Hallo Leute, ich bin sehr verzweifelt. Meine Frau ist mit meinem Sohn in ein Frauenhaus geflüchtet. Grund: angeblich psychische Gewalt gegen meine Frau. Aus meiner Sicht stimmt das nicht. Ich frage mich, wieso das Frauenhaus sie aufgenommen hat. Wird das gar nicht geprüft? Wir haben beide das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht! Telefonieren kann ich mit meinem Sohn. Hinzu muss ich erwähnen, dass unser Sohn eine engere Bindung zu mir hat, und die Mutter damit nicht klar kommt. Was soll ich machen? Mein Sohn hat die ganzen Bezugspunkte bei mir! Sein Haus, Garten, Nachbarn, Tiere, Kindergarten, Logopädie. Ich würde ihn gerne wieder nach Hause bringen. Was würdet ihr machen?
Hallo,
Wenn deine Frau angibt, dass sie sich in einer Notlage befindet, dann kann sie erst einmal dort unterkommen.
Was wirft sie dir genau vor?
Wie alt ist euer Sohn?
Sophie
Das ich sie psychisch unterdrückt habe. In meinen Augen ist das aber nicht so gewesen.
Unser Sohn ist 5 Jahre, und ist eher an mir gebunden, als an der Mutter. Das findet sie natürlich auch nicht gut.
Ich möchte eigentlich nur meinen Sohn sehen, der es gewohnt war, dass ich täglich 6-8 Stunden bei ihm war.
Ich möchte die Situation zwischen dir und deiner Frau nicht bewerten, weil ich euch beide nicht kenne und es zudem schwierig ist zu beurteilen, was jemand als unterdrücken empfindet oder eben nicht. Zu dem Thema könnte man Bücher füllen.
Fakt ist aber, dass du dich schnell kümmern solltest, Kontakt zu deinem Sohn zu bekommen. Was stellst du dir vor? Dass er zu dir zurück kommt? Kannst du die Betreuung sicher stellen? Oder nur, dass du ihn stundenweise siehst?
Schreibe deiner Frau, dass du ihren Rückzug akzeptierst, aber dass du euren Sohn sehen möchtest.
Lass dich juristisch beraten, wie du ggf. die Rückführung des Kindes in euren Haushalt erreichen kannst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
auch ich rate zum schnellen Handeln.
Basierend auf deiner (sehr mageren) Ausführung, kann es einfach nicht sein, dass, wenn jemand eine Auszeit vom Partner braucht, dann einfach das Kind mitnimmt.
Da sie nun im Frauenhaus ist und dort von Verständnis und Mitgefühl anderer Bewohner umgeben ist, wird sie auch das eine oder andere mitbekommen und auf Ideen gebracht werden.
Darauf solltest du dich einstellen. Soll heißen, heute ist es "nur" psychische Gewalt, morgen u.U. mehr.
Ich würde schnellstens ein Gespräch mit ihr suchen, dir sagen lassen, was die Flucht genau rechtfertigt, wann sie beabsichtigt ggf. wieder zurück zu kommen und wie der Kontakt zu deinem Sohn genau jetzt aussehen soll. Beabsichtigt sie eine Trennung, frage unmittelbar nach dem zukünftigen, geplanten Lebensmittelpunkt des Kindes.
Auch würde ich ihr signalisieren: okay, du brauchst Abstand, kannst du haben, aber wir entscheiden gemeinschaftlich über die Zukunft unseres Kindes. Bist du dazu nicht in der Lage oder willens, muss ich im Wege einer einstweiligen Anordnung beantragen, dass Kind zurück in das gewohnte Umfeld kommt.
Frist: wenige Tage.
Da das Kind dich 6-8h täglich gesehen hat, gehe ich davon aus, dass damit auch eine Betreuung des Kindes gemeint ist, oder?
Wie genau sah das Betreuungsverhältnis aus, wer hat was wie wann wo gemacht?
Seit wann ist sie eigentlich im Frauenhaus?
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Das klingt doch sehr nach "Ok, bin damit einverstanden das du erstmal einen Rückzugsort brauchst, aber DARF ich bitte meinen Sohn sehen". Sie entzieht ihm das Kind (Enführung?) an einen Ort, wo er nicht hin kann. Hätte das ein Vater gemacht, dann würde vermutich die Polizei vor dem 'Männerhaus' stehen.
Ich würde mir sofort anwaltlichen Beistand holen und das Kind da rausholen. Das wäre mein Ziel ... was da am Ende rauskommt wird sich zeigen.
Hallo,
vor einem Tätigwerden des Gerichts muss erst einmal nachgewiesen werden, dass man eine Lösung versucht hat herbeizuführen.
Gerade im einstweiligen Anordnungsverfahren.
An welcher Stelle ich den Kindesentzug gut heiße erschließt sich mir nicht.
Und hätte das ein Vater bei gemeinsamen Sorgerecht gemacht, dürfte die Polizei genau so wieder abzischen wie bei einer Mutter.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)