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(@tatico)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

ich brauche einen Rat.

Meine Situation ist folgende:

Meine Lebensgefährtin hat vor kurzer Zeit unsere Beziehung beendet.

Wir waren nicht verheiratet.

Sie hat einen 11 jährigen Sohn, von dem ich nicht der leibliche Vater bin und eine 5 jährige Tochter  von uns Beiden.

Ich zahle laut Düsseldorfer Tabelle Alimente für unsere Tochter.

Meine  „Ehemalige“ wohnt mit den Kindern in Ihrer Eigentumswohnung in dem Haus Ihrer  Eltern.

Meine  Frage und Sorge ist, was ist wenn ich nicht mehr bin?

Sie bekommt ja keine Rente von mir.

Sollte ich eine Risikolebensversicherung für meine  Tochter abschließen oder was ist da am sinnvollsten.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2007 15:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Falls dir etwas passiert, dannbekommt deine Tochter ganz normal Halbwaisenrente. Damit ist sie "versorgt". Deine Ex kann sich schließlich selbst versorgen.

Klar kannst du eine Risikolebensversicherung abschließen und deine Tochter als Begünstigte einsetzen. Dann mach aberauchgleichzeitig ein Testament, das sie das Geld erst mit Volljährigkeit bekommt, oder das ein Verwalter für dieses Geld eingesetzt wird, der nicht den Namen ihrer KM trägt. Denn wenn die KM dasGeld verwalten kann, im Falles eines Falles, dann ist nicht garantiert das das Geld auchwirklich deinerTochter zur Verfügung steht bzw. ihr zugute kommt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2007 15:21
(@bengel)
Registriert

hallo,

noch schnell ein hinweis von mir. ich hatte auch zu gunsten meiner kinder eine RLV abzuschliessen wollen, bei einem direktversicher.

da ich wahrheitsgemäss angegeben hatte, während der trennungsphase in therapeutischer behandlung gewesen zu sein, bin ich 2mal ohne begründung abgelehnt worden. nun

mache ich es so, dass für die gleiche monatliche summe (135 €) einen dynamischen, hochverzinsten vertrag zur zusätzlichen altersversorgung abgeschlossen habe, der im falle eines falles den kindern zu gute kommt. ist zwar nicht ganz so wirkungsvoll, aber was soll man machen.

beruhigend ist das alter der kinder (14 und 18) und die tatsache, dass es die schon erwähnte halbweisenrente gibt.

gruss

bengel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2007 15:30
(@tatico)
Schon was gesagt Registriert

Danke schon einmal für die beiden Antworten!!!

Wie erfahre ich wie hoch die Halbweisenrente ausfallen wird?

Gruß
Tatico

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.05.2007 17:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Frag bei deinem Rentenversicherungsträger nach. Die zahlen ja auch die Halbwaisenrente aus. Die können dir sicher Auskunft erteilen.

Ich hoffe die Frage hat nur einen theoretischen Grund und keinen gesundheitlichen oder den Grund das du Dummheiten planst...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2007 18:01
(@tatico)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
....hat nur einen theor.. Grund.
Ich möchte nur wissen ob die Versorgung reichen würde.

Vielen Dank

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.05.2007 11:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann frag einfach mal nach. Auf jeden Fall wird der unterste Betrag der DDT gezahlt. Ob´s auch merhsein kann, weiß ich nicht, bei uns ist es halt so. Kann aber sein das sich das auch nach den Beitragsjahren richtet.

Das hab ich grad noch gefunden:

Berechnung der Halbwaisenrente

Der Monatsbeitrag der Halbwaisenrente berechnet sich nach der Formel:

Steigerungszahl x Rentenfaktor 0,2 x Allgemeiner Rentenwert = Monatsrente

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 25.05.2007 15:44