Meine Tochter 15, äußerte den Wunsch mir gegenüber, dass sie zu mir ziehen möchte im Frühjahr evtl. auch spontan. Ich bin natürlich total happy und mache mir einige Gedanken darüber, was man so alles beachten muss. U. a. das Thema Schulwechsel. Zur Zeit lebt sie bei der Mutter und das ist 65 Kilometer entfernt innerhalb NRW.
Gerne möchte meine Tochter auf die Schule des Sohnes meiner Partnerin gehen, doch leider sind an dieser Gesamtschule keine Plätze in der Jahrgangsstufe frei. Auch in allen anderen Gesamtschulen sieht die Lage nicht besser aus. Zur Zeit besucht meine Tochter an ihrem Heimatort eine Gesamtschule. Was nun?
Meine Frage im Sekretariat ergab, wenden sie sich an das Schulamt. Schulamt antwortet, bitte wenden Sie sich an die zuständige Bezirksregierung. Bezirksregierung antwortet. Sobald das Kind gemeldet ist, gehen Sie zu einer Schule im Einzugsbereich und melden es dort an. Ich wieder zur ersten Schule, wir haben keine Plätze frei. Auch nicht, wenn ihre Tochter in der Stadt gemeldet ist. Irrenhaus einer Großstadt am Rhein!
Hat jemand ein paar Tipps, falls meine Tochter mit gepackten Koffern vor mir steht?
Einfach Fakten schaffen.
Dann wird sie schon jemand nehmen müssen.
Also so, wie es die Bezirksregierung gesagt hat.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist mir schon klar, aber gerne wünsche ich dem Kind einen nahtlosen Übergang. Hinterher kommt es in irgendeiner Gesamtschule am anderen Ende der Millionenstadt und ist befrustet. Das kann ja nicht der Sinn sein.
Also ich denke schon, ohne es wirklich zu wissen, dass der zumutbare Radius für einen Schüler begrenzt ist. Gerade in einer Großstadt.
Damit öffnet zwar nicht unbedingt die Wunschschule ihre Tore aber der Weg durch die ganze Stadt sollte schon vermeidbar sein.
Ich würde dann eben bei der "zuständigen" Schule etwas lauter an die Tür klopfen.
Und wenn die nicht aufmachen, würde ich sie einfach eine Zeit lang zu Hause lassen. Du wirst sehen, dann findet sich bestimmt eine Lösung. Schließlich gibt es eine Schulpflicht und die Schulbehörde wird sicher eine Schlagzeile vermeiden wollen, dass in Deutschland kein Platz für eine Schülerin sein soll.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
dass die Dich von Pontius zu Pilatus laufen lassen ist normal. Es gibt zwar eine Schulpflicht aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule, darauf werden sich die Schulen berufen. Druck kann man nur über das Schulamt machen indem Du Dir von genügend Schulen bescheinigen lässt, dass sie die Tohter nicht aufnehmen. Sich an einen Stadtrat oder dgl. zu wenden kann auch helfen oder mit der lokalen Presse reden.
In meiner Region gibt es in der lokalen Zeitung auch immer mal Berichte zu überlangen Schulwegen, die dann mit Hilfe des Bürgermeisters geklärt werden.
VG Susi
Die Bezirksregierung hat zumindest heute mal einen Erfassungsbogen gesendet und in der Email beabsichtigt mir zu helfen. Aber leider ist im NRW-Recht der Umzugsfall nicht so richtig verankert. Die Sachbearbeiterin sagte mir in einem Telefongespräch von heute, dass man es wirklich erst drauf ankommen lassen, damit sie tätig werden kann und darf. Alles sehr schwammig formuliert.
Das Schulamt ist völlig außen vor, so dann auch der Stadtrat, da die keine Zuständigkeit haben.
Eine Sekretärin einer Schule sagte mir Anfang der Woche wörtlich, dass die Lage zur Zeit sehr zugespitzt ist, da sehr viele Kinder mit Migrationshintergrund kurzfristig in den Schulen aufgenommen werden müssten und die Kapazitäten knapp wären.