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Sohn 24 Jahre alt möchte Unterhalt

 
(@tiffi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Abend

ich lese hier im Forum schon seit Jahren mit und finde es einfach gut welche Hilfe man bekommt, Fachlich und Menschlich.  :thumbup: Da ich nun wieder von einem großen Problem betroffen bin habe ich mich angemeldet und hoffe etwas Hilfe zu bekommen, da ich im Moment doch ziemlich am Boden bin.
Ich habe einen Sohn zu dem seit mehreren Jahren kein Kontakt besteht ausser wenn er Geld sehen will. Der Sohn wird im Oktober 24 Jahre alt. Ich mußte vor ca 5 Jahren Unterhalt von 500 Euro im Monat zahlen. Bei seiner Mutter ist nichts zu holen da Hartz 4 also bleibt alles an mir hängen. Erst für eine Schulausbildung ( Realschule 10 Jahr ) bis er von der Schule flog weil er einen Lehrer geschlagen hatte. Dann  begann er eine Lehre zum Elektriker welche er dann nach 2 Monaten abgebrochen hat, dann aber vergessen hat mir dies mitzuteilen und ich dann drei Monate weiter Unterhalt bezahlt habe. Dann hat er eine Ausbildung begonnen zum Computertechniker welche nur aus Schule besteht und ich mußte nach Anwaltsschreiben wieder Unterhalt bezahlen. Als ich dann nach dem 1 Schuljahr das Zeugnis angefordet habe bin ich fast umgefallen. Um die 60% Krankheitstage und nur 5er und 6er im Zeugnis.  :gunman: Daraufhin habe ich den Unterhalt eingestellt, selbst dem Anwalt der sich dann schnell gemeldet hat habe ich mitgeteilt das mich kein Gericht der Welt mehr dazu bringt Unterhalt für ihn zu zahlen. Es war dann 3 Jahrelang Ruhe bis gestern. Der Sohn beginnt wieder eine Ausbildung und fordert meine Einkommensnachweise fürs Amt an. Ich bin im Moment ziemlich am Ende weil das ganze scheinbar kein Ende nimmt. Ich bin natürlich auf keinen Fall mehr bereit auch nur einen Euro zu bezahlen.
Wie ist hier die Meinung des Forums zu diesem Fall.

Liebe Grüße

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2015 00:20
(@nadda)
Registriert

Hi,

bei der Vorgeschichte wäre ich mal sehr entspannt. Warum lässt du es nicht einfach auf eine Klage von ihm ankommen?

LG
Nadda

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Geschrieben : 09.09.2015 08:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn das alles nach dem 18. Geburtstag passiert ist wäre ich auch relativ entspannt.

Zumal vor der Tatsache, dass dann jetzt die dritte Ausbildung beginne will:
1. Elektriker - abgebrochen
2. Computertechniker - abgebrochen oder abgeschlossen?
Wie lange hat er dann nichts gemacht bzw. keinen Unterhalt mehr von dir verlangt?
3. Ausbildung zum xxx

Da würde ich  mich im Zweifelsfall versuchen darauf zu berufen, dass du nicht mehr davon ausgehen musstest, dass er irgendwann wieder Unterhalt verlangt.

Sophie

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Geschrieben : 09.09.2015 08:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

offensichtlich will das Amt, dass Du Unterhalt zahlst. Deshalb üwrde ich mich zunächst an den zuständigen Sachbearbeiter wenden und diesem die Geschichte darlegen und auch schriftlich zukommen lassen.

Das Problem besteht darin, dass die Eltern Unterhalt bis zum Ende der 1. Berufausbildung zu zahlen haben, aus diesem Grund wendet sich auch das Amt an Dich. Deshalb solltest Du es dort versuchen zu klären. Wenn das nicht funktioniert, würde ich auf halbjährlichen Bescheinigungen bestehen, die zum einen zeigen, dass er noch die Schule besucht und zum anderen ob er zügig lernt.

VG Susi

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Geschrieben : 09.09.2015 10:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum kann er nicht BAB beantragen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 09.09.2015 10:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Ich bin natürlich auf keinen Fall mehr bereit auch nur einen Euro zu bezahlen.

Hi Tiffi,

ich teile Deine Meinung absolut und würde mit keinen Euro mehr die vorgezeichnete H4-Karriere des Sohnes finanzieren. Das Amt kann ja meinen was es will (Hauptinteresse:
Zahlesel finden), es gibt aber noch Gerichte in Deutschland. Ein Amt kann Dich eben nicht dazu verdonnern zu zahlen, sondern Dich nur dazu auffordern. Ich würde hier meine
teure Freizeit auch nicht in irgendwelche Schreiben oder Gespräche reinstecken, sondern nur ggf. auf Schreiben vom Gericht reagieren. Dazu muss aber erstmal Dein Sohn aktiv
werden. Auch Einkommensnachweise würde ich nicht schicken. Die sind nämlich nur fällig, wenn Bedürftigkeit vorliegt und der Unterhaltsanspruch nachgewiesen wurde. Und der ist
lange vorbei. Vor allem die drei Jahre, die Du nicht gezahlt hast, spielen Dir in die Hände. Also lehn Dich zurück und entspann Dich.

Ja, Du bist verpflichtet die erste berufsqualifizierende Ausbildung zu bezahlen. Nicht aber Faulheit. Der Unterhaltsempfänger hat eben auch die ordnungsgemäße und gewissenhafte
Absolvierung der Ausbildung nachzuweisen. Manche Richter gestehen zwar einen Interessenwechsel zu und nicken auch noch eine zweite ab. In Deinem Fall kann ich mir aber selbst beim durchgeknalltesten Schwarzkittel kein Urteil im Sinne Deines Sohnes vorstellen.

LG,
Mux

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Geschrieben : 09.09.2015 13:59
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Es war dann 3 Jahrelang Ruhe bis gestern. Der Sohn beginnt wieder eine Ausbildung und fordert meine Einkommensnachweise fürs Amt an.

Wer fordert die Auskunft, der Sohn selbst oder das Amt (Rechtswahrungsanzeige oder wie das Ding vom Amt heißt)? Bitte genaue Angaben.
Welche Ausbildung möchte er denn nun beginnen?
Mit endgültiger Verwirkung des Anspruchs würde ich mich noch zurückhalten, letztendlich entscheidet ein Gericht. Da bisher keine Verwirkung festgestellt ist, muss wohl Auskunft erteilt werden.
Sohn wird den kompletten Werdegang seit dem 18. Geburtstag offenlegen müssen.

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Geschrieben : 09.09.2015 22:49
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Der Sohn beginnt wieder eine Ausbildung und fordert meine Einkommensnachweise fürs Amt an.

Solange nicht klar ist, wer "das Amt" ist, macht weiteres Rätselraten wenig Sinn.

Bei dem bisherigen Werdegang würde ich aber selbst den Auskunftsanspruch zunächst abzuwehren versuchen.
Wie, hängt davon ab, um welches "Amt" es geht.

Gruß
United

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Geschrieben : 10.09.2015 08:58
(@tiffi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

zu den Fakten, bisher ist nur ein Brief vom Sohn gekommen in dem steht das er eine Ausbildung beginnt , und er dafür Geld braucht und ich meine Einkommensnachweise an das Arbeitsamt schicken soll. Genau so steht es geschrieben nciht mehr und nicht weniger. Natürlich werde ich nicht dergleichen tun und warten was da noch kommt.

Danke für die bisherigen Antworten.

PS: Ich bin sein Vater, falls ich es finde werde ich mein Geschlecht im Profil noch ändern.

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Themenstarter Geschrieben : 10.09.2015 17:12
(@tiffi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Abend

Es gib was neues an der Front. Gestern kommen zwei Briefe von der Kindergeldstelle. Im ersten wird mir mitgeteillt das er Kindergeld beantragt hat und ich soll dazu Stellung nehmen. Im zweiten wird mir mitgeteillt das er in 2012 zu Unrecht KG bezogen hat und ich es zurückzahlen soll.  :gunman: Ich glaub ich Tick aus, 1104 Euro stehen im Raum.
Dazu muß ich sagen das er seit er 18 Jahre alt ist, einen Abzweigungsantrag gestellt hat und seitdem das KD selbst erhält. Ich bin der festen Überzeugung das ich das nicht zurückzahlen muß und werde. Aber in Deutschland ist vor Gericht alles möglich. :phantom: Was meint ihr.

Liebe Grüße

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Themenstarter Geschrieben : 20.09.2015 20:56




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Tiffi,

leider kann ich dir nicht viel Hoffnung machen. So lange DU derjenige bist der KG-berechtigt ist, bist du auch in der Pflicht Veränderungen mitzuteilen und zu Unrecht bezogenes KG zurückzuzahlen. Du kansnt es dann aber von deinem Sohn fordern (ob dus jemals bekommst ist eine andere Sache)

Mein Mann hat da Erfahrung durch seine Große Tochter. Auf die Frage, wie er denn Veränderungen mitteilen soll, wenn das Kind den Kontakt verweigert und keine Infos rausrückt, wurde nur lapidar erklärt, dass das natürlich ein Problem sei, aber nicht das Problem der Familienkasse.

Du könntest probieren, dass nicht du, sondern die KM KG-berechtigt ist. Dazu dürftest du aber keinen KU mehr zahlen. Dann hat deine Ex das Problem.

Vielleicht kannst du ja auch eine Verrechnung mit dem jetzigen KG-Anspruch erreichen. Aber viel Hoffnung würde ich nicht drauf legen. Auf jeden Fall soltlest du klarstellen ,dass du kein KG beantragst und auch nicht KG-berechtigt sein wilslt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 20.09.2015 21:13
(@tiffi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina

erst eimal Danke für die schnelle Antwort. Da der Sohn seit Jahren einen Abzweigungsantrag gestellt hat bekoomt er ja das KG auf sein KTO ausgezahlt. War es bei eurem Fall auch so.

Liebe Grüße 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2015 22:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, war so.

Trotz (oder gerade weil es ein Abzweigungsantrag ist) ist nach wie vor der KG-berechtigte in der Pflicht alle Veränderungen mitzuteilen oder eben zurückzuzahlen.

Mach dir nicht die Mühe das Problem mit der Hotline klären zu wollen. Die haben von nichts, was nicht Standard ist ne Ahnung. Wenn es nicht zu weit weg ist, dann sprech bei der für euch zuständigen Familienkasse dierkt vor. Manche haben sogar für berufstätige extra "Abenssprechstunden", sprich bis 17 oder 18 Uhr.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2015 23:12