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mein sohn ins ausland????

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(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

hallo liebe gemeinde ,

nach 2 jahren ohne probleme (mehr oder weniger) muss ich euch mal wieder um rat fragen  ;(

zum wichtigstem punkt , meine ex hat neu geheiratet und mir dann  mitgeteilt das sie in die Schweiz ziehen möchte weil die berufs und verdienstchancen dort wesentlich höher wären.

Sie hat mir angeboten das ich keinen unterhalt mehr für den kleinen bezahlen brauche stattdessen solle ich das geld für die flüge beiseite legen, dafür wollte sie dann das alleinige aufenthaltsbestimmungsrecht.

der kleine dürfe dann in den Sommerferien auch länger als drei wochen zu mir kommen , jedes 2. weihnachten und ostern.

ABER ich möchte meinen sohn um keinen preis der welt von mir so weit weg haben.

ich habe abgelehnt und ihr versucht zu erklären das zwar die löhne in der Schweiz höher seien dafür die lebenshaltungskosten auch dementsprechend hoch seien.
ausserdem sollte sie mir mal erklären welche chancen sie sich als Altenpflegehelferin ohne jegliche Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt in der Schweiz ausmalt?
darauf habe ich keine antwort bekommen , wie auch? meines erachtens gibt es keine.

Sie ist dann zum RA und hat Klage auf alleiniges ABR gestellt , es wurde ein verfahrensbeistand bestellt und das örtlche JA beide haben sich bei mir noch nicht gemeldet ist das normal?

wie läuft denn sowas ab? wie stehen denn die Chancen das ich überhaupt gewinne? wofür ist ein verfahrensbeistand da?

ich habe ihr den vorschlag gemacht das sie für eine zeit mit ihrem mann in die schweizt fährt sieht ob sie irgendwie fuss fassen der kleine würde dann solange bei mir und meiner LG bleiben.
da ist sie fast aus der hose gehüpft und mich betitelt ob ich noch ganz sauber wäre?? sie würde doch meinen sohn nicht zurücklassen?

aha frage mich dann warum ich das dann tun sollte?

ich hoffe ihr könnt mir ein paar tips oder ratschläge geben wie ich mich verhalten soll

gute nacht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2011 04:33
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Guten Morgen.

zunächst einmal: dies hier

ihr versucht zu erklären das zwar die löhne in der Schweiz höher seien dafür die lebenshaltungskosten auch dementsprechend hoch seien.
ausserdem sollte sie mir mal erklären welche chancen sie sich als Altenpflegehelferin ohne jegliche Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt in der Schweiz ausmalt?
darauf habe ich keine antwort bekommen , wie auch?

ist nicht Deine Baustelle.Du wirst Sie nicht überzeugen können und das solltest Du auch nicht versuchen - als erwachsene Frau kann sie hinziehen wo sie will und dort ihr berufliches und privates Glück versuchen zu finden.

Das an dem Umzug Euer Kind und dessen Recht auf Umgang mit Dir hängt ist das wesentliche Problem. Mit Deinem Angebot, Euer Kind erstmal, zu dir zu nehmen und der Antwort Deiner Ex hast Du ja nun auch schon gesehen, wo ihre Kompromisslinie verläuft - letztendlich nirgends  :gunman:

Ihr Angebot auf KU zu verzichten, den Du dann für Umgangskosten verwenden kannst, ist zwar "nett" gemeint, allerdings im Zweifelsfall nichts wert, denn KU wird sie immer durchsetzen koennen, wenn sie das Geld doch mal braucht. Insofern wird eigentlich umgekehrt ein Schuh draus, Du zahlst zwar Unterhalt, erwirkst aber eine Verpflichtung Ihrerseits, die Umganskosten zu übernehmen. Und das ganze wird, damit es durchsetzbar ist, vermutlich leider nur übers Gericht laufen können...

Wie Deine Chancen sind, übers Gericht Euer Kind ganz zu Dir zu bekommen, kann ich nicht beurteilen.Hängt sicherlich auch davonab, wieviel Umgang Du bisher hattest.

Ich befürchte, das wird hart und letztendlich wirst Du einen Wegzug auch Deines Kindes nicht verhindern können  ;( also sollte es vordringlich darum gehen, den Umgang möglichst extensiv zu gestalten und ihre Kostenbeteiligung festzulegen.

viel Erfolg, toto

PS: um welche entfernung ändert sich denn durch den Umzug nach CH die "umgangsdistanz"?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 08:06
(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Giuseppe,

es wäre wichtig zu wissen, wie alt Dein Sohn ist und ob Du seine Betreuung zu 100% gewährleisten könntest.

LG, Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 14:25
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

Hi und erstmal danke für die Antwort,

Die Entfernung von jetzt ca. 10km dürfte wenn sie
In die Ch zieht locker 1100 km sein.das ist ja mein Problem.
Wie sieht es mit dem verfahrensbeistand aus? Führt er Gespräche mit dem kleinen ? Im Beisein der Mutter oder beiden oder alleine? Mein kleiner sagt zu mir sobald er bei mir im Auto sitzt das er nicht in die ch ziehen will.wenn wir dann telefonieren was wir so 2-3mal die Woche machen dann sagt er er will doch hin. Meiner Meinung nach erzählt sie ihm einen wie toll das da ist und was sie alles machen werden. Die Wahrheit sieht aber anders aus er wird den ganzen Tag im Liga sein wenn er einen Platz bekommt ansonsten wird er bei den Großeltern von ihr sein. Mir sagt sie dann " siehst du wie er uns gegeneinander ausspielt?" das sehe ich anders es ist kein ausspielen , ich denke das er weder der einen noch der anderen Partei weh tun möchte. Es muss doch eine Möglichkeit geben ? Wie würdet ihr euch denn verhalten? Wenn es wirklich und ganz ehrlich das beste für meinen jungen wäre dann würde ich auch mein Einverständnis geben auch wenn es mir das Herz zerreisst.aber ich glaube es eben nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2011 14:40
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

Mein kleiner wird im November 6 und die Betreuung bekäme meine lg und ich hin. Ich arbeite zwar im schichtdienst aber der Arbeitgeber ist sehr sozial eingestellt und würde mich gewiss auf früh setzen. Ausserdem wollen wir zeitnah heiraten und ein Kind also wäre meine lg ohnehin zu hause

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2011 14:43
(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Giuseppe,

Du hast eine Chance, wenn Du die Betreuung gewährleisten kannst und wenn Dein Kind dem Richter sagt, es möchte nicht umziehen, sondern bei Dir bleiben.

Versuche es. Beantrage über einen Anwalt das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für Deinen Sohn mit der Begründung, die KM zieht weg und Du möchtest und kannst ihm seine gewohnte Umgebung erhalten.

Kann Dir nicht versprechen, dass Du Erfolg haben wirst, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall!

Viel Glück!

Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 15:04
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi guiseppe,

hast Du bereits einen Anwalt? Deine Ex hat bereits mit dem ABR-Antrag den Kampf eröffnet.
Du must jetzt schnell reagieren. Zunächst musst Du Dich aber entscheiden: A) Akzeptierst Du,
dass Dein Kind ab jetzt 1100 km von Dir entfernt lebt oder B) nimmst Du den Kampf auf und
versuchst Deinerseits das alleinige ABR zu erlangen?

Da Dein Kind erst sechs Jahre ist, wird es zwar vor Gericht gehört, seine Aussage wird aber nur
altersentsprechend gewertet (so Du auf einen vernünftigen Richter triffst).

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 15:20
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

In Bezug auf den Kleinen siehst Du eine Sache ganz richtig:

ich denke das er weder der einen noch der anderen Partei weh tun möchte.

Er kann bei dem Streit, der sich jetzt anbahnt, ganz schnell zwischen die Fronten geraten und zerrissen werden...

Jeder von den Erwachsenen ist überzeugt, dass er weiß, was das Kind will und was das Beste für das Kind ist - und das Kind traut sich nicht, seine eigene Meinung wirklich laut zu sagen, weil es keinen der Elternteile verlieren will und Angst vor den Folgen seiner Aussage hat.

Zieht den Kleinen da möglichst wenig mit rein und ladet ihm keine Verantwortung auf die kleinen Schultern!
Trefft keine Entscheidung "weil der Kleine es so will"!
Sondern versucht wirklich, objektiv zu bleiben und die äußeren Umstände zu berücksichtigen.

Wenn der Kleine denkt, er geht jetzt mit Mama mit, weil er einmal gesagt hat, dass er gerne in der Schweiz wohnen würde, dann wird er immer Schuldgefühle haben, dass er Papa im Stich gelassen oder enttäuscht hat. Und umgekehrt genauso. Tut ihm das nicht an, sondern macht ihm klar, dass ihr als Erwachsene die Entscheidung trefft und dass es nicht deshalb vor Gericht geht, weil ihr euch UM IHN streitet, sondern weil ihr euch nicht sicher seid, was für ihn am besten ist. Und dass der Richter euch hilft, die beste Entscheidung zu treffen.
Macht ihm klar, dass die Verantwortung für alles weitere BEI EUCH liegt und auf keinen Fall bei ihm!

Wir haben das alles schon mit unserer Kleinen durch und sie wäre durch das falsche Verhalten der Mutter beinahe zerstört worden.
Die Ratschläge oben kommen von der Therapeutin unserer Kleinen und sie haben das Kind wirklich sehr entspannt und beruhigt.
Ich hoffe, ihr beide - Du und die KM - schafft es ebenfalls, das Kind nicht unnötig noch mehr zu belasten.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 16:19
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo guiseppe,

ich denke mal, da ist schon beim ersten Gespräch was schief gelaufen.

Die Mutter kommt dir ja finanziell entgegen, auch wenn das letztlich null und nichtig ist. Aber immerhin signalisiert sie dir damit, dass sie nichts gegen einen (sogar längeren) Umgang auszusetzen hat.
Warum sie aber im Gegenzug das ABR haben möchte, darüber kann ich nur spekulieren. Wahrscheinlich hat sie sich schon gedacht, dass du mit einem Umzug nicht einverstanden wärst.

Sie plant ihr Leben und du deines. Euer Kind steht dazwischen und kann nichts dafür. Einer von beiden Elternteilen muss in diesem Fall auf jeden Fall Federn lassen, das Kind sollte davon nicht betroffen sein.

Wo ist der Unterschied, ob das Kind nun mit Mutter und neuem LG in die Schweiz geht, Abstand von dir gewinnt, und, ob das Kind bei dir und deiner LG, die nicht die Mutter ist, bleibt, und Abstand zur Mutter gewinnt.

Bitte sei mir nicht böse, aber im Moment sehe ich eher dich als den, der Probleme schafft. Ist mir schon klar, dass du diese Entfernung nicht möchtest. Andererseits bestehen ja "Angebote" seitens der Mutter. Wirst du jetzt darauf hinwirken, dass euer Sohn bei dir bleibt, könntest du ihn in weit größere Loyalitätskonflikte bringen, als er wahrscheinlich eh schon ist.

Ich denke, dass da noch das ein oder andere Gespräch von Nöten wäre, bevor hier mit gerichtlichen Keulen gearbeitet wird.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 29.09.2011 23:01
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

@prokids:
Ich muss Dir ein bißchen widersprechen.
So wie giuseppe das darstellt, weiß die Mutter selbst noch nicht so genau, wie das Leben in der Schweiz laufen wird - also sie hat scheinbar noch keinen fixen Job, kein Betreuungskonzept für den Kleinen usw.

Insofern besteht die Gefahr, dass sie den Kleinen mitnimmt, er sich dort eingewöhnt und dann klappt das alles doch nicht und er wird wieder rausgerissen - was das mit einem Kind macht, weiß ich aus eigener Erfahrung. Man wird als Kind dann innerhalb kurzer Zeit zwei- (oder mehr-)mal total entwurzelt und das zerstört beinahe jede Sicherheit.

Daher finde ich den Vorschlag, den giuseppe der KM gemacht hat, sehr vernünftig - nämlich dass der Kleine vorerst mal bei ihm bleibt, bis die KM in der Schweiz eine Existenz aufgebaut hat. Dann müßte man nochmal sachlich darüber sprechen, wo das Kind nun wirklich besser aufgehoben ist. Wichtig hierbei sollten nicht die Befindlichkeiten der Erwachsenen sein, sondern die Rahmenbedingungen wie z.B. Ausbildungs- und Betreuungsmöglichkeiten und Stabilität für den Kleinen.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 09:32




(@augentierchen)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Die Mutter kommt dir ja finanziell entgegen, auch wenn das letztlich null und nichtig ist. Aber immerhin signalisiert sie dir damit, dass sie nichts gegen einen (sogar längeren) Umgang auszusetzen hat.

Dem möchte ich auch mal widersprechen. Für mich sieht das eher so aus, daß KM das Blaue vom Himmel verspricht um erstmal weg zu können. Gut möglich, daß der KV sein Kind dann nie wieder sieht, wenn einmal Tatsachen geschaffen wurden.

Mir wurde das Gleiche von KV versprochen, als er vor hatte mit den Kids ins Ausland zu gehen.

Guiseppe, ich würde versuchen, das ABR zu bekommen.

Grüße,

das Augentierchen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 09:53
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

Ich denke, dass da noch das ein oder andere Gespräch von Nöten wäre, bevor hier mit gerichtlichen Keulen gearbeitet wird.

Du hast aber schon gelesen, dass die KM einen gerichtlichen Antrag auf alleiniges ABR gestellt hat?
Wie sieht denn Dein Rat aus? Abnicken, weil KM auf KU (angeblich) verzichten will und zugucken, wie das Kind
1100 km entzogen wird?

Die KM handelt hier verantwortungslos. Als Elternteil hat man die Verpflichtung, sein Handeln danach zu orientieren,
dass dem gemeinsamen Kind beide Elternteile erhalten bleiben. Die KM hat nun eine Situation geschaffen, in der dem
Kind nur noch (effektiv) ein Elternteil verbleibt. Gut, sie hat beschlossen, ins Ausland zu gehen. Mag sie gehen. Ich
rate dem TO alles zu tun, nun seinerseits das alleinige ABR zu bekommen, sofern er die Betreuung gewährleisten kann.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 10:36
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich kann Mux nur zustimmen.

Sie hat einen Antrag aufs ABR gestellt, stelle du den auch.

Mutti kann hinziehen wohin sie will, aber nicht mit dem Kind.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2011 11:05
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Prokids,

ich hau' dann mal in die gleiche Kerbe wie schon ein paar Vorschreiber:

Die Mutter kommt dir ja finanziell entgegen, auch wenn das letztlich null und nichtig ist. Aber immerhin signalisiert sie dir damit, dass sie nichts gegen einen (sogar längeren) Umgang auszusetzen hat.

Du nimmst also ein Versprechen für bare Münze, das sie jederzeit ohne Konsequenzen brechen kann, während du ...

Warum sie aber im Gegenzug das ABR haben möchte, darüber kann ich nur spekulieren. Wahrscheinlich hat sie sich schon gedacht, dass du mit einem Umzug nicht einverstanden wärst.

... ihren knallharten Antrag auf einen juristischen Freibrief einsortierst mit "ich weiß nicht recht, was sie damit will"?!?

Ja was wird sie schon damit wollen? Die alleinige Entscheidungshoheit über das Kind, was denn sonst! Dass jene Bestandteile des GSR, die bei Giuseppe verbleiben, keinerlei praktische Bedeutung mehr haben, wenn zwischen Vater und Kind tausend Kilometer und eine Staatsgrenze liegen, wird ihr mutmaßlich klar sein - und wenn es ihr um eine friedliche Lösung ginge, dann bräuchte sie auch das ABR nicht einzuklagen, denn dafür würde eine außergerichtliche Einigung der Eltern völlig ausreichen.

Wo ist der Unterschied, ob das Kind nun mit Mutter und neuem LG in die Schweiz geht, Abstand von dir gewinnt, und, ob das Kind bei dir und deiner LG, die nicht die Mutter ist, bleibt, und Abstand zur Mutter gewinnt.

Der erste Unterschied ist, ob das Kind in seiner vertrauten Umgebung bleiben kann oder nicht; und der zweite Unterschied ist, dass es die Mutter war, die das Problem durch ihren geplanten Umzug überhaupt erst verursacht hat.

Bitte sei mir nicht böse, aber im Moment sehe ich eher dich als den, der Probleme schafft.

Und ich sehe hier ausdrücklich die Gefahr einer kommenden Vater-Kind-Entfremdung.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2011 23:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bitte sei mir nicht böse, aber im Moment sehe ich eher dich als den, der Probleme schafft.

Ja, klar. Ein Vater, welcher sein KInd selber betreuen möchte, ist ein Problem. Nur, warum? Und vor allem für wen? Ehrlich gesagt, sowas k**** mich an, so ein Allgemeinstatement. Wo bitte ist hier das Kind? Ist mal wieder eine Mutter pauschal der bessere Elternteil, auch wenn sie das Kind 1100km weit verschleppt? 😡

Und was heisst hier finanziell entgegen kommen? Der ET, welcher die Entfernung schafft, hat m.E. auch für die dadurch entstehenden zusätzlichen Umgangskosten aufzukommen. Bei einem Regelumgang von jedem 2. WE wären das 4 Flüge pro Monat + Flughafenabholung. Soll die KM die Umgangskosten tragen. Punkt. Ich jedenfalls sehe hier keinerlei finanzielles Entgegenkommen, eher Heuchelei über all die anderen "Unannehmlichkeiten".

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2011 23:47
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

und wenn es ihr um eine friedliche Lösung ginge, dann bräuchte sie auch das ABR nicht einzuklagen, denn dafür würde eine außergerichtliche Einigung der Eltern völlig ausreichen.

naja, das meinte ich mit "da ist schon im Vorfeld was falsch gelaufen"

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2011 00:15
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi pk

Sie will das ABR, weil sie mit Kind ca.1200 km weit weg will.

Das finanzielle Entgegenkommen, oder irgendwelche Verhandlungsversuche der Km, ändert nichts an der Tatsache, das dem Vater das Kind genommen werden soll.

Das kann und darf er nicht zulassen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2011 11:40
(@giuseppe)
Schon was gesagt Registriert

Es geht mir tatsächlich darum das die Mutter absolut kein Konzept in der. Schweiz hat.sie hat keinen Job der Ehemann hat keinen Job die Unterbringung bei den Großeltern halte ich persönlich fur falsch, sie simd zwar Nett aber der junge soll ja auch soziale Kontakte knüpfen können .Dann gewöhnt sich mein kleiner gerade in der ch und muss wieder alles zurücklassen weil die KM nix geregelt bekommt.zudem sollte sie einen Job finden wurde der kleine den ganzen Tag bei den Großeltern bleiben die er bis jetzt 5-6mal gesehen hat???????
Ich finde die Losung die ih ihr vorgeschlagen habe wesentlich besser, sie regelt ihr leben und dann sehen wir weiter. Von meiner Angst den kleinen nur noch sehr selten zu sehen möchte ich jetzt gar nicht reden, und ausserdem was ist das für ein Riesen Stress für den kleinen wenn er alle 2 oder 4 Wochen zu seinem Vater soll?ins Flugzeug samstags und sonntags wieder zurück ? Und wenn er samstags Schule hätte? Wann sollte er dann zu mir? Nein ich werde um meinen Sohn kämpfen auch wenn die Aussichten auf Erfolg gering sind ich dadurch weniger verdiene oder mein letztes Hemd dafür geben muss ich Kämpfe und hoffe das meine ex es so sieht wie ich den kleinen da nicht mit hineinzuziehen. Denn das kann sie gut dem kleinen Sachen ganz subtil zu sugerrieren

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2011 16:22
(@alex65)
Zeigt sich öfters Registriert

Giuseppe, ich teile Deine Ansicht voll und ganz. Aber wenn Du Dich zum Kampf entschlossen hast, dann fang SCHLEUNIGST damit an!! Die KM hat bereits einen Antrag auf ABR gestellt, d.h. Du musst so schnell wie möglich ebenfalls einen Antrag stellen!!

Wenn sie erstmal Tatsachen geschaffen hat und mit dem Kind in der Schweiz ist, wird es sehr sehr schwer, wenn nicht unmöglich, den Jungen zurückzuholen.

Du musst umgehend handeln.

Viel Glück!

Alex

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2011 17:29
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da scheint es ein ganzes Paket unausgegorener Ideen zu geben. Wenn die Schweizer eines nicht brauchen könne, sind es Leute, die "halt mal so" in ihr Land kommen und glauben, sie könnten bei öffentlichen Töpfen die Hand aufhalten und würden unterstützt, wie sie es aus dem Sozial-Schlaraffenland Deutschland kennen.

Ohne Job wird es bei den Eidgenossen vermutlich nicht einmal eine einfache Aufenthaltsbewilligung geben; mehr als ein Aufenthalt als Tourist ist nicht drin. Und ja: Angesichts der Schweizer Lebenshaltungskosten ist dabei ein Spargroschen schneller aufgebraucht als man Arbeit gefunden hat. Denn auch die Jobs geben die Schweizer lieber einem Landsmann als einem Ausländer. Schon gar, wenn dieser Ausländer überhaupt keine besonderen Qualifikationen mitbringt.

Der Traum von der Schweiz erledigt sich für Träumer innerhalb weniger Wochen...

Grüssles
Martin
(der aus seinem Bürofenster täglich in die Schweiz schauen kann)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2011 18:28




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