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Schulwahl bei gemeinsamen Sorgerecht

 
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Leider gestaltet sich die Schulwahl für die Grundschule für meinen großen 6 Jahre etwas schwierig. Er möchte gern mit seinen Kindergarten Kindern in die Schule gehen. Dies wäre bei mir. Die Mutter hat aber derzeit das ABR. Normalerweise werden die Kinder ja immer in der Nähe des Wohnorts eingeschult. Da dies eine sehr sozial schwache Gegend ist, bin ich nicht sehr begeistert.

Lohnt es sich hier überhaupt mit der KM zu streiten wo mein Sohn eingeschult wird. Da ich vermute das die KM sowieso Recht bekommt. Bei einer Mediation kam leider kein Konsens zu stande.

Da ich nicht weiter eskalieren will, bleibt wohl nur die Kröte zu schlucken und den Sohn erst mal in die "meiner Meinung nach schlechteren Schule" gehen zu lassen. 😡

Denn selbst wenn ich recht bekommen sollte, wer garantiert dann das die Mutter Ihn regelmässig in die Schule bringt, und nicht argumentiert der Weg wäre zu weit.(10 Minuten mit der Bahn)

Eigentlich ist doch das gemeinsame Sorgerecht nur ein Papiertiger, wenn man keine Mitbestimmung bei so wichtigen Entscheidungen mehr hat.  ;(
Bleibt nur das Recht auf Umgang und warten auf bessere Zeiten...

Bin auf eure Meinung gespannt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2017 12:08
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Es handelt sich um die Schulwahl für nächstes Jahr. Dieses Jahr wurde mein Sohn noch zurück gestellt. Leider war bisher keine Einigung zu erzielen.

PS. Sorry für die Rechtschreibfehler...habe die Editierfunktion nicht gefunden  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.08.2017 12:40
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meist wird man da eingeschult, wo das Kind gemeldet ist. Da gibt es keine große Wahlmöglichkeit.
Und auch eine schlechte Gegend oder eine Schule mit schlechtem Ruf kann sehr engagierte Lehrer haben.
Hast du dir schon mal ein Bild von der Schule gemacht?

Sophie

P.S. Wichtig wäre jetzt in diesem Jahr die Förderung des Kindes, wenn er aufgrund von Defiziten zurückgestellt wurde. Was muss verbesert werden?

AntwortZitat
Geschrieben : 25.08.2017 13:04
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo rockx,

bei der Schulwahl in Bezug auf Grundschüler, sollte man den Aspekt "Kurze Beine, - kurze Wege" immer stark im Auge behalten. Wenn die Regel nicht gerade ist, dass dein Junior nach der Schule meist zu dir in den Haushalt kommt, muss man auch damit leben, wenn die Mutter der Ansicht ist, dass dieser in der Nähe seines Wohnortes zur Schule gehen soll.
Was die Qualität der Schule anbelangt, solltest du dir mal ein Bild Vorort machen. Wenn das desaströs ist, kann man nochmals mit der Mutter reden.

Ich kann deine Sorge nachvollziehen aber ich sehe ein Defizit bei dem Sohn schon alleine, dass er zurück gestellt wurde. Da scheint es heute schon Baustellen zu geben ohne den Einfluss irgendeiner Schule.

Viele Grüße
Sputnik

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2017 12:23
(@psoidonuem)
Registriert

Es gilt das sogenannte Sprengelprinzip, nach dem die Kinder da in die Grundschule gehen, wo sie auch gemeldet sind.

Bevor Du also irgendein Fass aufmachst, fragst Du am besten erstmal deine Wunschschule, ob die überhaupt Dein Kind aufnehmen würde. Und auch dann bekommst Du das nur mit dem Einverständnis der KM hin.

Aber um die eigentlich Frage zu beantworten, ja das gSR nutzt einem in den meisten Fällen irgendwie ziemlich wenig.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2017 13:12