Hallo,
was kann ich tun um an Info#s zu kommen?
Hintergrund:
Sohnemann (10 Jahre) hat sich vor kurzen ein Handy zugelegt...und damit er auch mal ein paar Anrufe bekommt....rufe ich Ihn regelmäßig an.
Da er heute Nachmittag nicht zu erreichen war ausser eben:-) fragte ich Ihn wo er denn gewesen sei.
Jetzt der Hammer: ich war bei einem Arzt der sich mit mir unterhalten hat...ich häää wieso weshalb warum?
Da er zu diesem Thema der falsche AP ist habe ich mir die KM geben lassen und dabei bekam ich folgende Antworten:
- bei welchen Arzt war Sohnemann?
# Psychiater
- Wieso das?
# er hat Probleme
- Wie er hat Probleme...bitte ausführlicher
# er hat Probleme mit Dir & in der Schule...(Sohnemann hat LRS und geht daher auf eine Sprachschule) und er ist auffällig
- Was für Probleme mit mir?
# geht Dich nichts an 😡 :gunman: :gunman: :gunman:
- was für Probleme in der Schule
# kommt in Deutsch nicht mit (Zeugniss 3Wochen her eine 2) :question:
- was heisst auffällig?
# geht Dich nichts an
- Hä...ich bin der Vater
# Ich lebe mit den Kindern alleine und das sind meine Probleme und die gehen Dich gar nichts an!
- Ich möchte mehr Info's ...sind auch meine Kids
# Nö
aufgelegt.
Ich bin derzeit so in Wut...ich könnte die Alte nur schütteln!!!! :gunman: :gunman: :gunman:
Die holde Ex bekommt es nicht auf die Kette die Paarebene von der Elternebene zu trennen 😡
Tja die Frage ist doch...was mache ich jetzt....schütteln ist wohl verboten 🙁
mfg
ein wütender und sich hilflos fühlender papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo Papi,
egal ob GSR oder ASR du hast ein REcht auf Auskunft gegenüber deiner Ex. Dazu gibts auch einen Paragraphen (weiß ihn nicht auswendig und bin zu faul zum suchen 😉 )
Sie muß dir Auskunft darüber geben, nur wenn sie das nicht freiwillig tut bleibt nur klagen *seufz* und das dauert. Wenn es aberso ist, das dein Sohn in Behandlung ist, weil er mit dir ein Problem hat sollte dem Psychiater auch daran gelegen sein sich mit dir zu unterhalten, weil du dann ja aktiv an der bewältigung der Problematik teilnehmen kannst...
ALso sie nett auf den § aufmerksam machen, ansosnten mit Kalge drohen, die dann sie zahlen muß, da du nunmal einen gesetzlichen Anspruch hast. Und wenn möglich dich mit dem Arzt in Verbindung setzen (bei GSR kann er dir sogar Auskunft geben, bzw. muß das)
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
James Bond mag es geschüttelt, nicht gerührt. Ist das nicht rührend? :rofl2:
Liebes exherzschnuckemausipus
im Telefonat mit Sohni bekam ich von ihm Hinweise, er wäre heute bei einem Arzt gewesen, der mit ihm redete. Zur weiteren Klärung für mich sprachen wir beide miteinander.
Du warst leider nicht bereit, mir weitergehende Auskünfte zu erteilen, sondern fabuliertest etwas von Sohni habe Probleme mit mir, die mich nichts angingen. Gerade wenn Probleme mir mir bestünden, was ich zudem abstreite, ginge es mich gesteigert etwas an.
Die Entscheidung, dass Sohne therapeutische Hilfe und Unterstützung bei wasauchimmer in Anspruch nehmen soll ist keine Entscheidung des täglichen Lebens und keine Notfallentscheidung und fällt somit unter die Regelungen unseren gemeinsamen Sorgerechts. Aus diesem Grunde erwarte ich von dir, mir bis zum heuteplus5Tage den Namen des behandelnden Arztes nebst Adresse mitzuteilen, damit ich meinerseits Kontakt aufnehmen kann.
Solltest du mir den Namen nicht mitteilen wollen, müsste ich dies durch eine gerichtliche Entscheidung klären. Die Kosten des Verfahrens hättest du alleinig zu tragen, da die Prozessnotwendigkeit von dir mutwillig und vermeidbar hervorgerufen werden würde.
Mit bestem Gruß
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Papi 74,
ich könnte immer schreien, wenn ich sowas höre.....Man möchte Infos über seine Kinder, man interessiert sich, macht sich Sorgen, fragt andauernd nach.....und die KM sagt schlicht: geht dich nichts an! :gunman: Da könnte ich ausrasten, die haben die Bezeichnung Mutter einfach nicht verdient.!!!
Ist bei uns nämlich genauso: mein LG kriegt null Auskünfte über seine beiden Kinder, alles muß er sich selbst zusammenklauben, bzw. erfährt es über seine Mutter (also die Oma).
Ich hatte in meinem eigenen Thread hier schon über unsere Probleme berichtet. Gestern Abend hat er nach dem allmontäglichen Babysitting die KM gefragt, ob sie ihm erklären kann, warum der Große seit 3 Wochen so merkwürdig ist und erzählt, dass "nur Mami ihn lieb hat, sonst keiner". Antwort von der KM: "Mit so einer Petze wie dir rede ich nicht" und hat ihn stehen lassen. 😡 :gunman: 😡 :gunman: Petze in ihren Augen deswegen, weil er mit seiner Mutter über die Probleme spricht, bzw. die das Theater sowieso selbst jeden Tag mitbekommt und auch mal den Mund aufgemacht hat.
Die KM kriegt es auch bei uns nicht auf die Reihe, dass er zwar sie als Partnerin verlassen hat - NICHT ABER SEINE KINDER. Er sieht die Kids regelmäßig 2-3mal die Woche, kümmert sich rührend, sie sind jedes weekend bei uns.....er ruft den Arzt an, in der KITA.....und hat den Stress nur, weil Madame der Meinung ist, ihm absichtlich nix zu erzählen und ihm damit eins auswischen zu können, bzw. die reale Situation nicht peilt, dass er an seinen Kindern sehr wohl noch interessiert ist....halt nur nicht mehr an ihr.
AAARRGGHHHH....wenn ich manchmal so könnte, wie ich gern würde...... :gunman: Ich verstehe es nicht!!!!!! 😡 😡 😡 :puzz:
Ich würde auch eine Klage einreichen, denn sie ist informationspflichtig, wenn es um die Kinder geht.
LG, Stella
Moin
Auch mal kurz einklink. Deep hat ja schon alles gesagt.
Im übrigen hat entweder deine EX sich strafbar gemacht indem sie dem Psychiater erzählt hat das sie alleiniges Sorgerecht hat, oder der Psychater, da er ohne deine Einwilligung eine Therapie begonnen hat. Selbst das Erstgespräch mit dem Sohn ist eine therapeutische Behandlung. Auch wenn nur geklärt werden sollte ob eine Therapie notwendig ist.
Gruß
Martin
Hallo Papi74,
ich denke nicht das Euer Sohn der falsche AP ist denn es geht ja offensichtlich um Probs die er angeblich mit Dir hat..also warum redest Du nicht mit ihm beim nächsten Umgang mit ihm in einem Vater/Sohn Gespräch über das vermeintliche Problem.
Mit 10 Jahren ist er auch alt genug Dir den Namen des Arztes und den Praxisort zu nennen.
Ob man da nun wieder die Justiz mit reinziehen muss?
Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Ob man da nun wieder die Justiz mit reinziehen muss?
Jep. Weil anders lehrnen solche KM's nicht. Erst wenn es an ihre Kohle geht werden die kompromissbereit. Vorher kostet es ja nur die Talers der anderen.
Gruß
Martin
Im übrigen hat entweder deine EX sich strafbar gemacht indem sie dem Psychiater erzählt hat das sie alleiniges Sorgerecht hat, oder der Psychater, da er ohne deine Einwilligung eine Therapie begonnen hat.
Bei GSR hat der Elternteil die ärztliche Betreuung, bei dem das Kind den Lebensmittelschwerpunkt hat. Dieser Elternteil kann auch Therapien einleiten, die der andere Elternteil ablehnt (z.B. Homöopathie.....). Nur bei schwerwiegenden Eingriffen ist eine gemeinsame Entscheidung beider Eltern notwendig.
Frage: Hast Du einen Hinweis, aus dem hervorgeht, dass eine psychiatrische Behandlung eines Kindes im rechtlichen Sinne ein schwerwiegender Eingriff darstellt???
Vielen Dank für die Antwort--- interessiert mich auch in meinem Falle!
@papi74
eines steht noch nicht da: das JuAmt, bevor eine Klage eingereicht wird. Es gibt JuÄmter, die Elterngespräche fördern. Weiß jedoch nicht, wie das JuAmt bei Dir arbeitet.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo an alle
vielen Dank für Eure zahlreichen Ratschläge.
Als erstes werde ich DeepThought Vorlage verwenden um Madame dahingehend zu bewegen Info's rauszurücken.
Mal abwarten ob was passiert :question: :question: :question:
Hallo Papi74,
ich denke nicht das Euer Sohn der falsche AP ist denn es geht ja offensichtlich um Probs die er angeblich mit Dir hat..also warum redest Du nicht mit ihm beim nächsten Umgang mit ihm in einem Vater/Sohn Gespräch über das vermeintliche Problem.
Auch werde ich am WE das Gespräch mit Ihm suchen...Das Problem ist, dass er auch eine sehr starke Mutterbindung hat und wenn ich Ihn zu doll ausquetsche bringe ich Ihn sicherlich in Gewissensnöte.
Ich weiss nicht was die KM für ein Programm bei den Kids fährt.
Fakt ist aber, das die beiden nicht wissen wie sie sich verhalten sollen, wenn Sie mich mal mit der KM durch Zufall ausserhalb meines Umganges antreffen.
Hier ist eine regelrechte Flucht zu bemerken ;(
@papi74
eines steht noch nicht da: das JuAmt, bevor eine Klage eingereicht wird. Es gibt JuÄmter, die Elterngespräche fördern. Weiß jedoch nicht, wie das JuAmt bei Dir arbeitet.
Gruß
Kleinegon
Ich habe damals bei der Trennung mal Post vom JA bekommen....so nach dem Motto " Wir bieten Gespräche an usw."
Ein Bekannter in gleicher Situation hatte damit nicht sonderlich viel Erfolg gehabt...eher im Gegenteil...
Und noch eine Baustelle aufreissen...dafür fehlt mir die Zeit, das Geld, und vorallem die Kraft.
Die Probleme scheinen neben meiner Person auch sehr stark aus dem Bereich Schule zu kommen...
Ich hatte mit der Klassenlehrerin von Sohnemann mal ein Papaheft eingeführt. Sprich es gab ein Heftchen was Sohnemann zwischen mir und der Lehrerin immer hin und her getragen hatte.
So war ich am Anfang immer recht gut informiert, nachdem aber das 10 Heft weg war ist die ganze Sache eingeschlafen.
Leider besteht zu der Klassenlehrerin auch kein telefonischer Kontakt...alle anderen Versuche werden seitens der KM torpediert.
Naja...ich will jetzt mal aufhören mit dem Jammern und loslegen...
Vielen Dank für Eure Tipps :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
@ kleinegon:
Bei GSR hat der Elternteil die ärztliche Betreuung, bei dem das Kind den Lebensmittelschwerpunkt hat. Dieser Elternteil kann auch Therapien einleiten, die der andere Elternteil ablehnt (z.B. Homöopathie.....). Nur bei schwerwiegenden Eingriffen ist eine gemeinsame Entscheidung beider Eltern notwendig.
Frage: Hast Du einen Hinweis, aus dem hervorgeht, dass eine psychiatrische Behandlung eines Kindes im rechtlichen Sinne ein schwerwiegender Eingriff darstellt???
Vielen Dank für die Antwort--- interessiert mich auch in meinem Falle!
Wenn ich Phoenix in seinem Threat richtig verstanden hab darf er seine Tochter keinem Therapeuten vorstellen, gerade weil die KM die Zustimmung verweigert. ALso schließ ich da mal darus das es dabei eben nicht um eine alltägliche Entscheidung handelt. Es ist js schließlich kein Schnupfen der mal kommt und ganz schnell wieder weg ist.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Nachtrag:
Ich habe nichts dagegen, dass sich KM mit Sohnemann in professionelle Hilfe begibt...eher im Gegenteil...wenn Probleme da sind benötigt amn schnell Hilfe...soweit auch in Ordnung.
Nur ich will informiert werden ;(
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Servus papi74!
Meine Bald-EX hat genau das selbe betrieben.
Ich habe ergänzend zu Deeps obigem Vorschlag in meinem damaligen Schreiben noch hinzugefügt:
"Dein Verhalten könnte im Familiengericht als "Unfähigkeit", die elterliche Sorge vollumfänglich wahrzunehmen, angesehen und mit einer gelben Karte geahndet werden. Als Fußballfan weißt Du, was im Wiederholungsfall passieren könnte."
Der Informatiosfluß ist besser den je 😉
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Morgen Papi,
ich meitne ja auch nicht, das du etwas dagegen haben könntest. Ich hatte dich schon so verstanden ,das dir daran gelegen ist, das eurem Sohn geholfen wird, aber das du eben informiert werden willst und möglichst miteingebunden in die Behandlung.
Mir fiel nur auf, das Phoenix als Mann die Zustimmung zu einer Therapie der Tocher benötigt, während du noch nichtmal informiert wirst, obwohl anscheindend deine Zustimmung zur Behandlung ja nötig wäre... ich steh mal wieder vor der berühmten Wand des deuteschen Rechts, das für mich als Laien eindeutig formulierte Gesetze geschlechtsspezifisch auslegt...
btw: mein Mann wird auch nie gefragt, ob er mit irgendwelchen Therapien oder Begutachtungen einverstanden ist, wenn er Glück hat erfährt er davon. Interessant war das Gutachten über die Bewilligung des Sonderpädagogischen Bedarfs seiner Kleinen. Da wird vom Vater-Tochter-Verhältnis gesprochen.... "die KM gibt an: ...." *lol* vielleicht wäre es sinnvoll auch mal den VAter zu fragen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin
Berufsordnung
der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten
und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
im Lande Bremen§ 10
Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht(3) Jede psychotherapeutische Behandlung bedarf der Einwil-
ligung des Patienten und setzt seine Aufklärung voraus. Ande-
re gesetzliche Bestimmungen bleiben davon unberührt. Die
Aufklärung hat in einer sorgfältig auf die Befindlichkeit und
Aufnahmefähigkeit des Patienten, bei Kindern und Jugendli-
chen auch der Eltern und Erziehungsberechtigten, abge-
stimmten Form und rechtzeitig zu erfolgen.§ 12
Umgang mit minderjährigen Patienten
(1) Bei minderjährigen Patienten haben Psychotherapeuten
ihre Entscheidung, eine psychotherapeutische Behandlung
anzubieten, unter sorgfältiger Berücksichtigung der Einstel-
lungen aller Beteiligten zu treffen. Sie haben allen Beteiligten
gegenüber eine professionelle Haltung zu wahren.
(2) Einwilligungsfähig in eine psychotherapeutische Behand-
lung ist ein Minderjähriger nur dann, wenn er über die behand-
lungsbezogene natürliche Einsichtsfähigkeit verfügt. Verfügt
der Patient nicht über diese Einsichtsfähigkeit, sind die Psy-
chotherapeuten verpflichtet, sich der Einwilligung des oder der
Sorgeberechtigten zu der Behandlung zu vergewissern.
(3) Können sich die Sorgeberechtigten nicht einigen, ist die
Durchführung einer Behandlung mit dem noch nicht einsichts-
fähigen Patienten von einer gerichtlichen Entscheidung ab-
hängig.
(4) Die Einwilligung der Sorgeberechtigten setzt deren umfas-
sende Aufklärung entsprechend § 10 voraus.
(5) Einsichtsfähige minderjährige Patienten sind umfassend
gemäß § 10 aufzuklären. Ihre Einwilligung in die Behandlung
ist einzuholen.
(6) Psychotherapeuten sind schweigepflichtig sowohl gegen-
über dem einsichtsfähigen Patienten als auch gegebenenfalls
gegenüber den am therapeutischen Prozess teilnehmenden
Bezugspersonen hinsichtlich der von den jeweiligen Personen
ihnen anvertrauten Mitteilungen. Es gelten die Ausnahmen
entsprechend den Regelungen nach § 5.
Quelle Es ist zwar für Bremen aber der Grundsatz ist generell gegeben.
Denke das sollte das sein, was ihr sucht. Also entweder hat der Psychologe seine Sorgfaltspflicht grob fahrlässig verletzt (sollte zu einem Berufsverbot oder einer Abmahnung von der Ärztekammer führen) oder die KM hat angegeben, das sie allein Sorgeberechtigt ist.
Gruß
Martin
Hi Phoenix,
hm deine Schlußvorlgerung ist natürlich richtig, aber was wird passieren?
Nichts, der Therapeut wird angeben, davon ausgegangen zu sein, das die KM das ASR innehat, die KM wird angeben nicht gefragt worden zu sein und auch nicht gewußt zu haben, das eine Einwilligung des KV vorliegen muß.
Und dann?
Hoffentlich wird der Typ dann wenigstens einsehen ,das er dem KV Auskunft erteilen muß und ihn in die Problematik miteinbeziehen muß. Aber was, denn er sich auf seine Schweigepflicht beruft, weil Dinge besprochen werden ,die mit der KM zu tun haben und damit den Vater nichts angehen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hy zusammen,
wie wäre es wenn wir papi 74 zuliebe einmal bei den umsetzbaren fakten bleiben?
der von deep vorgeschlagene brief ist doch bis jetzt der einzige vernünftige ansatz.
den psychologen jetzt in die pfanne zu hauen nur weil es evtl. möglich ist ,wäre völlig kontraproduktiv!!!
zuerst geht es doch darum das papi74 eine auskunft über seinen sohn im allgemeinen und die behandlung im besonderen zusteht und wie er sie durchsetzen kann.
ob ASR oder GSR ist ersteinmal nebensächlich.
ich würde empfehlen das papi74 versucht einen termin mit dem psychologen zu bekommen für ein klärendes gespräch,besonders unter dem hintergrund das er ein teil der probleme darstellt die eine behandlung nötig machen.
wenn der psychologe sein handwerk versteht wird er darauf eingehen.
ansonsten wissen wir doch alle das "recht haben und recht bekommen" zwei völlig unterschiedliche dinge sind gerade in der frage war es die mutter oder der vater?
aus persönlicher erfahrung muss ich aber sagen das ICH einen psychologen nur als letzte lösung mit hinzuziehen würde wenn es wirklich nötig ist.
so manche "mutter" die ihr kind vom vater heilen will ist der meinung das eine therapie ein schlauer weg wäre ohne zu bedenken das dieser berufsstand ein kind das es einmal in den klauen hat nur ungern wieder loslässt!! 😡
da gab es mal das zitat:"die geister die ich rief!"
gruss sandgren 8)
Hallo Zusammen,
ja, nochmals vielen Dank für die Unterstützung.
Ich werde wie bereits geschrieben, erstmal alles versuchen friedlich zu lösen.
Ich habe Madame einen netten Brief geschrieben ...Dank Deep's Vorlage 😉 und ich habe es geschafft, einen Termin bei der Klassenlehrerin von Sohnemann zu bekommen.
Dem Termin bin ich schon vor langer Zeit hintergelaufen (nur zu Info).
Wenn ich die Adresse des Psychiater habe, dann werde ich mich bei Ihm nett & höflich vorstellen und mich dann erstmal aufklären lassen....was Sohnemann betrifft.
Ich denke dann wird sich auch der Rest geben...hoffe ich.
Also ich werde die Ergebnisse der angestossenen Aktionen abwarten und dann ggf. weiterführende Schritte einleiten.
mfg
papi74
PS. Bin Euch echt dankbar für die Unterstützung!!! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
@Martin
Vielen Dank, das hab ich gesucht!
@jpapa74
Wenn ich die Adresse des Psychiater habe, dann werde ich mich bei Ihm nett & höflich vorstellen und mich dann erstmal aufklären lassen....was Sohnemann betrifft.
Genau das habe ich auch gemacht -- insbesondere mit dem Hinweis, dass alle Beteiligten in einer Therapie beteiligt sein sollten. Nur dann kann sie sinnvoll sein. Ein Kind allein ist psychologisch nicht krank -- die Umstände kann es zu stark belasten, dass es Auffälligkeiten zeigt. Und zu den Umständen gehören die Eltern.
Gruß
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Hallo,
ich hatte ja Madam nun das Schreiben (Vorlage von Deep :thumbup:) zukommen lassen und gestern nochmals drauf angesprochen...
Nun ratet mal was Sie sagte: Nö!!!
Jetzt hatte ich am WE die Kids bei mir und hatte mir dann mal den Großen geschnappt in einer ruhigen Minute und versucht bei Ihm Info's zu bekommen.
Seine Antwort...ich muß und ich möchte Dir dazu nichts sagen :question:
Ich habe es dann auch erstmal sein gelassen.... Im laufe des WE's rutschte dem Kleinen dann auch noch raus, dass er operiert werden müsste (Ohren).
Aufeinmal fährt der Große den Kleinen an...das darfst du doch nicht sagen 😡 😡 😡
Die Ex....kann man echt nur schütteln...die Kids werden dermaaßen unter Druck gesetzt, dass Sie sich kaum noch was zu sagen trauen....
Mir wird jetzt wohl nichts anderes übrigbleiben, als meinen RA zu beauftragen eine Klage einzureichen.
Man man man wie kann man als Mutter das seinen Kindern antun?
Wieso fällt es vielen Exen bloss so schwer die Paarebene von der Elternebene zu trennen.
Naja, ich hatte doch für Morgen mal ne Stunde Freizeit für mich eingeplant...kann mal man machen...oder man rennt zum RA und verbringt dort seine Zeit in der gut geheizten Stube (sark. gem.)
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Servus Papi74,
die Art und Weise, wie KM die Kinder "missbraucht" (in diesem Fall zur Verschwiegenheit verdonnert), ist mit ein Grund, warum die Kinder irgend wann mal psychotherapeutische Hilfe benötigen :gunman:.
Kinder wollen erzählen und nun kiregen sie einen Maulkorb verpasst, was sie unnötig verunsichert und veränstigt. 😡
Ich habe das Gleiche durchgemacht, mittlerweile sagen mir die Jungs, was ich für mich behalten soll oder wenn sie meine Unterstützung brauchen, um mit KM das eine oder andere zu "regeln". KM hat ein gewaltiges Problem, dass mich die Jungs ins Vertrauen ziehen ... auf der anderen Seite hat sie doch schon gespannt, dass die von ihr angesetzten Maulkörbe ein Schuss nach hinten waren/sind.
Meine Erfahrung bisher:
Man(n) kann eigentlich nur entgegenwirken, wenn man der holden EX zeigt, wo der Hammer hängt und mit den Kindern redet und ihnen immer wieder zeigt, sie können und dürfen uns vertrauen!
Ich wünsch´ Dir ein erfolgreiches Gespräch domani!!
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!