Moin
Also mir ist ja heute alles aus dem Gesicht gefallen. Erst wollen alle das ich mit meiner Tochter zur Logopädie gehe und dann so was.....
Also Ich hatte heute einen Termin mit meiner Tochter bei der Logopädin. Ich muß dazu sagen, das meine Tochter sich bei ihrer utter immer wieder mit der Krätze ansteckt / angesteckt hat. Dieses war der Logopädin bekannt, da ich aufgrund der Krätze schon 2 Termine hab ausfallen lassen müssen (dieses wird mir von meiner EX im übrigen als Kindesvernachlässigung vorgeworfen, da sie die Krätze (von 3 Ärzten bescheinigt) negiert und immer noch behauptet, es wäre Neurodemitis). Da ich meine Tochter ach dem letztem Umgang proforma behandelt habe konnte ich also zu diesem Termin hin.
Die Logopädin wollte also jetzt jedes mal ein ärztliches Artest (kostet ja nur 2,50€) haben indem der Arzt bescheinigt das meine Tochter Ansteckungsfrei ist. Ein Arzt kann jedoch nur bescheinigen kann, das die Krankheit (noch) nicht ausgebrochen ist (Inkubationszeit 2-3 Wochen), wurde mir schriftlich mitgeteilt, das die Therapie nicht fortgeführt werden kann.
Mündlich wurde mir gesagt, das entweder der Kontakt zur KM abgebrochen werden sollte oder das Kind 3 Monate Krätzefrei sein muß (ärztliches Artest) bevor die Logopädie wieder aufgenommen werden darf.
Also mal ehrlich..... Ich kann die Logopädin gut verstehen. Sie ist auch ihren anderen Patienten gegenüber verpflichtet.
Aber wie lange will meine EX noch gegen das Kind arbeiten????
Gruß
Martin
PS bei Bedarf eine Kopie des Schreibens an einen Mod schicken, der das hier bestätigen könnte. Ich glaub nänlich selbst nicht mal was da heute in der Praxis abgelaufen ist.
Hallo Martin,
brauchst du nicht bestätigen zu lassen. Ich kann das auch ohne deinen Schrieb.
Wir sind damals mit beiden Kids zur Notfallpraxis während eines Umgangswochenendes. Wir sind dort gar nicht erst groß angehört worden, sondern allesamt von erschrockenen Mitarbeitern ins Isolationszimmer gestopft worden.
Selbst die diensthabende Kinderärztin liess meinen LG nur die Strümpfe der Kids ausziehen, schaute sich die Stellen an, die durch Kleidung nicht verdeckt waren, schob uns das Rezept plus Notfallbescheinigungen( Krätze wurde unter anderem bescheinigt) in die Hand und genauso schnell wurden wir aus dieser Praxis hinausgedrängt. Auch die diensthabende Apothekerin schaute mich nicht anders an, als ich die Medikamente holte.
Ich weiss jetzt nicht sicher, wie das bei euch weitergehen soll. Fakt ist, die Tochter braucht die Behandlung, Fakt ist auch die Logopädin therapiert sie zur Zeit nicht.
Ich würde beim Gesundheitsamt um Rat fragen. Ich sehe das vielleicht etwas krass, aber kann Km sich und ihre hygienischen Zustände nicht in den Griff bekommen und Tochter leidet darunter, muss der Kontakt während der Behandlung eben ausfallen.
Ich weiss nur nicht wie du das jetzt am besten anstellen sollst.
Ich könnte bei solchen Nachrichten einfach nur ins Essen brechen. 😡
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi Tina
Es ist ja nicht das erste mal.
Hier ein paar Eckdaten.
Anfang August: Gerichtsverhandlung in der mir das ABR zugesprochen wurde. (Kind war Gesund)
Ungangsboycott bis die Vollstreckungsaussetzung von OLG Anfang September Abgelehnt wurde ud ich meine Tochter mit einer schweren Neurodemitis an einem Freitagabend übernahm. Montags zum Kinderarzt. Diagnose: Krätze. Kind behandelt und innerhalb von 2 Wochen Krätzefrei.. Umgangswochenende und nach 2 Wochen war die Krätze wieder da. Jugendamtsmitarbeiterin für 5 Wochen in Urlaub geschickt (Hautkontackt mit meiner Tochter / Jetzt ist die richtig sauer auf meine Ex) Erneute Behandlung. Nach erneutem Umgang proforma behandelt, weil wichtige Arzttermine anstanden. Jetzt wieder Umgang und ich werde meine Tochter am Montag nicht wieder mit Gift einschmieren. Bin mal gespannt ob es wieder ausbricht. Sollte das der Fall sein werde ich Sauer.
Auf jeden Fall habe ich heute direkt meinen RA und das JA darüber in Kenntnis gesetzt.
Was mich an dieser Stelle so sauer macht ist nicht die Tatsache, das meine Tochter 1 oder 2 mal an der Krätze erkrankt ist. OK ist nicht besonders schön aber kann passieren.
Sondern, das meine EX die Diagnose ignoriert. Mitlerweile haben es 3 Ärzte unabhänig voneinander bestätigt (1 Kinderarzt / 1 Allgemeinmediziner / 1 Hautarzt). Für meine Ex ist es trotdem Neurodemitis und deshalb läßt sie sich nicht behandeln.
Kostenfaktor:
15 € für meine Behandlung
10 € Praxisgebühr für mich
15€ für meine LGin
10€ Praxisgebühr LGin
8 € Behandlung Katze
28 € Behandlung Hund
Ich rechne das jetzt nicht aus und hoffe das es auch kein anderer macht. Ich will das nicht in einer Summe wissen.
Gruß
Martin
Hallo Phoenix,
also mich juckt es schon beim durchlesen dieses Topics aber nun gut. Ist die Infektion denn dann auch gemeldet worden?
Immerhin ist Krätze eine meldepflichtige Infektionskrankheit.
Juckende Grüsse
Kruemel1
Moin
Sicher ist die durch mich gemeldet worden. Das erste mal bei dem Kindergarten in den meine Tochter ging als sie noch bei meiner Ex lebte und das zweite mal in dem Kindergarten, in den sie jetzt geht.
Gruß
Martin
Hallo Phoenix,
ich meinte durch die Ärzte an das Gesundheitsamt?
Lieben Gruss
Kruemel1
Nabend
Nein durch die Kindergärten beim Gesundheitsamt. Das ist de korreckte Weg.
Gruß
Martin
Sach mal, PhoeniX, hat deine Ex eigentlich auch diese Infektion?
Ich zögere noch, einen Umgangsausschluss zu befürworten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ PhoeniX ,
hast du dieses von der logopädin schriftlich bekommen?
wie ich dass alles hier lesen und vielleicht verstehe kannst du mit deiner tochter nur unter " verschluss" leben?!
dann solltest du der KM mitteilen, dass du aufgrund der erkrankung die gemeinsame tochter erst wieder zu ihr lassen kannst wenn diese erkrankung nachweislich bei allen beteiligten weg ist.
carsten
Hallo,
unsere Tochter leidet unter Neurodermitis, was glücklich- und traurigerweise bei Aufenthalt bei mir regelmäßig besser wird.
Allergien konnten zwischenzeitlich ausgeschlossen werden konnten, weshalb eigentlich nur die psychische Seite bleibt.
Siehe dazu. http://parapluie.de/archiv/haut/psyche/
Ich bemühe mich deshalb um das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Was, wenn Deine Ex mit der Neurodermitis Recht hat ????
Da kriegt man echt die Krätze
Donald
@ donald:
ich denke mal, das ein Arzt durchaus zwischen Krätze und einer Neurodermitis (egal ob psychisch gefördert oder nicht) unterscheiden kann. Bei Neurodermitis würden auch die Mittel gegen Krätze nicht helfen, da ja die Ursachen völlig andere sind.
@ phönix:
So wie ichs verstanden hab, hat ja deine Ex auch einen Ausschalg, von dem sie behauptet er wäre eine Neurodermitis. Du aber vermutest das es eben was anderes ist, weil deine Tochter immer, wenn sie bei der KM war wieder an Krätze erkrankt und behandelt werden muß. Demnach müßte es doch einen Weg geben die Mutter zumindest zu zwingen sich untersuchen und dann behandeln zu lassen.
Kannst du nicht (vielleicht mit Hilfe des JA) dem Gesundheitsamt melden ,das du die Erkrankung bei deiner Ex vermutest, da die Erkrankungen deiner Tochter für eine Ansteckung bei der Mutter oder im Dunstkreis der Mutter sprechen?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
was mich wundert ist ,daß das gesundheitsamt nix gegen die km unternimmt. bzw hast du da mal nachgefragt ,ob sie sich weigert die untersuchung durch zu führen.
da ja wohl akute kindeswohl gefährdung bzw gesundheitsgefährdung vor liegt tendiere ich auch dazu die kleine erstmal nicht zu mutter zu lassen.ich dneke da wird dir jeder rrecht geben.
das krätzezeug ist nun wirklich nicht von ohne. arbeite selbst auf einer hautstation.
ich dnke du machst das richtige und die logopäthin muß so handeln
obwohl ich 3 monate für sehr lang halte.
lg lupina
[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]
Nabend
@ Deep
Na ja hab meine Ex seit 3 jahren nicht mehr unbekleidet gesehen.
Umgangsausschluß lehne ich selbst zu diesem Zeitpunkt ab. Es war lediglich die Empfehlung der Logopädin, die ich aufgrund des Gerichtsurteils (Umgang) und der Kindesbindung abgeschmettert habe. Aufgrund dessen wurde die Logopädie auch unterbrochen.
hast du dieses von der logopädin schriftlich bekommen?
wie ich dass alles hier lesen und vielleicht verstehe kannst du mit deiner tochter nur unter " verschluss" leben?!
dann solltest du der KM mitteilen, dass du aufgrund der erkrankung die gemeinsame tochter erst wieder zu ihr lassen kannst wenn diese erkrankung nachweislich bei allen beteiligten weg ist.
Von der Logopädin habe ich schriftlich bekommen, das, da ich keine Ansteckungsfreiheit garantieren kann, die Logopädie nicht weitergeführt werden kann. Da meine Ex die Krätzediagnose von 3 Ärzten weiterhin negiert muß ich davon ausgehen, das sie und ihr Umfeld sich nicht dementsprechend haben behandeln lassen. Wegen der Inkubationszeit von 2-3 Wochen (bei Wiederansteckung in kürzester Zeit sonst 5-6 Wochen) kann ich natürlich nicht den genauen Zeitpunkt der Ansteckung bestimmen.
Unser Kinderarzt kann jedoch bestätigen, das die Krätze immer bei meiner Tochter zuerst ausgebrochen ist, da wir generell immer sofort mit allen Kindern dort waren und diese auch untersucht wurden. Hätte meine Tochter sich bei uns angesteckt, müßte bei einem der anderen Kinder oder bei mir und meiner LGin ein Ausschlag erkennbar gewesen sein. Dieses war jedoch nie der Fall.
Auch die Erstansteckung lag in einem umgangsboycottiertem Zeitraum.
Dieses teilte der Kinderarzt auch dem JA mit.
Gruß
Martin