Bei meier KK geht das nicht.
Was das Theater der KM angeht, stimme ich Dir völlig zu. Das kann ich auch nicht verstehen, denn schließlich geht es im Zweifel um die reibungslose und bestmögliche Behandlung der Kinder.
LG
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo Krümelchen 🙂
In einem Punkt kann ich Dir rechtgeben, zumindest bedingt:
Wenn jemand Behandlung benötigte der diese Chipkarte nicht hatte dann wurden eben die Daten, Name, Geburtsdatum und Adresse per Hand eingegeben.
Bei uns war das bisher so, dass man einen grünen Schein (heißt nur so,
weil der halt grün ist) unterschreiben, aber den Krankenschein nachbringen
mußte. Im Krankenhaus hat das ausgereicht, der prakt. Arzt oder Facharzt
konnte zusätzlich einen Einsatz fordern, den man aber zurück bekam. Dem
Krankenhaus mußte man seltsamerweise den Überweisungsschein nicht
nachbringen. Naja....
Anders ist folgendes:
Die E-Card muss bei uns jetzt bei jedem Arztbesuch und nicht nur einmal im
Quartal vorgezeigt werden und wird auch kurz in das Lesegerät gesteckt.
Warum das so ist, weiss ich nicht. Bis jetzt gab es ja auch nur einmal
pro Quartal einen Krankenschein und es hat prima funktioniert. So
gesehen ist es umständlicher geworden.
Andere Länder andere Sitten *g*
Das mit dem Personalausweis ist bei uns so eine Sache. Die wenigsten
Menschen (ich persönlich kenne gar niemanden) haben in Österreich
einen. Und Kinder schon gleich gar nicht. So etwas wie einen Kinder-
ausweis gibt es meines Wissens bei uns gar nicht.
Dazu kommt jetzt noch folgendes:
Mir wäre das sowas von egal, ob mir die KM einen Krankenschein,
E-Card oder sonstwas mitgibt. Wenn ein Kind krank ist, geh ich mit
ihm zum Arzt. Gerade bei Kindern können und dürfen Ärzte eine
Behandlung auch gar nicht verweigern. Genau genommen dürfen
sie es generell nicht und wenn es im extremen Fall zu einem Todesfall
kommt na dann Gute Nacht Herr oder Frau Doktor !
Dann hat die KM immer noch die Möglichkeit dem anderen Elternteil
den Krankenschein zu geben oder mit der E-Card persönlich vorzu-
sprechen. Das möchte ich sehen.
Eine vernünftige Mutter wird kaum so handeln und jene, die das aus
reiner Bosheit tun, werden rasch dahinterkommen, dass sie sich ins
eigene Fleisch schneiden.
Ich würde mir also keinen Kopf machen und ärgern würd' ich mich
schon gleich gar nicht lassen. Nicht deswegen !
Gruß
Marina
Daraufhin haben wir versucht, bei der Krankenkasse (AOK) eine 2. zu bekommen. Vergeblich! Mit der Begründung, man stellt ja auch keinen 2. Impfausweis aus . ..
Hi,
das ist völliger Unfug. Die Krankenkassen stellen selbstverständlich kostenfrei Zweitkarten für Trennungskinder aus. Schreibt einen sachlichen Beschwerdebrief an den Vorstand.
cya,
elwu
Hallo Zusammen,
bin Vater zweier Kinder, die bei mir mitversichert, aber bei ihrer Mutter leben.
Gerade habe ich mit der BKK-Fahr telefoniert und um Ausstellung einer "Zweitkarte" für meine eh bei mir mitversicherten Kinder gebeten.
Grundsätzlich kein Problem.
Aber
Die Karte wird an die Adresse der Kinder geschickt.
Wenn die Karte an meine Adresse soll, benötigt die BKK-Fahr eine schriftliche Einverständniserklärung der Mutter. (Wenn die Kinder beim Vater leben, dann von ihm).
Ich sagte, dass ich kein Problem damit habe, wenn die Karten an die Kinder geschickt werden, ich rufe die Kindesmutter an und bereite sie vor, dass nochmal 2 Karten (je Kind 1) kommen und ich die bekommen soll.
Fertig.
Klappt natürlich nur, wenn der, bei dem die Kinder leben, die Karten auch "raus rücken" will.
Gruss
strike