Hallo zusammen!
Bin wohl wie die meisten hier auch betroffener Vater. und ich hoffe, daß meine Frage nicht zu naiv ist ....
Meine Ehefrau hat mir vor einer Woche eröffnet, daß sie sich trennen lassen will und ist jetzt natürlich voll in den "Ausugsvorbereitungen" in die 20 km entfernte Stadt. Unsere dreijährige Tochter will sie mitnehmen, spricht meinerseits auch prinzipiell nichts dagegen, da ich die Woche über nicht zu Hause bin (Soldat).
Nun das ABER:
Meine Frau neigt leider dazu, regelmäßig zu verschlafen, die Wohnung zuzumüllen oder einfach bis in die Puppen Party zu machen. Desweiteren weisen "Funde" (wenn ich am Freitag Mittag nach Hause komme) darauf hin, daß von einer ausgewogenen Ernährung nicht die Rede sein kann (leere Verpackung von Kinderschnitte & Co. zum Frühstück). Wenn meine Eltern nicht im gleichen Haus wohnen würden, und eine Menge auffangen würden, sähe es wohl schlecht aus um meine Tochter.
Kurzum, ich bin ein wenig besorgt, was nun mit der Kleinen wird.
Gibt es eine Möglichkeit, das Verhalten meiner Frau (meiner Tochter zuliebe) vom Jugendamt präventiv (intensiv) überwachen zu lassen, oder wird wie so oft wieder nur gehandelt, wenn es schon zu spät ist?
Gruß
Martin
Hallo Martin,
ich hoffe Dein Tomahawk bleibt in der Erde!
... oder wird wie so oft wieder nur gehandelt, wenn es schon zu spät ist?
Ich denke mal, so würde es sich verhalten, wenn Du derartige Anträge stellen würdest. Solange beim Kind keine schwerwiegenden Mangelerscheinungen feststellbar sind, wird niemand Deine Ex "überwachen". Da müßte man womöglich die halbe Republik überwachen (auch die "intakten" Beziehungen).
Ich würde schon von dem Versuch Abstand nehmen, er verhärtete nur die Fronten und Du sitzt am kürzeren Hebel! Ich kann Deine Aufregung nach einer so frischen Botschaft verstehen und hier ist es wohl jedem genauso ergangen. Aber besonnenes Handeln bringt einen weiter.
LG Uli
Hallo Uli!
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe mir sowas schon gedacht.
Was das besonnene Handeln angeht: Ich habe nicht vor diesen "Konflikt" noch anzuheizen, schonmal die ganze Geschichte bisher recht fair verläuft: Sie will (noch) keinen Unterhalt für sich, sondern nur für das Kind und die Übernahme der KiTa Gebühren. Die Kleine würde ich (nach jetzigem Stand) jedes WE bekommen (Schon allein wg. "Party bis in die Puppen", s.o.).
Allerdings ist auch noch nichts "festgeschrieben". Habe erst morgen Termin beim Anwalt.
Gruß
Tomahawk
P.S.: Das Kriegsbeil bleibt natürlich begraben. Der Nick stammt noch aus alten Zeiten und ich benutze ich aus reiner Gewohnheit. Hat also nichts mit der jetzigen Situation zu tun! 😉
Hey!
Und wenn du solche Sorge hast, dann läßt du sie mit dem Kind so einfach "ziehen"?
Und hoffst darauf das sich darum andere kümmern u das überwachen?
Meinst du das gut ist, das das Kind dann bei ihr bleibt??
Hast du da nicht wirklich dann Sorgen und meinst nicht das es vielleucht auch eine andere u bessere Lösung gibt..??
Gruß
Jens
Die Frage ist doch, was ich da tun könnte. Ich werde die beiden sicherlich nicht einsperren und die Kleine bestimmt nicht "entführen".... 😉
Ich kann sie schlichtweg nicht auf legalem Wege aufhalten. Das ist ja nunmal ein Fakt.
Gruß
Martin
Hallo Martin,
mit dem JuAmt ist in dieser Sache leider nichts zu machen. Meine eigene Erfahrung: Eltern Trinker, Kind bekommt alles mit, Mutter fliegt aus dem zweiten Stock aus dem Fenster, polizeiliche Anzeigen von den Nachbarn, meine Anzeige beim JuAmt......
JuAmt kommt, schaut -ah, die sind ja nüchtern- und geht wieder. Kein Erfolg!
Frage an Dich:
Hast Du überlegt, was Du für Deine Tochter tun kannst ? Es ist nicht unbedingt Fakt, dass Du nichts machen kannst. Warum will die KM 20 km weit fortziehen? Jetzt ist häufiger Umgang notwendig mit dem KV notwendig.
Sprich mit Deinem Anwalt -- und mit Deinen Eltern.
Gruß
Kleinegon
PS: Bist Du sicher, dass die Kleine vernachlässigt wird oder sind das nur innere Ängste von Dir, die mit Deiner Selbstverständlichkeit vom Leben zusammenhängen?
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
hallo kleinegon,
ich denke schon, daß meine Sorgen begründet sind (auch wenn ich natürlich nicht 100%ig ausschließen kann, daß mein Selbstverständnis von der Lebensführung Einfluß drauf hat).
Ein Beispiel:
Unsere Kleine bekommt nachts immer noch etwas zu trinken mit ans Bett (ich weiß, ist vielleicht nicht das Beste, ist aber schwer, schlechte Gewohnheiten aufzugeben, gerade für kleine Kinder). Ich habe es schon öfter erlebt, daß, wenn ich am Freitag nach Hause kam noch die Becher/Tetrapacks etc. von zwei Tagen am Bett standen. Nicht weiter wild. Am letzten Freitag jedoch standen die Behältnisse von einer ganzen Woche an ihrem Bett, wovon in einem Becher schon "reges Leben" herrschte. Ich frage mich da schon, wie ein kleines Kind, das nachts im Halbschlaf zu einem Becher greift, erkennen kann, welches Getränk noch gut ist, und welches nicht. Ich weiß, das hört sich nach Einzelfall an, aber glaubt mir, ich kenne meine Frau besser ... 😉
Desweiteren liegen mir (mündliche) Augenzeugenberichte von mindest zwei Nachbarn und einiger ihrer (Ex-)Freundinnen vor, aus den hervorgeht, daß ihre Umgangsweise mit der Kleinen alles andere als optimal war.
Ich habe heute Nachmittag den Anwaltstermin und werde mich da mal schlau machen.
Gruß
Martin
[Editiert am 19/10/2005 von Tomahawk]
Hallo Tomahawk,
Desweiteren liegen mir (mündliche) Augenzeugenberichte von mindest zwei Nachbarn und einiger ihrer (Ex-)Freundinnen vor, aus den hervorgeht, daß ihre Umgangsweise mit der Kleinen alles andere als optimal war.
Frag die Nachbarn/Exfreundinnen, ob sie bereit sind, beim JA eine Aussage zu machen. Diese Aussage kann telefonisch oder schriftlich gemacht werden. Und wenn sie das ablehnen, dann kannst du die Sache lieber vergessen, soweit unsere Erfahrung hier.
Gruß
eskima
So, bin noch den Ausgang meines Gesprächs mit dem Anwalt schuldig.
Bin da also hin und habe ihm meine Situation erklärt und die Frage gestellt, welche Möglichkeiten es gibt, meine Tochter zu schützen bzw. im günstigsten Falle bei mir zu behalten.
Nach einigem stellte er mir zwei Alternativen vor:
1. Selbst Tatsachen schaffen, sprich der KM SOFORT den Umgang mit der Kleinen unmöglich machen und zwar solange, bis diese ihrerseits Klage einreicht. Dann müsse man darauf hoffen, daß die Zeugenaussagen von Nachbarn, Verwandten und Bekannten/Freunden ausreichen, um das Sorgerecht zu erhalten.
Da es aber erstens niemals meine Absicht war, der KM den Umgang vollständig zu verweigern und ich auch garnicht in der Lage wäre, dies zu tun (Bin die Woche über dienstlich unterwegs und in Kaseren untergebracht), kamen wir gleich zu Punkt
2. Die KM das Kind mitnehmen lassen. Die knapp 20 km Entfernung in die nächste Stadt sollten kein Problem darstellen, die von der KM vorgeschlagene Umgangsregelung (jedes Wochenende von Fr-So, bei Urlaub meinerseits auch in der Woche für längere Zeiträume) ist äußerst fair und desweiteren fordert sie von mir keine EU, lediglich KU und die Kindergartenkosten würde ich tragen. Da ich wöchentlichen Umgang habe , würden negative Einflüsse/Auswirkungen relativ schnell auffallen. Er schlug mir dann vor, die KM zu überzeugen, den Unterhaltsanspruch und die Umgangsregelungen über ihn dokumentieren zu lassen (er würden mich dann auch nicht "kennen" .... 😉 ).
Tja, ich habe mich (anfangs schweren Herzens) für die Alternative 2 entschieden. Ich denke einfach, daß es besser ist, nicht auch noch Gift in die ohnehin schon genug belastete Beziehung zu streuen und das Kind zusätzlich zu belasten. KM ist bereits von mir bezüglich der Festschreibung überzeugt worden (habe ihr von der Beratung natürlich nichts gesagt), Mittwoch haben wir den Termin.
Zum Anwalt selbst kann ich übrigens nur sagen: TOP! Einer der ersten Sätze nach der Besprechung der o.g. Punkte war: "Wenn ich Dollarzeichen in den Ausgen hätte, würde ich ihnen zu Alternative 1 raten, mit ihnen die Instanzen durchhecheln, anschließend teuer in den Urlaub fahren und sie vermutlich auf einem Haufen Schulden und Problemen zurücklassen. Ich rate Ihnen zu Alternative 2."
Desweiteren war ich überrascht, daß im Gerichtsbezirk Rendsburg bereits nach 9 (in Worten: NEUN) Monaten der Antrag auf Ehescheidung zulässig ist ....
Also, ich hoffe das Beste, drückt mir die Daumen!
Gruß
Martin
[Editiert am 21/10/2005 von Tomahawk]
[Editiert am 21/10/2005 von Tomahawk]
moin, martin,
1. auch ich denke, dass die alternative 2 die bessere ist - moralisch wie finanziell, solange ihr euch beide dran haltet, was ihr vereinbaren wollt/werdet.
2. das mit den dollar-zeichen im auge spricht sicherlich für den von dir gewählten anwalt, das 'er kennt dich dann nicht' jedoch gegen ihn (standesrecht)!! eine solche vereinbarung, wie ihr sie plant, ist (normalerweise) eine 'notarielle', d.h. er ist (anscheinend) anwalt und notar, und darf nicht in beiden funktionen gleichzeitig tätig werden für dieselbe mandantschaft. abgesehen von der fehlenden neutralität beim beurkunden ist der grosse nachteil: wenn ihr (deine bald-ex und du) irgendwann doch mal ins streiten kommt, darf er für dich nicht mehr tätig werden. ich würde ihn mir eher (da du von ihm so überzeugt bist) als anwalt 'warmhalten', und für die vereinbarung einen anderen notar aufsuchen. 'dein' RA kann ja gerne den text aufsetzen, der andere braucht nur zu beurkunden (kosten sollten nicht wesentlich mehr sein), aber dann ist's 'astrein'. (ich spreche aus eigener leidvoller erfahrung, musste genau aus diesem grund meinen ersten anwalt 'aufgeben'...)
3. in ALLEN gerichtsbezirken dieser republik dürfen scheidungsanträge nach 9 monaten nach trennung eingereicht werden, ja sogar (theoretisch) bereits nach 4 wochen! ABER: bei allen gerichten wird der termin der mdl. verhandlung erst nach frühestens einem jahr angesetzt - nach ablauf des trennungsjahres. und das ist in RD sicher nicht anders... (bei uns z.b. wird empfohlen, den antrag ca. 2 monate vor ablauf des trennungsjahres einzureichen, um einen 'schnellen' termin zu bekommen, der ja auch davon abhängt, wie schnell die zahlen für den versorgungsausgleich vorliegen).
gruss
ulli
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
Ich denke, die Geschichte mit der Beurkundung unserer Vereinbarung dürfte nicht das Problem sein. Ist ne relativ große Kanzlei mit mehreren Anwäten/Notaren (auch mehrere mit Fachrichtung Familienrecht). Werde den Anwalt nochmals drauf ansprechen.
Was das Einreichen des Antrages auf Ehescheidung angeht, habe ich, auch hier im Forum, schon andere Geschichten gelesen (Antrag wurde wg "Einreichung zu Unzeit" abgelehnt etc.). Deswegen war ich ein wenig erstaunt....
Gruß
Martin
Als Soldat kannst Du Dich an den Sozialen Dienst wenden (ist, so glaube ich, entweder bei der Standortverwaltung RD oder beim WBKI in Kiel aufgehängt) ... kann auch sein, dass dieser umbenannt wurde, ist bei mir schon ein Weilchen her.
Hier kannst Du Unterstützung erhalten, auch wenn es mal um eine Betreuung Deiner Tochter gehen sollte. Da es sich hierbei um Beamte handelt und allesamt Erfahrung haben, haben die "manchmal" auch einen guten Draht zu anderen Stellen ... ob zum Jugendamt ... das weiss ich nicht.
Aber ein Gespräch kostet nichts.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.