Nachhilfe für Grund...
 
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Nachhilfe für Grundschülerin

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(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

meine Ex ist wiedermal gut in Form!  :gunman:
Prinzesschen (8 Jahre) muss die 2. Klasse wiederholen.
Ist an sich kein Drama. Aber jetzt tut sich die Kleine auch beim Wiederholen schwer.  :puzz:

KM schreibt mir heute:

Das wir beide Vollzeit arbeiten dient mehr unseren finanziellen Interessen als dem Interesse der Kleinen. Angesichts deiner Haltung in Unterhaltsfragen kommt eine Reduzierung meiner Arbeitszeit überhaupt nicht in Frage. Berufliche Nachteile nach Auszeit/Teilzeit zur Kinderbetreuung sind deiner Meinung nach eh nur eine Schnapsidee von meiner Anwältin. Trotzdem braucht unser Kind mehr außerschulische Förderung als 2 Vollzeit berufstätige Eltern leisten können. Als Vollzeitkraft und als Single komm ich mit 2 Kindern grad so über die Runden. Weniger Gehalt geht garnicht bei uns. Ich hab wegen der künstlichen Befruchtung und Frühgeburt lang genug ausgesetzt. Jetzt bist du mal dran. Du bist mit einer Vollzeit berufstätigen Frau verheiratet und seit fast 20 Jahren in derselben Firma. Teilzeit sollte kein Problem für dich sein.

Bei der piepts wohl!!!  :knockout:

Wie soll das denn bitte gehn? Next und ich haben gerade erst ein Haus gekauft. Da kommt Teilzeit garnicht in Frage. Betreuungsunterhalt aus kindbezogenen Gründen natürlich genauso wenig. Die Kohle haben wir einfach nicht. Junior hat schon gesagt das er gern mal abends ein Stündchen auf Prinzesschen aufpasst wenn KM später von der Arbeit kommt aber regelmäßig Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe für lau sieht er gar nicht ein. Er hat als Studi in seinem Bachelor-Studiengang selbst genug zu tun. Die Nachbarin mit Dackel ist auch Geschichte seitdem wir ins neue Haus gezogen sind.

Klar hätt ich die Kurze am Liebsten ganz bei mir. Aber darum gehts Ex garnicht. Ich soll weniger arbeiten damit ich an den Umgangstagen früher zuhause bin und mit der Kleinen bimsen kann. Ex will auch versuchen ihre Arbeitszeiten so zu schieben das sie mit Vollzeitvertrag 1-2 mal pro Woche früher gehen kann.

Meine Kollegen würden mich lynchen wenn ich danach frage.

Was würdet ihr antworten?  ???

Gruss Horst

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2014 17:48
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

eigentlich würde ich gar nicht darauf eingehen. Du zahlst KU und die KM hat Betreuungsunterhalt zu leisten.
So ist der Deal. Außerdem geht es der Ex nun gar nichts an ob Deine Frau Vollzeit arbeitet oder nicht.

Oder Du machst den Vorschlag Töchterchen ganz zu betreuen, natürlich bei gleicher KU Zahlung durch Ex wie bisher.

Gruß
Nichtplatt

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2014 17:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

also irgendwie habt ihr den Knall nicht gehört.

Es ist bei weitem nicht normal, wenn eine Grundschülerin den Stoff nicht schafft obwohl eigentlich alles in bester Ordnung zu sein scheint. U.U. hat die Frühgeburt eben doch Nachwirkungen, die vielleicht auch nicht mit Nachhilfe
zu beheben sind.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2014 18:15
(@sternchen67)
Rege dabei Registriert

Hallo Horst,

warum denkst du sofort an Nachhilfe?

Ihr beide seid hier als Eltern gefragt und keiner von euch kann den Zeitaufwand mit Vollzeitarbeit und Fördermaßnahmen alleine stemmen. Jetzt komm mal runter von deinem "Bei der piepts wohl" und denke wie ein sich sorgender Vater. Das Gleiche würde ich jetzt deiner Exe sagen. Jetzt reißt euch mal zusammen, teilt euch den Mehraufwand für die Förderung und seid Eltern! Falls du es nicht gemerkt hast, dein Kind braucht Hilfe!

LG
Sternchen67

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2014 19:35
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Horst,

meine Ex ist wiedermal gut in Form!  :gunman:

Na Du aber auch!

Junior hat schon gesagt das er gern mal abends ein Stündchen auf Prinzesschen aufpasst wenn KM später von der Arbeit kommt aber regelmäßig Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe für lau sieht er gar nicht ein.

Ach was für ein sympathischer Bruder von Prinzesschen, wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich sagen: Wie der Vater!

Ex will auch versuchen ihre Arbeitszeiten so zu schieben das sie mit Vollzeitvertrag 1-2 mal pro Woche früher gehen kann.

Na da hat jemand schon ganz konkrete Ideen Euerm Kind zu helfen... und Du?
Außer

Bei der piepts wohl!!!  :knockout:

ist da noch nicht viel, eigentlich NIX!

Klar hätt ich die Kurze am Liebsten ganz bei mir.

Da Du nicht bereit bist Deiner Tochter zu helfen, bringt der Umzug zu Dir gleich Nullkommanix!

Was würdet ihr antworten?  ???

Liebe Ex, schön dass Du Dir Gedanken wegen Prinzesschen machst, ich werde ebenfalls prüfen, inwieweit ich 1-2 Nachmittage/Woche freischaufeln kann.
Wir sollten uns dann zusammen überlegen, wie wir Prinzesschen am besten helfen können.
Ex

verständnislose Grüße
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2014 21:46
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist Machtkampf auf dem Rücken eines Kindes, dessen Zukunft hier massiv in die Binsen gehen kann, wenn ihr beide nicht aufhört "gewinnen zu wollen".

Ich würde mal darüber nachdenken, was dem Kind jetzt helfen könnte, unabhängig davon, was das für Vor- oder Nachteile für einen von euch hat.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2014 22:56
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde mal darüber nachdenken, was dem Kind jetzt helfen könnte, unabhängig davon, was das für Vor- oder Nachteile für einen von euch hat.

  :applaus1: Sehe ich genauso. Nur darauf kommt es an!

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 00:55
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Da frage ich mich: Wie würdet ihr das Problem lösen, wenn ihr noch zusammen wärt? Da ihr beide Vollzeit arbeitet und das nicht aufgeben wollt bleibt ja nur Nachhilfe oder anderweitige Betreuung durch dritte.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 09:47
(@jaydee)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich bin gerade auch etwas sprachlos. Es ist nicht normal, dass ein Kind die zweite Klasse wiederholen muss. Da braucht es dringend Hilfe.

Wenn Exe schon mal um Unterstützung bittet und das auch in Form von weiterer Umgangszeit, solltest Du als Vater doch irgendetwas versuchen, dies auch zu ermöglichen! Endlich mal nicht nur der Spaßonkel sein, sondern sich aktiv in die Rolle des Erziehers einzubringen.

Mission impossible?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 10:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wenn Exe schon mal um Unterstützung bittet [...]

KM bittet aber nicht um Unterstützung, sondern will Horst sein Arbeitszeitmodell vorschreiben.
Das funktioniert schon zu Ehezeiten nicht, nach der Trennung noch viel weniger ...

Dass Töchting Unterstützung braucht, ist offensichtlich beiden Elternteilen klar, bei der Form gibt es unterschiedliche Ansichten.

Da ihr beide Vollzeit arbeitet und das nicht aufgeben wollt bleibt ja nur Nachhilfe oder anderweitige Betreuung durch dritte.

... und ja: Auch das kostet Geld.
Wenn´s mit dem Studenten-Bruder klappt, was spricht denn gegen die Aufstockung seiner Bezüge ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 10:58




(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Howi,

Was würdet ihr antworten?  ???

Was ich antworten würde, willst du nicht hören, aber ich schreibe es trotzdem!
Ich würde antworten:

"Hallo Exe,

prima, dass du es schaffst, 1-2x pro Woche eher nach Hause zu kommen um unser Kind zu fördern. Selbstverständlich kriege ich das auch hin. Wir müssen und werden jetzt wirklich als Eltern zusammenarbeiten um das Beste für Prinzesschen zu erreichen.

Lass uns direkt mal einen Plan machen und absprechen wer von uns was übernimmt.

Viele Grüße vom Howi"

So und nun meine Ansprache an dich:

Du solltest es nun wirklich hinkriegen, mal das Wohl deiner Tochter in den Vordergrund zu stellen und nicht nur an die Finanzen zu denken. Wenn die Kleine bei der Wiederholung der 2. Klasse immer noch Probleme hat, dann brennt der Baum. Entweder kriegt ihr beide es hin eure Tochter anständig zu fördern oder die Kleine wird sich schneller als du "Arbeitszeit reduzieren geht garnicht" sagen kannst im Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs befinden. Wenn das dann abgeschlossen ist (geht bei Bedarf auch schnell) geht sie auf eine Schule für Lernbehinderte. Mit  ganz viel Glück statt dessen in eine Inklusionsklasse. Den Rückweg ins Regelsystem gibt es, entgegen allen Beteuerungen der Bildungspolitiker, in der Realität fast nie.

Willst du das für deine Tochter?

Falls nicht, musst du was tun. Vielleicht reicht es ja, um 5-10 Wochenstunden zu reduzieren. Entweder du verzichtest auf etwas Geld und förderst deine Tochter selber, oder du musst die entsprechende Leistung einkaufen (kostet auch Geld), ist aber genauso okay, wenn du gute Leute dafür findest

Gruß vom Krümelmonster
(der selber nach der Trennung lange reduziert gearbeitet hat um seine bei ihm lebende Tochter ordentlich zu fördern und der nen Riesenhals kriegt wenn jemand Geld wichtiger nimmt als sich ordentlich um sein Kind zu kümmern)

P.S.: Bei deiner Einstellung ist es wahrscheinlich besser, dass deine Tochter bei der EX lebt, die will wenigstens was tun.

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 11:20
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal kurz Off Topic: es ist übrigens weder ein Drama noch ungewöhnlich, dass die zweite Klasse wiederholt wird. Im Gegenteil, es ist eine Chance für das Kind, das Versäumte nachzuholen und danach in der dritten Klasse "normal" weiterzumachen. Meistens betrifft es Kinder, die einfach zu früh eingeschult wurden und so ihrem Entwicklungsstand entsprechend zurückgestuft werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 11:38
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

MP,

ja, aber wenn hier das Kind trotz Wiederholung nach wie vor Probleme mit dem eigentlich bereits bekanntem Stoff hat, dann besteht dringend Handlungsbedarf

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 11:45
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen zusammen,

eigentlich würde ich gar nicht darauf eingehen.

Guter Tipp, nichtplatt. Dasselbe sagt meine Anwältin auch. Sie hält das Ganze für eine Falle im Unterhaltsverfahren. Ex hat ja jetzt Klage eingereicht weil ich die Scheidungsfolgenvereinbarung nicht eingehalten habe. Falls es uns gelingt die "ehebedingten Nachteile" zu widerlegen soll eben §1570 BGB - Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes aus dem Hut gezaubert werden.

Entweder kriegt ihr beide es hin eure Tochter anständig zu fördern oder die Kleine wird sich schneller als du "Arbeitszeit reduzieren geht garnicht" sagen kannst im Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs befinden. Wenn das dann abgeschlossen ist (geht bei Bedarf auch schnell) geht sie auf eine Schule für Lernbehinderte. Mit  ganz viel Glück statt dessen in eine Inklusionsklasse. Den Rückweg ins Regelsystem gibt es, entgegen allen Beteuerungen der Bildungspolitiker, in der Realität fast nie.

Dasselbe hat uns der Schulpsychologe auch schon vorgeschlagen der Prinzesschen im Unterricht zugeguckt hat.

Meine Anwältin geht davon aus das KM ganz bewusst das Kind den Bach runter gehn lässt damit sie ihre Arbeitszeit reduzieren und mehr Unterhalt rausschinden kann. Sie sieht - genau wie ich - ehr so:

Es ist übrigens weder ein Drama noch ungewöhnlich, dass die zweite Klasse wiederholt wird. Im Gegenteil, es ist eine Chance für das Kind, das Versäumte nachzuholen und danach in der dritten Klasse "normal" weiterzumachen. Meistens betrifft es Kinder, die einfach zu früh eingeschult wurden und so ihrem Entwicklungsstand entsprechend zurückgestuft werden.

Blöderweise gehen Lehrerinnen und der Schulpsychologe der Intrigantin auf den Leim. So wie Susi64 hier schreibt:

Es ist bei weitem nicht normal, wenn eine Grundschülerin den Stoff nicht schafft obwohl eigentlich alles in bester Ordnung zu sein scheint. U.U. hat die Frühgeburt eben doch Nachwirkungen, die vielleicht auch nicht mit Nachhilfe zu beheben sind.

Da wird grad in ganz großem Stil Munition gegen mich gesammelt. Purer Neid weils Next und mir gut geht und Ex auf kein grünen Zweig kommt.

KM bittet aber nicht um Unterstützung, sondern will Horst sein Arbeitszeitmodell vorschreiben.
Das funktioniert schon zu Ehezeiten nicht, nach der Trennung noch viel weniger ...

Genauso. Ich geh da garnicht weiter drauf ein.

Das werd ich KM auch vorschlagen.

Wenn´s mit dem Studenten-Bruder klappt, was spricht denn gegen die Aufstockung seiner Bezüge?

Das soll Ex mal schön vom KU für Prinzesschen abdrücken. Dafür zahl ich den schließlich.

Gruss Horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.12.2014 11:46
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Howi

Wenn all das von Dir angeführte stimmt und Dir hier von einer geldgeilen, neidischen und über Leichen gehenden (hier die Entwicklung Eurer gemeinsamen Tochter) eine Falle gestellt werden soll,

dann entlarvst Du Dich aber hiermit

Das werd ich KM auch vorschlagen.  Das soll Ex mal schön vom KU für Prinzesschen abdrücken. Dafür zahl ich den schließlich.

😡

Weil mal ganz ehrlich: Zum Wohle Eurer Tochter, Nachhilfe zu finanzieren und das Geld bleibt sogar in Deiner(!) Familie, das sollte das mindeste sein, was Du dem Kind zu Gute kommen lässt! Davon hat Ex (fast) gar nichts...

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 12:08
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Horst,

wenn der Schulpsychologe schon meint das eine Inklusionsklasse oder eine spezielle Einrichtung für eure Tochter sinnvoll ist, dann würde ich aber versuchen, dass euer Prinzesschen möglichst viel Förderung außerschulisch bekommt. Und zwar nicht unbedingt von Mama und Papa oder Studi-Bruder, sondern professionelle Hilfe, die speziell auf ihre Defizite abgestimmt ist.

Und ja, diese Hilfe zu organisieren und nachzubetreuen und zu Hause nachzuhalten ist schwierig, bis fast unmöglich wenn ein Vollzeit-Berufstätiges-Elternteil dies allein stemmen soll.

Aber:  wenn ihr beide das beste für die Zukunft eurer Tochter wollt, dann sollte es möglich sein dies zeitlich und finanziell zu stemmen.
Dazu gehört dann aber auch, dass das Kind 7 Tage die Wochte, 365 Tage im Jahr zu Hause gefördert wird.

Und dann, und nur dann kann es vermutlich auf der Regelschule bleiben. Wenn nicht, geht entweder die schulische Ausbildung von Prinzessin den Bach hinunter oder aber die Mutter zieht die Reißleine und wird aus kindbezogenen Gründen ihre Berufstätigkeit reduzieren und dich auf Unterhalt für sich selbst verklagen.

Insofern würde ich jetzt versuchen Gespräche zu führen, wo genau die Defizite liegen und wie professionelle Hilfe dort ansetzen könnte.

Und ganz ehrlich, das ist eine Langzeitgeschichte und diese sollte nach Einkommen der Eltern geqoutelt werden. Und beide Elternteile sollten daran Anteil nehmen, sonst wird das nicht funktionieren.

Was du meinst Nachhilfe vom KU zu zahlen, ist wenn es mal in einem Fach Probleme gibt, die sich mit 6 Monaten Nachhilfe problemlos beheben lassen. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 12:31
(@nichtplatt)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich finde dieses Schnappreflexe "a`la HoWi soll mal alles mögliche für das Kind tun", oder "die arme Vollzeit arbeitende KM" sehr bemerkenswert. Einem Wechselmodell wird aus finanziellen Gründen nicht entsprochen, wenn es dann aber eng wird soll ein KV dann schnell mal alles regeln. Da die KM es anscheinend nicht gebacken bekommt, sollte die Prinzessin schnell zu Howi (die KU Zahlung durch die KM vorausgesetzt) und ich bin mir fast sicher, dass er es schafft die Kleine optimal zu fördern.

Gruß

Nichtplatt dessen Ex es mit der schulischen Leistung der Tochter auch nicht hin gekriegt hat und diese Tochter nun Medien und Kommunikationsinformatik studiert.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 13:45
(@psoidonuem)
Registriert

Ich finde immer bemerkenswert, wenn beim zweiten Durchgang von "bekanntem Stoff" die Rede ist. Wenn der bekannt wäre, wäre man ja nicht sitzen geblieben.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 13:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ich mich recht erinnere ist das Modell derzeit 40/60. Da sollte genug Zeit bei Papa sein, um zu üben.

Ich finde immer bemerkenswert, wenn beim zweiten Durchgang von "bekanntem Stoff" die Rede ist. Wenn der bekannt wäre, wäre man ja nicht sitzen geblieben.

Naja, wenn das Kind nicht durchgängig nicht in der Schule war, dann hat es den Stoff nunmal schon gehört und auch damit geübt. Ja, er sitzt nicht odernur so ungenügend, dass es eben nicht zur Versetzung gereicht hat. Aber die Grundzüge (z.B. diffidieren oder multiplizieren; i oder ie ...) wurden schon mal erläutert und das Kind hat die Chance nochmal zu übene bzw. sich auf die Dinge zu konzentrieren, die eben noch nicht richtig sitzen. Bekannt bedeutet in dem Zusammenhang "schonmal gehört und geübt" und nicht "richtig verstanden und i nderLage anzuwenden"

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 13:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ein normales Kind schafft die Grundschule, ohne dass die Eltern es fördern  müssten. Das ist auch die Aufgabe der Schule, diesen Stoff zu vermitteln. Der Ex also vorzuwerfen, dass sie die Förderung eingestellt hat, ist schlicht Humbug. So etwas äußert sich durch fehlende Hausaufgaben, aber ganz sicher nicht dadurch, dass das Klassenziel ein 2. Mal in Folge nicht geschafft wird.

Vernünftige Eltern stellen ihren Privatkrieg und ihr Ego zurück und helfen dem Kind. Es ist doch mal  die Chance für HoWi zu zeigen, ob er mehr drauf hat, als auf dicke Eier zu machen. Besonders wenn er doch der bessere Elternteil ist und Prinzesschen irgendwann sowieso in seinen Haushalt wechseln soll ...

Gruß LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2014 14:21




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