Hallo liebe Forengemeinde!
Nach einiger Zeit melde ich mich mal wieder mit einem Problem bei dem ich nicht weiterkomme.
Allgemein hat sich bei mir die Lage nur ins Gute gewandelt. Ich lebe mit meiner neuen Ehefrau in einer richtigen Patchwork-Familie: große Tochter(10) meiner Frau aus ihrer 1. Beziehung, großer Sohn(4) und kleine Tochter(2) aus ihrer 2. Beziehung, kleiner Sohn (10 Monate) aus unserer Beziehung, mein Sohn aus meiner 1. Ehe lebt bei meiner Ex und es klappt alles ganz gut. Die große hat eine gute Beziehung zu Ihrem Vater (meine Frau und ich auch 🙂 ) ,die zwei mittleren haben gar keine Beziehung zu ihrem leiblichen Vater (für die bin ich der Papa), aber das ist hier nicht Gegenstand meines Anliegens - sondern: Die Krankenkasse und zwar die von der ganz Großen. Ihr Vater arbeitet seit kurzem im Ausland -DK- (Wohnsitz hat er in Deutschland), sie war bei ihm Krankenversichert und er zahlt Unterhalt für sein Kind. Jetzt stellt sich seine KK quer und sagt: für die Tochter zahlen wir nicht - du arbeitest im Ausland.
Gut sagt sich der Ivso - dann melde ich sie eben bei mir in der Familienversicherung an - da ist der Rest der Rasselbande eh schon versichert, inklusive Rasselmama. Diese KV (reimt sich übrigens auf den alten Internetbetreiber AOL) sagt: Nöö machen wir nicht! Der KV zahlt den Unterhalt für die Große - geht uns nix an!
Meine Frage: hat irgendwer eine Ahnung welche KV nun für das Kind zuständig ist, gibt es da Vorschriften oder Gesetzlichkeiten, die ich der einen oder anderen KV unter die Nase reiben kann?
Schon mal vielen Dank für alle Reaktionen und wenn noch Informationen gebraucht werden, bitte schreiben.
Euer Ivso, die Krümelmama und ganz viele Krümelkinder.
Hi,
KK ist eh immer ein Buch mit Sieben-Siegeln. Klingt aber so als ob der Vater PKV versichert war und jetzt hier eine weiter Versicherung nicht mehr möglich ist? Dann muss der Vater aber natürlich auch mal aus den Puschen kommen.
Grundsätzlich besteht ja Versicherungspflicht. Also einfach ablehnen geht schon mal gar nicht. Und wenns halt der Basistarif in der PKV ist (das müsste ja dann wohl der liebe KV als Zusatzleistung zum Unterhlalt zahlen).
Was ist denn mit der KM? Im Regelfall sind die Mütter doch meist gesetzlich krankenversichert. Gerade wenn ihr noch ein 10 Mon Kind habt, läuft doch Elterngeld mit GKV Versicherungsmöglichkeit. Warum geht da nix drüber? LG Ingo
Hi Ingo!
Der Kindesvater ist nicht privat versichert. Seine KV nennt sich Berta Konrad Konrad Novitas. ( Hab ich vergessen zu erwähnen sorry.)
Die Mama ist bei mir mit Familienversichert. Bei der AOL 🙂
Hi,
da wir den Mist derzeit auch an den Hacken haben...
Du kannst ein Stiefkind nur dann in die Familienversicherung aufnehmen, wenn du den überwiegenden Teil des Unterhalts für dieses Kind trägst. Bei der Anzahl von Familienmitgliedern und der Tatsache das der KV Unterhalt zahlt ist das eher unwahrscheinlich.
Bei Nichtverheirateten Eltern kann das Kind, unabhängig vom jeweiligen Einkommen bei Vater oder Mutter mitversichert werden.
Der KV ist verpflichtet (steht auch in den Anmerkungen zur DDT) zusätzlich zum KU den Versicherungsbeitrag zu bezahlen, wenn das Kind nicht familienversichert werden kann.
Wenn ihr also das Kind derzeit weder bei dir, noch bei ihm versichern könnt, dann wird er die ca. 143 € für die freiwillige Versicherung auf den KU drauflegen müssen.
Die einzige Frage ist, ob die KK sie wirklich rauswerfen darf, nur weil der Vater eben nicht mehr in BRD arbeitet. Aber wir haben hier 2 Leute die sich gut damit auskennen, die werden sich sicher noch melden.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
Vielen Dank für diese Informationen, so was in die Richtung hat mir schon Geschwant.
Jetz werden wir uns noch mal an den Vater wenden und ihm das so verklickern. Es wird ihm wohl nicht gefallen.
Aber es mus ja eine Lösung geben und da ihm an seiner Tochter wirklich was liegt muß er der Krankenkasse eben ein bissel auf den Krankenkassenkranz gehen.
Hi,
hat der Vater einen ausländischen AG, der gar nicht in die inländischen Pflichtversicherungen zahlt sondern in die Dänemarks?
Dann könnte das daran liegen, dann ist wohl auch der Vater gar nicht mehr dort versicherungspflichtig?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi LBM,
diese Möglichkeit wurde gerade im engsten Familienrat (Krümelmann und Krümelfrau) erörtert.
Fast ein worst case! :knockout:
LG Ivso