Vater-Kind-Kur
 
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Vater-Kind-Kur

 
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen.....

ich hätte da mal eine Frage:Kann ich alleine eigentlich eine Vater-Kind-Kur beantragen oder muß ich bei der  KM um eine Einwilligung "betteln"?Eigentlich müßte eine Information an die KM ja genügen,oder?
Ich würde nämlich sehr gerne eine mit den Kindern machen wollen.Würde Allen gut tun,falls man sie durchbekommt.

Jetztige Situation:...gSR und gABR.....

LG balduin

P.S.:..wußte nicht,wo ich es plazieren sollte.Wenn falsch,dann bitte verschieben....

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2007 20:55
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Natürlich ist das möglich, klar kannst du soetwas beantragen..

Bedingung ist aber natürlich das es auch einen Kurgrund für dich als auch für die Kids gibt..

Und, naja denke mal die Kids leben doch bei der KM, oder?

Frage ja nur ob sie da so mitspielt, denn auch sie hätte ja das Recht dazu..

Gerichtlich es zu erstreiten wird wohl denk ich ehe nach hinten los gehen, aber wie gesagt, wen ich da nicht zusammen an einem Strang zieht, wird das eher nichts werden mit der Vater Kind Kur ..

U kleiner Tipp von mir, zieh dich schon mal warm an  😉 ..denn meist sind auf solchen Kurgängen so gut wie keine Väter anzutreffen, sofern es nicht reine ausgewiesene Vater Kind Kurgänge sind..die aber letztendlich sehr seltne  angeboten werden...u dann ist es schon eine mehr als interessante Erfahrung, als einziger Vater u vielen Müttern zu sein .. das kann ich dir sagen...

Aber wie gesagt, letztendlich hast du das Recht dazu, klar..aber ob die KM mitspielt ist da auch die Frage..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 21:37
(@PhoeniX)

Moin

Eine Kur ist eine Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und daher keine alltägliche Entscheidung. Somit ist bei GSR das Einverständnis von beiden ET's notwendig.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 23:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin moin,

Somit ist bei GSR das Einverständnis von beiden ET's notwendig.

Das ist ja interessant!

ich bin bisher nie (2mal) um meine Zustimmung gebeten worden.

Wie kann ich denn meine Ablehnung Kund tun?

Nicht um meiner Frau den Spass zu verderben (doch, auch :wink:), sondern weil sie beide Male danach so dermaßen militant aufgerüstet hat (einmal vor- und einmal nach der Trennung) dass ich jedem Mann nur abraten kann, dazu seine Zustimmung zu geben!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 23:27
(@delphin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin

Eine Kur ist eine Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation und daher keine alltägliche Entscheidung. Somit ist bei GSR das Einverständnis von beiden ET's notwendig.

Gruß

Martin

@Beppo
Du solltest Dir gut überlegen ob es sich lohnt deswegen ein Fass aufzumachen ...
bei uns (GSR )wollte der KV auch gerichtlich verhindern lassen, daß unser Sohn als Begleitperson mit mir in die Kur fährt .Völlig erfolglos...oder doch nicht?Er hat mal wieder bewiesen worum es ihm wirklich geht...und auch das ich zu Recht die alleinige Entscheidung in  medizinischen Fragen hab.

@balduin
Ich denke so oder so auch wenn keine medizinische Indikation vorliegen sollte ,wird bei  dem ganzen Palaver was Du und Deine EX habt , den KIds und Dir eine Kur gut tun,also beantrage auf jeden Fall eine.

Achja und nochwas, es gibt durchaus Kurhäuser da soll es Väter / Mütter/Familien geben die
bestens miteinander auskommen und keine gegengeschlechtliche Hetze betreiben 😉 kannst ja bei Antragsabholung Dich diesbezüglich beraten lassen.

Viel Erfolg
Delphin

EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 23:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

bei uns (GSR )wollte der KV auch gerichtlich verhindern lassen, daß unser Sohn als Begleitperson mit mir in die Kur fährt .

Ich will ja nicht verhindern, dass meine Kinder zur Kur fahren, sondern meine Frau!  😉
Sie wurde ja dort so aufgehetzt und nicht meine Kinder.

Aber keine Angst, so ernst gemeint war das auch nicht.
Meinen Kindern gönne ich ja den Spass und das ist wichtiger.
Reine Kindkuren gibt es ja wohl noch nicht und das einer mir eine Vater-Kind-Kur genehmigt schliesse ich eigentlich auch aus. Wovon sollte ich mich auch erholen müssen?
Schliesslich habe ich ja nur 4 Kinder und meine Frau ja immerhin 3!  :rofl2:

Trotzdem immer wieder interessant, wie über solche "Vaterrechte" geschmeidig hinweggegangen wird.
Dahin zielt daher auch der ernste Kern meiner Frage:
Wie setzt man zumindest durch gefragt zu werden. Und wenn es nur zur gnädigen Zustimmung ist.
Auch das wäre ja schon eine bescheidene Labsal für das geschundene Selbstwertgefühl.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 00:07
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, balduin,

passt vielleicht nicht alles zu deinen fragen, aber schauste mal >hier<, in der 3. antwort ist dann noch ein link zu einem weiteren thread zum thema.

ich (allerdings AE-vater mit aABR bei GSR) habe ex über unsere kur (alle, kids und ich, waren 'patienten') informiert, ein 'ok' wurde weder verlangt noch eingeholt.
ich würde auf jeden fall versuchen, (auch) die kinder als 'behandlungsbedürftig' einstufen zu lassen.

gruss und gutes gelingen!
ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 02:32
(@PhoeniX)

Moin

Ich hatte nur aus der juristischen Perspektive geschrieben. Hatte letztens noch ein Gespräch mit dem JA bezüglich Kur und Unterschrift der EX. Diese müßte zwar eingeholt werden, aber die Krankenkassen prüfen nicht ob es irgendwo ein GSR gibt, sondern lediglich ob eine Kur notwendig ist.

Und mal ehrlich: Gerichtlich dagegen vorzugehen grenzt schon an juristischem Suizit.  😉

Nun ist es aber (theoretisch) so, das die ET's dazu verpflichtet sind so etwas gemeinsam zu entscheiden. Wenn man sich eigenmächtig darüber hinwecksetzt, kann es einem in späteren Verfahren negativ auf seine Erziehungsfähigkeit angelastet werden. Darauf sollte speziell hier hingewiesen werden. Wenn die EX in einem SR-Streit argumetiert:"Herr Richter, mir wurde ja nicht mal mitgeteilt das mein Kind zur Kur gefahren ist und ich hätte nie was dagegen gesagt." Dann sieht die Sache schon nicht mehr so schön aus.

Würdet ihr euch nicht übergangen fühlen? Und wenn es nur dazu dient das Ego des Ex ein wenig aufzupolieren, hat man immer noch weniger Streß.

Antrag holen, ausfüllen, Ex um Unterschrift bitten, gegebenfals noch mal ausfüllen und ab in die Kur.  😉

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 03:54
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also irgendwie seit ihr etwas zu sehr auf der juristischen Seite..

Elternteil ist kurbedüftig, u das wird von einem Arzt diagnostiziert.. Kinds sind kurbedürftig u auch das wird von einem Arzt diagnostiziert (u ohne das die Kids oder min. eins kurbedürftig ist, gäbe es eh keine Mutter /Vater Kind Kur)

Wer möchte da bitte dem Elternteil gerichtlich untersgen lassen, das er eine Kur beantragt u sie wahr nimmt??

Das wird sicher kein Richter tun, der wird eher etwas schmunzeln, sofern nciht von vornherin die klage abgewiesen würde..
Einzigste was dabei herauskommen würde, wäre das man sich eher äußerst lächerlich machen würde..u vielleicht noch einen Grund für das ASR liefert, wenn es die andere Seite dann nämlich darauf anlegt ...

Fakt ist es wird eine Kurbefdürftigkeit diagnostiziert, u keiner wird dem anderen Untersagen können das er in Kur gehen kann..

Und da wird auch nicht gefragt, ob der andere Elterteil, ud er Kureintichtung u der Krankenkase wird es bekannt sein das da die Eltern getrennt sind, weil da schon im Antrag nach gefragt wird, wie der Familienstand ist....u da fragt keiner nach ob da die Zustimmung des anderen Eltenteils vorliegt, oder ob ASR o GSR vorliegt, warum auch,.,..

@Delphin

Achja und nochwas, es gibt durchaus Kurhäuser da soll es Väter / Mütter/Familien geben die
bestens miteinander auskommen und keine gegengeschlechtliche Hetze betreiben 

Natürlich gibt es das, es git einige Kureinrichtungen, die Väter/Mutter/Familienkuren ausrichten..dennoch sind auch dort meist sehr wenige Väter allein, u auch wenige Familien anzutreffen...

U es geht ja auch nicht nur die gegengeschlechtliche Hetze, die Hetze kann auch schon nur unter dem weiblichen Geschlecht auftreten, u auch das kann äußerst nervig werden...  😉
Und so ein Menge Frauen auf einem Haufen, da kann sich schon mal ein Weltbild verändern  😉

Reine Väter-Kind Kuren werden derzeit nur von einer einzigen Kureinrichtung Angeboten...wobei da sich auch jeder die Frage stellen muß, ob das das ist was man sich denkt..."Geschmacksache" eben ..

Und bei allem nicht zu vergessen, weils hier in dem Thread schon fiel, eine Kur ist keine Erholungsmaßnahme, oder Urlaub, sonder eine Kur/Rehabilitationsmaßnahme im ersten Sinne, u oftmals liegen auch irgendwelche körperlichen Beschwerden vor, die es gilt zu lindern..aber natürlich steht ein Erholungsgedanke bei einer Vater/Mutter Kind Kur auch auf dem Programm mit...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 09:45
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Also ich hab´s mal versucht. Arzt hatte ich auf meiner Seite, war kein Problem - eigentlich war alles klar. Dann kam die Kasse - erste Ablehnung - Widerspruch - zweite Ablehnung - Widerspruch - Medizinischer Dienst (Gutachten für Krankenkasse - anscheinend bei gesetzlichen Kassen vorgeschrieben) - Ablehnung - Widerspruch - war damals die BKK, die so sehr an Öl erinnert ..... und ab da hätte ich nur noch die Möglichkeit einer Klage gehabt. Hat sich dann erledigt, wegen Geldmangel und meiner Unfähigkeit, da Angst vor Kosten. Hatte die Kasse gewechselt, gebracht hats auch nix.
Wenn Du es mit allen Konsequenzen durchziehst, vielleicht klappts? Ich glaube, es kommt gut, wenn die Kinder auch was haben, Allergien oder so -
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 10:34




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich glaube, es kommt gut, wenn die Kinder auch was haben, Allergien oder so - 

Öh, ohne das sie auch etwas haben, wird es keine Veter-Kind Kur, dann wäre es eine nornmal Kur nur ohne Kinder, min 1 Kind müßte etwas haben weshalb es Kurbedürftig ist, das o die anderen könten dann evtl als Begleitkinder mit, sofenr es nachweislich nicht ohne den Elternteil geht..

Allerdings fiel mir noch ein, das das Antragsverfahren seit ich meine Mitte letzten Jahres "vereinfacht" wurde, jetzt ist es ein fest6geschriebenes Recht der Eltern, u es muß vereinfacht den Eltern so eine Kur genehmigt werde

Gruß
Jens.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 13:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey,

soweit ich weiß, dürfte das alles kein Problem sein, weil ein Kind herzkrank ist und von daher wohl die Kurbedürftigkeit kein Problem ist.
Es besteht GSR inkl. ABR... es besteht so gesehen ein Wechselmodell... also wo sollte das Problem sein...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 14:00
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin....

also ich habe gerade bei der Krankenkasse angerufen und denen die Situation erklärt,die bei mir herrscht.

Der Mitarbeiter erklärte mir,das ich natürlich eine Vater-Kind-Kur beantragen kann,aber ich die Zustimmung der KM haben muß.
Ein Gespräch bezüglich der Kur werde ich am Montag mit der KM anstreben,um ihre Zustimmung zu erhalten.

Bei einer Vater-Kind-Kur oder einer Mutter-Kind Kur geht es aber in erster Linie um den Vater,bzw. Mutter.Das heißt,das wenn keiner von beiden anspruchsberechtigt ist oder es nicht für sinnvoll gehalten wird, es keine Kur gibt.(das so nebenbei erzählt)

Ich sollte dem Mitarbeiter noch ein paar Details erzählen,aber er sagte auch,das er vom ersten Eindruck her,keinen Grund sieht,das es abgelehnt wird.Ich sollte aber bitte das Gespräch am Montag abwarten und ihn dann wieder anrufen.

Mehr kann ich zur Zeit nicht schreiben.

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2007 18:11
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Bei einer Vater-Kind-Kur oder einer Mutter-Kind Kur geht es aber in erster Linie um den Vater,bzw. Mutter.Das heißt,das wenn keiner von beiden anspruchsberechtigt ist oder es nicht für sinnvoll gehalten wird, es keine Kur gibt.(das so nebenbei erzählt)

Das versteh ich jetzt nicht so ganz..wer sagt das?

Bei einer Vater/Mutter - Kind Kur geht es in erster Linie um den Vater/Mutter?!?!?

Quatsch, dann wenn es nur darum geht gibt es "normale" Kuren...

Fakt ist, wenn Vater/Mutter und Kind kurbedürftig sind u die Kinder, gibt es eine Vater/Mutter Kind Kur...

Wird bei den Eltern keine Kurbedürftigkeit festgestellt, aber dafür nur bei den Kids, müssen die Kids eine Kur machen, in Begleitung der/eines Eltern..
Aber letztendlich liesse sich da auch eine Vater/Mutter Kind Kur einrichten..

Und die KK`en versuchen es immer noch um so eine Kur drumherum zu kommen, fakt ist aber das es eine Regelleistung inzwishcne ist, u auch gesetzlich verankert ist, das darauf ein Anspruch besteht..

Lierß dich im Net nochmal schlau, es gibt da einige Seiten die sich mit dem Thema nur befassen..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2007 18:26
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jens..

Das versteh ich jetzt nicht so ganz..wer sagt das?

Das sagte mir der Mitarbeiter meiner Krankenkasse.

Ich habe auch geschrieben,das ich zur Zeit nicht mehr sagen kann.Falls ich etwas näheres weiß,werde ich es mitteilen.
Natürlich werde ich mir noch weitere Informationen einholen.  😉

LG balduin

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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2007 18:41