Moin ps,
Doch Strafrecht ist so einfach. Wäre mir jedenfalls neu, dass man bei strafbaren Handlungen das Opfer den Täter überführen muss.
das Erstatten einer Anzeige ist tatsächlich einfach; jeder kann jeden wegen irgendwas anzeigen. Und jede Polizeidienststelle kann ein Lied davon singen, was Nachbarn oder Ex-Partner alles übereinander zu erzählen und anzuzeigen wissen. Und ja: Die Polizei muss tatsächlich jede noch so blödsinnige Anzeige aufnehmen.
Strafrecht beginnt dann, wenn ein Staatsanwalt sich bequemt, wegen einer solchen Anzeige ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Das wird er im vorliegenden Fall wegen "fehlendem öffentlichem Interesse"und/oder der Verquickung "behaupteter strafrechtlicher Sachverhalte mit privaten/familienrechtlichen Auseinandersetzungen" aber vorhersehbar bleiben lassen und die Streitparteien - bestenfalls - auf den Weg der Zivilklage verweisen.
Aber ich will hier niemand von irgendwas abhalten; es darf jeder gerne ausprobieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Strafrecht beginnt dann, wenn ein Staatsanwalt sich bequemt, wegen einer solchen Anzeige ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Bei den beiden Strafanzeigen, von denen ich weiss, dass sie gegen mich erstattet wurden, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen jeweils ein. Evtl. gab es sogar noch eine dritte, von der ich nie "offiziell" erfahren habe.
Gruss,
gardo
Das würde ja evtl schon reichen, dass der Vater davon erfährt um ihn ein wenig zu motivieren. Kann aber auch genau da Gegenteil bewirken.
"Sag ihm dass Du bezüglich der Bilder Strafantrag gem § 33 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturheberrechtsgesetz, kurz: KunstUrhG) stellen wirst"
Au ja, auch der KV möchte sicher gerne was zu lachen haben.
Zum ersten mal wissen wir gar nicht ob die KM alleiniges Sorgerecht hat. Wenn nicht wird es schon mal eng mit irgendwelchen Forderungen in Bezug auf den Sohn.
Dieser ist eh der "Wunde Punkt" in dieser Rechtskonstellation. Die Zustimmung zu einer Veröffentlichung gemäß §22 KunstUrhG kann nämlich nicht nach belieben widerrufen werden. Da hier ein Kind abgebildet ist ist davon auszugehen das der KV berechtigt war sich selbst die Zustimmung zu einer Veröffentlichung zu geben.
Auch in Bezug auf die KM wird das dünn. Wie sie selber sagt - und wie die Bilder offensichtlich machen - entstanden diese in der Zeit der Beziehung zum KV. Es wird ihr schwer fallen plausibel zu machen das ihrerseits damals kein Einverständniss vorlag.
Das ganze Theater wirkt auf mich ein bischen wie "wenn man sonst keine Probleme hat ...."
Da macht ein stolzer KV vor 9 Jahren - nach der Geburt seines Kindes - eine Website mit einem Foto (welche er im Zweifelsfall inzwischen selber vergessen hat), und deshalb wird jetzt Zeter und Mordio geschrien.
Zwischen der Genehmigung von "machen" und veröffentlichen von Bildern ist ein himmelweiter Unterschied aber ich möchte das nicht weiter vertiefen.
Natürlich ist es das,
das bestreitet ja auch keiner. Ich wollte damit nur klar machen das die Entstehung des Bildes - und auch wohl der Website in Zeiten der "Harmonie" war.
Nun kennen auch Richter die Lebensrealität - und die Tatsache das sich ein Familienvater, der eine Familienwebsite erstellt, in keinem Fall von seiner Partnerin eine schriftliche Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bildern holt, sondern dies eben eher sehr informell geschieht - aber dies nichts desto Trotz eine Erlaubnis im Sinne des Kunsturhebergesetzes ist.
Dazu kommt noch das das Bild auch ganz offensichtlich nicht dazu geeignet ist die KM bloß zu stellen oder ihr vorsätzlich zu schaden (offensichtlich ist sie nicht mal zweifelsfrei zu erkennen).
Aus all dem kann man wohl kaum eine strafbewehrte unerlaubte Veröffentlichung konstruieren.
Moin ps,
Zwischen der Genehmigung von "machen" und veröffentlichen von Bildern ist ein himmelweiter Unterschied
das stellt ja niemand in Abrede - wie überhaupt zwischen vielem ein himmelweiter Unterschied besteht zwischen dem, was zu Anfang einer Beziehung vereinbart wurde und dem, was am Ende noch davon übrig ist. Die Frage ist hier allerdings lediglich, ob bei einem seit 9 Jahren unwidersprochen im Netz herumstehenden Babybild derart grosse und im öffentlichen Interesse liegende Rechteverletzungen vorliegen, dass ein Staatsanwalt seinen Hintern in Gang setzen müsste. Und da antworte ich aus eigener und fremder Erfahrung mit einem schlanken "Nein!"
Das soll niemand daran hindern, es trotzdem zu versuchen oder alternativ den Weg der Privatklage zu beschreiten - dann aber bitte für eigenes Geld, denn nach der Beschreibung geht es nicht wirklich um Rechteverletzungen, sondern vor allem um Rechthaberei.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich will auch niemanden daran hindern seine Zeit und sein Geld wegen der homepage zu opferen.
ABER, wäre es nicht viel einfacher, wenn der Sohn beim nächsten Umgang mit Papa über die Homepage spricht und ihm sagt, dass es ihm nicht gefällt und Papa deshalb die Homepage löschen soll.
Löst viele Probleme, den Umgang und die Homepage.
VG Susi
Hi,
die Bilder haben im Internet nichts verloren ohne eure Zustimmung. In Deutschland gibt es das "Recht am eigenen Bild", siehe z.B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Deutlich restriktiver als in USA etc. Schreib Deinen Ex an und mache klar, dass Du das an einen Anwalt gibst. Mach vorher screenshots und Ausdrucke der Webseite. Kurze Fristsetzung.
Du solltest hier auch fuer Deinen Sohn aktiv werden. Ich finde es richtig, dass er sich an Dich wendet, wenn es um die Wahrung seiner Interessen geht.
Gruesse
a.
hast Du den ganzen Thread und die vorhergehenden Posts auch gelesen?
Wer bezahlt in Deinem Modell den Anwalt? Womit soll dieser der Gegenseite drohen? Und was passiert, wenn die Gegenseite einfach nicht auf Anwaltsschreiben reagiert?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Martin,
wenn es Dich nicht stoert, im Internet mit nacktem Busen oder in sonstiger Form veroeffentlicht zu sein, ist das Deine Sache.
Hier fragt anscheinend jemand, der sich daran stoert, und dem ich zeige, dass es bei uns Gesetze gibt, die auf seiner/ihrer Seite sind. Dass es Aufwand machen kann, sein Recht durchzusetzen, ist jedem klar bei minimaler Lebenserfahrung. Anscheinend waere Dir der Aufwand zuviel. Hast Du ja schon oefter geschrieben, weiss inzwischen jeder. Die Fragestellerin scheint mir erwachsen zu sein, wenn auch vielleicht nicht informiert, und kann sich nun selber entscheiden, ob sie sich auf die Gesetze beruft und bereit ist, fuer ihren Sohn eine kleine Schlacht auszufechten, wenn es sein muss.
Gruesse
a.
Moin azurit,
wenn es Dich nicht stoert, im Internet mit nacktem Busen oder in sonstiger Form veroeffentlicht zu sein, ist das Deine Sache.
das mit dem nackten Busen würde bei mir rein technisch schwierig... 😉 Und was die "Veröffentlichung" angeht: Das Internet ist heute genauso öffentlich wie vor 9 Jahren. Warum sollte mich heute ein irgendwo sichtbares Bild stören, das ich an gleicher Stelle vor Jahren toll fand? Wir reden ja nicht von einem privaten Fotoalbum. Und das Internet wird nicht mehr oder weniger publik, nur weil ich meine(n) Ex heute nicht mehr leiden kann. Ganz grundsätzlich gilt heute wie damals: Wenn Du was Bestimmtes nicht im Internet sehen möchtest: Stell es nicht rein.
Hier fragt anscheinend jemand, der sich daran stoert, und dem ich zeige, dass es bei uns Gesetze gibt, die auf seiner/ihrer Seite sind.
die Existenz dieser Gesetze stehen doch gar nicht in Frage. Ich warne hier nur vor der laienhaften Ansicht namens "wenn ich etwas für mein Recht halte, kann ich das bestellen wie ein BigMac-Menü; der Staat hat es mir zu liefern, und die Kosten trägt mein Ex." Denn die wahrscheinliche Realität ist vielmehr: Eine Strafanzeige wird nicht verfolgt; eine Privatklage kostet viel Geld und scheitert am Ende spätestens an der Beweislage, der Kläger hat am Ende trotzdem viel Zeit, Nerven und Geld in Rechthabereien investiert und schimpft über den Staat und seine unfähige Justiz. Und das alles wegen eines "Kampfes" gegen eine private Homepage, die in 9 Jahren vielleicht ein paar Hanseln gesehen haben?
Dass es Aufwand machen kann, sein Recht durchzusetzen, ist jedem klar
das ist ja nun wirklich nicht neu; ich schrieb dazu:
Aber ich will hier niemand von irgendwas abhalten; es darf jeder gerne ausprobieren.
@senftube hat aber selbst bereits gleich zu Anfang erkannt:
eigentlich ein luxusproblem
Und Luxus ist ggf. eben teuer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.