Guten Morgen Foris,
meinen LG beschäftigt seit einigen Tagen ein Fall, bei dem ich Euch um Rat fragen wollte:
Letztes Jahr wollten mein LG und die KM ein Sparbch für die Kleine einrichten (GSR).
Die KM besorgte die notwenigen Unterlagen der Sparkasse dafür und lies diese von meinem LG ausfüllen. Dabei kreute er eben auch an, dass BEIDE Eltern nur GEMEINSAM verfügungsberechtigt sein sollen.
Er hat lange überlegt, und sich auch vorher bei einer Kundenbetreuerin von der Sparkasse bereaten lassen. Aber schließlich hatter er auch vor, auf das Konto Geld einzuzuahlen und wollte vermeiden, dass die KM einens Tages allein das Kotno "leerräumt".
Die Unterlagen hat er ihr dann Ende November unterschrieben wieder mit zurück gegeben, mit der Bitte ihm doch die Kontonummer nach Eröffnung mittzuteilen.
Die Wochen gingen ins Land.
Auf Nachfragen teilte die KM meinem LG dann mit, dass sie das Sparbuch nicht eröffnen könne, da es dann zu Ihren Hartz IV Leistungen mitgezählt werde.
Nun hat die KM aber seit August wieder Vollzeitarbeit und hat auch umgehend das Sparbuch eröffnet. Wir haben dadurch nur durch Zufall erfahren :gunman:
Nach abermahligem Dränglen hat sie dann die Kontonummer rausgegeben.
Als mein LG dann auf der Sparkasse Geld für die Kleine einzahlen wollte, erfuhr er, dass KEINE gemeinsame Verfügungsberechtigung besteht. :question: 😡
Die Sachbearbeiterin auf der Sparkasse konnte ihm nicht erklären wieso und warum. Einen unterschrieben Vertrag konnte sie ihm allerdings auch nicht vorweisen. Glücklicherweise schaltete sich eine sehr nette Sachbearbeiterin der Bank ein und half meinem LG folgendermaßen: es wurde ein neuer Antrag ausgefüllt, mit seiner Unterschrift und dem Kreuz an der richtigen Stelle (Verfügungsberechtigung). Nun wird die Mutter nochmals eingeladen um dies zu unterschreiben.
Meinen LG beschäftigt nun aber, wie kann da sein? Hat die KM dem Antrag neu ausgefüllt, weil ihr diese Art der Berechtigung nicht gepasst hat? Dann hat sie doch aber seine Unterschrift fälschen müssen ...
Die Bank kann heute nicht mehr erklären, wie es dazu gekommen ist.
Fazit meines LG: Der KM nichts blanko unterschriebenes mehr mitgeben ohne das vorher ihre Unterschrift darauf ist, oder nur gemeinsam abgeben!
Muss denn eine Bank nicht nach dem KV fragen? Im Prinzip könnte da doch zu Hause jeder unterschreiben und am nächsten Tag ist das Konto (ohne Wissen des KV) eröffnet!
ratlose LG
Warum macht er für das Kind nicht ein eigenes Konto auf?
Wie uns erklärt worden ist, das, so lange es auf den Namen der Kleinen läuft, man ja auch die Zustimmung der KM braucht.
Und auch hier muss die Verfügungsberechtigung geklärt werden.
Die KM wollte dies nicht unterschreiben.
O-Ton: "Es reicht doch ein Sparbuch".
Oh, sind die in Deutschland immernoch auf dem alten Stand? Dann machts halt eines in Ö auf, da braucht man keine zweite Unterschrift. Ich persönlich würde diese Methode favorisieren, da es dann wirklich keine Probs mit dem anderen Elternteil gibt.
edit
Hi,
also hier muss die Bank sich eine Erklärung zum Sorgerecht vorlegen. Selbst ich musste das, obwohl der Bank von Anfang an bekannt war, dass ich allein Sorgeberechtigt war. Als mein Ex-Oartner auszog, wurde ich danach gefragt, weil er seine Konten geändert hatte.
Kommt man also eigentlich nciht drumrum. Wahrscheinlich weiß die Bank, dass sie einen Fehler gemacht hat...
LG
Biga
Wo ist "Hier" ?
Sorry, hier ist Deutschland. Gilt wohl nicht nur für meine Bank in NRW sondern wohl fürs Ganze...
Das mein LG und seine Ex gemeinsames Sorgerecht für die Tochter haben, war und ist der Bank bekannt.
Meinen LG interessiert halt nur, wer wirklich den Fehler gemacht hat:
die Bank oder hat die KM die Unterschrift gefälscht um im Nachhinein das Kreuz an die für sie richtigen Stelle (Verfügungsberechtigung) zu setzen?
Aber jetzt werden wir das wohl nicht mehr herausbekommen 😡
Wie wärs denn mit sogenannten "Tagesgeldkonten"?
Oder bei einer Direktbank?
Das Konto auf den Namen der/des kleinen, und das Bezugskonto auf den Vater... (der hat dann auch den PIN und bekommt die TANs).
Da das ganze elektronisch passiert, werden unterschriften und Vollmachten unnötig...
einmal eingerichtet und gut (solange man einen PC hat) :crash:
Das mein LG und seine Ex gemeinsames Sorgerecht für die Tochter haben, war und ist der Bank bekannt.
Meinen LG interessiert halt nur, wer wirklich den Fehler gemacht hat:
die Bank oder hat die KM die Unterschrift gefälscht um im Nachhinein das Kreuz an die für sie richtigen Stelle (Verfügungsberechtigung) zu setzen?Aber jetzt werden wir das wohl nicht mehr herausbekommen 😡
Hm, tut mir leid, aber ist das nicht mehr, als nur Krümelpickerei? Soll doch Dein LG was eigenes machen, sofern er will. Dunkel kann ich mich aber erinnern, das eine Ex, die mal meine Frau war diverse Sparkonten abgeräumt hat - tut nichts zur Sache, weil die beiden eh eine grundsätzliche Verfügung haben wollten, allerdings gehen bei dem HickHack meine Alarmglocken an.
Scheint eher so, als das die Ex bestrebt ist auch alleinig aufs Konto zugreifen zu können. Also ich würd mir das innhaltlich insgesamt nicht antun, wozu und warum auch?
dann ganz einfach auf dieses konto nix einzahlen und für das kind ein konto einrichten ,das zwar dem vater gehört, aber das dem kind mal zugute kommt. ich glaub da gibts irgendwas (oder gabs zumindest) und da braucht man nochnichtmal die zustimmung des anderen elternteils
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Zweitmama
Ich dachte so ne Probleme hab nur ich, hab mich wohl geirrt.
Aber mal im Ernst. Ich hatte vor einem Jahr genau das gleiche Problem. Da der Bank bekannt war und ist, dass GSR besteht ist eine Kontoeröffnung ohne Unterschrift des zweiten Sorgeberechtigten nicht möglich oder sollte es sein. Jedoch ist es der KM jederzeit möglich bei einer anderen Bank mit Vorlage der Geburtsurkunde ein Konto für das Kind zueröffnen. Wenn der KV auch eine Geburtsurkunde hat kann er das auch.
Ist dies jedoch nicht der Fall, liegt der Fehler bei der Bank. Somit ist der Vertrag zwischen KM und Bank anfechtbar. Allerdings würde ich mich auf das Theater nicht einlassen. Vielmehr solltet ihr mit den Argumenten der KM argumentieren. Es gibt die möglichkeit, dass nur ein Elternteil Zugriffsberechtigt ist, dies erfordert aber auch die Unterschrift des zweiten Elternteils. Und was dem einen recht ist muss dem anderen billig sein.
Was ich schon in meinem Falle nicht verstanden habe, ist die Tatsache, dass man es doch zum Wohl der Kinder tut. Aber scheinbar überwiegt da bei manchen Elternteilen mehr der Stolz und die Strheit dem anderen was nicht zugönnen als die Vernunft. Kurzum, hin zur Bank und denen klar machen das der Kontvertrag unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde und somit anfechtbar wenn nicht gar rechtunwirksam ist und gleichzeitig auf legalem Wege ein Sparbuch mit alleiniger Vollmacht des KV für das Kind beantragen.
Knuddel