Hallo beisammen,
ich bin zum ersten mal hier und habe versucht das Problemfeld "Sparbuch" im Forum durchzuforsten,
das ungefähr dem Stand meiner jetzigen Situation entsprechen würde, jedoch fand ich
nichts passendes oder ich suchte zu ungenau, daher hier eine kleine Bitte um Klärung, wie ich mich verhalten soll.
Ich weiss, Sparbuch ist gerade nicht die beste Sparanlage, aber es ist nun mal passiert und
war für meine Tochter, die inszwischen 10 Jahre alt ist, als kleine Sparanlage für das Führerschein oder anderes gedacht, wenn sie 18 wird und dieses Büchlein in die Hand
gedrückt bekommt.
Nun zum eigentlichen Thema:
Offensichtlich sucht meine Exfrau wieder Streit und fordert die 2000 Euro wieder
zurück auf das Sparbuch der gemeinsamen Tochter, die ich nur damals im Jahr
2001 als Einlage von mir persönlich angelegt habe, gleich am ersten Tag der Eröffnung.
Damit würde man in den Genuß der höheren Zinsgutschriften kommen, was auch
meiner Tochter zugute kam. Wie halt so ist, waren wir so verblieben,
2000 Euro bei Bedarf wieder herauszunehmen. Natürlich hatten wir dies nur
mündlich vereinbart...:-(
Jedoch im Jahr 2009 musste die ansässige Bank raus aus der Stadt und bietet
mir keine Möglichkeit, Bargeld und Gutschriften in das Sparbuch einzuzahlen.
Lediglich wurde ein Angebot von damals mit 3,6 Prozent auf eine Fondanlage ab 5000 Euro
offeriert, so viel war leider im Sparbuch nicht drin, schätzungsweise ca 3900 Euro.
Ich musste es auflösen und suchte nach andere Alternativen.
Wir (Exfrau und ich) haben dann gemeinsam auf ein anderes Sparbuch (andere Bank)
für die Tochter übertragen, im Jahr 2010 unterschrieben abzüglich von meiner
Einlage. D.h. Sparbetrag ca. 1980 Euro.
Jetzt kommt Ihr Sinneswandel und schreibt mir vor kurzem per Email(zwei Jahre später),
es wäre Vertrauensbruch und 2000 Euro
gehöre der Tochter ganz alleine und ich hätte kein Recht es einfach abzuziehen
und sie will das Jugendamt einschalten und fordert genaue Auflistung
der ganzen Einzahlungen... etc. und klar bittet um sofortige Stellungsnahme.
Ich habe Ihr mündlich die Vorgehensweise erklärt und damals, war sie einverstanden
und jetzt ich frage mich, warum hat sie dann unterschrieben, da die Bank von
beiden Erziehungsberechtigten Unterschriften sowieso benötigten (GSR).
Was mache ich denn nun?
Wir haben gemeinsames Sorgerecht und alle Einzahlungen (Geldgeschenke)
hatte ich alle bisher vorgenommen. Dummerweise habe ich nicht alle
alten Einzahlungsbelege, damit ich es beweisen könnte zwischen dem
alten und neuen Sparbuch. Ich bereue es, nicht alle Papiere gesammelt
zu haben...aber wer tut dies in vollen 10 Jahren oder mehr, hm.
Ein Schreiben von der alten Bank habe ich noch zu den Akten, woraus
ersichtlich ist, daß keine Bareinzahlungen möglich wäre...viel ist es leider nicht
Schon mal danke im voraus.
Grüße,
Didinator
Jetzt mal zum Hergang - obwohl ich der Ansicht bin das das rechtlich unbedeutend ist:
Das Sparbuch lief auf den Namen deiner Tochter, und beide Eltern waren bevollmächtigt?
Wieso hat es dann jetzt die KM?
Ich würde das ganz simpel handhaben - zumal hExe ja auf Streß gebürstet ist:
Teile ihr lapidar mit das du keine Anspruchsgrundlage für ihr Anliegen siehst.
Fertig.
Dann kann sie sich gerne selber beim JA zu Affen machen - die interessieren irgendwelche Sparbücher keinen Meter.
Gruß
Habakuk
ja, das Sparbuch lief auf den Namen meiner Tochter und beide Elternteile
waren bevollmächtigt.
Vielleicht noch eine Anmerkung:
Sogar die postalische Anschrift bei allen Bankkorrespondenzen an meine Tochter
sind auf meine aktuelle Adresse eingetragen unter c/o.
Das Sparbuch liegt bei mir.
Ihr mitzuteilen, daß ich keine Anspruchsgundlage für Ihr Anliegen habe,
könnte ich ihre Reaktion schon im voraus sehen, sie würde gleich an die Decke gehen ... 😉
Viele Grüße,
Didinator
Moin
Wenn Du das uneingeschränkte GSR hast - also inkl. Vermögenssorge - dann ist es Deine einzige Pflicht, dies irgend wann mal der Tochter zu erklären. Und ich bin sicher, sie wird fragen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
@oldie
Ich kann Ihre These leider nicht ganz folgen, was ist damit gemeint?
Ich habe nicht das alleinige Sorgerecht, sondern gemeinsames Sorgerecht mit der Exfrau.
Natürlich hat man es als Vater weit weniger Rechte als was es auf dem Papier steht.
Aber wem erzähle ich das...
Viele Grüße,
Didinator
Moin
GSR bedeutet, dass Alltagsentscheidungen von jedem ET allein wahrgenommen werden können. Die Entnahme von Geld von einem Konto ist solch eine, eine Kontoeröffnung oder -kündigung hingegen eher nicht. Von daher ist es unwesentlich, wieviel Geld auf dem Konto ist. Solange es sich nicht um bedeutende Summen (siehe z.B. sozialrechtl. Schonvermögen) handelt. 2000€ dürften da noch nicht drunter fallen.
Daher empfehlen wir auch immer, z.B. ein Ausbildungskonto für das Kind nicht auf den Namen des Kindes laufen zu lassen, sondern auf den eigenen. Zumal wenn man dort alleine einzahlt und ein strittiges Verhältnis zum anderen ET vorliegt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ah, danke, jetzt ist es mir viel klarer geworden. 🙂
Viele Grüße,
Didinator
Vorerst werde ich erstmal keine Stellungsnahme der Ex geben und
warte einfach auf das nächste Umgangswochenende ab, wenn
ich meine Tochter abholen werde.
Dann sehen wir weiter, was sich nach der "Face-to-Face"-Situation
ergeben wird...
Viele Grüße,
didinator
Moin
wenn ich meine Tochter abholen werde.
Dann sehen wir weiter, was sich nach der "Face-to-Face"-Situation ergeben wird...
Vorsicht. Genau aus solchen Situationen heraus können unschöne Eskalationen im Beisein des Kindes entstehen. Achte auf Deine Worte, den Tonfall, Deine Körpersprache. Ich will sagen, bleibe entspannt, ruhig und sachlich.
Ich persönliche halte das für kein Thema, welches bei der Übergabe des Kindes auch nur angesprochen werden sollte, wenn eine strittige Auffassung bereits vorliegt. Du selbst hast auf ihren plötzlichen Sinneswandel nach 2 Jahren hingewiesen. Könnte es sein, das sie selber auf das Geld zugreifen möchte?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ja, dies ist mir bewusst und werde mir meinen kühlen Kopf bewahren, um erst mal
gar keine brenzlige Situation entstehen zu lassen und halte mich bedeckt.
Ich vermute, die Ex will was schriftliches von mir haben, um weitere "Angriffsfläche"
zu finden oder mir mehr Angst einzujagen. Sie schreibt, sie will der alten Bank
Schadenersatzforderung stellen, weil ich angeblich eigenmächtig das Konto aufgelöst
haben sollte. Aber die Bank musste schließen und ich hätte danach keine Möglichkeit auf
weitere Bareinzahlungen, was ich Ihr vielleicht nochmals erklären müsste (Hat die Ex wieder Gedächtnisschwund? :mad:).
Es könnte sehr wohl sein, daß sie es versucht hat, in den letzten Wochen was abzuheben,
jedoch ohne persönliches Geheimwort kommt man an das Sparbuch nicht ran, das ich Ihr
jedenfalls bis jetzt nicht verraten habe. Vielleicht dieser Anlass...
Evtl. ist dieser kleine Hintergrundsinformation für Euch interressant:
Bei einer Zustimmungserklärung bei Minderjährigen des gesetzlichen Vertreters
zur Eröffnung der Sparkonten heisst es unter anderen Punkten:
.....
Wir sind gemeinsam erziehungsberechtigt. Hiermit bevollmächtigen wir uns gegenseitig,
so dass jedes Elternteil gegenüber der Bank alle Vermögensangelegenheiten der/des Minderjährigen,
insbesondere Änderungen der Bankverbindung oder des Geheimworts, Verfügungen, Kündigungen,
Auflösungen sowie die Einrichtung weiterer Konten und Depots, alleine rechtsgültig erklären kann.
Der/die Minderjährige darf, sofern er/sie das siebente Lebensjahr vollendet hat, ohne gesonderte
Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s alle Vermögenangelegenheiten mit Ausnahme der Änderung
der Referenzbankverbindung gegenüber der Bank vornehmen.
....
Im Klartext, meine Tochter ist 10 Jahre alt und würde auch komplett das Geld abheben können,
aber wie gesagt benötigt man hierfür das persönliche Geheimwort...
Viele Grüße,
didinator
Hier ein kleiner Nachtrag, was sich nach dem Umgangswochenende ergeben hat:
Bei der Abholung meiner Tochter war die Ex irgendwie gut drauf und hat kein einziges Wort
darüber verlauten lassen, was mit dem Sparbuch los sei. Tja, das war's.
Ich lass mich einfach auf mich zukommen und warte ab, sollte die nächste "Sparbuch"-Reaktion
wieder in Form von Mail- oder Textnachrichten zeigen...
Jedenfalls ein bisschen traurig das Ganze, weil unnötig Energie und Kraft verschwendet wird
für diese "Nichtigkeiten...
Tschüss, bis zum nächstenmal,
Didinator