übertragenes ABR
 
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übertragenes ABR

 
(@Andreas2005)

Hallo,

was darf und was darf ich nicht bei übertragenen ABR an mich von meiner Frau fordern ? (z.B. Kleidung...)

LG Andreas

Zitat
Geschrieben : 23.05.2005 14:13
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, andreas,

erstmal willkommen bei VS!

FORDERN kannste viel... nein, im ernst:
erstmal: interpretiere ich deinen post richtig, dass dein(e) kind(er) bislang bei ihrer mutter lebte(n)? oder du bist ausgezogen und jetzt soll(en) kind(er) zu dir? und warum wurde dir das ABR übertragen? (ich gehe davon aus, dass du hier nicht nach unterhalt etc. pp. fragst...)

generell könntest du alles 'fordern', was eindeutig den kindern zugeordnet werden kann.
also: die kinderkleidung gehört natürlich dazu, ebenso spielzeug etc. falls (was ich hoffe und wünsche!!) regelmässiger umgang geplant ist/stattfindet, sollte (nach absprache) etwas spielzeug durchaus bei KM bleiben.
die kindermöbel (bett + -wäsche, schrank, schreibtisch...) sollten schon 'mit den kindern mitwandern', aber dabei solltest du berücksichtigen, ob es zwingend notwendig ist, oder zumindest ein teil bei deiner ex (?) bleiben kann/sollte für die umgangswochenenden. wer von euch beiden könnte es sich denn eher 'leisten', was neues anzuschaffen (evtl. second-hand)?

ich würde im streitfall eher keinen stress machen, sondern versuchen zu 'improvisieren'.

vielleicht möchtest du aber auch uns hier erst noch ein paar details schildern, dann könnten wir konkreter was dazu sagen (und die ganzen konjunktive weglassen 😉 ).

gruss
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2005 14:40
(@Andreas2005)

Hi ulliberne,

danke, es reicht mir schon, wenn ich die Kleidung von meiner Frau zurückbekäme, die ich unseen Kindern zum Umgangswochenende angezogen habe. Aller 14 Tage neue Kleidung zu kaufen geht eh dann zu weit. Unsere Kinde lebten bisher in 1/2. Was würde dem Kindeswohl eher entsprechen ? LG Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2005 21:05
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, andreas,

es reicht mir schon, wenn ich die Kleidung von meiner Frau zurückbekäme, die ich unseen Kindern zum Umgangswochenende angezogen habe

- ja, wie kommen die kids denn zurück, doch nicht in unterwäsche???? also DAS würde ich ihr in aller deutlichkeit (und sachlichkeit!!) sagen: die kinder kommen in den klamotten zurück/bringen die sachen wieder mit, die sie beim 'bringen' anhatten/dabeihatten.

Aller 14 Tage neue Kleidung zu kaufen geht eh dann zu weit.

keine frage!!!!

Unsere Kinde lebten bisher in 1/2.

das verstehe ich nicht: meinst du die sog. 50/50-regelung, die hälfte der zeit bei dir, die andere hälfte bei KM??? wenn ja, wer bekommt das kindergeld?? und fliesst KU in irgendeine richtung?? davon (KG und KU) sind ja schliesslich vorrangig dinge wie kleidung etc. für die kids zu beschaffen!

Was würde dem Kindeswohl eher entsprechen ?

dass ihr euch nicht 'über die kinder' bzw. deren klamotten schaden wollt, sondern zumindest darüber vernünftig redet (ich weiss, frommer wunsch - klappt nicht immer, weil zwei dazu gehören...).

gruss
ulli

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wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2005 01:43
(@Andreas2005)

Hi Uliberne,

bisher 50/50 Regelung. Kindergeld bisher 50/50. Zum Unterhalt war keiner verpflichtet. Jetzt: Kindergeld, Unterhaltsvorschuss an mich. Eine Einigung ist nicht möglich! (Psyche). Sie will Schaden machen! Was kann ich tun ?

AntwortZitat
Geschrieben : 24.05.2005 22:32
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

@Andreas

ABR wegen Psyche der KM zu Dir ?
da würde ich gerne mehr Erfahrungen erfahren 😉
Hab da wohl noch was vor mir, das Du schon hinter Dir hast. . . .

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

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Geschrieben : 07.06.2005 23:17
(@baerliner)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Andreas2005
gib bitte mehr Einzelheiten über deinen "Fall", da bei mir auch die 50/50 regelung ist und ich aber nicht den halben Kindergeldanteil z.B. bekomme. Mich interessiert wie du es geschafft hast da im August bei mir eine Verhalndlung ist.

www.speziweb.de - Die Seite über mich, meine Tochter (auch über den Kampf um das erhalten des Sorgerechts) und meine Hobbys

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Geschrieben : 21.06.2005 10:35