Tach zusammen!
Auch der "Glückspfirsich" Robsche hat da mal ein Problem, bei dem ihr mir vielleicht helfen könnt.
Meine LG will im Sommer mit ihrem Sohn (J.) zu mir und meinem Sohn ziehen. Sind zwar nur ein paar Kilometer, aber ein Schulwechsel steht damit an. Daher auch der Umzugstermin in den Sommerferien.
Da die beiden oft bei uns sind hat J. auch hier schon etliche Freunde gefunden und kommt gut klar.
Nu das Problem: der KV von J., mit Alk-Problem und psychologischer Behandlung behaftet, will dies verhindern. Dabei versucht er, alles über J. (9 Jahre alt) auszutragen. Also, mit nicht haltbaren Versprechungen usw., J. zu beeinflussen. Nach solchen Gesprächen des KV mit J. (Tel.) ist der immer durch den Wind.
Meine Frage: Hat der KV in so einem Fall Mitspracherecht, von wegen Wohnort- und Schulummeldung?
Habe über die Suchfunktions nix gefunden.
Ach so: J. würde von einer Schule mit vielen Schülern aus "belasteten" Stadtteilen, aufs Land ziehen und freut sich auch schon darauf.
Schönen Schrank sacht Robsche
Hallo Deep,
Meine LG ist noch nicht geschieden, wohnt aber schon 3 Jahre vom KV getrennt mit J. zusammen.
Der KV wohnt ca. 30 km weiter in einer anderen Stadt.
Es besteht kein speziell geregeltes SR oder ABR.
Wohnortwechsel sind ca. 10km. Ich wohne mit meinem Sohn in einem ländlichen Stadtteil mit eigener "einzügiger" Dorfschule. Diese wird aber sehr gut geführt und die von ihr abgehenden Schüler haben meines Wissens in der für sie zutreffenden Schulform "Null Problemo". Auch mein Sohn (11 Jahre) hat im letzten Sommer auf die weiterführende Schule gewechselt und gehört zu den Klassenbesten.
Schon mal Dank
Robsche
Hallo Robsche,
entweder hat die Mutter das alleinige Sorgerecht oder beide das emeinsame. Das ist auf jeden Fall geregelt.
Wenn ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt, hat die Mutter das Einverständnis des Vaters anzufirdern und der Vater kann dies natürlich ablehnen. Ob das bei einem Umzug aber sinnvoll wäre, wage ich zu bezweifeln. Auf jeden Fall aber muss der Vater in diesem Fall gefrgat werden - bei ASR der Mutter nicht.
LG
Biga
Hallo Biga.
Meine LG und der KV haben GSR.
Da der KV die Realität jedoch nicht immer in Sichtweite hat, versucht er J. negativ zu beeinflussen und sich gegen alles zu sträuben, was meine LG plant. Vielleicht ist es besser, wenn meine LG den KV mal in einem "lichten" Moment erwischt und ihn die Schulummeldung unterschreiben läßt.
Da der Schulbesuch in der "alten" Schule nach dem Umzug nur unter erschwerten Bedingungen zu gewährleisten ist, brauche ich ja wohl nicht zu erwähnen.
Dank,
Robsche
Sag mal, ist der Ex Deiner LG ein guter Freund von Dir, oder warum weisst Du so gut Bescheid. Liegen Atteste vor, ob er ein Problem hat, oder ist das nur ein suggerriertes Problem was Deine Gefährtin Dir einzusprechen versucht?
Wie kommst Du darauf, ob deren Kind in den elitären Kreis zu dem Du Dein Kind zweifelsohne zu sehen scheinst willkommen ist?
Und wieso umschreibst Du das Kind Deiner LG so kühl, so sachlich - oder besser - so herzlos?
Sag mal, ist der Ex Deiner LG ein guter Freund von Dir, oder warum weisst Du so gut Bescheid. Liegen Atteste vor, ob er ein Problem hat, oder ist das nur ein suggerriertes Problem was Deine Gefährtin Dir einzusprechen versucht?
Ich finde, das hat mit der Sachwürdigung nüscht zu tun.
Wie kommst Du darauf, ob deren Kind in den elitären Kreis zu dem Du Dein Kind zweifelsohne zu sehen scheinst willkommen ist?
Das wissen auch zusammenlebende Eltern bei einem Umzug nicht.
Insgesamt betrachtet zielen deine Fragen in den Off-Topic-Bereich.
Calm down.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sein Kind befindet sich auf eben dieser Schule, in der das andere Kind eingeschult werden soll.
Er meint den EX zu kennen, diagnostiziert Alkoholsucht und weiteres. Woher weiss man sowas. Soweit ich weiss diagnostiziert ein Arzt und nicht ein neuer Lebenspartner die Gesundheit eines Expartners, oder eines Menschens überhaupt.
Die Realität sieht so aus, das sich in erster Linie einmal die neue LG kümmert und nicht alles von seiten ihres Neuen veranlassen lässt, oder auch nicht. Übers psychische Wohlbefinden wird ebenfalls auch nur ein Arzt zu befinden haben.
Hui, im übrigen wäre ich vielleicht auch ein Stadtbekannter Alkoholiker, weil ich zum Mittag jeden Tag 1 Bier trinke?
Yours
Jenseits des Weisswurstäquators 😮
@suffering_d
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Mein Sohn ist bis zur 4. Klasse auf diese Schule gegangen.
Ausserdem diagnostiziere ich dem KV keine Alkoholsucht, wie du schreibst.
Die Kenntnisse über seinen Zustand beruhen auf Schilderungen meiner LG, deren Mutter und Verwandten des KV und J.
Ausserdem hat das nix mit dem eigentlichen Problem zu tun, das er grundsätzlich alles entgegen den Vorstellungen der KM macht.
Wie kommst du darauf, das ich J. "herzlos" beschreibe?????
Gruß, Robsche