stationäre Therapie
 
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stationäre Therapie

 
(@PhoeniX)

Moin

Erst mal ein paar Eckdaten: ABR und Gesundheitsfürsorge bei alleinig bei mir. Urteile Rechtskräftig.

Aufgrund von psychischen Auffälligkeiten bei meiner Tochter (5 Jahre 7 Monate) wollte ich eine Therapie in Angriff nehmen. Gründe sind: Eßstöhrung bis hin zu bullemischem Verhalten, das einmalige zerschneiden der Unterwäsche meiner LG, ein Loyalitätskonflickt Mama vs. LG (laut SPFH), ein Vorfall wo nicht eindeutig geklärt ist, ob Sie meine kleine Tochter zudecken wollte oder ihr die Decke absichtlich über den Kopf gezogen hat, und natürlich die Bewäligung des Rosenkrieges und der massiven Vernachlässigung durch meine EX.

Jetzt ist die Psychologin und die SPFH zu dem Schluß gekommen (es wurden 5 Therapiestunden mit meiner Tochter gemacht und 2 Elterngespräche, SPFH seit ca 6 Monaten) das es für meine Tochter eine stationäre Aufnahme mit Elternteil das beste wäre. Begründung: Starke Auffälligkeiten bei meiner Tochter und der massiven Störung der Elternebene.

Meine Ex und ich sollen uns bis Montag dazu äußern.

Sowohl meine Ex wie auch ich stehen dem skeptisch gegenüber. Na ja, endlich mal was wo wir uns einig zu sein scheinen. Meine Gründe sind: erneutes Herausreißen aus der gewohnten Umgebung (nach Trennung 3 mal Umzug der mit KM dann Umzug zu mir und einen Umzug mit mir wegen größerer Wohnung / Es ist jetzt ihre 5ter KIGA der erste bei mir 4 hat die KM verschlissen). Sie hat sich jetzt gerade so schön in den Kindergarten eingelebt, wo sie integrativ betreut wird. Desweiteren bekommt sie seit 2 Monaten 2 mal wöchentlich Logopädie. Arbeitstechnisch bei mir kein Problem (hoff ich). Gründe der KM: Sie muß sich noch um 2 andere Kinder kümmern, abreitstechnische Probleme, weitere erhoffe ich am WE zu erfahren. Hoffe das KM endlich zur Vernunft kommt, hat sie heute durchblicken lassen (auf die Allgemeinsituation bezogen).  :thumbup:

Mir wäre es am liebsten über eine Therapie evtl auch teilstationär (Tagesklinik) und über Elterngespräche diese Problematik zu lösen. Doch laut Therapeutin wäre das nicht ausreichend und wir könnten zu schnell in alte Muster verfallen.

Die Rechtslage ist klar. Wenn ich nein sage ist es erst mal nein. Meine Ex wird dafür nicht klagen. Was kann die SPFH bzw. JA da ausrichten? Richterlichen Beschluß? Könnten die so was beantragen und wie wäre die Chance, wenn EX und Ich bereit sind für oben genannten Vorschlag?

Oder doch besser in stationäre Behandlung begeben? Klar Entscheidung liegt bei mir, aber ich hätte gern ein paar Erfahrungen gehört....

Sorry für meine desolate Schreibweise.

Gruß

Martin

Zitat
Geschrieben : 19.09.2007 02:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Phoenix,

ich hab noch ne Nachfrage. Hab es jetzt nicht gefunden, aber hattest du nicht vor eingien Tagen geschrieben das deien Ex irgendwie auch ne Therapie macht und Töchterchen als "Therapiemittel" herhalten soll, oder verwechsel ich da was?

Jetzt hab ich´s:

Das JA und die SPFH versuche auch gerade meine Ex zu therapieren, indem sie es als Paartherapie tarnen wollen. 

Könnte darin vielleicht ein Grund liegen? Das man eigentlich möchte das deine Ex und die Tochter die Therapie machen... was mir an weiteren Gedanken kommt, möchte ich lieber nicht äußern.

Die Rechtslage ist klar. Wenn ich nein sage ist es erst mal nein. Meine Ex wird dafür nicht klagen. Was kann die SPFH bzw. JA da ausrichten? Richterlichen Beschluß? Könnten die so was beantragen und wie wäre die Chance, wenn EX und Ich bereit sind für oben genannten Vorschlag?

Wenn sie die Therapie durchdrücken wollen werden sie dir per Gericht die Gesundheitsfürsorge entziehen und für die zeit der Therapie das ABR und auf das JA übertragen lassen, schlimmstenfalls vielleicht sogar bis hin zum gesamten SR.

Mir wäre es am liebsten über eine Therapie evtl auch teilstationär (Tagesklinik) und über Elterngespräche diese Problematik zu lösen. Doch laut Therapeutin wäre das nicht ausreichend und wir könnten zu schnell in alte Muster verfallen.

Das ist druchaus ein Aspekt. Wie lange soll denn die Therapie dauern?

Sorry, Phoenix, aber irgendwie hab ich bei der Sache ein Bauchgrummeln, das ich noch nicht näher eingrenzen kann. Irgendwie hab ich das Gefühl das man niocht begeistert wäre, wenn du der Therapie zustimmst unter der Voraussetzung das du der mitgehende Elternteil bist.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 09:46
(@sandgren)

hy martin,
sich nun gegen das JA zu stellen wäre keine schlaue idee!!
die möglichen konsequenzen hat dir midnightwish ja bereits aufgezeigt.

vielmehr solltest du versuchen die situation etwas mitzulenken.

zeige dich kooperativ und suche den kontakt mit JA und klinik,
bringe deine bedenken bezüglich des "herausreissens" vor und versuche die stationäre zeit dahingehen zu verkürzen das zb. nach zwei wochen auf eine ambulante
therapie übergegangen wird.
dies ist möglich WENN beide elternteile das unterstützen und mitziehen.

in den sauren apfel von gemeinsamen therapiegesprächen mit deiner ex in der klinik musst du dann aber beissen.

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 10:35
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo MArtin,

hab grad in nem anderen Thread gelesen das diese Therapie 6 Monate dauern soll. Mir ist nicht ganz klar wie ein Etlernteil für 6 Monate mit in die Klinik soll. Deine Ex hat noch weitere Kinder zu versorgen, wo sollen die bleiben in dieser Zeit? Für dich dürfte es aus ähnlichen Gründen und der Arbeit auch nicht zu machen sein. Haaben sich die ebteiligten denn geäußert wie das ablaufen soll?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 10:40
(@sandgren)

hy tina,
das stationär läuft eher so ab das das kind in der klinik bleibt,aber die eltern
nur zu anfang auch tagsüber bzw. zur übernachtung anwesend sind.

diese anwesenheit wird je nach verlauf immer mehr heruntergeschraubt und auf wöchentliche gesprächstermine verlagert. 😉

deshalb auch mein vorschlag nur zu anfang eine stationäre behandlung zu wählen und zeitnah auf ambulant überzugehen.
das würde zwar trotzdem den KIGA betreffen aber das kind würde vergleichbar mit einer ganztagesbetreuung abends zuhause sein.

gruss sandgren 8)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 12:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aha,

da sieht man mal wieder wie wenig Erfahrung ich da habe.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 12:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

rein psychologisch betrachtet hat deine Tochter dringendsten Klärungsbedarf. Ein Kind mit Bulimie-ähnlichem Verhalten in diesem Alter ist hochgradig gefährdet in seiner weiteren Entwicklung.

Wenn ich mir ein nicht ganz 6 Jahre altes Mädchen vorstelle, dass sich willentlich erbricht und irgendwelche Unterwäsche zerschnippelt, dann wird mir mehr als nur schwummerig vor Augen. Ich mag mir gar nicht vorstellen, welche Auffälligkeiten noch vorliegen und habe keine Idee, wie dies auf sanftem Wege zu begleiten und abzustellen wäre.

In Kenntnis um die Kindes-Misshandlungs- und Kindes-Vernächlässigungshysterie der Medien sehe ich die absolute Gefahr, dass die Lütte aus deinem Haushalt herausgelöst werden könnte.

Du brauchst dringendst anwaltliche Begleitung in dieser Sache.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 13:01
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ich würde dringend zu einer zweiten Bewertung seitens eines anderen - fremden - Psychologen raten.

Diese wäre allerdings ergebnisoffen in beide Richtungen.

Emotional als Vater wäre ich ggf. eher für die ambulante Lösung.

Leider gibt es aber Fälle wo dieses nicht ausreichend ist.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 14:58
(@PhoeniX)

Moin

Also jetzt noch mal in einem nicht mehr ganz so desolaten Zustand:

Die stationäre Therapie soll 3 Monate dauern. Sie soll von beiden ET's begleitet werden, damit eine funktionierende Elternebene entsteht. Hauptsächlich ist das Negative bei meiner Ex zu sehen, jedoch auch mir werden Fehler Vorgeworfen, die ich Teilweise nicht begangen habe (Elternbeziehungstechnisch). Danach soll ambulant weiter gemacht werden.

ch hab noch ne Nachfrage. Hab es jetzt nicht gefunden, aber hattest du nicht vor eingien Tagen geschrieben das deien Ex irgendwie auch ne Therapie macht und Töchterchen als "Therapiemittel" herhalten soll, oder verwechsel ich da was?

Ja, so ist es. Meine Ex wirkt immer noch massiv negativ auf die Kleine ein. Das soll durch die Therapie beseitigt werden. Da die Kleine das aber auch Verarbeiten muß,soll sie stationär aufgenommen werden.

In Kenntnis um die Kindes-Misshandlungs- und Kindes-Vernächlässigungshysterie der Medien sehe ich die absolute Gefahr, dass die Lütte aus deinem Haushalt herausgelöst werden könnte.

Jetzt bekomme ich Angst.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 20:16