Tochter mit 16 ausg...
 
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Tochter mit 16 ausgezogen, Jugendamt findet es toll

 
(@lassefranzen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

ich bin Lasse und habe eine 16 jährige Tochter aus einer sehr kurzen Beziehung. Ich bin Ingenieur und viel im Ausland tätig daher hatte ich nie das Sorgerecht für die Tochter sondern nur ein Besuchsrecht, dass ich seit drei Jahren nur noch selten ausüben kann da sich die Tochter  meist verweigert.
Den Unterhalt laut DD-Tabelle zahle ich regelmäßig.

Vor zwei Wochen bin ich nach 6 Monaten in China nach Deutschland zurückgekehrt. Von China aus hatte ich mit meiner Tochter und ihrer Mutter gelegentlich über Facebook bzw. Mail Kontakt. Ich dachte ich sei über das wichtigste auf dem laufenden. Doch nun bin ich total schockiert was ich hier in Deutschland vorgefunden habe.

Die Mutter ist zu ihrem neuen Freund gezogen (50km entfernt) und unsere Tochter lebt nun ganz allein in einer 1 Zimmer Wohnung.

Ich habe mich heute ans Jugendamt gewandt da ich der Meinung bin, dass das keine 16 jährige alleine wohnen sollte zumal meine Mutter noch in der nähe wohnt und sie aufnehmen würde.

Das Jugendamt war anders als von mir gedacht in die Sache eingeweiht und bejahte das alleinwohnen der Tochter.

Das finanzielle sei geklärt, die Mutter wäre einmal sie Woche da und auch das Jugendamt würde regelmäßig vorbei schauen.

Die Tochter wohne nun schon seit über drei Monate alleine und Probleme gebe es bisher keine. Die Wohnung sei sauber. Man habe die Tage mit den Lehrer wegen des Halbjahreszeugnis geredet, da gäbe es auch keine Probleme.

Für das Jugendamt ist alles in bester Ordnung. Ich bin nur noch geschockt und denke darüber nach das Sorgerecht zu beantragen auch wenn ich dafür den Job aufgeben müsste.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2016 21:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt keine Passage im Gesetz, in der steht, dass Kind und Eltern zusammen in einer Wohnung leben müssen.
Wenn man sich Jahrelang mehr schlecht wie recht kümmert, muss man nicht nach 16 Jahren damit anfangen, weil einem etwas nicht in das persönliche Lebensbild passt. Es scheint ja alles geregelt zu sein, die soziale Komponente um das Kind herum steht und das Verhalten der Tochter scheint tadellos zu sein.

Ich denke, der gSR Antrag wird nichts bewirken. Und solltest Du tatsächlich das gSR bekommen, dann würde Deine Tochter sich auf die Hinterbeine stellen, wenn Du ihr ihre Freiheit nehmen willst. Ob dies dem unhin nicht besonders tiefen Verhältnis zuträglich ist, lasse ich mal dahingestellt.

Ich an Deiner Stelle, würde mich für das Mädchen freuen, dass alles gut klappt und vielleicht einfach mal fragen, ob es noch was für die Wohnung braucht ...

Gruß
Kasper

PS: in Kurzform: "lass es!"

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2016 21:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lasse,

sehe es wie Kasper. Mal ehrlich, was erwartest Du? Du hast Dich für ein vollkommen anderes Leben entschieden und Deinem beruflichen Fortkommen den Vorrang eingeräumt. Das muss man nicht verurteilen, es trifft auch viele andere Berufe wie Soldat und Co.

Nur kannst Du dir nach diesen Abwesenheiten nicht rausnehmen, die Entscheidungen der Tochter (insb. in diesem Alter) bzw. der KM zu kritisieren. Insb. ohne GSR. Es war noch vor wenigen Jahren üblich, dass junge Leute zu Beginn der Ausbildung bei den Eltern auch mit 16 ausgezogen sind um weit entfernt in die Lehre zu gehen (insb. Gastronomie). Würdest Du dann auch das JA aktivieren, weil die Jugendliche ihre Wege gehen will? Sorry, der Zug ist wirklich abgefahren.

Du sollest Deine Tür für Eure Tochter offenhalten und ihr Angebote machen. Vielleicht kommt der Punkt, wenn Du mal keinen Druck aufbaust. Denn Deine Tochter braucht keine Meetings, Excel-Sheets oder Prozessplanung sondern einfach einen Vater, der auch mal stressfrei Zeit vor Ort hat. Darüber solltest Du mal nachdenken. Gruß Ingo

P.S.: In zwei Jahren kann Eure Tochter tun und lassen was sie möchte. Das GSR hat in diesem Alter kaum noch Bedeutung bzw. Punkte wo Deine Mitarbeit sich sinnvoll auf den weiteren Lebensweg einwirken könnte. Insb. wenn Euer persönliches Verhältnis gestört ist. Also auch mein Rat: Lass es sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2016 21:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Da Tochter jetzt einen eigenen Haushalt führt ändert sich allerdings an der Berechnung des KU einiges. Beide Eltern werden barunterhaltspflichtig, das KG wird vollständig gegengerechnet, der Bedarf entspricht dem eines (z.B.) Studenten = 735€. Schön für das JA, dass finanziell alles geregelt scheint. Da möchte ich mal hoffen, dass dem auch so ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2016 09:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mit 16 beginnt man heute in der Regel eine Ausbildung. In vielen Fällen findet diese nicht am Wohnort statt. Aus diesem Grund lebt ein Gutteil der 16jährigen nicht mehr zu Hause sondern in Wohnheimen oder auch WGs. Sicher muss man 16 nicht alleine wohnen, aber bei den Eltern muss man aber auch nicht wohnen.

Da Du bisher wenig Kontakt hattest kann ich verstehen, dass es für Dich ein Schock ist, dass Dein Kind erwachsen wird. Sieh es locker, besuche sie doch mal in ihrer Wohnung und lobe sie dafür, dass sie alles auf die Reihe kriegt. Das wäre ein guter Anknüpfungspunkt für ein entspanntes Vater-Tochter-Verhältnis.

Hinschtlich der Unterhaltsberechnung ist es so, dass Du und die KM jetzt barunterhaltspflichtig sind. Hat die KM allerdings kein Einkommen (über Selbstbehalt), dann ändert sich auch nichts, da Du dann weiterhin alleine unterhaltspflichtig bist und Du nicht mehr zahlen musst als Du alleine hättest zahlen müssen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2016 11:42