Name der Kinder
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Name der Kinder

Seite 2 / 2
 
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Bemme,

ersteinaml zur Vaterschaftsanfechtung:

letztlich geht es nur uns Geld, dass heißt um den Unterhalt. Solange du Vater bist, leiblicher Vater mußt du zahlen.

Wenn es nicht bist - bist du davon frei.

Vater - Vater des Herzens, der die letzten Jahre realer Vater war, bleibst du. Auch vor dem Gericht. Das heißt, du hasdt wie jeder leibliche Vater das Recht, deine Kind zu sehen, wie jedes "leibliche" Kind auch. (Wie ich dieses Wort schrecklich finde: leiblich, gibt es es unleiblich,...?)

In der Ehe erzeugte Kinder, egal von wem, werden immer den Eheleuten als Kinder zugerechnet, Schutz der Familie wird das genannt.

Zu deiner letzten Frage: Warum sollen deine inder nicht wieder am Montag nach hause? Auch wenn es dafür gute Gründe gibt, theoretisch begibst du dich in den illegalen Raum, du darfst suie nicht einfach behalten, es sei denn, Mutter ist betrunken oder kann und will sich nicht kümmern.

Sollte sie (zB. vorübergehnd, weil du ihr netterweise im Moment den Rücken frei halten möchtest, ihre Belastung siehst...Rababaraba) einverstanden sein, teil es dem Jugendamt mit, damit die Überforderung und deine Bereitschaft dort besser bekannt und dokumentiert wird...

Schöne Tage mit deinen Kindern, Leopardin

Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2006 14:47
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Warum sollen deine inder nicht wieder am Montag nach hause? Auch wenn es dafür gute Gründe gibt, theoretisch begibst du dich in den illegalen Raum, du darfst suie nicht einfach behalten,

Naja, so ist es ja nun nicht. Beide dürfen es nicht, und nur weil ex Ex es nicht darf, aber trotzdem macht hat Bemme ein untergeordnetes, minderwertigeres Nicht-Dürfen??

In den "Besonderheiten" der Ex bedingt würde ich sie behalten; in Gefahrenabwehr quasi. Aber dann, Bemme, muss es recht flott gehen mit deinem RA - so, wie wir beide bereits angedacht hatten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2006 19:16
(@bemme)
Schon was gesagt Registriert

So, meine noch Ehefrau hat mich schon wider an gerufen und fragte mich ob ich die Kinder nicht bis Mittwoch nehmen kann.

Jetzt hoffe ich das mein Anwalt die Einstweiligeanortnung morgen beim AG durch bekommt und die Kinder bei mir bleiben können.

Gruß Bemme

"Jede schmerzende Illusionskulisse, die sich um mich aufbaut, werde ich niederreissen, denn wer möchte nicht gesund bleiben?" Joachim Witt(1982)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2006 13:40
Seite 2 / 2