Pflichten Volljähri...
 
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Pflichten Volljähriger

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bislang bin ich davon ausgegangen, dass der Volljährige auf Ersuchen selbst Auskunft geben muss. Er ist also für alles selbst zuständig, was vor der Volljährigkeit die Mutter leisten musste (bei ASR der Mutter).

Ist es nun wirklich so, dass volljährige Unterhaltsberechtigte ihre (Halbjahres)Zeugnisse dem Unterhaltszahlenden vorlegen müssen? Ich finde irgendwie nichts Greifbares  :redhead:

Oder kann es sein, dass der unterhaltsberechtigte Volljährige keine Zeugnisse mehr vorlegen muss?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 02:55
(@PhoeniX)

Moin

Der Volljährige muß seine Zeugnisse niemandem zeigen. Er unterschreibt das Ding einfach selbst und gut ist.

Allerdings muß er nachweisen, das er die Schule besucht. Dafür reicht eine Bescheinigung der Schule aus.

Gruß

Martin

Nachtrag: :guckstdu: Da ist die Volljährigkeit beschrieben. Also nix mehr mit Zeugnisse vorzeigen und Unterschreiben lassen. In meiner Klasse war einer der im 10ten Schuljahr schon 18 war und der durfte seine Entschuldigungen selbst schreiben und auch seine Zeugnisse selbst unterschreiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 02:59
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch moin,

es sei dem Volljährigen unbenommen, sein Zeugnis selbst zu unterschreiben.

Dieses Zeugnis, von dem ich rede, ist ein Abschlusszeugnis. Der Volljährige hat kein Halbjahreszeugnis erhalten (laut Auskunft) und hat ein neunmonatiges Berufspraktikum während der Schulzeit absolviert. Nun macht er bis Juli 08 ein berufsvorbereitendes Jahr. Die Schulbescheinigung bis Juli 2007 liegt vor.

Da eine Ausbildung aber zügig durchzuführen ist, kann ein Einblick in das Abschlusszeugnis sinnvoll sein. Und da dieses Abschlusszeugnis verweigert wird, ruft es natürlich Misstrauen hervor.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 03:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen eskima,

Hm, schwierige Frage. Ich weiß das ein Student auf Verlangen mit Scheinen und Prüfungsbescheinigungen belegen muß das er sein Studium zügig betreibt. Genauso ist der Elterteil eines Minderjährigen Kindes verpflichtet dem anderen Elternteil auf Verlangen eine Kopie des Zeugnisses auszuhändigen. Aber richtig klar ist das in keinem Gesetz gesagt und wird aus dem Auskunft-§ hergeleitet.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 10:01
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

aus der Verpflichtung, die Ausbildung zu finanzieren, ergibt sich das Recht der Eltern zu einer informativen Kontrolle der Berufsvorbereitung, weshalb zB. die Vorlage von Zeugnissen, Scheinen usw. verlangt werden kann (OLG Celle FamRZ 1980, 914, 915).

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 11:40