Hi,
in diesem Fall war die Situation identisch und der KV musste klagen.
Der Richter meinte zwar, dass die Logik, das Kind wohne nicht mehr bei der Mutter, richtig sei, aber dennoch müsse der Titel bedient werden und die Forderung sei rechtens. Der KV hätte dafür Sorge tragen müssen, den Titel abändern zu lassen. Das Geld, mehrere 1000 Euros, durfte er bezahlen.
Von daher kann ich nur empfehlen, es nicht darauf ankommen zu lassen; also den Titel abändern zu lassen.
LG D
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Der Richter meinte zwar, dass die Logik, das Kind wohne nicht mehr bei der Mutter, richtig sei, aber dennoch müsse der Titel bedient werden und die Forderung sei rechtens. Der KV hätte dafür Sorge tragen müssen, den Titel abändern zu lassen. Das Geld, mehrere 1000 Euros, durfte er bezahlen.
Mich wundern immer wieder diese verquerten Rechtsauffassungen und Verdrehung des (teilweise) selber ausgeurteilten ...
Der Titel betitelt einen Anspruch des Kindes. Der Titelinhaber ist das Kind, und der BET "vertritt" dieses Kind immer nur. Mit einem Umzug entfällt doch die Vertretungsvoraussetzung und damit darf eine KM solch einen Titel auch nicht mehr anfassen. Denn der Titel ist für / auf den Namen des Kindes und damit nach meiner Auffassung nicht umsetzbar.
Aber es scheint immer wieder Verdrehungen nach den unglaublichsten Umständen zu geben ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
mich würde zur Klarstellung im konkreten Fall interessieren:
In welchem Verfahren wurde die Pflicht zur Bedienung des Titels festgestellt? (Unterhalt oder Vollstreckung?)
Wurde nachweislich der Lebensmittelpunkt des Kindes dauerhaft geändert oder war das Kind nur "dauerhaft zu Besuch"?
VG Susi
Welchen Unterschied würde das machen?
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo,
den Unterschied will ich an einen Beispiel erläutern. Die KM muss ins KH und der KV betreut in dieser Zeit, sagen wir 3 Monate oder auch 6 Monate das Kind. In diesem fiktiven Fall sind sich beide einig, dass das Kind nach wie vor seinen Lebensmittelpunkt bei der KM hat und diese deshalb z.B. eine entsprechend große Wohnung hat. Außerdem übernimmt sie die Kosten für Kleidung, Vereinsmitgliedschaften, Schule des Kindes.
Deshalb steht ihr der KU auch für diese Monate zu, andererseits kann der KV eine Entschädigung für die Verköstigung des Kindes und ggf. auch weitere Ausgaben fordern.
Prinzipiell entsteht ein Anspruch auf Unterhaltszahlung, wenn ein minderjähriges Kind betreut wird. in aller Regel werden die Großeltern keinen Unterhalt fordern auch wenn das kind für 3 Monate zu Besuch ist. Auch könnten sich die Eltern auf 3 Monate Ferien beim KV einigen und schon besteht dem Grunde nach Unterhaltspflicht.
Auch hier im Forum steht immer wieder einmal, dass man sich auf ein "Probewohnen" von 3 Monaten oder auch 6 Monaten geeinigt hat, auch in diesem Fall bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen, da man davon ausgeht, dass die KM weiterhin wesentliche Ausgaben für das Kind tätigt, auch wenn der KV durchaus eine Entschädigung für die Verköstigung des Kindes fordern kann.
Das mag spitzfindisch klingen, aber so denken auch Richter, und das führt dann zu entsprechenden Urteilen.
Ob es sich um ein Unterhaltsverfahren oder ein Vollstreckungsverfahren handelt frage ich einfach, weil mich die Konstellation unter der entschieden wurde interessiert.
VG Susi
Moin D,
Welchen Unterschied würde das machen?
Da im Familienrecht vieles einen Unterschied macht, sollte man nicht irgend etwas vom Hören-Sagen als gegeben hinnehmen.
<Hier> hat sich das OLG Nürnberg mit dem Umzugsthema bei existierendem Titel befasst.
Kind zum Vater. Bestehender Unterhaltstitel bei der Mutter.
Vater fordert in Vertretung des Kindes die Mutter via Jugendamt zur Auskunft auf.
Den existierenden Titel greift der Vater nicht an.
Jetzt fordert er rückwirkend für die Zeit ab Umzug Unterhalt von der Mutter.
Ergebnis:
Trotz eines gegen ihn existierenden Titel wird dem Vater für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Ausgleich zugebilligt.
D.h. er hat nicht nur nicht gezahlt, sondern hat überdies den durch ihn (in seinem Haushalt) aufgebrachten Barunterhalt ersetzt bekommen.
Insofern wäre schon interessant, wie es denn konkret bei Deinem Bekannten aussah ...
Gruß
United
Hallo,
ich werde bei Gelegenheit noch einmal genauer nachfragen.
Zurzeit steht mir der Kopf aber woanders, siehe mein SFF :exclam:
Ich kann nur raten, den Titel abändern zu lassen.
Liebe Grüße,
Daniel
"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)
Hallo zusammen,
ein kleines Update: "unsere" große wohnt nun seit 2 Monaten bei uns 😉
Wir haben ihr ein Zimmer komplett neu eingerichtet, nach wie vor sind so gut wie alle persönlichen Dinge bei der KM an deren neuen Wohnort. Wir kaufen nach und nach alles neu, zusätzlich äusserst Tochter den Wunsch zum Beispiel ihren Hamster zu uns zu holen....mal sehen wann KM ihn mitbringt.
Die Dame vom JA war beim Gespräch wegen Beistandschaft sehr freundlich, Mindestunterhalt wurde gefordert, KM hat ihre Unterlagen eingereicht und das JA wird weiterhin zur Zahlung des Mindestunterhalt auffordern, obwohl KM unter den Selbstbehalt fällt. Neuer Ehemann hat keine Auskunft über seine Einkünfte gegeben, trotzdem ist das JA der Meinung dass das Familieneinkommen hoch genug ist um den Mindestunterhalt an den KV zu bezahlen.
Wir erfreuen uns weiterhin jeden Tag am Wunder dass die Tochter nun bei uns lebt und planen Nachhilfe, Urlaub und Bogi für die Klasse 10. Im Gegensatz zur Mutter damals werden wir die Nachhilfe nicht als Sonderbedarf geltend machen, da wir der Meinung sind ihr monatlicher finanzieller Verlust auf Grund des Umzugs muss erst mal verkraftet werden.
Ich kann allen Vätern nur raten lasst euch nicht aus dem Leben eurer Kinder drängen! Kämpft für eure Kinder ohne dabei die Mutter zu bekämpfen!
liebe Grüße Dory
Da ist ja sehr gute Nachrichten. Man liest richtig heraus, mit welchem Elan ihr da ran geht.
Ich kann allen Vätern nur raten lasst euch nicht aus dem Leben eurer Kinder drängen! Kämpft für eure Kinder ohne dabei die Mutter zu bekämpfen!
Das ist manchmal nicht ganz so einfach. Weil es KM gibt (so wie mein Exemplar), die sehen den väterlichen Kampf für das Kind als Kampf gegen sie gerichtet. Als persönlichen Angriff.
Und so fallen dann auch die Reaktionen aus.
Hallo Samson,
ja wir sind wirklich voller Elan und erfreuen uns jeden Tag am neuen Familienmitglied.
Du hast recht, ich weiß dass viele Mütter leider nicht frei von persönlichen Emotionen sind und vieles über das Kind austragen. Es wäre so viel einfacher wenn Mütter weg vom denken "meine Kinder" kämen. Was ich eigentlich sagen wollte war, Väter sind so ungemein wichtig für die Kinder, und ich finde es absolut notwendig dass Väter für ihre Kinder da sind, nicht aufgegeben, auch wenn es an die eigene Substanz geht! Was aber nicht heißt dass man die Kinder gegen die Mutter aufhetzt, damit schadet man im Endeffekt nur dem Kind. Ich weiß man muss viel aushalten, denn Mutti sitzt oft am längeren Hebel, aber ich bin fest überzeugt dass die Zeit für den spricht, der präsent und fair war!
liebe Grüße Dory