Hallo,
unsere Große hat mir mitgeteilt, dass sie am überlegen ist, nach der 12. Klasse (sie würde das Abi in der 13. ablegen) in diesem Sommer von der Schule abzugehen und ein Jahr lang ein freiwilliges soziales Jahr zu absolvieren um die Fachhochschulreife zu erlangen.
Sie möchte nämlich einen sozialen Studiengang im Anschluss besuchen, der ein mindestens 6monatiges Vorpraktikum (dazu zählt auch ein freiwilliges soziales Jahr) also Voraussetzung hat. Dieser Studiengang ist nur an Fachhochschulen verfügbar, Unis bieten diesen nicht an.
Grundsätzlich ist in Berlin das frewillige soziale Jahr als Anerkennung für die Fachhochschulreife möglich.
Hat jemand Ahnung, ob ein solches FSJ dann als Vorpraktikum anerkannt wird?
Hat sie dann während dieser Zeit Anspruch auf Unterhalt, da dieses Praktikum ja Voraussetzung für einen Schulabschluss ist?
Müssen da noch besondere Dinge beachtet werden?
Ich habe sie gebeten mit ihrem Oberstufenkoordinator zu sprechen.
Sie sagt, sie hat keine Motivation mehr auf Schule und würde lieber praktisch arbeiten.
Sophie
Moin. Willst Du auch allgemeine Meinungen zu dieser Idee lesen? Oder nur zu den konkreten Fragen? Gruss, toto
Hallo AS,
ob ein FSJ als Vorpraktikum anerkannt wird, kann man mit Sicherheit an der Fachhochschule, die den Studiengang anbietet erfragen.
Ob sie mit dem FSJ die Fachhochschulreife erlangt kann ich nicht sagen, dass sollten aber die jetztige Schule und ggf. auch die Fachhochschule wissen.
Da das FSJ in Richtung Ausbildung geht und auch als Vorpraktikum gewertet wird (so dem so ist), sollte Unterhaltspflicht auch wieter bestehen.
VG Susi
Hi,
es ist eigentloich genau anders rum.
Das FSJ kann für das Abi anerkannt werden, wenn es auch als Jahrespraktikum anerkannt werden würde.
Damit hat sie dann 2 Fleigen mit einer Klappe geschlagen. Zum einen das erforderliche Praktikum und die Fachhochschulreife.
Soweit ich weiss braucht sie trotzdem einen bestimmten Notendurchschnitt und muss der Schule nach dem FSJ dieses nachweisen und bekommt dann ein Zeugnis.
Ob das von ihr angestrebte FSJ die Bedingungen erfüllt kann sie an der Schule erfragen.
Wenn das Praktikum Voraussetzung für das Studium ist steht ihr Unterhalt zu. Allerdings wird das Einkommen durch das FSJ gegengerechnet.
Was ich noch nicht weiss (wir beschäftigen uns gerade damit) ob das gesamte abgezogen wird. Bei meiner Tochter ist bei FSJ das Einkommen in einen Taschengeldanteil und einen Anteil, der sich aus der Nichtbereitstellung von Unterkunft, gesplittet
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo
@toto
Ja ich nehme auch alles andere gerne an.
Sie hat heute mit dem Oberstufenkoordinator gesprochen. Schulisch würde das anerkannt werden. Sie muss alle Leistumgskurse und 11Grundkurse einbringen. Er war etwas erstaunt das Sie das überlegt, weil er Sie ja auch unterrichtet.
Die FH setzt ein mind. 6monatiges Vorpraktikum voraus, das auch ein FSJ sein kann. Zulassung ist aber nur 1.10. Wichtig ist das das Praktikum im Bereich Menschen mit Behinderungen ist. Das ist auch ihr Plan.
Sophie
@midnightwish
Wie ist die Aufteilung des FSJ-Entgeltes bei euch?
Meine Tochter hat jetzt eine Zusage.
Es gibt 7 FHs wo sie dann im Anschluss studieren könnte, davon verlangt eine ein Jahres-Vorpraktikum, die anderen 3-6 Monate und eine gar keins, wobei bei dieser ein solches FSJ Bonuspunkte bringt.
Es wird hier in Berlin auch anerkannt für die Fachhochschulreife.
Wenn sie 300 € Taschengeld erhält, müsste doch davon die Monatskarte abgezogen werden (56 €). Wird der Rest dann als Einkommen komplett angerechnet oder kann sie davon noch etwas abziehen?
Ist sie dadurch, dass es zum höherwertigen Schulabschluss führt (FH-Reife) noch privilegiert oder nicht?
Sophie
Moin
Auszubildende und Studenten - mit denen möchte ich mal junge Menschen im FSJ in diesem Fall mal gleichsetzen - haben i.d.R. einen Ausbildungspauschale für berufsbedingte Aufwendungen von 90€. Hinzu kommen noch die Aufwendungen für eine KV, falls eine eigene abgeschlossen werden muss, Beiträge für Ausbildung/Studium werden ebenfalls abgezogen. Der Rest wird bei Volljährigen als "Einkommen" gewertet. Ob die Pauschale von 90€ gilt, sagen die URL.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Anne,
ich kanns dir ehrlich gesagt nicht sagen.
Sie bekommt 367 €, davon sind ein Teil als Taschengeld ausgewiesen, das der Rest als Unkostenpauschale für Unterkunft udn Essen, das ja nicht gestellt wird.
Meine Tochter hat beschlossen ,dass so ihrem Vater mitzuteilen. Wenn er ihr weiterhin KU zahlen will ist es für sie ok (und sie spart seinen Unterhalt für ein kleines Auto an), wenn nicht ist es für sie genauso ok. Meinen Teil übernehme ich ja so oder so weiter. Und wenns ans Studium geht wird sie Bafög beantragen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen