Mutter will auszieh...
 
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Mutter will ausziehen

 
(@papi74)
Registriert

Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage bzgl. meines 21 jährigen Sohnes.

Er befindet sich in der Ausbildung und wohnt bei seiner Mutter, zusammen mit seinem Bruder. Nun möchte die Mutter ausziehen und nur noch mit dem jüngeren Sohn die neue Wohnung beziehen.

Die "Altwohnung" wäre für den meinen Sohn (KG + Azubi Entgeld = 900€) trotzdem zu teuer. Die Frage ist (KM bekommt Geld vom Amt), kann sie Sohnemann "obdachlos" machen?

VG
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2018 12:22
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

den Sohn ist erwachsen und damit für sich selbst verantwortlich.

Wenn er aufgrund seines Ausbildungseinkommens aus H4 herausfällt, dann wird er bei der Bedarfsgemeinschaft von Mutter und jüngerem Bruder nicht mehr berücksichtigt, so dass die Wohnung für Mutter und Bruder zu groß ist.

Entweder Dein Sohn zahlt seinen Beitrag für die große Wohnung oder Mutter und Bruder sowie Deine Sohn müssen sich jeweils eine andere Wohnung suchen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2018 12:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ja. Das kann sie. Und ist auch nicht wirklich verwerflich. Sohnemann ist erwachsen. Und mit Vorlauf und Kommunikation sollte er auch eine Lösung finden. Vielleicht kannst/ willst Du ihm ja helfen. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2018 12:32
(@papi74)
Registriert

Hallo Susi,

die Wohnung hat 60qm und sollte auch für 2 passend sein. Das Hauptproblem ist wohl, dass beide sich suboptimal verstehen.
Es ist ja die Frage, kann Sie eine "Bedürftigkeit" für Sohnemann herbeiführen, er ist ja noch in der Ausbildung und unter 25.
VG

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2018 12:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mit 900 Euro ist man nicht auf H4 ansgewiesen und viele Studenten haben auch nicht mehr.

Es gibt auch genügend junge Erwachsene, die sich mit ihren Eltern überworfen haben und dann rausfliegen. In allen diesen Fällen wird sich niemand darum kümmern, weil Erwachsene für sich selbst verantwortlich sind.
Einzig und allein H4 kann sie in der Wohnung ihrer Eltern halten, wobei es auch hier Ausnahmen gibt.

Ja, sie kann ihn zwingen sich eine eigene Wohnung/WG-Zimmer zu suchen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2018 12:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Ja, sie kann ihn zwingen sich eine eigene Wohnung/WG-Zimmer zu suchen.

... oder Sohni sucht sich einen solventen Mitbewohner (WG) im Fall von Auszug KM.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2018 13:34
(@papi74)
Registriert

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.
VG
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2018 13:58