Umzug der Kinder zu...
 
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Umzug der Kinder zu mir

 
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

nach einigen Jahren haben sich meine Tochter 15 und mein Sohn 12 dazu entschieden zu mir zu ziehen.

Der Umzug soll im Sommer zum Schuljahrwechsel stattfinden.

Was muss ich beachten bzw. was muss ich tun damit das alles gut über die Bühne geht ?

Sie hat das ABR da sie mit den Kindern in eine andere Stadt gezogen ist. Ich zahle Unterhalt für beide Kinder und es existiert ein Titel beim JA.

Vielen Dank für Eure Tips.

Gruss

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2019 23:35
(@wasserfee)
Registriert

moin,

wenn die Km das ABR hat geht das so einfach nicht. Zwar können die Kids inzwischen mitentscheiden aber im Zweifel müsstest du klagen.
Und wenn da von den kids nur kommt "bei Papa kann ich länger zocken oder öfter rausgehen und muss kein Gemüse essen" kann es auch sein, dass der Antrag abgelehnt wird.
Wie steht denn die Km zu dem Ansinnen?
Wie gefestigt ist der Wunsch der Kinder?

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2019 09:17
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo Wasserfee,

stehe mit dem JA in Kontakt. Die KM hat einem Umzug meiner Tochter schriftlich zugestimmt. Für meinen Sohn stimmt sie einer Probe von 6 Monaten zu. Sie hat auch zugestimmt, das die Kidz an der evtl. neuen Schule hospitieren. Dies alles allerdings nur per Mail. Die Mail habe ich an das JA weitergeleitet.

Auch das JA empfielt einen Umzug der Kinder zu mir.

Vielen Dank

Gruss

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2019 11:46
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn das JA da schon im Boot ist und eine Tendenz aufgezeigt hat, dann ist das ja schon mal der erste Schritt.

Bei der Tochter hat sie vermutlich zugestimmt, weil sie nicht viel machen kann, beim Sohn, da man den ja noch bearbeiten kann...

Wenn die KM schon zugestimmt hat, dann gibt es doch nicht mehr viel zu machen, als den Umzug vorzubereiten ...
Mit der Zustimmung liegt das ABR automatisch wieder bei Euch beiden und Du musst auch nichts beantragen, da die KM dem Lebensmittelpunkt bei Dir zugestimmt hat.
Sollte die KM in ein paar Monaten auf die Idee kommen, da sie das ABR hat, irgendwas zu entscheiden, ist dies falsch. Der Beschluss ist mit dem (auch zeitweisen) Umzug nicht mehr gültig.

Geregelt werden sollte,
- Kindesunterhalt:
Kann und will die KM zahlen? Wenn nicht, dann UHV beantragen, ist zwar nicht der volle KU, aber besser wie nichts.
- Umgangszeiten:
Ich würde empfehlen, dass ihr mit dem JA auch einen Umgangsplan erarbeitet. Mit Ferien, Feiertage und Geburtstage ... dann gibt es keinen Streit und alle beteiligten können sich darauf einstellen.

Mehr fällt mir gerade nicht ein ...
Nebenbei ...
Mit der Tochter in der Zeit bei Dir schonmal nach einem Frauenarzt umsehen. Krankenversicherung kann so bleiben wie es ist.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2019 12:50
(@tellerchen)
Benutzer

naja ne mail kann jeder schicken, anders sieht es aus, wenn ein Brief der mail angehängt ist, womöglich noch mit Unterschrift...da sollte das JA nochmals telefonisch, Brief oder mail nachfragen....ansonsten könnte was negatives raus gedreht werden.
Ich glaube nicht, das man mit 12 Jahren schon geschäftsfähig ist ...ich meine bis 14 Jahren nicht.

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

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Geschrieben : 25.01.2019 04:35
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine E-Mail ist ein Indiz, wenn aber die KM alles bestreitet bzw. es sich dann doch anders überlegt, dann ist auch das E-Mail nicht viel wert. Im Moment ist es aber ein Ausgangspunkt.

Kinder sollen nach Möglichkeit angehört werden, aber Kinder haben kein Recht zu entscheiden, egal wie alt sie sind.
Trotzdem ist es natürlich so, dass der Wunsch der Kinder mit zunehmendem Alter stärkeren Einfluss hat.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2019 09:41
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

habe dies mit dem JA abgeklärt. Die KM muss dazu eine Vollmacht unterschreiben. Erst dann kann ich veranlassen, das die Kinder zu mir ziehen.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruss

Michael

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.01.2019 09:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

habe dies mit dem JA abgeklärt. Die KM muss dazu eine Vollmacht unterschreiben. Erst dann kann ich veranlassen, das die Kinder zu mir ziehen.

Keine vorauseilende Gehorsamkeit. Das JA möchte gerne, kann aber solche Dinge nicht entscheiden. Und nein, eine Vollmacht der KM ist nicht notwendig.
Aber wenn die KM schon zugestimmt hat, was ist das Problem. Die Kinder sind in einem Alter, in dem sie sich artikulieren können. Dann müssen sie befragt werden. Wenn die KM nun auch den Kindern gebenüber sgat, dass sie zu Dir dürfen und dann plötzlich sagt, das wäre ja alles garnicht wahr ... sieht irgendwie blöd aus.

Allerdings schriebst Du doch, dass die KM damit einverstanden ist. Tochter ja, Sohn zur Probe ... machen und dann sieht man weiter. Das ABR kann und wird nicht durch ein JA geregelt. Dies geht nur über einen Beschluss eines Familiengerichtes.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 25.01.2019 12:29
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Also, dass nur weil die KM zustimmt, dass ABR wieder beim Vater bzw. bei beiden gemeinsam liegt ist ein frommer Wunsch....
Ein Beschluss über die Änderung des Sorgerechts wird nicht automatisch ungültig nur weil die Kinder mit Einverständnis der KM den Aufenthaltsort wechseln sprich umziehen.
Und Sie kann es sich natürlich jederzeit wieder anders überlegen solange das ABR allein bei ihr liegt.
Um diese Sorgerechtsentscheidung zu ändern bedarf es einem neuerlichen Beschluss vom Familiengericht.

Aus meiner Erfahrung heraus kann ich nur sagen, dass der Wille alles gleich von vornherein zu regeln und damit der KM zu suggerieren dass man alles in Sack und Tüten haben will, obwohl erstmal nur Probeweise beschlossen wurde das die Kinder zu dir ziehen ganz schnell nach hinten los gehen kann.

Und nochmal der Beschluss über das ABR sofern gerichtlich festgelegt ändert sich nicht durch einen Umzug. Um das gemeinsame ABR zu bekommen musst du klagen, was ich jedoch cniht empfehlen würde...Mütter sind da sehr empfindlich wenn man der Meinung ist sie direkt vor den Kadi zu zerren, obwohl ja alles friedlich geklärt werden sollte, dann war es dass mit freiwllig zustimmen.

Erstmal umziehen lassen, schauen dass sie sich einleben und nach einem halben bis 3/4 Jahr versuchen dass ABR wieder zu bekommen bzw. zu teilen. entweder sie stimmt zu, dass es wieder mit auf dich übertragen werden soll oder es wird ein böser Prozess  der auch anch hinten los gehen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2019 15:11
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also, dass nur weil die KM zustimmt, dass ABR wieder beim Vater bzw. bei beiden gemeinsam liegt ist ein frommer Wunsch....

Deine Meinung, aber falsch.
Ich finde das Urteil leider auf die Schnelle nicht ...
Aber aus meiner Erinnerung, "da der Aufenthaltsort einvernehmlich neu bestimmt wurde (Lebensmittelpunkt beim Kindesvater) ist die vorherige gerichtliche Entscheidung zum ABR hinfällig. Sollte es erneut Uneinigkeit zum Lebensmittelpunkt geben, so ist dieses neu zu entscheiden. Der alte Beschluss hat seine Gültigkeit verloren!"

Allerdings kann man natürlich auch bereits vorher eien gerichtliche Entscheidung herbeiführen ...

Allerdings denke ich, sollte Tochter und Sohn beim Vater eingeschult werden, und sei es nur zur "Probe", und die Kinder wollen beim Vater bleiben, dann werden sie nur schwer aus diesem Umfeld herausgeholt werden können.

Der Beschluss zum ABR, auch hier "nochmal", verliert mit der neuerlichen, gemeinsamen Bestimmung des Lebensmittelpunktes, seine Gültigkeit.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 25.01.2019 20:15




(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Kein Gerichtsbeschluss verliert durch gemeinsame Bestimmung des Lebensmittelpunktes seine Rechtswirksamkeit. Da keine gemeinsame Bestimmung stattfinden kann, da er kein ABR mehr hat.

Dieses Urteil würde mich amal interessieren und vorallem wieso ein Urteil zustande kam....wo kein Kläger da kein Richter. Und der alte Gerichtsbeschluss verliert nur durch dieses Urteil seine Gültigkeit und sicher nicht automatisch....

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2019 21:43
(@tellerchen)
Benutzer

habe was gefunden:
Darf Kind entscheiden, bei welchem Elternteil es lebt?
Wann darf das Kind zum Vater ziehen?
© Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/ehe-familie/darf-kind-entscheiden-bei-welchem-elternteil-es-lebt
_____________________________
Mod: Unveränderte und unkommentierte Textkopie der o.g. Seite gelöscht. Wer möchte, kann den Inhalt dort direkt nachlesen.

"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."

"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2019 22:22
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Auch hier ist die Ausgangslage eine andere. In dem Fall hatten beide das gemeinsame ABR. Hier wie bereits beschrieben wurde das ABR auf die Mutter übertragen Und die Kinder können nur mit Erlaubnis der Mutter ihren Lebensmittelpunkt zum Vater ändern. Ich persönlich würde da kein Risiko eingehen und mir alles schriftlich geben lassen und nach einem halben bis einem Jahr die Mutter darum bitten das ABR wieder zu teilen und das bei Gericht legitimieren lassen oder wenn Zustimmung verweigert ABR auf mich übertragen lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2019 11:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

in diesem konkreten Fall stimme ich Fireman absolut zu.

Es muss die explizite Zustimmung der KM mit Unterschrift und Datum vorliegen, ansonsten ist es ein großes Risiko. Im Streitfall kann die KM immer behaupten nicht damit einverstanden zu sein und dann ist der Ofen aus!

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2019 12:50
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

So, meine Tochter ist am Wochenende bei meiner Ex ausgezogen, nachdem es wieder eskaliert ist. Ich habe sie bei der neuen Schule angemeldet, die alte Schule benachrichtigt das sie die Schule wechselt und das ganze mit dem JA abgesprochen.

Nach nochmaliger Rücksprache mit dem JA gibt es zwei Möglichkeiten das ganze jetzt zu regeln :

Wir treffen eine gemeinsame Vereinbarung beim JA die mit Unterschrift und Pass hinterlegt ist oder ich muss vor Gericht gehen und dort das ganze erstreiten.

Folgende Frage habe ich jetzt noch bezüglich Unterhalt. Ich würde jetzt ab April den Kindesunterhalt entsprechend kürzen da ja die Tochter bei mir lebt. Meine Ex hat aber einen Unterhaltstitel. Kann sie wenn sie nicht mit der Höhe des Unterhalts einverstanden ist eine Pfändung vornehmen lassen ? Wo und wie kann ich diesen Titel abändern lassen ?

Viele Grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2019 20:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

gibt es für die Kinder getrennte Titel (Schriftstücke?). Wenn ja, dann solltest Du die KM zur Herausgabe des Titels der Tochter auffodern. Inhaber des Titels ist das Kind und nicht die KM, deshalb kann die KM aus dem Titel auch nicht mehr vollstrecken lassen, wenn sich das Kind nicht mehr in ihrer Obhut befindet.

Ist es ein Titel für beide Kinder, dann sollte der Titel herausgegeben werden und ein neuer Titel für den Sohn erstellt werden.

Die KM wird mit dem Auszug der Tochter selbst barunterhaltspflichtig und hier könnte dann auch ein Titel für die Tochter erstellt werden.

Funktioniert das friedlich nicht, dann müsstest Du auf Herausgabe bzw. Abänderung zum Familiengericht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2019 11:05
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hallo,

es besteht ein Titel für beide Kinder.

Vielen Dank für die Info

Viele grüsse

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2019 14:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Deine Meinung, aber falsch.
Ich finde das Urteil leider auf die Schnelle nicht ...
Aber aus meiner Erinnerung, "da der Aufenthaltsort einvernehmlich neu bestimmt wurde (Lebensmittelpunkt beim Kindesvater) ist die vorherige gerichtliche Entscheidung zum ABR hinfällig. Sollte es erneut Uneinigkeit zum Lebensmittelpunkt geben, so ist dieses neu zu entscheiden. Der alte Beschluss hat seine Gültigkeit verloren!"

Es wäre hilfreich, wenn Du besagtes Urteil finden könntest, da ansonsten das Recht per Gesetz dominiert. Ein wenig dem Gesetz widersprechende Rechtssprechung wäre da überaus hilfreich.

M.M. Wenn die KM das ABR hat, dann hat sie es. Bei einem Notar z.B. eine abgegebene Erklärung, dass mit Einwilligung der KM die Kinder/das Kind einvernehmlich beim KV in Obhut gehen/(t) und dieser die Alltagsgeschäfte entsprechend ABR ausüben soll, wäre m.E. eine Grundlage, einen rechtl. Konflikt schlussendlich einvernehmlich herbei zu führen. Es ist immer noch so, dass Änderungen am SR einzig und allein einem Gericht obliegen. Wurde das ABR entzogen, kann nur ein Gericht es auch zurück geben.

Wie ist denn Dein Verhältnis zur KM? Könnt ihr reden, könnt ihr (einvernehmliche) Kompromisse finden?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2019 15:21
(@michaelbolten)
Rege dabei Registriert

Hoi Oldi,

leider ist zwischen uns Eltern Funkstille. Es geht gar nichts mehr. Ich habe versucht über das JA einige Termine zu machen. Leider reagiert sie nicht auf meine Anfragen genausowenig wie die vom JA.

Ich werde nun den gerichtlichen Weg einschlagen müssen.

Da meine Tochter jetzt bereits bei mir wohnt, kann ich zum Familiengericht bei mir um die Ecke oder muss ich zum Gericht wo sie noch gemeldet ist ?

Ich möchte folgende Sachen klären lassen :

1. Klärung ob mein 12 jähriger Sohn auch mit umziehen möchte
2. Titel ändern für meinen Sohn / Tochter
3. ABR für meine Tochter
4. Unterhaltsregelung
5. Umgangsregelung

Habe ich etwas vergessen was noch wichtig ist zu klären ?

Viele Grüsse und ein schönes Wochenende

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2019 15:40