Namensänderung
 
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Namensänderung

 
(@metallica)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

das ist mein erster Beitrag in diesem Forum:-) Ich habe ehrlich gesagt auch nicht lange suchen müssen aber total toll, dass es sowas gibt.

Zu meinem Problem:
Seit einer Weile leben meine Ehefrau und ich voneinander getrennt. Sie noch bei Verwandten und ich in unserer Wohnung. Wir haben einen Sohn, der ein Jahr alt ist. Haben ein gemeinsames Sorgerecht. Leider möchte meine Frau alles auf die harte Tour erledigen. Letzte Woche verlore ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht, was laut meines Anwalts abzuwarten war. Sie hat während der Sitzung volles Programm durchgezogen (Ich würde sie über vier Jahre lang regelrecht misshandeln, ein Attest liegte sie auch vor, was auf eine Wochen nach unserer Trennung dattiert war + heulen und stillen im Gerichtssaal). Vor ein paar Wochen schickte sie mir eine Email, dass ich bitte zum Standesamt kommen soll, um den Namen des Kinds zu ändern. Dies habe ich abgelehnt. Inzwischen erfuhr ich, dass sie Fakten schafft. Sie ruft ihn mit einem anderen Namen und verlangt dies von ihren Bekannten/Verwandten.

Meine Sorge besteht darin, dass sie mit dieser Aktion Fakten schafft. Später kann sie mit JA vor Gericht behaupten, dass das Kind sich an einen anderen Namen bereits gewohnt hat und ich nichts mehr dagegen anstellen kann. Vorhin erfuhr ich von einem Bekannten, dass sie einen zusätzlichen Vornamen hinzufügen lassen möchte, da sie dies ohne meine Erlaubnis machen kann. Stimmt das? Aktuell besteht ein regelmäßiger Umgang mit dem Kleinen (x1 in der Woche für zwei Stunden ohne Aufsicht des JA) Wie kann ich am besten vorgehen? Von meinem Anwalt ist leider nicht viel zu erwarten. Der ist einfach schwach!!!

Ich bin für jedwede Antwort sehr dankbar liebes Forum!

Herzliche Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2017 20:40
(@graham)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo metallica,

euer Sohn ist bereits 1 Jahr alt - in diesem Alter müssen für eine beabsichtigte Änderung des Vornamens zwischenzeitlich Gründe aufgetreten sein, die bei Beibehaltung des Namens Schaden für das Wohl eures Kindes befürchten lassen. Für eine Ergänzung des Vornamens durch einen zweiten, der später als Rufname geführt werden könnte, sind die rechtlichen Anforderungen etwas geringer. Aber auch hierfür ist eine Begründung erforderlich.

Ganz schwierig wird es allerdings, wenn du als einer der Sorgeberechtigten dieser Namensänderung nicht zustimmst. Und fast unmöglich, wenn zusätzlich keine das Wohl des Kindes beeinträchtigenden Gründe für die allein von der Mutter gewünschte Änderung vorliegen.

Die Durchsetzung ihres Ansinnens würde für deine zukünftige Ex also entscheidend einfacher werden, wenn du kein Sorgerecht mehr hättest.

Da dir bereits das Aufenthaltsbestimmungsrecht - als Teilbereich der elterlichen Sorge -  entzogen wurde, ist es empfehlenswert, die Umstände sehr genau zu analysieren, warum dies möglich war.

Und wenn du bisher nur zwei Stunden pro Woche mit deinem einjährigen Sohn verbringen kannst (oder "darfst"?), wären auch hier Überlegungen wichtig, wie du zukünftig deine Rolle als Vater im Leben eures Sohnes mehr ausfüllen könntest.

Gruß
Graham

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2017 13:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine erste Frage wäre ob Du tatsächlich das ABR verloren hast (warum?) oder ob nur festgelegt wurde, dass das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat. Das wäre allerdings überhaupt nicht verwunderlich, wenn Du Dein Kind nur für 2 Stunden pro Woche siehst.
Was Du brauchst ist mehr Umgang, auch bei einem einjährigen Kind kann eine Übernachtung stattfinden, in Deinem Fall liegt das aber in weiter Ferne. Deine erste Baustelle ist der Umgang.
Mach Dir klar wieviel Du willst und wieviel Du leisten kannst, dann schreibe das auf und gib es der KM, reagiert sie darauf nicht, dann kannst Du Dich an das JA um Vermittlung wenden, hilft das auch nicht, dann bleibt nur das Familiengericht. Aber diese Schritte sind notwendig.

Wie Graham schon sagte ist eine offzielle Namensänderung ohne Dein Einverständnis nicht möglich. Wenn Du aber so wenig Umgang hast, dann kann die KM das Kind problemlos an einen anderen Namen gewöhnen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2017 13:52
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Wie Graham schon sagte ist eine offzielle Namensänderung ohne Dein Einverständnis nicht möglich. Wenn Du aber so wenig Umgang hast, dann kann die KM das Kind problemlos an einen anderen Namen gewöhnen.

Mehr sogar ... selbst ohne ein gSR ist eine Namensänderung nicht so ohne weiteres möglich. Insbesondere der Familienname kann nicht "einfach so" geändert werden, auch wenn die KM irgendwann das aSR bekommen sollte.

Rufen kann die KM das gemeinsame Kind wie sie möchte, da gibt es keine Regeln (und wer will diese Überwachen?). Aber viele haben Spitznamen in der Kindheit gehabt, mit denen sie teilweise bis ins hohe Erwachsenenalter gerufen werden. Aber stehen die dann gleich alle in der Geburtsurkunde bzw. werden nachgetragen?

Auf die Namensgeschichte brauchst Du nicht eingehen. Vorrangig sollte der Ausbau des Umganges für Dich sein.
Allerdings, so wie Du die Situation beschreibst, wird dies ein harter und langer Kampf ... zumindest vermute ich dies.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2017 09:12
(@inselreif)
Moderator

Aber stehen die dann gleich alle in der Geburtsurkunde bzw. werden nachgetragen?

Gefährlich wird das in dem Moment, wo auf Zeugnissen, Diplomurkunden etc. plötzlich ein anderer Name steht als der Personalausweis hergibt. Ist mir schon mehr als einmal untergekommen...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2017 10:24
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gefährlich wird das in dem Moment, wo auf Zeugnissen, Diplomurkunden etc. plötzlich ein anderer Name steht als der Personalausweis hergibt. Ist mir schon mehr als einmal untergekommen...

Warum gefährlich? Diese Dokumente sind dann einfach falsch ... Ich kann mit meinem Rechtsverständnis mir einfach nicht erklären, wie man durch das Nutzen von anderen Namen Fakten schaffen kann.
Und in Schulen, und wo auch immer, ist für eine Anmeldung immer eine Kopie der Geburtsurkunde notwendig ...

Aber ich will nicht in Frage stellen, dass es das nicht gibt. Ich habe schon soviel jetzt gesehen, dass meine persönliche Einstellung zur Gerechtigkeit und Recht und Gesetz schon eine Dellen erlitten hat...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2017 10:40
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das Menschen andere Namen nutzen hat verschiedene Gründe. Eine Tante (gestorben 1950) meiner Mutter wurde von allen "Erna" genannt, der Stndesbeamte hatte aber "Emma" aufgeschrieben.

Mein Schwiegervater hieß Karl-Heinz (mit Bindestrich), als Kind wurde er Heinz gerufen, später legte er Wert auf Karl, noch später war er mit Karl-Heinz einverstanden.

Was soll denn der Kiga, die Lehrerin/der Lehrer machen, wenn die Mutter sagt wir rufen ihn aber A obwohl er offiziell B heißt? Soll sie/er sich mit Kind und Mutter streiten? Das wird keiner machen.
Einer faktischen Namensänderung kann man praktisch nur durch Beziehung zum Kind entgegenwirken.

Ein Problem entsteht immer dann, wenn ein Abgleich mit Dokumenten erfolgt. Bei einem Flugticket kann schon die Reihenfolge der Vornamen Probleme bereiten, deshalb sollten da die Namen wie im Pass stehen. Prblematisch ist auch der Rufname, weil es ihn offiziell nicht gibt. Ein Dokument ist nicht einfach falsch, wenn der falsche Name dort steht sondern ungültig und das ist ein weit aus größeres Problem.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2017 10:57